Ausländerzentralkartei

Ausländerzentralkartei

Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine deutsche Datenbank, in der etwa 23,7 Millionen personenbezogene Daten zu Ausländern gespeichert sind[1]. Darunter befinden sich auch Daten von 4,47 EU-Bürgern (Stand: Februar 2009)[2].

Gespeichert sind Daten von Ausländern in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel haben oder hatten sowie die Asyl begehren, begehrt hatten oder anerkannte Asylbewerber sind.

Dabei werden Grundpersonalien, Aliaspersonalien, Bearbeitungsvermerke (u.a. zuständige Ausländerbehörde und Aktenzeichen), Ausweisungen, Abschiebungen (jeweils mit weiteren Angaben), Zurückweisungen, Auflagen, Beschränkungen, Visa usw. gespeichert.

Das Register wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt und vom Bundesverwaltungsamt betrieben. Das AZR ist eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.

Zugriff auf diese große Datenbank haben 6.000 Partnerbehörden, darunter u.a. alle Ausländerbehörden, der Bundesbeauftragte für Asylfragen und die deutschen Polizei- und Zolldienststellen (via INPOL).

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für das Register ist das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) vom 2. September 1994 (BGBl. I 1994). Ferner gilt u.a. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV) vom 17. Mai 1995 (BGBl. I 1995, S. 695).

Kritik

Datenschützer kritisieren seit langem das AZR. Im Jahr 2000 wurde dem Bundesverwaltungsamt ein Big Brother Award für den Betrieb des Ausländerzentralregisters verliehen, da dieses eine "institutionalisierte behördliche Diskriminierung von nichtdeutschen BürgerInnen in der Bundesrepublik" darstellt.[3] Der europäische Gerichtshof entschied im Dezember 2008 (Rechtssache C-524/06), dass im AZR nur solche Daten gespeichert sein dürfen, die für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften unbedingt benötigt werden. Eine Nutzung der Daten zur Kriminalitätsbekämpfung sowie zu statistischen Zwecken ist unzulässig[4]

Literatur

  • Christian Streit und Udo Heyder: Ausländerzentralregistergesetz (AZR-Gesetz), Kommentar, Carl Heuymanns Verlag KG, 1997, ISBN 3-452-23226-3
  • Thilo Weichert: Kommentar zum Ausländerzentralregistergesetz. Luchterhand-Verlag, Neuwied 2001, ISBN 3-472-03534-X

Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsamt: Ausländerzentralregister, abgerufen am 20. April 2009.
  2. Bundesregierung: Drucksache 16/12569 - Speicherung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Ausländerzentralregister. 06. April 2009
  3. FoeBuD: BigBrotherAwards 2000 - Preisträger der Kategorie Lebenswerk
  4. Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften: Pressemitteilung Nr. 90/08: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-524/06. 16. Dezember 2008.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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