Rhein-Main-Verkehrsverbund

Rhein-Main-Verkehrsverbund
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Logo der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 28. Mai 1995
Sitz Hofheim am Taunus

Leitung

Branche Verkehr
Website www.rmv.de
Triebwagen der Odenwaldbahn mit RMV-Logo

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist ein Verkehrsverbund des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) im Rhein-Main-Gebiet. Er hat seinen Sitz in Hofheim am Taunus. Geschäftsführer sind Knut Ringat (Sprecher) und Klaus-Peter Güttler.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und Aufgaben

Der RMV ist rechtlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gesellschafter sind neben dem Land Hessen alle Kreise und kreisfreien Städte innerhalb des Verbundgebietes mit Ausnahme der Stadt Mainz, deren Gebiet zwar auch zum Tarifgebiet des RMV zählt, die aber nicht in Hessen liegt. Der RMV wurde als Machbarkeitsstudie gegründet und sollte ausdrücklich nicht nur eine räumliche Erweiterung des damals bestehenden Frankfurter Verkehrsverbundes (FVV) sein. Einer der wesentlichen Unterschiede ist zudem, dass der RMV durch die Gebietskörperschaften getragen wird, während der FVV von den Verkehrsunternehmen getragen wurde.

Durch die Verlagerung der Kompetenzen beim schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr vom Bund auf die Länder durch das Regionalisierungsgesetz sowie die Änderungen im europarechtlichen Rahmen bezüglich der Vergabe von Aufträgen zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen musste ohnehin eine völlige Neukonzeption erfolgen. Das Land Hessen hat hierzu ein Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr erlassen, welches die Aufgabenträger im Personennahverkehr festlegt. Nach diesem Gesetz sind Lokale Nahverkehrsgesellschaften zu gründen, welche die Bestellung der örtlichen Nahverkehre zu organisieren haben, während für die regionalen Verkehre die Verbünde zuständig sind; allerdings soll der Verbund auch die Kombination der örtlichen Verkehre untereinander sowie mit dem regionalen Verkehrsangebot koordinieren. Der Verbund hat das Ziel, den Fahrgästen einen einheitlichen Fahrplan und einen einheitlichen Tarif anzubieten.

Eigentlich war nur die Bildung zweier großer Verbünde für den nördlichen (NVV) und den südlichen (RMV) Landesteil vorgesehen, allerdings sollte der bestehende Verkehrsverbund Rhein-Neckar, welcher große Teile Südhessens südlich von Darmstadt umfasst, erhalten bleiben. Über die Tochtergesellschaft Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma) finanziert und beschafft der RMV auch teilweise Triebfahrzeuge für den Schienenpersonennahverkehr in seinem Aufgabengebiet, nachdem in den Anfangsjahren noch Verkehrsunternehmen Zuschüsse bei der Beschaffung von Fahrzeugen erhalten hatten.

RMV-Gebiet

Ausdehnung des RMV-Tarifgebietes
  • Zentrales Tarifgebiet
  • Übergangstarifgebiete

Das Gebiet des RMV umfasst über das Rhein-Main-Gebiet hinaus die größten Teile der Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen sowie die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz. Der RMV grenzt im Nordwesten an die VGWS, im Westen an den VRM, im Norden an den NVV, im Süden an den VRN, im Südwesten an den RNN und im Südosten an die VAB. Im Rahmen von Tarifkooperationen und Übergangsverkehren sind neben dem Kreis Bergstraße und den Städten Weinheim (sowie Hemsbach und Laudenbach), Eberbach und Worms im VRN auch größere Teile des RNN und des NVV sowie die bayerischen Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg (VAB), die Stadt Aschaffenburg und die Stadt Bad Laasphe im Gebiet der VGWS mit Einschränkungen zum RMV-Tarif erreichbar. In diesen Übergangstarifgebieten zu anderen Verbünden und Verkehrsgemeinschaften gelten nicht alle Fahrkarten des RMV-Tarifs, sondern nur ausgewählte Angebote.

Zur Zeit seiner Gründung im Jahr 1995 war der RMV der flächenmäßig größte Nahverkehrsverbund Deutschlands, ab der Gründung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg war er der zweitgrößte Nahverkehrsverbund in Deutschland und seit der Erweiterung des VGN am 1. Januar 2010 ist er der drittgrößte Verkehrsverbund.

