Zonenprotokoll

Zonenprotokoll

Zonenprotokolle sind der umgangssprachliche Begriff für die betreffenden drei Protokolle (engl. minutes) von Sitzungen der Europäischen Beratenden Kommission (European Advisory Commission, EAC), bei denen die geografische bzw. gebietsweise Zuweisung der Besatzungszonen in Deutschland während und nach dem Zweiten Weltkrieg ausgearbeitet und protokolliert wurden. Zur historischen Relevanz dieser Dokumente ist zu beachten, dass die EAC ein beratendes Gremium war, was bedeutet, dass es sich bei den Protokollen weder um Abkommen noch Beschlüsse handelt. Die Empfehlungen flossen aber sowohl in die Treffen der Regierungschefs der drei Mächte als auch der Außenminister und damit in die Vereinbarungen der Konferenz von Jalta und des Potsdamer Abkommens ein.

Im Unterschied zur Vertreibung der Deutschen und der ohne verbindliche Absprachen faktisch durchgesetzten Oder-Neiße-Linie kamen die in den Zonenprotokollen niedergelegten Grenzverläufe zwischen den Besatzungszonen und der besondere Besatzungsstatus für Berlin im Einvernehmen der Siegermächte zustande. Mit dem Beginn der Besatzungszeit und der Besetzung durch die entsprechenden alliierten Streitkräfte galten die Zonenprotokolle als unumstritten umgesetzt. Vor allem in der für die Hauptstadt Berlin umrissenen Situation und mit dem von der Sowjetunion vorgegebenen Verlauf der westlichen Sowjetzonengrenze waren jedoch Konfliktlinien vorgezeichnet, die zur Entwicklung des Kalten Krieges in Europa beitrugen.

Da die Treffen der EAC in London und die der Außenminister in den Hauptstädten der drei und später vier Alliierten stattfanden, kam es zu irreführenden Überschneidungen der Begriffsbezeichnungen: Unter der Londoner Konferenz verstand man sowohl ein EAC- als auch ein Außenminister-Treffen.

Inhaltsverzeichnis

Die einzelnen Protokolle

1. EAC-Zonenprotokoll September 1944

Das 1. EAC-Zonenprotokoll

Das erste Zonenprotokoll wurde auf der Sitzung des EAC am 12. September 1944 in London abgefasst und beschreibt die ersten Vorstellungen der Grenze zwischen der zu schaffenden

  • Östlichen
  • Nordwestlichen
  • Südwestlichen

Zone in Deutschland und der zu schaffenden drei Teile des Gebietes von Groß-Berlin. Grundlage der Vorstellungen sind die Grenzen Deutschlands vom 31. Dezember 1937 sowie Groß-Berlins vom 27. April 1920.

Eine Zuordnung der nordwestlichen bzw. südwestlichen Zonen in Deutschland bzw. Groß-Berlins jeweils als britische oder amerikanische Teilgebiete fand noch nicht statt. Die dafür vorgesehenen betreffenden Textstellen sind lediglich mit Leerzeichen dokumentiert, wohingegen die Ostzone und die nordöstliche Zone Groß-Berlins bereits direkt mit „U.S.S.R.“ vermerkt sind.

Bei den Grenzen wird von den Westgrenzen Thüringens, Anhalts und der preußischen Provinz Sachsen gesprochen. Das heißt, dass die Gebiete östlich der Werra und westlich der Elbe nicht – wie häufig publiziert wurde – „gegen West-Berlin getauscht“ wurden, sondern die westelbischen Gebiete bereits als Teile der Östlichen Zone vorgesehen waren.

Originaltext:

Eastern Zone (as shown on the annexed map "A"): The territory of Germany (including the province of East Prussia) situated to the East of a line drawn from the point on Lubeck Bay where the frontiers of Schleswig-Holstein and Mecklenberg meet, along the western frontier of Mecklenberg to the frontier of the province of Hanover, thence, along the eastern frontier of Brunswick; thence along the western frontier of Anhalt; the western frontier of the Prussian province of Saxony and the western frontier of Thuringia to where the latter meets the Bavarian frontier; thence eastwards along the northern frontier of Bavaria to the 1937 Czechoslovakian frontier, will be occupied by the armed forces of the U.S.S.R., with the exception of the Berlin area, for which a special system of occupation is provided below.[1]

Die sowjetische Zone sollte also den östlichen Teil Deutschlands einschließlich des explizit erwähnten Ostpreußen umfassen, eine Abtretung von Gebieten an Polen war nicht vorgesehen.

Die Grenze zwischen den beiden westlichen (und hier noch keiner Besatzungsmacht zugeteilten) Zonen wurde wie folgt festgelegt:

Northwestern Zone (as shown on the annexed map "A"): The territory of Germany situated to the west of the defined above, and bounded on the south by a line drawn from the point where the western frontier of Thuringia meets the frontier of Bavaria; thence westwards along the southern frontiers of the Prussian provinces of Hessen-Nassau and Rheinprovinz to where the latter meets the frontier of France will be occupied by the armed forces of ------.

Southwestern Zone (as shown on the annexed map "A"): All the remaining territory of Western Germany situated to the south of the line defined in the description of the North-Western zone will be occupied by the armed forces of ------.[2]

Dies hätte bedeutet, dass die heutigen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg sowie die bisher zu Bayern gehörende Pfalz und der Volksstaat Hessen zur südwestlichen (das heißt später amerikanischen) Zone gekommen wären, das Rheinland und der preußische Teil Hessens (Provinz Hessen-Nassau) zur nordwestlichen, also britischen. Die Teilung Hessens wäre also durch den Zuschnitt der Besatzungszonen wiederholt worden, was vor allem im Raum Frankfurt am Main zu einem sehr komplizierten Grenzverlauf geführt hätte. So lag etwa die hessische Provinz Oberhessen nördlich von Frankfurt als Exklave inmitten preußischen Gebiets.

