Aufschlagrichtung

Aufschlagrichtung

Die Öffnungsrichtung von Türen (häufig Anschlag(s)richtung oder Aufschlag(s)richtung) kann sich sowohl darauf beziehen, ob der Flügel einer Tür nach links oder rechts öffnet, als auch darauf, ob dieser in einen Raum hinein, oder aus einem Raum heraus öffnet. Im Bauwesen werden diese Richtungen von Drehflügeltüren (und Fenstern) bereits in der Planungsphase eines Gebäudes festgelegt und in der Grundrissdarstellung festgehalten. Die Öffnungsrichtung einer Tür legt auch die Art der Beschläge fest.

Inhaltsverzeichnis

links - rechts

Die Anschlagseite ist die Seite einer Tür, an der das Band (Scharnier) angeschlagen (befestigt) ist. Stellt man sich auf diese Seite und befinden sich die Bänder an der linken Seite der Tür, dann handelt es sich um eine links angeschlagene Tür. Befinden sie sich rechts, so ist es eine rechts angeschlagene Tür. Eine alternative Methode besteht darin, durch die Tür zu gehen, indem man die Tür „von sich weg“ öffnet. Ist der Türdrücker (Türgriff) dabei links, handelt es sich um eine links angeschlagene Tür, andernfalls um eine rechts angeschlagene Tür.

Welche Öffnungsrichtung vom Bauherren oder Architekten für eine Tür gewählt wird, hängt von der konkreten Grundrissgestaltung ab. Entscheidende Faktoren sind dabei zum Beispiel die (geplante) Möblierung eines Raumes und die (wahrscheinlichen) Laufrichtungen und Wege der Benutzer. In einer Wohnung finden sich normalerweise Türen mit beiden Öffnungsrichtungen.

außen - innen

In der Regel werden Türen und Beschläge so eingebaut, dass ein Türblatt in einen Raum hinein schwingt. Also von einer Verkehrsfläche, wie beispielsweise einem Flur, in den eigentlichen Raum. Ausnahmen bilden mitunter sehr kleine Räume, wie WCs oder Abstellräume, deren Türen auch aus einem Raum hinaus aufschlagen können, um diesen besser betreten und nutzen zu können.

In dieser Frage gibt es teilweise weiterreichende baurechtliche Vorschriften, so sollten Brandschutztüren nur in die Richtung des Fluchtweges aufschlagen, genaueres ist für Deutschland in den Sonderbauverordnungen wie z. B. der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) geregelt.

links-rechts-Bezeichnung in Deutschland

Blick auf die Öffnungsfläche
links: Rechtsflügel (DIN-rechts, R)
rechts: Linksflügel (DIN-links, L)

Maßgeblich für Deutschland ist die DIN 107 (Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen). Diese Norm bezieht sich sowohl auf Türen, als auch auf Fenster und die zugehörigen Zargen und Beschläge. Eine eindeutige Bezeichnung, beispielsweise als DIN-links, bzw. DIN-rechts, ist notwendig, um Missverständnisse bei Fertigung und Einbau zu vermeiden sowie eine Erleichterung in der Bestellung von Türteilen.

Die DIN 107 definiert den Begriff Öffnungsfläche als:

Die Öffnungsfläche ist diejenige Fläche eines Flügels von Drehflügeltüren, -fenstern oder -läden, die auf derjenigen Seite liegt, nach der sich der Flügel öffnet. Die Öffnungsfläche ist die Bezugsfläche für die Bezeichnung mit links oder rechts.

Die Schließfläche ist in dieser Terminologie diejenige Fläche, die auf der Seite liegt, nach der sich die Tür schließt.

Linksflügel wird definiert als:

Ein Linksflügel ist ein Flügel von Drehflügeltüren, -fenstern oder -läden, dessen Drehachse bei Blickrichtung auf seine Öffnungsfläche links liegt [...].

Rechtsflügel wird definiert als:

Ein Rechtsflügel ist ein Flügel von Drehflügeltüren, -fenstern oder -läden, dessen Drehachse bei Blickrichtung auf seine Öffnungsfläche rechts liegt [...].

Des Weiteren werden in der DIN 107 Die Kennbuchstaben „L“ für Linksflügel und „R“ für Rechtsflügel festgelegt und die links-rechts-Zuweisungen auch auf Zargen und Beschläge ausgedehnt.

Richtungsbezeichnungen in Österreich

Ähnlich wie in der DIN 107 regelt für Österreich die ÖNORM B 5328 (Fenster und Türen - Terminologie sowie Lage- und Richtungsbezeichnungen) die Richtungsbezeichnungen für Fenster und Türen. Alle Begriffsbestimmungen der ÖNORM B 5328 sind mit der DIN 107 identisch. Dies ist eine Folge des zunehmend überregionalen Bezugs von Türblättern aus Deutschland.

Ergänzende Normen

Seit 2004 gibt es die DIN EN 12519, Fenster und Türen, Terminologie. Es handelt sich um eine ergänzende Norm. Das Thema der Öffnungsrichtungen wird neben der Terminologie neu aufgegriffen und vielfältig im Anhang ergänzt. Neben der Drehrichtung werden weitere mögliche Öffnungsarten mit der normgerechten, richtigen, zeichnerischen Darstellung aufgeführt wie: Wendefenster, Schwingfenster, Vertikalschiebefenster, Horizontalschiebfenster, Hebeschiebekipp-Fenster/Tür, Hebeschiebe-Fenster-Tür, Schiebedrehfenster, Senkklappfenster, Kippfenster, Klappfenster, Lamellenfenster.

Siehe auch

  • Schiebetür, Falttür – Türsysteme ohne ausgezeichnete Richtung
  • KUNEX – Verzeichnis für techn. Begriffe bei Türen

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