Tarifstruktur

Kombinierte Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn (Fernverkehr) und des RMV (Nahverkehr)

Das RMV-Gebiet ist in 60 zweistellige Haupt-Tarifgebiete (so genannte A-Tarifgebiete, zugleich Preisstufe 3) aufgeteilt, hinzu kommen weitere „fiktive“ Tarifgebiete für die Übergangsverkehre in andere Verbundgebiete. Die A-Tarifgebiete sind außer in den Städten Frankfurt, Mainz und Wiesbaden in kleinere vierstellige Teiltarifgebiete unterteilt, welche regional unterschiedlich sind. Die kleinsten Einheiten sind die sogenannten A0-Tarifgebietes (zugleich billigste Preisstufe 1) und die etwas größeren so genannten A1-Tarifgebiete (Preisstufe 2). Die Kombinationen verschiedener Tarifgebiete ergeben unterschiedliche Preise, von denen sich die meisten der so genannten Regionalmatrix [1] entnehmen lassen, allerdings gibt es nach Angaben des RMV für etwa 1800 Verbindungen besondere Preisbildungsregeln. Die Preisstufen reichen von 1 bis 7 (grundsätzlich Zahl der durchfahrenen A-Tarifgebiete), wobei die Preisstufe 7 Netzwirkung hat. Im Rahmen der Übergangstarife gibt es außerdem weitere Preisstufen (z. B. 17 und 45), im Tarifgebiet 65 (Mainz/Wiesbaden) ersetzt die für einige Fahrscheintypen günstigere Preisstufe 13 die Preisstufe 3.

Das Fahrscheinsortiment umfasst neben Einzelfahrkarten und Kurzstreckentickets auch folgende Zeitkarten: Tageskarte, Gruppentageskarte (bis zu fünf Personen), Wochenkarte, Monatskarte, 9-Uhr-Monatskarte (gültig von 9 Uhr bis Betriebsschluss), Azubi-Monatskarte (für Schüler und Auszubildende), Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte, CleverCard (Schülerjahreskarte) und Fernverkehrs-Ergänzungskarten für Inhaber von Fernverkehrs-Zeitkarten der Deutschen Bahn mit Start bzw. Ziel im RMV-Gebiet. Zu den Zeitkarten können bei Fahrten über deren räumlichen Geltungsbereich hinaus Anschlussfahrkarten gelöst werden. Die Struktur der Anschlussfahrkarten wurde zum Fahrplan- und Tarifwechsel im Dezember 2007 neu strukturiert, seitdem können zu den Zeitkarten aller Preisstufen (vorher nur ab Preisstufe 3 bzw. 13) Anschlussfahrkarten gelöst werden, auch benötigen die Fahrgäste keine Kenntnis mehr, welche Tarifgebiete sie zusätzlich durchfahren. Zusätzlich kann für die Benutzung der ersten Wagenklasse bei der Bahn ein entsprechender Zuschlag erworben werden, den es auch für Wochen-, Monats- und Jahreskarten gibt. Der RMV bietet keine Mehrfachfahrkarten an, wodurch es nicht nötig ist, die Fahrkarten vor Fahrtantritt zu entwerten. Eine Ausnahme ist das Tarifgebiet 65 „Wiesbaden/Mainz“ (siehe unten), in dem für die spezielle Preisstufe 13 doch Mehrfahrtenkarten angeboten werden, die in den Straßenbahnen bzw. Bussen entwertet werden müssen. Zudem gibt es lokale Fahrkartenagebote, wie zum beispiel das MobiTick für den Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Bei der Tarifgestaltung waren auch politische Vorgaben zu berücksichtigen. So fällt auf, dass die höchste Preisstufe die Preisstufe 7 ist, die beispielsweise bereits für eine Fahrt von Wiesbaden nach Hanau gilt, während für eine mehr als doppelt so große Entfernung wie Wiesbaden - Fulda ebenfalls diese Preisstufe gilt. Diese Vorgabe soll sowohl den Umstieg für Pendler vom Auto in den öffentlichen Personenverkehr attraktiver machen als auch den ländlichen Raum fördern, da die Fahrpreise eben nicht streng entfernungsgebunden gestaltet sind. Wie stark diese Vorgabe ist wird am Beispiel des benachbarten Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes deutlich, bei dem es 10 Preisstufen gibt und zudem spätestens die Preisstufe 2 mit der Stufe 3 des RMV-Tarifes vergleichbar ist.

