Badischer Kulturkampf

Badischer Kulturkampf

Der Badische Kulturkampf war eine Auseinandersetzung zwischen der katholischen Kirche und dem Großherzogtum Baden. Er setzte in den 1850er Jahren ein, erreichte etwa 1864 seinen Höhepunkt und lief ab 1876 allmählich aus.

Erste Phase des Konflikts

Die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz machten in einer Denkschrift 1851 ihren Anspruch auf größere Selbstständigkeit deutlich. Im Frühjahr 1853 folgten die Antworten der betroffenen Länderregierungen. Diese waren aus Sicht der römisch-katholischen Kirche unzureichend. Hermann von Vicari, Erzbischof von Freiburg erklärte daraufhin, dass die Bischöfe die von ihnen beanspruchten Rechte in Zukunft ohne Rücksicht auf mögliche staatliche Widersprüche wahrnehmen würden. Das staatliche Recht auf Bestätigung bei der Besetzung von Kirchenstellen wurde nicht mehr anerkannt. Gleichzeitig wollte man die Geistlichen zukünftig nicht mehr auf den Universitäten sondern in eigenen kirchlichen Anstalten ausbilden lassen. Auch bei der Verwaltung des kirchlichen Vermögens beanspruchte der Erzbischof die Unabhängigkeit von staatlichen Einflüssen. Nachdem die katholische Kirche daran ging, diese Ankündigungen in die Tat umzusetzen, reagierte der badische Staat auf diesen Rechtsbruch mit Gegenmaßnahmen. Daraufhin ging Vicari mit den der Kirche zur Verfügung stehenden Mitteln vor. So wurden hohe Beamte mit dem großen Kirchenbann belegt und diese Entscheidungen von den Kanzeln verlesen. Als der Staat Vicari mit Hausarrest belegte, reagierte die ländliche Bevölkerung mit Unmut. Auch in der deutschen Öffentlichkeit fanden die Vorgänge starke Beachtung.

Nachdem der Konflikt zu eskalieren drohte, ließ Großherzog Friedrich I. bei Papst Pius IX. nach einer Klärung sondieren. Der Streit hatte auch politische Folgen, stellte sich doch Österreich auf die Seite der Kurie, während Preußen Baden unterstützte. Im Sommer 1854 wurde ein so genanntes Interim zwischen Baden und der Kurie geschlossen. Darin wurden der Kirche erhebliche Zugeständnisse gemacht, die 1859 durch eine Konvention mit Rom noch einmal ausgeweitet wurden.

Neue Eskalation

Die mehrheitlich liberale badische zweite Kammer verweigerte der Konvention die Zustimmung. Daraufhin sah sich der Großherzog gezwungen, das bisherige konservative Staatsministerium Stengel-Meysenbug zu entlassen und durch die liberale Regierung Stabel zu ersetzen. In der Folgezeit wurden die Inhalte der Konvention weitgehend auf dem normalen Weg der Gesetzgebung umgesetzt, womit sich auch Vicari zunächst zufrieden zeigte. Als die liberale Regierung das Schulaufsichtsgesetz vom 29. Juli 1864 vorlegte, das die Position der katholischen Kirche schwächte, ging der Erzbischof erneut auf Konfrontationskurs, der dann auch als der badische Schulstreit bezeichnet wurde. Der Staat antwortete 1867 damit, den angehenden Theologen ein besonderes Kulturexamen aufzuerlegen. Vicari verbot die Ablegung desselben. Noch einmal verschärft wurde der Konflikt, als ein neues Schulgesetz die fakultative Gemeinschaftsschule zuließ. In den folgenden Jahren lief die Entwicklung in Baden dann mehr oder weniger parallel zu der in Preußen und im Deutschen Kaiserreich. Etwas früher als in Preußen kam es in Baden ab 1876 zu einem Auslaufen des Konflikts. Dieser Vorgang wurde auch als der badische Schulstreit bezeichnet.

Literatur

  • Hans Fenske: Deutsche Geschichte. Vom Ausgang des Mittelalters bis heute. Darmstadt, 2002. S.135f., S.139f., S.153

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