Nordhausen-Hauptprozess

Nordhausen-Hauptprozess
Die sieben Richter des Militärgerichts beim Nordhausen-Hauptprozess am 25. September 1947

Der Nordhausen-Hauptprozess war ein Kriegsverbrecherprozess der United States Army in der amerikanischen Besatzungszone am Militärgericht in Dachau. Dieser Prozess fand vom 7. August 1947 bis zum 30. Dezember 1947 im Internierungslager Dachau statt, wo sich bis Ende April 1945 das Konzentrationslager Dachau befunden hatte. In diesem Prozess waren 19 Personen angeklagt, denen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Konzentrationslager Dora-Mittelbau und dessen Nebenlagern zur Last gelegt wurden. Das Verfahren endete mit 15 Schuld- und vier Freisprüchen. Offiziell wurde der Fall als United States of America vs Kurt Andrae et al. – Case 000-50-37 bezeichnet. Während des Nordhausen-Hauptprozess wurden fünf Nebenverfahren mit jeweils einem Angeklagten verhandelt. Der Nordhausen-Hauptprozess war das letzte Hauptverfahren im Zusammenhang mit Konzentrationslagerverbrechen, das im Rahmen der Dachauer Prozesse stattfand.[1]

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Tote Häftlinge in den Häftlingsbaracken, aufgenommen am 11. April 1945 nach der Befreiung des Lagers durch Angehörige des United States Army Signal Corps

Hauptartikel: Dora-Mittelbau

Als amerikanische Truppen am 11. April 1945 das KZ Mittelbau erreichten, fanden sie im Lager nur noch mehrere Hundert kranke, sterbende oder bereits verstobene Häftlinge vor. Das KZ Mittelbau und seine Nebenlager waren bereits bis zum 6. April 1945 evakuiert worden. Auf den Todesmärschen starben infolge Entkräftung, Erschießungen und Luftangriffen bis zu 8.000 der etwa 36.500 evakuierten Häftlinge.[2] So verließ ein etwa 600 Häftlinge umfassender Evakuierungstransport am 4. April 1945 das Nebenlager Rottleberode unter der Leitung von Erhard Brauny. Bei Gardelegen traf diese Häftlingsgruppe mit Häftlingen anderer Evakuierungstransporte zusammen. Da aufgrund der nahen Front der Evakuierungsmarsch nicht fortgesetzt werden konnte, wurden auf Befehl von NSDAP-Kreisleiter Gerhard Thiele mehr als tausend Häftlinge in der Isenschnibber Feldscheune am 13. April 1945 lebendig verbrannt.[3]

Vor diesem Hintergrund begannen amerikanische Ermittler im Rahmen des War Crimes Program, einem US-amerikanischen Programm zur Schaffung von Rechtsnormen und eines Justizapparates zur Verfolgung deutscher Kriegsverbrechen, zügig mit den Untersuchungen zur Feststellung der Verantwortlichen für diese Verbrechen. Die Täter wurden bald gefasst und interniert. Es wurden Zeugenaussagen aufgenommen, Beweismittel gesichert und Fotografien der Verbrechen erstellt. Die daraus resultierenden Untersuchungsergebnisse schufen die Basis für die Anklageerhebung und damit das Nordhausen-Hauptverfahren.[4] Zu einer geplanten Abgabe dieses Verfahrens und des Buchenwald-Verfahrens an die Sowjetische Militäradministration in Deutschland, auf dessen Gebiet Mittelbau und Buchenwald nach dem Abzug der amerikanischen Truppen aus Thüringen am 1. Juli 1945 lagen, kam es jedoch nicht. Die für den 3. September 1946 vereinbarte Überstellung der Internierten und des umfangreichen Beweismaterials bezüglich Mittelbau und Buchenwald scheiterte, da keine Vertreter der sowjetischen Militäradministration am vereinbarten Treffpunkt an der Zonengrenze erschienen.[5] Das Nordhausen-Hauptverfahren wurde so schließlich im Rahmen der Dachauer Prozesse verhandelt. Zuvor waren bereits im Bergen-Belsen-Prozess auch zwölf ehemalige Angehörige der Lagermannschaft von Dora-Mittelbau unter britischer Militärgerichtsbarkeit verurteilt worden. Franz Hößler, ehemaliger Schutzhaftlagerführer, Franz Stofel Kommandoführer im Mittelbauer Nebenlager Kleinbodungen sowie dessen Stellvertreter Wilhelm Dorr wurden zum Tode verurteilt und am 13. Dezember 1945 durch den Strang im Gefängnis Hameln hingerichtet. Vier Angeklagte wurden zu Haftstrafen verurteilt und fünf weitere freigesprochen.[6] Der ehemalige Lagerkommandant Otto Förschner wurde im Dachau-Hauptprozess zum Tode verurteilt und am 28. Mai 1946 hingerichtet, sein Nachfolger Richard Baer tauchte bei Kriegsende unter und verstarb noch vor Beginn des ersten Frankfurter Auschwitzprozesses in der Untersuchungshaft.[7]

