Velohelm

Velohelm
Fahrradhelm

Ein Fahrradhelm (schweizerisch auch Velohelm) ist ein Sporthelm für Radfahrer, der bei einem Unfall die auf den Schädel des Radfahrers einwirkenden Kräfte verringern soll, um so Verletzungen zu verhindern oder abzumildern.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Rennhelm 1949, Velorama, Nijmegen (NL)

Schon lange vor Aufkommen der Fahrradhelme war bei Rennfahrern ein Sturzkappe oder Sturzring genannter Kopfschutz gebräuchlich.

Dieser ähnelte äußerlich den modernen Helmen. Die am Kopf von vorn nach hinten verlaufenden, aus Leder gefertigten, gefüllten Schläuche lagen direkt auf dem Kopf auf. Die flexible Konstruktion war, entgegen dem heutigen Helm, oft auf kleineres Format knick- oder faltbar.

Durch das direkte Aufliegen auf dem Kopf kann bei Sturzkappen anders als bei modernen Helmen keine Wärmeabfuhr durch den Fahrtwind erfolgen, was das Tragen besonders an heißen Tagen sehr unbequem macht. Durch die flexible Bauweise ist auch die Schutzwirkung weit schlechter als bei modernen Helmen. Sturzkappen werden daher nicht mehr verwendet.

Vereinzelt wurden bei Rennen auch Hartschalenhelme eingesetzt, die den alten Halbschalenhelmen der Motorradfahrer entsprachen.

Aufbau

Man unterscheidet zwischen den

  • Weichschalen-Helmen (auch: Softshell-Helme), die nur aus einer Schale aus Hartschaumstoff bestehen,
  • Hartschalen-Helmen, die um den Schaumstoff noch einen Überzug aus hartem Kunststoff haben und
  • Mikroschalen-Helmen, die einen dünnen Kunststoffüberzug haben.
Uwe Raab mit Sturzkappe bei der Flandern- Rundfahrt

Weichschalen-Helme entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollten nach Expertenmeinung nicht mehr verwendet werden. Die weiche Oberfläche gleitet bei einem Aufprall nicht vom Untergrund ab, und Weichschalen-Helme können beim Sturz daher ein Schleudertrauma herbeiführen. Hartschalen-Helme sind aufgrund des hohen Gewichts praktisch nur im Downhill-Bereich anzutreffen, häufig sind sie zudem mit einem Kinnbügel als Gesichtsschutz ausgestattet.

Hartschalenhelme verfügen über eine harte, glatte Oberfläche, die Schutz gegen mechanische Einwirkung bieten und das Abgleiten vom Untergrund erleichtern soll.

Der Schale des Helmes wird bei modernen Helmen mit einem an mehreren Punkten aufgehängten Kinnriemen und durch flexible Elemente des Helmfutters spielfrei am Kopf fixiert. Ein lockerer Sitz oder ein Verschieben des Helmes, die seine Schutzwirkung beeinträchtigen würden, wird so verhindert.

Wirkungsweise

Beim Aufprall des Helmes erfüllt der Schaumstoff (oder Hartschaumstoff) des Helmes die Funktion einer Knautschzone und nimmt durch Kompression oder Bruch Energie auf. Auf diese Weise wird die auf das Gehirn ausgeübte lineare Beschleunigung vermindert und die Wahrscheinlichkeit eines Bruchs des Schädelknochens herabgesetzt.

Bei Hartschalenhelmen verteilt die Schale dabei die Kraft des Aufpralls auf eine größere Fläche, was die Wahrscheinlichkeit einer Fraktur des Schädelknochens ebenfalls verringert. Weichschalenhelme sind heute kaum noch im Angebot, da sie das Abgleiten des Helmes auf der Straße nicht unterstützen, und daher wahrscheinlich das Risiko einer Hirnschädigung durch rotationale Beschleunigung erhöhen. Ein Hartschalenhelm erleichtert das Abgleiten des Helmes beim Aufschlag und wirkt so diesem Risiko entgegen.

Da die Fähigkeit zur Energieaufnahme begrenzt ist, kann ein Fahrradhelm auch nur einen begrenzten Schutz bieten. Während das britische Verkehrsministerium nach Auswertung von 16 Studien zum Schluss kam, dass alle Studien eine Schutzwirkung nachweisen, die Aussagen über das Ausmaß der Schutzwirkung jedoch variieren,[1] führt die internationale Organisation Bicycle Helmet Research Foundation auch Studien an, die bestimmten Helmtypen oder Helmen im Allgemeinen die Wirksamkeit aberkennen.[2]

Bedingt durch die Energieaufnahme trägt ein Fahrradhelm beim harten Aufprall bleibende Verformungen davon und sollte nicht weiterverwendet werden, weil er seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllen kann.

