- Oberamtmann
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Der Titel Oberamtmann bezeichnete einen Verwaltungsbeamten, der in verschiedenen deutschen Ländern einem Oberamt, der damals höheren Verwaltungsbehörde, vorstand und der üblicherweise ein Jurastudium absolviert hatte. Er hatte für den gesetzmäßigen Gang der Verwaltung zu sorgen und war der vorgesetzten Behörde unmittelbar und persönlich verantwortlich.[1]
Der Titel entsprach dem eines Vogtes und entspräche heute der Amtsbezeichnung des Landrates.
In Preußen wurde der Titel auch ehrenhalber an besonders verdiente Domänenpächter verliehen.
In Württemberg wurden die Oberämter 1934, in den zu Preußen gehörenden Hohenzollernschen Landen 1925 in Kreise umbenannt.
Einzelnachweise
- ↑ Gemeinde Wald: 800 Jahre Wald, Meßkirch 2008.
Literatur
- Wolfram Angerbauer (Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Theiss, Stuttgart 1996, ISBN 3-8062-1213-9.
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