Rechtsgrundlagen, Anklage und Prozessdurchführung

16 der 19 Angeklagten des Nordhausen-Hauptprozesses am 19. September 1947
Heinrich Schmidt (sitzend) wird während des Nordhausen-Hauptprozesses am 19. September 1947 von einem Zeugen der Anklage identifiziert.

Die rechtliche Basis des Verfahrens bildete die ab März 1947 gültige „Legal and Penal Administration“ ausgehend von den Erlassen des Military Government.[8]

Die Anklageschrift, am 20. Juni 1947 den Angeklagten zugestellt, umfasste zwei Hauptanklagen, die unter dem Titel „Verletzung der Kriegsgebräuche und –gesetze“ zusammengeführt wurden. Inhalt der Klageschrift waren Kriegsverbrechen, die während des Zeitraums vom 1. Juni 1943 bis zum 8. Mai 1945 in Dora-Mittelbau und den Außenlagern an nicht-deutschen Zivilisten und Kriegsgefangenen verübt worden waren. Dies war eine entscheidende Änderung gegenüber dem Dachau-Hauptprozess, da nun nicht nur Kriegsverbrechen an Staatsangehörigen alliierter Staaten verfolgt wurden, sondern auch solche, die etwa an Staatenlosen, Österreichern, Slowaken und Italienern begangen wurden. Verbrechen von deutschen Tätern an deutschen Opfern blieben lange ungesühnt und wurden in der Regel erst später vor deutschen Gerichten verhandelt. Die Angeklagten wurden zudem beschuldigt, im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (Common Design) an Misshandlungen und Tötungen nicht-deutscher Zivilisten und Kriegsgefangener rechtswidrig und vorsätzlich teilgenommen zu haben.[9]

Der Prozess wurde am 7. August 1947 vor dem Militärgericht eröffnet, das sich aus sieben Militärrichtern, sämtlich amerikanische Offiziere, zusammensetzte. Die Anklagevertretung unter dem Hauptankläger William Berman bestand aus insgesamt vier amerikanischen Offizieren. Die Verteidigung der Angeklagten wurde von zwei amerikanischen Offizieren und drei deutschen Rechtsbeiständen übernommen. Da die Gerichtssprache Englisch war, mussten Dolmetscher auf Englisch und Deutsch zwischen dem Gericht und den Angeklagten übersetzen. Nach Verlesung der Anklageschrift plädieren die Angeklagten sämtlich auf „nicht schuldig“.[10]

Angeklagt waren 14 SS-Angehörige, vier Funktionshäftlinge sowie als einziger Zivilist Georg Rickhey, Generaldirektor der Mittelwerke. Die Angeklagten waren der Vernachlässigung, Misshandlung und Tötung der Häftlinge beschuldigt. Einige Angeklagte waren beschuldigt, Straftaten im Zusammenhang von Todesmärschen oder im Zuge der Lagerevakuierung begangen zu haben. Dem Lagerarzt Heinrich Schmidt wurde die Vernachlässigung der Insassen vorgeworfen, die deswegen durch Hunger, die kastatrophalen Existenzbedingungen und Krankheiten zu Tode kamen. Den vier Funktionshäftlingen wurden der Misshandlung und teilweise auch Tötung von Häftlingen beschuldigt. Die Angeklagten verharmlosten die Taten, beriefen sich auf einen Befehlsnotstand, schwiegen oder bestritten zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein.[11]

Georg Rickhey, der als einziger Vertreter der Mittelwerke vor Gericht stand, wurde vorgeworfen für die katastrophalen Zustände im Lager mit verantwortlich gewesen zu sein, mit SS und Gestapo eng kooperiert und auch Hinrichtungen beigewohnt zu haben. Im Prozess selbst wurde seitens der Anklage auf den Zusammenhang der Mittelwerke GmbH mit der Zwangsarbeit bei der unterirdischen Raketenproduktion (V1- und V2-Raketen) hingewiesen. Weder Wernher von Braun noch Arthur Rudolph oder andere Vertreter der Mittelwerke waren angeklagt oder mussten persönlich vor Gericht als Zeuge aussagen. Sie waren, wie zuvor auch Rickhey, im Rahmen der Operation Paperclip für die Raketenforschung in die USA verbracht worden.[12]

