Spaßausweis

Spaßausweis

Als Fantasiepass bezeichnet man einen Ausweis, der nur den Anschein erweckt, es handle sich dabei um einen Pass. Auf den jeweiligen Träger personenbezogen ausgestellt, scheint er eine Staatsangehörigkeit zu bescheinigen und zur Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden geeignet zu sein. Da er jedoch entweder von völkerrechtlich nicht anerkannten Staaten, oder sogar lediglich von Interessengruppen bzw. Privatpersonen herausgegeben wird, ist er im Rechtsverkehr unwirksam und daher auch kein gültiges Ausweispapier beim Grenzübertritt.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Bewertung

Es handelt sich beim Fantasiepass nicht um einen Pass im engeren Sinne. Dem Aussteller fehlt die völkerrechtliche Anerkennung als Staat. Damit ist das Ausweispapier als Pass wertlos. Grenzüberschreitendes Reisen ist damit nicht möglich, da er von echten Staaten zurückgewiesen wird. Zwar ist der Fantasiepass normalerweise, ebenso wie der echte Pass, personenbezogen auf den jeweiligen Träger ausgestellt. Zur Identifikation gegenüber staatlichen Behörden könnte er daher eigentlich genügen. Eine Behörde wird sich jedoch im Normalfall nicht auf die Richtigkeit eines Ausweises verlassen, dessen Aussteller sie nicht anerkennt.

Abgrenzung

Häufig wird zwischen Fantasiepass und falschem Pass nicht unterschieden. Beide sind ungültig, also keine echten Pässe. Aus rechtlicher Sicht besteht jedoch ein ganz erheblicher Unterschied. Fantasiepässe stammen von keinem Fälscher, sondern tatsächlich von demjenigen, der im Pass als Aussteller genannt wird. Die Anerkennung als echter Pass scheitert nicht an einem Mangel des Dokuments, sondern einem Mangel des Ausstellers. Der Staat ist nicht echt. Das führt strafrechtlich zu einer völlig anderen Beurteilung als beim gefälschten Pass.

Strafbarkeit

Die Herstellung, der Besitz und das Bei-sich-Führen eines Fantasiepasses ist in Deutschland straffrei.

Es liegt vor allem keine Urkundenfälschung vor. Bei einer Urkundenfälschung versucht ein Täter den falschen Eindruck zu erwecken, das Dokument sei von jemand anderem. So erweckt z. B. ein gefälschter deutscher Pass den Anschein, er sei von einer deutschen Behörde ausgestellt. Dabei stammt das Dokument oder zumindest der veränderte Inhalt in Wahrheit vom heimlichen Fälscher. Der typische Aussteller eines Fantasiepasses versucht niemanden über seine Identität zu täuschen, sondern rückt sich im Gegenteil eher besonders auffällig ins Rampenlicht. Damit gelten die Dokumente strafrechtlich als echt.

Grund zur Vorsicht gilt jedoch, wenn innerhalb eines Staates ausschließlich ein Fantasiepass und keinerlei weitere gültige Ausweispapiere mitgeführt werden:

  • In Staaten ohne Ausweispflicht ist das grundsätzlich erlaubt. Dasselbe gilt für Staaten, die zwar eine Ausweispflicht haben, welche aber nur den Besitz gültiger Ausweispapiere und nicht das ständige Mitsichführen vorschreibt (z. B. die Bundesrepublik Deutschland). Es gibt aber eine Reihe von Staaten, wie z. B. Italien oder die Niederlande, in denen eine Mitführpflicht besteht. Lediglich einen Fantasiepass dabei zu haben wäre dort ein Gesetzesverstoß.
  • Ausländern ist es in den allermeisten Ländern nicht gestattet, sich ohne gültigen Ausweis innerhalb der Landesgrenzen aufzuhalten. In Deutschland gibt es entsprechende Regelungen im Ausländerrecht, wie z. B. unerlaubter Aufenthalt nach §95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Den Betreffenden wird man in der Regel aus Deutschland ausweisen. Der unerlaubte Aufenthalt kann aber auch Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Folge haben.

Generell verboten ist der Grenzübertritt, wenn man ausschließlich einen Fantasiepass vorzeigen kann und keinen gültigen Pass oder ein entsprechendes Passersatzdokument dabei hat.

  • Ausländer, die ohne gültige Ausweispapiere nach Deutschland ein- oder ausreisen begehen nach Aufenthaltsgesetz möglicherweise Straftaten, wie z. B. die unerlaubte Einreise. In der Regel werden sie beim Versuch der Einreise zurückgewiesen, wenn sie dabei kein geeignetes Grenzübertrittspapier vorlegen können.
  • Deutsche, die mittels eines Fantasiepasses die Grenze überschreiten, begehen eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 PassG (Passgesetz), die mit bis zu 2.500 € geahndet werden kann. Auch der Versuch kann geahndet werden. Daher könnte es unter Umständen schon ausreichend sein, an der Grenze einen Fantasiepass vorzulegen, wenn man nicht gleichzeitig noch ein gültiges Grenzübertrittspapier dabei hat. In einem solchen Fall wird der „Fantasiepass“ von den zuständigen Behörden höchstwahrscheinlich eingezogen bzw. als Beweismittel sichergestellt.