Kritik an einer Fahrradhelmpflicht

Eine Untersuchung von über 4.000 Fahrradunfällen mit geringem Helmträgeranteil, die klinisch behandelte Verletzungen zur Folge hatten, ergab, dass rund die Hälfte der Verletzten Kopfverletzungen erlitt, wovon wiederum rund zwei Drittel in dem Kopfbereich lagen, der von Fahrradhelmen abgedeckt wird.[3] Es wird aber darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Untersuchungen, die zum Ergebnis kommen, eine Schutzwirkung wäre nachweisbar, methodische Fehler enthielten, die die Ergebnisse entkräften würden.[4][5]

Manche Fahrradhelmkritiker erkennen eine physikalische Wirksamkeit eines modernen, korrekt sitzenden Helmes an, weisen aber auf mit dem Helmtragen verbundene Gefährdungen hin, die die Schutzwirkung des Helmes ihrer Meinung nach aufheben:

  • Eine soziale oder gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer führt nachweislich zu einem geringerem Radverkehrsanteil und somit zu einer höheren Gefährdung der verbleibenden Radfahrer.[6][7]
  • Die Frage wird aufgeworfen, ob das Tragen eines Helmes bei schweren Unfällen das Risiko von Gehirnschädigungen durch hohe Rotationsbeschleunigungen des Kopfes erhöht.[8] Das Gesicht und insbesondere der Kiefer werden durch einen Fahrradhelm nicht abgedeckt und die Gefahr einer Kieferverletzung könnte erhöht sein.[9]
  • Ein möglicherweise verändertes, riskanteres Fahrverhalten durch das vom Helm hervorgerufene Sicherheitsgefühl (Risikokompensation).
  • Ein möglicherweise verändertes, riskanteres Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere geringere Abstände bei Überholvorgängen.[10][11]
  • Durch das Tragen eines Helmes kommt es u. U. zu Fehleinschätzungen des Abstandes zu Hindernissen, z.B. wegüberspannenden Hinweisschildern.

Diese negativen Auswirkungen sprechen nach Meinung von Fahrradhelmkritikern deutlich gegen eine Einführung einer Helmpflicht für Radfahrer. Besonders ein falscher Sitz des Helmes und das Tragen von ungeeigneten Helmen sei häufig bei Personen zu beobachten, die sich nicht selbst zum Tragen eines Helmes entschlossen hätten, sondern durch Vorschriften oder sozialen Druck gezwungen den Helm nur unwillig trügen.

Rechtslage und Normen

Gesetzliche Vorschriften

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zum Tragen von Radhelmen im Straßenverkehr. Im November 2008 hat der schweizerische Bundesrat den Gesetzesentwurf Via sicura in die Vernehmlassung gegeben. Dieses Gesetz würde die Regierung ermächtigen, die Tragpflicht in der Schweiz jederzeit und ohne Parlamentsbeschluss einzuführen. In Deutschland gibt es zur Zeit eine Petition an den Bundestag, die eine Helmpflicht für Fahrradfahrer mit dem Verweis auf den schlechten Zustand der Radwege und auf „Billigfahrräder“ fordert (Stand 2007).[12]

In Spanien besteht für Fahrradfahrer eine Helmpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften und in Tschechien seit dem 1. Juli 2005 eine Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren, in Schweden seit demselben Zeitpunkt für Radfahrer unter 15 Jahren. Beispiele für Staaten mit Tragepflicht außerhalb Europas sind Neuseeland (landesweit), Australien (in einigen Gebieten) sowie einige Staaten der USA. [13] [14] [15] In Finnland besteht Helmpflicht für alle Radfahrer, sie ist allerdings nicht mit Geldbußen oder Gebühren bewehrt.[16]

Rechtsprechung

In Deutschland gibt es bisher noch nicht viele Urteile, bei denen auch das Tragen von Fahrradhelmen relevant war. Diejenigen, die es gibt, gehen von keinem Mitverschulden an den Unfallfolgen durch das Nichttragen eines Helmes aus oder sind umstritten.[17]

Prüfverfahren

Fahrradhelme, die in der Europäischen Union und in der Schweiz auf den Markt kommen, müssen eine Prüfung gemäß der EN 1078 bestehen. Dabei müssen Prüfköpfe mit Massen zwischen 3,1 und 6,1 Kilogramm:

  • aus einer Höhe von rund 1,5 Metern auf eine Ebene fallen, die Aufschlagsgeschwindigkeit beträgt dabei 19,5 km/h;
  • aus einer Höhe von rund 1,1 Metern zentral auf ein dachförmiges Ziel fallen, die Aufschlagsgeschwindigkeit beträgt dabei 16,5 km/h.