Das Militärgericht verkündete durch seinen Vorsitzenden am 30. Dezember 1947 die Urteile. Neben einer Todesstrafe wurde sieben lebenslange und sieben Haftstrafen verhängt. Vier Angeklagte wurden freigesprochen, darunter Rickhey.[13]

Die 19 Urteile im einzelnen

Angeklagter Rang Funktion Urteil
Hans Möser SS-Obersturmführer Schutzhaftlagerführer in Dora Todesurteil, am 26. November 1948 hingerichtet
Erhard Brauny SS-Hauptscharführer Lagerleiter des Außenlagers Rottleberode, Rapport- und Kommandoführer in Dora lebenslange Haftstrafe
Wilhelm Simon SS-Oberscharführer Arbeitseinsatzführer lebenslange Haftstrafe
Otto Brinkmann SS-Oberscharführer Rapportführer in Dora, Schutzhaftlagerführer in Ellrich lebenslange Haftstrafe
Emil Bühring SS-Stabsscharführer Leiter des Bunkers lebenslange Haftstrafe
Rudolf Jacobi SS-Hauptscharführer Kommandoführer des Zimmereikommandos in Dora lebenslange Haftstrafe
Josef Kilian Kapo Scharfrichter in Dora lebenslange Haftstrafe
Georg König SS-Hauptscharführer Rapportführer in Dora, verantwortlich für den Fahrzeugpark lebenslange Haftstrafe
Willi Zwiener Kapo Lagerältester in Dora, Schreiber im Bereich Arbeitseinsatz 25 Jahre Haftstrafe
Kurt Andrae SS-Hauptscharführer Leiter der Poststelle in Dora 20 Jahre Haftstrafe
Richard Walenta Kapo Lagerältester im Nebenlager Ellrich, Aufseher im Bunker des Lagers Dora 20 Jahre Haftstrafe
Oskar Helbig SS-Oberscharführer Leiter der Bekleidungskammer in Dora 20 Jahre Haftstrafe, reduziert auf 10 Jahre Haftstrafe
Heinz Detmers SS-Obersturmführer Adjutant des Lagerkommandanten 7 Jahre Haftstrafe
Walter Ulbricht Kapo Schreibstube des Nebenlagers Rottleberode 5 Jahre Haftstrafe
Paul Maischein SS-Rottenführer SS-Sanitätsdienstgrad im Außenlager Rottleberode 5 Jahre Haftstrafe
Georg Rickhey Zivilist Generaldirektor der Mittelwerke GmbH Freispruch
Heinrich Schmidt SS-Hauptsturmführer Lagerarzt im Nebenlager Boelkekaserne Freispruch
Kurt Heinrich SS-Obersturmführer Adjutant des Lagerkommandanten Freispruch
Josef Fuchsloch SS-Hauptscharführer stellvertretender Lagerleiter des Mittelbauer Aussenlagers Harzungen Freispruch

Wertungen

Lediglich 19 Beschuldigte waren im Nordhausen-Hauptprozess angeklagt und fünf in den Nebenverfahren – gemessen an dem 2.400 Personen umfassenden Lagerpersonal des KZ Dora-Mittelbau eine bescheidene Anzahl von Anklagen. Auch in Relation zu den anderen Dachauer Konzentrationslagerverfahren war die Zahl der Angeklagten eher gering. Bezüglich der Urteile wurde eine Tendenz zu milden Urteilen im Nordhausen-Prozess deutlich: Im Dachau-Hauptprozess waren in der ersten Instanz von 40 Angeklagten 36 zum Tode verurteilt worden, im Nordhausen-Prozess lediglich einer. Zudem war dieses letzte, von der Öffentlichkeit kaum beachtete, Dachauer Konzentrationslagerverfahren erst dreieinhalb Jahre nach der Befreiung des KZ Mittelbau abgeschlossen. Durch diesen zeitlichen Abstand konnten die Richter nicht mehr, wie noch im Dachau-Hauptverfahren, auf unmittelbare Eindrücke vor Ort zurückgreifen. Zudem waren Zeugen, die zur Identifikation der Angeklagten benötigt wurden, oft nicht mehr aufzufinden.[14]