Außerdem werden auch Jobtickets, Kombitickets und Semestertickets angeboten. Mit den Studierendenschaften (ASten) der meisten Hochschulen im RMV-Gebiet bestehen Verträge, so dass die Studierenden automatisch mit der Einschreibung ein RMV-AStA-Semesterticket erhalten.

Das Hessenticket hat im gesamten RMV (und darüber hinaus im ganzen Land Hessen sowie einigen Zielen außerhalb Hessens, beispielsweise Mainz) Gültigkeit und kann dort auch erworben werden.

Bei Fahrten ausschließlich mit der Bahn (nicht jedoch U- und Straßenbahn) wird eine vorhandene BahnCard der Deutschen Bahn anerkannt und führt zu einem ermäßigten Preis, wenn mindestens die Preisstufe 5 erreicht wird, für die BahnCard 100 bestehen weitergehende Regelungen.

Seit April 2006 bietet der RMV auch ein elektronisches Handy-Ticket an, wobei der Fahrpreis am Ende des Monats per Lastschrift abgebucht wird. Dies war anfangs nur im Raum Frankfurt möglich, ist nun aber RMV-weit verfügbar.

Die Fahrradmitnahme ist im gesamten RMV-Gebiet kostenfrei, es gibt jedoch örtliche Einschränkungen, wie zum Beispiel vor 9 Uhr.

Besonderheiten Mainz/Wiesbaden

Die Städte Mainz und Wiesbaden haben im RMV einen besonderen Status. Die Stadt Wiesbaden ist – wie die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte Hessens auch – Gesellschafterin des RMV, die rheinland-pfälzische Hauptstadt Mainz jedoch nicht. Weil aber der ÖPNV der beiden Städte Mainz und Wiesbaden schon seit langem über eine ganze Reihe gemeinsamer Linien sowie seit dem 15. Mai 1975 auch über den Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden (VMW) traditionell eng miteinander verbunden ist, ist die Stadt Mainz über den VMW trotzdem mit dem RMV assoziiert. Das Mainzer Stadtgebiet ist damit das einzige außerhessische Gebiet, welches zum regulären Tarifraum des RMV gehört, während alle anderen Gebiete außerhalb Hessens nur mit Übergangstarifen erreichbar sind.

Gleichzeitig sind die Städte Mainz und Wiesbaden auch in den Tarifraum des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbunds (RNN) integriert, durch diese Kooperation ist wiederum Wiesbaden über den VMW mit dem RNN assoziiert. Der RNN-Tarif ist gegenüber dem RMV-Tarif jedoch subsidiär und wird nur bei Fahrten angewandt, die zwischen den Städten Mainz bzw. Wiesbaden und dem übrigen RNN-Verbundgebiet (bzw. umgekehrt) stattfinden, im reinen Binnenverkehr der Stadt Mainz bzw. der Stadt Wiesbaden, bei Fahrten zwischen Mainz und Wiesbaden (bzw. umgekehrt) sowie bei Fahrten zwischen Mainz bzw. Wiesbaden und dem übrigen RMV-Gebiet gilt ausschließlich der Tarif des RMV. Die Fahrkarten beider Verbünde sind daher an den Automaten, Verkaufsstellen und in den Fahrzeugen mit Fahrscheinverkauf erhältlich.

Außerdem wurden im VMW traditionell Sammelkarten angeboten. Aus verschiedenen Gründen soll dieses System auch bis auf weiteres beibehalten werden. Dabei können je 5 Fahrscheine (früher 4) im Vorverkauf en bloc erworben werden und müssen dann im Bus bzw. am Bahnsteig mittels Entwerter entwertet werden. Diese Fahrscheine sind auf allen Verkehrsmitteln des RMV im Tarifgebiet 65 gültig.

An den Automaten der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) und der ESWE Verkehrsgesellschaft sind auch die im RNN angebotenen Mehrfahrtenkarten erhältlich (aus dem RMV-Automaten), nicht jedoch aus den (RMV-)Automaten der Deutschen Bahn; die Deutsche Bahn hat hierfür an ausgewählten Standorten extra reine RNN-Automaten aufgestellt.

Während im RMV für Inhaber von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten die Mitnahme von allen eigenen bzw. 3 Kindern nur an Wochenenden bzw. unter der Woche erst ab 19 Uhr möglich ist, gilt in den Bussen und Straßenbahnen der Mainzer Verkehrsgesellschaft und von ESWE Verkehr eine erweiterte Mitnahmeregelung, nach der die Kinder-Mitnahmeregelung an allen Tagen rund um die Uhr zugelassen ist. Per Definition gehen diese Regelungen dem RMV-Tarif vor, allerdings gibt es abweichende Aussagen, ob dies nur für die beiden Verkehrsgesellschaften oder für alle Verkehrsträger im Tarifgebiet 65 gilt.