Das Fallziel besteht aus Stahl. Der im Prüfkopf eingebaute Sensor darf in keinem Fall mehr als 250g Beschleunigung messen.[18] Der Prüfkopf muss nach DIN EN 960 gefertigt werden.

Quellen

  1. Elizabeth Towner u. A.: Bicycle helmets: review of effectiveness (PDF), S. 12 und S. 17
  2. Bicycle Helmet Research Foundation: Contradictory evidence about the effectiveness of cycle helmets, 2007
  3. Martinus Richter: Verletzungen von Fahrradfahrern, Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie, 2005; 143: 604–605, Abschnitt Verletzungsschwere
  4. Christian Wöhrl: Der Radhelm – Fragen, Mythen, Hypothesen und Fakten als Beitrag zur Meinungsbildung. 2004. Abgerufen am 2007-11-18.
  5. Alison Macpherson: Bicycle helmet legislation for the uptake of helmet use and prevention of head injuries (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews, 2007-04-18. Abgerufen am 2007-11-18. (englisch)
  6. Dorothy L Robinson: Do enforced bicycle helmet laws improve public health?. BMJ 2006;332:722, doi:10.1136/bmj.332.7543.722, 2006-03-25. Abgerufen am 2007-11-19. (englisch)
  7. Wilhelm Angenendt: Unfallrate auf Radwegen in Abhängigkeit von Radverkehrsaufkommen – bei Radwegführung. In: Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen. Bernd Sluka, 1994. Abgerufen am 2007-11-19.
  8. Dorothy L Robinson: Bicycle helmet legislation: Can we reach a consensus?. In: Ewiges Streitthema „Helm“ – warum bisherige Studien keinen Nutzen nachweisen konnten. Fahrradzukunft 4/2007, 2007. Abgerufen am 2007-11-19.
  9. N. J. Mills: Accident investigation of motorcycle helmets, Impact, 1996, volume 5, pp 46─51, figure 4
  10. Walker, Ian. Drivers overtaking bicyclists: Objective data on the effects of riding position, helmet use, vehicle type and apparent gender. Accident Analysis and Prevention, deutschsprachige Zusammenfassung auf SPIEGEL-Online
  11. Bernd Sluka: Kritische Anmerkungen zu Walkers Untersuchung von Überholabständen. Fahrradzukunft 4/2007, 2007-11-16. Abgerufen am 2007-11-19.
  12. Andre Peters: Sicherheit im Straßenverkehr: Helmpflicht für Fahrradfahrer. In: Öffentliche Petitionen. Deutscher Bundestag, 2007-09-25. Abgerufen am 2007-11-19.
  13. Frank Thomas Möllmann: Epidemiologie, Unfallursachen und akutklinische Initialversorgung beim Schädel-Hirn-Trauma – Eine regionale multizentrische prospektive Studie zur Versorgung Schädel-Hirn-traumatisierter Patienten in der Bundesrepublik Deutschland. In: Dissertation. Universitätsklinikum Münster, 2006-12-09. Abgerufen am 2007-05-21.
  14. Paul J. Hewson: Cycle Helmets and Road Casualties in the UK. Traffic Injury Prevention, 2005-06-02. Abgerufen am 2007-11-18. (Englisch)
  15. Alison Macpherson: Bicycle helmet legislation for the uptake of helmet use and prevention of head injuries (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews, 2007-04-18. Abgerufen am 2007-11-18. (Englisch)
  16. Finnland. Kurzinformationen für die Radtour (PDF), ADFC
  17. Kettler, Dietmar: Neues zum Verschulden gegen sich selbst, in: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, 2007 Heft 12, S. 603
  18. Informationen zu Prüfnormen

Literatur

  • Andersson, Larsson and Sandberg, Chin strap forces in bicycle helmets, Swedish National Testing and Research Institute, SP Report, 1993
  • Kippa, Kopftuch, Velohelm, FACTS Nr. 27/2005, Seite 26─28

Weblinks


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