Ostrakismos

Ostrakismos
Scherben mit den Namen Perikles, Kimon, Aristeides und jeweils ihre Patronyma

Das „Scherbengericht“ (der Ostrakismos, griech. ὁ ὀστρακισμός; früher war überwiegend die lateinische Form „Ostrazismus“ üblich) war in der griechischen Antike, vor allem in Athen, ein Verfahren, unliebsame Bürger aus dem politischen Leben der Stadt zu entfernen. Der Begriff ist abgeleitet von Ostrakon (τὸ ὄστρακον), Tonscherbe, da Bruchstücke von Tongefäßen als „Stimmzettel“ verwandt wurden.

Ähnliche Verfahren gab es auch in anderen griechischen Städten; in Syrakus benutzte man statt der Scherben Olivenblätter, weshalb man hier von „Petalismos“ sprach.

Im heutigen Sprachgebrauch hat sich Scherbengericht zu einem geflügelten Wort entwickelt, mit dem meist politisch motivierte Aktionen und Methoden bezeichnet werden, mit denen unliebsame oder unbequeme Personen ausgeschaltet werden sollen.

Inhaltsverzeichnis

Quellen

Anders als in vielen anderen Bereichen der Alten Geschichte liegen für das Scherbengericht Originalquellen in Form von ausgegrabenen beschrifteten Scherben in großer Anzahl vor. Bis 1965 waren 1.658 Scherben bekannt. Dann aber wurden innerhalb von vier Jahren gegen 8.500 Stück im Altarm des Eridanos im Kerameikos ausgegraben.[1] Bis jetzt sind über 11.000 solcher Scherben gefunden worden. Die weitgehend einheitliche Fundsituation lässt es zu, Fragmente zusammenzufügen und sogar einzelne Hände von Schreibern zu unterscheiden, was oftmals eine Datierung ermöglicht, die sonst nicht möglich gewesen wäre. Ansonsten sind die üblichen literarischen Quellen vorhanden, vor allem Anspielungen in der Komödie, über Nachrichten bei den Rednern des 4. Jahrhunderts v. Chr. bis hin zur Darstellung der Athenaion politeia und Einzelheiten bei noch späteren Autoren, vor allem Plutarch.

Die einschneidende Verbesserung der Quellenlage hatte, wie unten dargestellt, gravierenden Einfluss auf die Beurteilung des Ostrakismos in der modernen Forschung.

Verfahren

In der Amtsperiode der 6. Prytanie (Anfang Februar bis Mitte März) eines jeden Jahres stimmte die Volksversammlung ohne Aussprache darüber ab, ob ein Scherbengericht durchgeführt werden solle. War dieser Entscheid positiv, so fand – wohl im nächsten Monat, jedenfalls vor der 8. Prytanie –, die „Ostrakophorie“ („Scherbentragen“) statt. Eine Liste der „Kandidaten“ gab es nicht, sondern jeder Bürger konnte auf seine „Stimmkarte“ schreiben, wen er der Stadt verwiesen haben wollte. Es konnte jeweils nur einen einzigen treffen. Insgesamt mussten 6000 Stimmen gegen den Kandidaten gerichtet sein, der die Stadt verlassen sollte.

Die Masse der gefundenen Scherben lässt die Einzelheiten gut erkennen. Angegeben wurde der Name, oft auch der Vatersname und gelegentlich der Demos, der Bezirk. Der Abstimmende musste also schreiben können, doch durfte man sich helfen lassen, wie eine Anekdote um Aristeides berichtet (Plut. Aristeides 7,5f.), der auf Bitte eines Mannes seinen eigenen Namen auf die Scherbe geschrieben haben soll, als dieser den Unbekannten um Hilfe bat. Manchmal sind auch Bemerkungen, überwiegend unfreundlicher Art, beigefügt.

Die Abstimmung fand ohne weitere Aussprache statt. Der am häufigsten auf den Scherben genannte Mitbürger musste innerhalb von zehn Tagen für zehn Jahre in die Verbannung gehen, mit der Androhung der Todesstrafe im Fall der vorzeitigen Rückkehr. Mehr geschah ihm nicht. Er verlor zwar das Recht, während seiner Abwesenheit an öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken, es verblieb ihm aber sein Eigentum. Ebenso wenig verlor er seine bürgerlichen Ehrenrechte. In all diesen Punkten unterschied sich das Scherbengericht von einem gewöhnlichen Gerichtsverfahren und einer ordentlichen Verurteilung.