Häufig werden lediglich in Verbindung mit dem Phantasiedokument auch noch andere Straftaten begangen. Strafbar ist es insbesondere, sich unter Mithilfe des Phantasiedokumentes noch einen Titel zuzulegen (in Deutschland gem. § 132a StGB (Strafgesetzbuch).

Die bekanntesten Fantasiepässe

Welt-Pass bzw. World Pass

Dieser Pass wird von der World Service Authority (WSA) herausgegeben. Diese zählt zu einer ganzen Reihe von ähnlichen Organisationen, die für das Ziel eintreten, alle Einzelstaaten abzuschaffen und einen großen gemeinsamen Weltstaat zu gründen.

Die WSA geht auf Garry Davis zurück, einem ehemaligen US-Bomberpiloten des 2. Weltkrieges, der am 25. Mai 1948 in Paris, Frankreich, öffentlich auf seine US-Staatsbürgerschaft verzichtete, und sich zum citizen of the world (Weltbürger) erklärte. Er erfuhr durch die Beharrlichkeit, mit der er die Anerkennung seines Status als „Weltbürger“ von den Vereinten Nationen oder den französischen Behörden einforderte bald die Aufmerksamkeit der Medien und die Unterstützung einer breiten Öffentlichkeit. Nicht nur für sich selbst, sondern auch weltweit unter Staatenlosen, Flüchtlingen oder auch Anhängern der Idee eines Weltstaates, glaubte er einen großen Bedarf für Ausweispapiere einer neuen Weltregierung zu erkennen. Daher gründete er 1954 die World Service Authority (WSA) als deren Administrativorgan. Nach eigenen Angaben wurden bislang Welt-Pässe an über 950.000 Welt-Bürger ausgestellt.[1]

Sealand-Pass

Sealand geht auf den ehemaligen britischen Major Paddy Roy Bates zurück. Dieser besetzte am 2. September 1967 die ehemals vom britischen Militär genutzte Station Roughs Tower, die sich vor der englischen Küste, jedoch bereits in internationalen Gewässern befand und erklärte deren Unabhängigkeit als eigener Staat namens Sealand. Es gelang ihm damit in der Folgezeit tatsächlich, sich den britischen Behörden zu entziehen. Ein Gerichtsverfahren in Großbritannien endete 1968 zu seinen Gunsten mit der Feststellung, die britische Justiz sei nicht zuständig.

Als es zu Streitigkeiten auf Sealand um den Deutschen Alexander Achenbach kam, der zunächst zum Außenminister und Regierungschef auf Lebenszeit ernannt worden war, nach einem Putschversuch jedoch auf Sealand gefangen gehalten wurde, entsandte die Bundesrepublik Deutschland zur Vermittlung einen Diplomaten. Fürst Roy betrachtete dies als De-facto-Anerkennung seines Staates.

Neben einer Reihe von fehlenden oder zumindest äußerst fraglichen Kriterien zur Einordnung als Staat verfügt Sealand aber auch über eine ganze Reihe von typischen Merkmalen: eine Verfassung, eine Flagge, eine Nationalhymne, eigene Briefmarken, eine Währung (1 Sealand-Dollar entspricht einem US-Dollar), sowie eigene Pässe. Wobei sich die „Regierung“ von Fürst Roy und die später von Alexander Achenbach in Deutschland gegründete „Exilregierung“ gegenseitig vorwerfen, Pässe zu fälschen und im großen Stil zu verkaufen. Tatsächlich sollen etwa 150.000 solcher Pässe in Umlauf gekommen sein. Mehrfach waren diese Pässe, oder deren Träger auch schon in Kriminalfälle verwickelt, wie z. B. dem Mord an Gianni Versace.

Wendland-Pass oder Wenden-Pass

Pass der Freien Republik Wendland. Anlässlich ihres Widerstandes gegen den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstäbe in Gorleben errichteten Atomkraftgegner ab 3. Mai 1980 mitten im Wald, auf der so genannten Bohrstelle 1004 ein Hüttendorf und gründeten die „Freie Republik Wendland“. Eine Kerngruppe von 300 Menschen lebte dort etwa drei Wochen lang. An den Wochenenden füllte sich das Dorf jeweils mit tausenden Unterstützern.

Für zehn Mark konnte man am Schlagbaum, über dem in grün und gelb die Fahne der Wendenrepublik flatterte, einen Wendenpass mit Einreisestempel erhalten, der den Vermerk trug, gültig zu sein, ‚so lange sein Inhaber noch lachen kann‘.

Am 4. Juni 1980 wurde das Hüttendorf durch die Polizei gewaltsam geräumt und mit Bulldozern planiert. Die Behörden wiesen neben zahlreichen anderen Vorschriften auch darauf hin, dass das Meldegesetz verletzt worden sei. Keiner der Bewohner hatte sich binnen der vorgeschriebenen acht Tage bei der zuständigen Gemeinde Trebel polizeilich angemeldet.

