Schreibmaschinenseite

Schreibmaschinenseite

Die Normseite ist eine vor allem im Literaturbetrieb, jedoch auch im Journalismus und in der Werbebranche, verbreitete Hilfsgröße, mit der man den Umfang eines Manuskripts abschätzen kann. Sie dient vielfach als Berechnungsgrundlage für das Honorar von Autoren (auch Journalisten und Textern), Übersetzern oder Lektoren. Festgelegt wurde sie ursprünglich in dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Verband deutscher Schriftsteller vereinbarten Normvertrag vom 1. Juli 1992.

Die Normseite wird definiert als Seite, die dergestalt formatiert wird, dass sie 30 Zeilen zu jeweils maximal 60 Anschlägen enthält.

Diese Definition bedeutet, dass jede Zeile 60 Anschläge - inklusive Leerzeichen - enthalten kann, es können jedoch auch weniger sein, zumal die Wörter bei diesem Abrechnungsverfahren nicht getrennt werden. Die Definition berücksichtigt somit, dass (insbesondere literarische) Texte eine Einheit sind und daher auch "leere Bereiche" (wie Leerzeilen, Absätze oder neue Kapitel) "sinngebend" sein können.

Die Definition stammt noch aus der Zeit der Schreibmaschinen, als die Zeilenlänge von 60 Zeichen ganz einfach mit Hilfe eines Schiebereglers eingestellt werden konnte. In einem Textverarbeitungsprogramm lässt sich eine Normseite erstellen, indem man eine nicht proportionale Schrift (beispielsweise Courier) auswählt und die Seitenränder so einstellt, dass maximal 60 Anschläge in eine Zeile passen. Für das kostenlose Textsatzsystem LaTeX steht das Paket stdpage zur Verfügung, mit dem man für den Verlag problemlos Normseiten (auch mit anderen Zeichen- oder Zeilenzahlen) erstellen kann.

In Unkenntnis der Gegebenheiten arbeiten viele Autoren, Übersetzer oder Lektoren nicht mit "echten" Normseiten, sondern bestimmen die Zahl der Normseiten eines kompletten Textes anhand der Zeichenmenge. Dabei wird die Zeichenanzahl des Textes durch 30×60=1800 (Zeichen) geteilt. Berechnet man die "Normseite" auf diese Art, so enthält sie im Mittel 20 % mehr Text, als wenn sie tatsächlich physisch erstellt wird, da halbvolle Zeilen oder Seiten sowie die Formatierung von Dialogen nicht eingehen. Im Interesse der Autoren oder Übersetzer ist daher stets die Erstellung einer Normseite im Sinne der obigen Definition. Daher wird von der VG Wort (s. Merkblatt für Urheber im wissenschaftlichen Bereich – Fassung Juli 2005) eine „Normseite“ vereinfacht als eine Seite mit 1500 Zeichen festgelegt. Viele Verlagslektoren und Korrektoren nutzen die Normseite auch für ihre Verbesserungen und Anmerkungen, sowohl zwischen den Zeilen als auch am Rand und am Seitenende. Vielfach wird deshalb eine Formatierung in einer gut lesbaren, mittelgroßen Schrift wie z.B. Arial 11 gewünscht. Beim Einrichten der Seite nach dem Normseitenstandard bleiben auch bei eineinhalbfachem Zeilenabstand für die Korrekturen genügend große Ränder.

Zur Normseite gibt es in anderen Staaten abweichende Definitionen. So beträgt etwa in Polen die Normseite einer vereidigten Übersetzung 25 Zeilen zu je 45 Anschlägen (also maximal 1125 Zeichen).

Das österreichische Gebührenanspruchsgesetz - § 54 (3) - besagt:
Eine Seite im Sinn des Abs. 1 Z. 1 gilt als voll, wenn sie mindestens 25 Zeilen mit durchschnittlich mindestens 40 Schriftzeichen enthält. Bei geringerem Umfang ist die Gebühr für den entsprechenden Teil zu bestimmen. Sperrungen sind nur dort gestattet, wo sie auch in der Urschrift vorkommen. Bei Übersetzungen von Dokumenten gilt eine Seite auch dann als voll, wenn sie einer Seite des zu übersetzenden Dokuments entspricht und zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Übersetzung auf einer eigenen Seite erforderlich ist.[1]

Einzelnachweise

  1. Österr. Gebührenanspruchsgesetz

Siehe auch

Weblinks


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