Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 (Geldtransferverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 (Geldtransferverordnung)
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Die EU-Geldtransferverordnung vom 15. November 2006 (Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers[1]; veröffentlicht im Amtsblatt (ABl. L 345, S. 1-9) vom 8. Dezember 2006[2]) ist Bestandteil des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des Terrorismus.
Mit dieser Verordnung wird die Sonderempfehlung VII der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen“ (FATF) in EU-Recht umgesetzt. Sie ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Ziele
Mit der Geldtransferverordnung wurde festgelegt, dass Zahlungsverkehrsdienstleister Angaben zum Auftraggeber bei jeder Etappe des Zahlungsvorgangs weiterleiten müssen. Ziel der Maßnahme ist die Verhinderung, Untersuchung und Aufdeckung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.
Weblinks
Quellen
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