Im Zuge des Kalten Krieges − die Westalliierten wollten Westdeutschland als Bündnispartner − verlor die Reeducation zunehmend an Bedeutung. In der deutschen Bevölkerung kamen nach dem ersten Schock über die Konzentrationslagerverbrechen zunehmend Solidaritätsbekundungen mit den Insassen des Kriegsverbrechergefängnis Landsberg auf. Dies spiegelte sich auch in der allmählichen Abmilderung der Urteile und vorzeitigen Entlassungen aus Landsberg wider.[15]

Nebenprozesse

Während des Nordhausen-Hauptverfahren fanden von Ende Oktober 1947 bis Mitte Dezember 1947 fünf Nebenprozesse gegen fünf Angeklagte, darunter ein Funktionshäftling, statt. Ein sechstes Verfahren (Case No. 000-Nordhausen-4) konnte mangels Zeugen gegen einen weiteren Angeklagten nicht durchgeführt werden.[16]

Die fünf Verfahren und Urteile im einzelnen

Verfahren Angeklagter Rang Funktion Urteil
Case No. 000-Nordhausen-1 Michail Grebinski SS-Mann, Rumäne Einsatz in Dora-Mittelbau Freispruch
Case No. 000-Nordhausen-2 Albert Mueller SS-Rottenführer Einsatz in Dora-Mittelbau 25 Jahre Haftstrafe, reduziert auf 10 Jahre Haftsrafe
Case No. 000-Nordhausen-3 Georg Finkenzeller Kapo Einsatz im Steinbruchkommando 2 Jahre und sechs Monate Haftstrafe
Case No. 000-Nordhausen-5 Philipp Klein SS-Scharführer SS-Sanitätsdienstgrad 4 Jahre Haftstrafe
Case No. 000-Nordhausen-6 Stefan Palko SS-Rottenführer Blockführer 25 Jahre Haftstrafe, reduziert auf 15 Jahre Haftstrafe

Literatur

  • Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora, Wallstein Verlag, Göttingen 2001, ISBN 3-89244-439-0
  • Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-593-34641-9
  • Ute Stiepani: Die Dachauer Prozesse und ihre Bedeutung im Rahmen der alliierten Strafverfolgung von NS-Verbrechen, in: Gerd R. Ueberschär: Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 - 1952, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3
  • Case No. 000-50-37 (US vs. Kurt Andrae et al) Tried 30 Dec 47 (pdf-datei)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Ute Stiepani: Die Dachauer Prozesse und ihre Bedeutung im Rahmen der alliierten Strafverfolgung von NS-Verbrechen, in: Gerd R. Ueberschär: Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943 - 1952, Frankfurt am Main 1999, S. 227ff.
    Nordhausen -Hauptprozess: Deputy Judge Advocate's Office 7708 War Crimes Group European Command APO 407: (United States of America vs Kurt Andrae et al. – Case 000-50-37), April 1948
  2. Vgl. Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora, Göttingen 2001, S.301
  3. Vgl. Erhard Brauny
  4. Vgl. Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48., Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff.
  5. Vgl. Manfred Overesch: Buchenwald und die DDR - oder die Suche nach Selbstlegitimation, 1995, 207ff.
  6. Vgl. Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora, Göttingen 2001, S.567
  7. Vgl. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945., Frankfurt am Main 2007, S. 24, S. 158
  8. Vgl. Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48., Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff., S. 99f.
  9. Vgl. Case No. 000-50-37 (US vs. Kurt Andrae et al) Tried 30 Dec 47, S. 30ff.
    Vgl. Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48., Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff., S. 99f.
  10. Vgl. Case No. 000-50-37 (US vs. Kurt Andrae et al) Tried 30 Dec 47, S. 2f., 30ff.
  11. Vgl. Case No. 000-50-37 (US vs. Kurt Andrae et al) Tried 30 Dec 47, S. 30ff.
    Vgl. Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48., Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff., S. 99f.
  12. Vgl. Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48., Frankfurt am Main 1992, S. 16 ff., S. 99f.
    Vgl. Jens-Christian Wagner: Produktion des Todes: Das KZ Mittelbau-Dora, Göttingen 2001, S. 567f.
  13. Vgl. Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48., Frankfurt am Main 1992, S. 102.
  14. Vgl. Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48., Frankfurt am Main 1992, S. 103f.
  15. Vgl. Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. München 2003, ISBN 3-423-30720-X, S. 133 - 306
  16. Vgl. Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48., Frankfurt am Main 1992, S. 104
    Nordhausen-Hauptprozess und Nebenprozesse auf www.jewishvirtuallibrary.org

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