Gelegentlich verabschiedete die Demokratie besondere Gesetze, um durch das Scherbengericht Verurteilte zurückzurufen. So kehrten im Jahr 480 v. Chr. drei Verbannte (nicht nur Aristeides, wie oft zu lesen ist) nach Athen zurück, als man ihrer Unterstützung gegen den persischen Angriff zu bedürfen glaubte.

Geschichte

Soweit bekannt kam es 487 v. Chr. zum ersten und 417 v. Chr. zum letzten Mal zu einem Ostrakismos. Das zugrundeliegende Gesetz wurde möglicherweise schon auf Antrag des Kleisthenes im Jahre 507 v. Chr. erlassen, wofür freilich die Athenaion politeia fast 200 Jahre später die älteste Quelle ist; es wären dann auch 20 Jahre bis zur ersten Anwendung vergangen, obwohl es nicht gerade eine politisch ruhige Zeit war. Eine formale Aufhebung gab es nie.

20 Ostrakismen sind bekannt, einige genauer, darunter die von:

  • 488/87: Hipparchos, Sohn des Charmos, von mütterlicher Seite aus der Familie des Peisistratos stammend
  • 487/86: Megakles, Sohn des Hippokrates, aus der Familie der Alkmaioniden, Neffe des Kleisthenes; 480 zurückberufen. 472/71 erneut ostrakisiert
  • 485/84: Xanthippos, der Vater des Perikles; 480 zurückberufen
  • 483/82: Aristeides, wohl gegen Themistokles; 480 zurückberufen
  • 472/71: Megakles, Sohn des Hippokrates, zum 2. Mal, gegen Themistokles, nachrangig wurden auch Aristeides und Kimon benannt
  • 471/70: Themistokles, der Sieger von Salamis, nachdem er mehrfach Ostrakismen überstanden hatte.
  • 461/60: Kimon, Sohn des Miltiades, des Marathonsiegers
  • 444/43: Thukydides, Sohn des Melesias, gegen Perikles
  • 416/15: Hyperbolos, gegen Alkibiades und Nikias. Letzte Ostrakisierung.

Bei dieser Abstimmung wurde das Verfahren ad absurdum geführt, als die eigentlichen Kontrahenten Nikias und Alkibiades ihre Anhänger auf den Demagogen Hyperbolos konzentrierten, der den Ostrakismos beantragt hatte (Plut. Nikias 11; Alkibiades 13). Es war damit offenbar so diskreditiert, dass keine weitere Ostrakophorie mehr durchgeführt wurde, obgleich noch 100 Jahre zu Beginn eines jeden Jahres formal vom Volk abgestimmt wurde, ob eines durchzuführen sei.

Würdigung

Die Ostrakisierung erfolgte ganz offensichtlich nicht aufgrund gesetzlich definierter Vergehen. Deshalb sind auch niemals genaue Vorwürfe überliefert. Bis vor kurzem hatte man, auf der Grundlage unserer literarischen Quellen, geglaubt, der Grund für die Maßnahme habe im Verdacht bestanden, ein Mitbürger könne zu großen Einfluss in der Stadt erreichen; schnell sei der Vorwurf erhoben worden, er strebe nach der Tyrannis. Es ist nicht auszuschließen, dass das Gesetz ursprünglich mit dieser Begründung eingebracht worden ist, aber dieses Motiv wird von den jetzt vorliegenden - gerade sehr frühen - Ostraka in keiner Weise bestätigt. Unsere literarischen Quellen setzten im wesentlichen erst ein halbes Jahrhundert nach den Ereignissen ein, die große Anzahl liegt noch viel später. Die Autoren hatten jedenfalls keine aktenmäßigen Grundlagen, so dass sie auf Vermutungenen angewiesen waren und aus der Sicht ihrer Gegenwart urteilten.

