Reichsministerium

Reichsministerium

Ministerium (zu lat. minister), Schweizerisch Departement (zu frnz. ‚Abteilung‘) bezeichnet eine oberste Behörde eines Staates. Regelmäßig wird es von einem Minister geleitet, der der Regierung des Staates angehört.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Aufgaben des Ministeriums sind üblicherweise

  • die Unterstützung des Ministers bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben;
  • die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und Einrichtungen, mit denen es zusammen den Geschäftsbereich des Ministers bildet;
  • die eigenständige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.

Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.

Ressorts

Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z. B. an der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums, das die gesamte Regierung beinhaltete.

Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts (Portfeuille) entstanden: Finanzen, auswärtige Angelegenheiten, Kriegs- oder Heerwesen bzw. später Landesverteidigung, innere Angelegenheiten, Justiz, Handel und Wirtschaft.

Später entwickeln sich die Spezialressorts einzelner wirtschaftlicher Aspekte, wie Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energieversorgung, Verkehr und ähnliches, sowie in den 1980ern auch für Angelegenheiten der Umwelt.

Im Zuge der Entwicklung des Wohlfahrtsstaats kamen neue Staatsaufgaben hinzu, deren Erledigung organisiert werden musste und die Gründung weiterer Ministerien nach sich zog, etwa für Arbeit, Gesundheit, soziale Angelegenheiten, Familie, Frauen, Jugend.

Weit verbreitet ist heute, mehrere einzelne Ressorts jeweils einem Minister als Kompetenzportfeuille zuzuweisen, sodass Sammelministerien entstehen, wie etwa das derzeitige österreichische Lebensministerium (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft). Weil die Gesellschaftlichen Interessen und Schwerpunkte der politischen Parteien, wie auch der Personalbestand sich ändern, ändern sich auch die Namen vieler Ministerien mit einem Regierungswechsel, oder einem Austausch der Minister.

In Deutschland erkennt man die klassischen Ministerien an dem bestimmten Artikel im Namen, also Ministerium der Finanzen, des Äußeren, des Inneren, der Justiz, der Verteidigung, die nichtklassischen Ministerien führen dagegen ein „für“ im Namen, z. B. Ministerium für Landwirtschaft und Forsten. In Österreich tragen alle Bundesministerien ein „für“ im Namen. Wie fremdsprachliche Bezeichnungen sich im Deutschen einbürgern, schwankt.

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland als föderal organisiertem Staat gibt es Ministerien sowohl in der Bundesregierung als auch in den Ländern.

  • Der Bund hat Bundesministerien. Bis in die 1980er Jahre traten sie als Bundesminister auf, selbst wenn ihnen Damen vorstanden. Durch Organisationserlass wurde schließlich die neutrale Form eingeführt.
  • In den Ländern differieren die Bezeichnungen. Üblich sind Ministerium, Landesministerium oder Staatsministerium. Hamburg und Bremen haben Behörden als oberste Landesbehörden, Berlin verfügt über Senatsverwaltungen.
Siehe auch: Kategorie:Reichsministerium (Deutschland)

Österreich

Siehe Bundesministerium (Österreich)

Schweiz

In der Schweiz gibt es Departemente, auf Kantonsebene oft auch Direktionen genannt, die ungefähr dieselbe Rolle wie Ministerien übernehmen. Auf Bundesebene wie auch der meisten Kantone ist deren Einteilung Sache des Regierungsteams und in der Verfassung nicht festgelegt.


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