Befehlsform

Befehlsform

Der Imperativ ist einer der drei Modi des Verbs im Deutschen (die anderen zwei sind der Indikativ und der Konjunktiv). Der Imperativ (von Latein imperare: befehlen) wird in erster Linie für Aufforderungen und Befehle oder Ratschläge und Einladungen benutzt. Typisch für den echten Imperativ ist, dass er ohne Personalpronomen verwendet wird. Man unterscheidet zwischen Imperativformen ohne Personalpronomen (zum Beispiel geh! oder geht!) und Ersatzformen mit Personalpronomen, die anstelle von nicht existierenden Imperativformen verwendet werden (gehen wir! gehen Sie!).

Im Deutschen existieren damit nur zwei Formen des Imperativs. Er kann sich an eine geduzte Person (2. Person Singular: schau!) oder an mehrere geduzte Personen (2. Person Plural: schaut!) richten. Nur zur zweiten Person haben sich Imperativformen entwickelt, da man im Allgemeinen nur Personen, die man direkt anspricht, zu etwas auffordern kann. Zur Höflichkeitsform mit Sie gibt es keine echte Imperativform; das lässt sich dadurch erklären, dass die Anrede mit Sie jünger ist als die Bildung der Imperativformen. Man behilft sich hier mit einer Ersatzform: schauen Sie!

Für die veraltete Höflichkeitsanrede mit Ihr dagegen gibt es echte Imperativformen, da dies die gleiche Form ist wie die 2. Person Plural (zwei oder mehr geduzte Personen werden angesprochen: „Sagt mir, wie geht es euch?“) In Sprachen, wo die 2. Person Plural noch heute als Höflichkeitsanrede verwandt wird, ist es entsprechend; zum Beispiel im Französischen: regardez!, was schaut! oder schauen Sie! heißen kann.

Die heute nicht mehr übliche Anredeform mit Er und Sie (Singular) weisen damit auch keine echten Imperativformen auf, man muss sich auch hier mit einer Ersatzform behelfen: „Will Er/Sie eine Flasche Wein? Dann komme Er/Sie!“ Ersatzformen für den Imperativ werden mit dem Konjunktiv I statt dem Indikativ gebildet. Auch die Formen gehen wir! und gehen Sie! stammen aus dem Konjunktiv I, der sich hier nur nicht vom Indikativ unterscheidet.

In der 1. Person Plural, bei der sich der Sprecher zum Adressaten der Aufforderung mit einbeziehen kann, benutzt man im Deutschen auch eine Ersatzform: schauen wir! In der französische Sprache gibt es hier einen echten Imperativ, im Beispiel regardons!

Bildung des Imperativs

Im Singular wird der Imperativ im Deutschen gebildet, indem man die Verbform der 2. Person Singular hernimmt, aber neben dem Personalpronomen auch die Endung -st weglässt: Aus du gehst wird demnach geh!, aus du wirfst wird wirf!, aus du arbeitest wird arbeite!. Bei starken Verben mit Vokalwechsel in der 2. und 3. Person Singular entfällt der Vokalwechsel beim Imperativ: Aus du schläfst wird schlaf! und aus du läufst wird lauf!. Die Endung -e beim Imperativ Singular ist im heutigen Sprachgebrauch meistens fakultativ: mach! und mache! oder schlaf und schlafe gelten als gleichwertige Parallelformen. Bei den schwachen Verben, deren Wortstamm auf -t oder -d endet, gilt die Form mit -e als stilistisch besser (warte! und rede! anstatt wart! und red!). Bei Verben wie rechnen oder atmen, bei denen aus dem Wortstamm ein e entfällt (siehe Rechen(-regel), Atem) ist die Imperativform mit der Endung -e, also rechne!, die einzig mögliche Variante. Bei Verben auf -eln und -ern muss zum Wortstamm ohne die Endung -st ebenfalls ein -e angefügt werden: wandere!; bei den Verben auf -eln kann außerdem das e im Wortstamm entfallen: sammele! oder sammle! Starke Verben mit Vokalwechsel im Imperativ können kein -e als Endung bekommen, es heißt nur: wirf!, gib!, iss!.

Im Plural lässt man zur Bildung des Imperativs von der 2. Person Plural nur das Personalpronomen weg, die Endung bleibt. Aus ihr schaut wird schaut!.

Für gewöhnlich bezeichnet man auch die Ersatzformen, die bei der Höflichkeitsform mit Sie nötig sind, als Imperativ, obwohl es sich hier nicht um echte Imperativform handelt.

Weitere Ersatzformen des Imperativs

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  • Der reine Infinitiv: In Anleitungen wie zum Beispiel Kochrezepten, die den Anwender nicht persönlich anreden, sind die Arbeitsanweisungen oft nur im Infinitiv anstelle des veralteten man nehme … angegeben, zum Beispiel: Gemüse putzen, waschen und vorbereiten … Auch auf Verbotsschildern ist der Infinitiv verbreitet, zum Beispiel: Nicht rauchen! oder Nicht hinauslehnen!. Im mündlichen Sprachgebrauch eignen sich lediglich bestimmte trennbare Verben im Infinitiv als Ersatz für den Imperativ, zum Beispiel: Aufpassen! oder Herschauen!
  • Das Partizip Perfekt: Auch hier eignen sich nur bestimmte trennbare Verben als Ersatz für den Imperativ, zum Beispiel: Aufgepasst! oder Hergehört!
  • Unpersönliche Passivkonstruktionen (ist mit Verben aller Art möglich): Jetzt wird geschlafen!
  • Bei Bitten verwendet man gern höflichere Umschreibungen für den Imperativ, wie zum Beispiel: „Würdest du bitte das Fenster zumachen?“ statt „Mach bitte das Fenster zu!“

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