Gesellschafter des RMV und ihre Aufgabenträgerorganisationen

[2]

Gebietskörperschaft Lokale Nahverkehrsgesellschaft
Länder
Hessen
Kreisfreie Städte
Darmstadt Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Frankfurt am Main traffiQ
Offenbach am Main NiO - Nahverkehr in Offenbach
Wiesbaden Landeshauptstadt Wiesbaden
Städte mit Sonderstatus
Bad Homburg vor der Höhe Lokale Nahverkehrsorganisation Stadt Bad Homburg v.d.H.
Fulda Lokale Nahverkehrsgesellschaft Stadt Fulda (LNG Fulda)
Gießen Stadtwerke Gießen AG
Hanau Hanauer Straßenbahn GmbH (HSB)
Marburg Lokale Nahverkehrsgesellschaft Marburg
Rüsselsheim Lokale Nahverkehrsorganisation Stadt Rüsselsheim
Wetzlar Lokale Nahverkehrsorganisation Stadt Wetzlar
Landkreise
Landkreis Darmstadt-Dieburg Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Landkreis Fulda Lokale Nahverkehrsgesellschaft Landkreis Fulda (LNG Fulda)
Landkreis Gießen Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO)
Kreis Groß-Gerau Lokale Nahverkehrsgesellschaft des Kreises Groß-Gerau (LNVG)
Hochtaunuskreis Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)
Lahn-Dill-Kreis Verkehrsverbund Lahn-Dill (VLD)
Landkreis Limburg-Weilburg Lokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Limburg-Weilburg
Main-Kinzig-Kreis Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KVG MKK)
Main-Taunus-Kreis Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft (MTV)
Landkreis Marburg-Biedenkopf Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)
Odenwaldkreis Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG)
Landkreis Offenbach Kreis-Verkehrs-Gesellschaft Offenbach (KVG Offenbach)
Rheingau-Taunus-Kreis Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV)
Vogelsbergkreis Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO)
Wetteraukreis Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO)

Verkehrsunternehmen im RMV (Auswahl) [Konzern]

Ausschreibungen von Verkehrsleistungen

Grundsätzliches

Nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen sind grundsätzlich alle Verkehrsleistungen auszuschreiben. Davon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Vergabe des Auftrages an ein (auch indirekt etwa über eine im Eigenbesitz stehende Holding) der vergebenden Gebietskörperschaft gehörendes Unternehmen erfolgen soll, sofern die Konditionen der Vergabe sich nicht wesentlich von den Konditionen unterscheiden, die bei einer Ausschreibung erzielbar wären. Daraus folgt, dass die regionalen Verkehrsangebote ausgeschrieben werden müssen, während dies bei den lokalen Angeboten unterschiedlich gehandhabt wird. Da der RMV allerdings direkt nur für die regionalen Angebote zuständig ist, schreibt er alle Verkehrsleistungen aus.