Die erhaltenen Ostraka erheben nirgends den Vorwurf des Medismos, der Kollaboration mit den Persern, von denen unsere anderen Quellen sprechen, oder gar des Strebens nach der Tyrannis (es wäre eher die Oligarchie); das wurde offenbar aus der Ostrakophorie von 488/87 erschlossen, der ein Angehöriger der Peisistratiden zum Opfer fiel. Man muss in der Tat sagen, dass die milde Form der Verbannung eine sehr schwache Strafe für etwas gewesen wäre, was man durchaus als Hochverrat hätte klassifizieren können. Vielmehr scheint sich eine eher nebulose Aversion gegen Mächtige und Reiche ausgedrückt zu haben, ein Gefühl, selber deklassiert zu sein, Machthabern gegenüber zu stehen, die „Unrecht tun“ (ἀδικεῖν), wie es öfter heißt, so dass angenommen worden ist, dahinter könne die offizielle Fragestellung stehen. Angespielt wird nicht auf künftiges Handeln, sondern auf vergangenes. Vorgeworfen wird den Mitbürgern „Hass gegen den Demos“, politische Unzulänglichkeit und Untüchtigkeit, Hang zur Verschwendung, auf der anderen Seite Übermächtigkeit (Schutz gegen ein reguläres Gerichtsverfahren!), der Status als Ritter und Pferdezüchter, ein auffälliger Reichtum, übertriebene Ehrsucht. Auch Vorwürfe zum Sexualverhalten werden erhoben (Megakles wird als Ehebrecher bezeichnet, dem Kimon werden sexuelle Beziehungen zu seiner Stiefschwester vorgeworfen).

Allerdings standen in vielen Fällen auch Kontrahenten "zur Wahl", die für unterschiedliche Richtungen der attischen Politik standen, sodass mit der Ostrakisierung eines der beiden meist recht einflussreichen Politen der Einfluss des anderen gefestigt wurde. So wurde beispielsweise die Kontroverse zwischen Aristeides und Themistokles um den Flottenbau gegen die Bedrohung durch die Perser im Jahr 482 v.Chr. endgültig entschieden, indem Aristeides ostrakisiert wurde. Die Ostrakisierungen des Kimon (461) und Thukydides Melesiou (443) waren Richtungsentscheidungen für eine weitere Demokratisierung Athens. Diese Funktion des Ostrakismos ist historisch besonders wichtig, da die hier getroffenen Entscheidungen gegen eine bestimmte Politik durch die Verbannung des Unterlegenen dauerhaft waren und nicht - im Gegensatz zu Beschlüssen der Volksversammlung - ohne weiteres unter dem Einfluss der unterlegenen Seite wieder rückgängig gemacht werden konnten.

Einzelnachweise

  1. Peter Siewert (Hrsg.): Ostrakismos-Testnimonien. S. 31

Literatur

Als Grundlage ist zu betrachten:

  • Peter Siewert (Hrsg.), Ostrakismos-Testimonien.
    • Bd. 1: Die Zeugnisse antiker Autoren, die Inschriften und Ostraka über das athenische Scherbengericht aus vorhellenistischer Zeit (487-322 v. Chr.), Stuttgart 2002. ISBN 3-515-07947-5 (Historia-Einzelschriften 155).
      Mit ausführlicher Einführung und Diskussion der dokumentarischen und literarischen Quellen (Testimonium 1, die Ostraka selber, werden besprochen von Stefan Brenne). Zweck und Ziel des Ostrakismos sind S. 484-490 von Walter Scheidel und S. 504-509 von Peter Siewert behandelt.
  • Stefan Brenne: Ostrakismos und Prominenz in Athen. Attische Bürger des 5. Jhs. v. Chr. auf den Ostraka. Holzhausen, Wien 2001. ISBN 3-85493-033-X (Tyche Suppl.Bd. 3).
  • Martin Dreher: Verbannung ohne Vergehen. Der Ostrakismos (das Scherbengericht). In: Leonhard Burckhardt und Jürgen v. Ungern-Sternberg (Hrsg.): Große Prozesse im antiken Athen. Beck, München 2000, ISBN 3-406-46613-3, S. 66-77 (Text), 262-264 (Literatur u. Anmerkungen).
  • D. J. Phillips: Athenian Ostracism, in: G. H. R. Horsley (Hrsg.): Hellenika. Essays on Greek politics and history. Macquarie Ancient History Assoc., North Ryde, NSW, 1982. ISBN 0-85837-488-9, S. 21-43.
  • Rudi Thomsen: The origin of ostracism. Gyldendal, Copenhagen 1972. ISBN 87-00-60712-6 (Humanitas 4)
  • Eugene Vanderpool: Ostracism at Athens, in: Lectures in memory of L. Taft Semple 2 (1966-1970) 6, 1973. Univ. of Oklahoma Pr., Norman, Okla. 1973, S. 215-270.
  • Gustav Adolf Lehmann: Der Ostrakismosentscheid in Athen. Von Kleisthenes zur Ära des Themistokles. In: ZPE 41 (1981), S. 85-99.
  • Mabel L.Lang: Ostraka. The Athenian Agora XXV. New Jersey 1990.

Weblinks


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