Seither tauchen bei Demonstrationen gegen Atomkraft oder Blockade-Aktionen gegen Castor-Transporte immer wieder Personen auf, die einen solchen „Wenden-Pass“ bei sich tragen. Mehrfach versuchten sich dabei die Atomkraftgegner lediglich mit diesem Papier auszuweisen. Tatsächlich soll der „Wenden-Pass“ auch schon durch die Polizei akzeptiert worden sein. Wenn bei den betreffenden Personen lediglich die Personalien festgestellt werden sollten, sah man seitens der Behörden offenbar keine zwingende Notwendigkeit, auf einem amtlichen Ausweis zu bestehen. Immerhin enthält auch der „Wenden-Pass“ ein Lichtbild und ausführliche wahrheitsgemäße Angaben zur Person des Trägers.

Pass des Deutschen Reiches oder Reichspersonenausweis

Mit rechtlich nicht haltbaren Begründungen behaupten verschiedene rechte Gruppierungen, die sich selbst als Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder „Exilregierung“ bezeichnen, dass die Gründung der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich illegal gewesen bzw. diese durch weitergeltendes Besatzungsrecht in Verbindung mit den Verträgen zur Wiedervereinigung mittlerweile untergegangen sei. Daraus folge, dass nicht wie gegenwärtig nach herrschender Meinung das Völkerrechtssubjekt, das „Deutsches Reich“ hieß, in der durch das Grundgesetz statuierten Ausprägung als „Bundesrepublik Deutschland“ fort besteht, sondern dass das Deutsche Reich von sich aus „wieder aufgelebt“ sei. Diese Gruppen verstehen sich als rechtmäßige Vertreter des Reichs. Auf Antrag stellen sie daher gegen Gebühr jedem Reichsbürger – also jedem Deutschen – einen Pass aus, der historischen Ausweispapieren weitgehend gleicht.

Von den Ausstellern der Deutsches-Reich-Pässe oder ihren Anhängern wird vielfach behauptet, dass alleine schon der Umstand, dass bundesdeutsche Behörden solche Ausweispapiere nicht einzögen und auch kein Verfahren einleiteten, ein Beleg für die Illegitimität und daher Unzuständigkeit dieser Behörden sei. Trotz strengster Geheimhaltung nach außen hätten die Behörden Kenntnis von der „wahren Rechtslage“, aus welcher hervorgehe, dass der „Reichspass“ als gültiges Ausweispapier nicht ohne weiteres eingezogen werden könne. Diese Behauptung entbehrt jedoch jeder Grundlage – das Verhalten der Polizei ist weder „merkwürdig“ noch „verdächtig“, vielmehr ist es weder strafbar, einen Fantasiepass mit sich zu führen (siehe oben unter Strafbarkeit), noch liegt ein anderer Grund für eine Einziehung vor.

Hutt-River-Pass

Eine Weizenfarm in Australien erklärte 1970 die Sezession von Australien und verkauft Pässe über mehrere Verbindungsbüros im Ausland oder an Interessenten, die als Touristen die Farm besuchen. Zunächst unter dem Namen Hutt River Province, seit 2006 Principality of Hutt River wurden nach eigenen Angaben schon mehr als 18.000 Pässe an Neubürger in alle Welt verteilt.

Seborga-Pass

Pass des sogenannten Antiken Fürstentums Seborga. Ein kleines Dorf in Ligurien, Italien behauptet, es sei niemals wirksam der Staatsmacht Italiens unterstellt worden und rief 1993 das antike Fürstentum Seborga aus. Gegen den Rechts- und Verwaltungsanspruch Italiens hat man sich jedoch nie wirklich ernsthaft gewehrt, so dass eine Staatsangehörigkeit zu Seborga zugleich immer auch die italienische bedeutet. Durch einen Asylantrag über die Internet-Seiten des Fürstentums oder bei einem Besuch des Fürstenpalastes vor Ort kann jedermann auch einen Pass erwerben. Zeitweilig verkaufte davon vermutlich völlig unabhängig auch ein Internet-Angebot namens „Invisible Embassy of Seborga“ Pässe des antiken Fürstentums.

Conch-Republic-Pass oder Conch-Republic-Diplomaten-Pass

Die Stadt Key West, Florida erklärte sich am 23. April 1982 von den USA für unabhängig und rief die Conch Republic aus. Vorausgegangen war ein Verwaltungsstreit mit der Bundesgrenzbehörde über einen Kontrollpunkt auf dem Highway zum Festland. Die Republik erklärte den USA den Krieg, nur eine Minute später auch gleich die Kapitulation und ersuchte um 1 Mrd. USD Entwicklungshilfe. Zu keiner Zeit hat sie sich selbst oder die Sezession wirklich ernst genommen. Dennoch ist die Identifikation der Bewohner recht hoch und der Unabhängigkeitstag wird alljährlich als touristische Attraktion eine Woche lang gefeiert. Auf der 1996 eingerichteten Webseite werden einfache Pässe, aber auch Diplomatenpapiere in unterschiedlichen Preisstufen bis hin zum Botschafter der Republik angeboten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. worldservice.org FAQ
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