Schienenpersonennahverkehr

Name der Ausschreibung Strecken Vertragslaufzeit Leistungen Gewinner
Hellertal
  • RB 41 Dillenburg – Haiger – Betzdorf (Sieg)
09/1999 – 09/2007 (verlängert?)  ? Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH + Westerwaldbahn GmbH + Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH (HellertalBahn GmbH)
Westerwald
  • RB 20 Niedernhausen – Limburg
  • RB 21 Wiesbaden – Niedernhausen
  • RB 25 Koblenz – Limburg
  • RB 28 Limburg – Westerburg – Au (Sieg)
  • RB 29 Limburg – Montabaur – Siershahn
12/2004 – 12/2014 2,4 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH + Westerwaldbahn GmbH (vectus Verkehrsgesellschaft mbH)
Kahlgrundbahn
  • RB 56 Hanau – Kahl (Main) – Schöllkrippen
12/2005 – 12/2015 0,3 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
Odenwaldbahn
  • RE 64 Frankfurt Hbf – Hanau Hbf – Groß-Umstadt Wiebelsbach (– Erbach)
  • RB 64 Hanau Hbf – Groß-Umstadt Wiebelsbach
  • RE 65 Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Erbach
  • SE 65 Frankfurt Hbf – Darmstadt Nord – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Erbach
  • RB 65 Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Erbach – Eberbach
12/2005 – 12/2015 1,8 (ab 2008 2,0) Mio. Zugkilometer Vias GmbH
Nordost-Hessen-Netz
  • R 1 Göttingen – Eichenberg – Kassel
  • R 5 Kassel – Bebra – Fulda
  • R 6 Bebra – Eisenach
  • R 7 Göttingen – Eschwege – Bebra
12/2006 – 12/2016 3,5 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH + Hamburger Hochbahn AG (cantus Verkehrsgesellschaft mbH)
Südhessennetz
  • RB 75 Wiesbaden – Darmstadt – Aschaffenburg
12/2008 – 12/2018 1,37 Mio. Zugkilometer DB Regio AG, Region Hessen [3]
Taunusstrecke
  • RE/SE 20 Frankfurt – Niedernhausen – Limburg
12/2008 – 12/2020 1,0 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Main-Lahn-Sieg
  • RB 30 Gießen – Marburg
  • RE 40 Frankfurt – Gießen – Siegen
12/2010 – 12/2023 1,3 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
Rheingau
  • SE 10 Frankfurt – Wiesbaden – Koblenz – Neuwied
12/2010 – 12/2023 2,1 Mio. Zugkilometer Vias GmbH
Mittelhessen
  • SE 30/40 Frankfurt - Gießen - Treysa/Dillenburg
  • RB 30 Friedberg - Gießen
  • RB 33 Hanau - Friedberg
12/2011 – 12/2023 3,13 Mio. Zugkilometer DB Regio Hessen GmbH
Lahntal-/Vogelsberg-/Rhönbahn
  • RB 25 Limburg - Gießen
  • RB 35 Gießen - Alsfeld - Fulda
  • RB 52 Fulda - Gersfeld
12/2011 – 12/2023 2,375 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
Kinzigtal
  • RE/SE 50 Frankfurt – Hanau – Gelnhausen – Wächtersbach - Fulda (– Bebra)
12/2012 - 12/2024 2,6 Mio. Zugkilometer DB Regio Hessen GmbH
Niddertal
  • SE 32 Frankfurt – Bad Vilbel – Friedberg – Nidda
  • RB/SE 34 Frankfurt – Bad Vilbel – Glauburg-Stockheim
12/2012 - 12/2024 0,68 Mio. Zugkilometer DB Regio Hessen GmbH
Main-Weser
  • RE/RB 30 Frankfurt – Gießen – Marburg – Kassel
12/2012 - 12/2024 1,68 Mio. Zugkilometer DB Regio Hessen GmbH
S-Bahn Kleyer
  • S1 Wiesbaden - Mainz-Kastel - Frankfurt – Offenbach – Rödermark-Ober-Roden
  • S7 Frankfurt - Groß-Gerau - Riedstadt-Goddelau
  • S8 Wiesbaden - Mainz - Rüsselsheim - Frankfurt Flughafen - Frankfurt - Offenbach - Hanau
  • S9 Wiesbaden - Mainz-Kastel - Rüsselsheim - Frankfurt Flughafen - Frankfurt - Offenbach - Hanau
12/2014 - 12/2036 7,254 Mio. Zugkilometer DB Regio Hessen GmbH[4]
S-Bahn S2
  • S2 Niedernhausen - Frankfurt – Offenbach - Dietzenbach
12/2014 - 12/2029 2,0 Mio. Zugkilometer DB Regio Hessen GmbH[4]
S-Bahn Gallus
  • S3 Bad Soden - Niederhöchstadt - Rödelheim - Frankfurt Süd
  • S4 Kronberg - Niederhöchstadt - Rödelheim - Frankfurt Süd
  • S5 Friedrichsdorf - Bad Homburg - Rödelheim - Frankfurt Süd
  • S6 Friedberg - Bad Vilbel - Frankfurt - Langen - Darmstadt
12/2014 - 12/2029 5,4 Mio. Zugkilometer DB Regio Hessen GmbH[4]

Siehe auch

Verweise

  1. Aktuelle Regionalmatrix: rmv.de, 29 kB, PDF
  2. Liste der RMV-Mitglieder in der Webpräsenz des RMV
  3. Vergabemitteilung im Anhang zum Amtsblatt der EU 2006/S 162-174166 (vom 26. August 2006)
  4. a b c Licht und Schatten: RMV erziel Rekordwerte, aber künftige Finanzierung macht Sorgen (Pressemitteilung, rmv.de, 16. November 2011, abgerufen 16. November 2011)

Weblinks



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