2. EAC-Zonenprotokoll November 1944

Das (ergänzende) 2. EAC-Zonenprotokoll

Die Hauptpunkte dieses kleineren, am 14. November 1944 ebenfalls in London abgefassten Protokolls sind:

  • Zuordnung der Nord-West-Zone Deutschlands und der Gebiete Berlins zur britischen Besetzung (Ersetzung der erwähnten Leerstriche)
  • Zuordnung der Süd-West-Zone Deutschlands und der Gebiete Berlins zur amerikanischen Besetzung (Ersetzung der erwähnten Leerstriche)
  • Erste Vorstellungen über die gemeinsame Nutzung der Häfen Bremens und Bremerhavens
  • Genauere Beschreibung der vorgesehenen Grenzen zwischen den einzelnen Zonen

Die Grenzziehung zwischen den beiden Westzonen wurde wie folgt korrigiert:

North-Western Zone (as shown on the annexed map “C”): The territory of Germany situated to the west of the line defined in the description of the Eastern zone, and bounded on the south by a line drawn from the point where the frontier between the Prussian provinces of Hanover and Hessen-Nassau meets the western frontier of the Prussian province of Saxony; thence along the southern frontier of Hanover; thence along the north-western, western and southern frontiers of Hessen-Nassau to the point where the River Rhine leaves the latter; thence along the center of the navigable channel of the River Rhine to the point where it leaves Hessen-Darmstadt; thence along the western frontier of Baden to the point where this frontier becomes the Franco-German frontier will be occupied by armed forces of the United Kingdom. […]

South-Western Zone (as shown on the annexed map “C”): The territory of Germany situated to the south of a line commencing at the junction of the frontiers of Saxony, Bavaria, and Czechoslovakia and extending westward along the northern frontier of Bavaria to the junction of the frontiers of Hessen-Nassau, Thuringia and Bavaria; thence north, west and south along the eastern, northern, western and southern frontiers of Hessen-Nassau to the point where the River Rhine leaves the southern frontier of Hessen-Nassau; thence southwards along the center of the navigable channel of the River Rhine to the point where it leaves Hessen-Darmstadt; thence along the western frontier of Baden to the point where this frontier becomes the Franco-German frontier will be occupied by armed forces of the United States of America.[2]

Die Beschreibung liest sich schwierig, weil in ihr die Fließrichtung des Rheins umgekehrt wird und die Punkte „where the River Rhine leaves the southern frontier of Hessen-Nassau“ eigentlich diejenigen sind, wo der Fluss in diese Provinz hineinfließt. Allerdings wird im Zweiten Protokoll erstmals das Land Hessen („Hessen-Darmstadt“) erwähnt, das im ersten Protokoll nicht vorkam.

Inhaltlich wurde die preußische Provinz Hessen-Nassau nun der (jetzt als amerikanisch bezeichneten) Südwestzone zugeordnet, die bayerische Pfalz dagegen der (jetzt offiziell britischen) Nordwestzone. Damit wurde der oben beschriebene Konflikt einer Zonengrenze mitten durch die Frankfurter Stadtregion gelöst. Durch die Festlegung des Rheins als Zonengrenze im hessischen Gebiet wurde Hessen nun aber entlang des Flusses geteilt; die linksrheinische Provinz Rheinhessen wurde der britischen, die übrigen Landesteile der amerikanischen Zone zugeordnet. Hiervon besonders betroffen war die beiderseits des Flusses gelegene Stadt Mainz, deren rechtsrheinische Hälfte der Südwestzone, die linksrheinischen Stadtteile einschließlich des Stadtzentrums der Nordwestzone zugeordnet wurden.

3. EAC-Zonenprotokoll Juli 1945

Das (ergänzende) 3. EAC-Zonenprotokoll

Die Hauptpunkte dieses Protokolls vom 26. Juli 1945 sind:

  • Zuordnung und Beschreibung der neuen Westzone Deutschlands und des Nordwest-Teiles von Groß-Berlin als Besetzungsgebiet der Truppen der Französischen Republik
  • Regelung der Zuordnung des Landkreises Lindau am Bodensee zu dieser Westzone, da hier den französischen Truppen der Übergang zur Französischen Zone in Österreich erleichtert werden sollte.
  • Neuregelung der amerikanischen Nutzungsrechte für Bremen und Bremerhaven, um den Truppen den Transfer zum Überseehafen zu erleichtern.

Die Einführung einer bisher nicht geplanten vierten (französischen) Besatzungszone ging ausschließlich zu Lasten der beiden bisherigen Westzonen. Hinsichtlich der Grenzen der sowjetischen Zone wurde auf der Konferenz von Potsdam bestimmt, dass die Gebiete östlich der Oder und Lausitzer Neisse vorläufig sowjetischer und polnischer Verwaltung unterstellt werden und nicht als Teil der sowjetischen Zone zu behandeln sind. Die Westzonen wurden nun wie folgt zugeschnitten:

North-Western Zone (as shown on the annexed map "D"): The territory of Germany situated to west of the line defined in the description of the Eastern (Soviet) Zone, and bounded on the south by a line drawn from the point where the frontier between the Prussian provinces of Hanover and Hessen-Nassau meets the western frontier of the Prussian province of Saxony; thence along the southern frontier of Hanover; thence along the south-eastern and south-western frontiers of the Prussian province of Westphalia and along the southern frontiers of the Prussian Regierungsbezirke of Köln and Aachen to the point where this frontier meets the Belgian-German frontier will be occupied by armed forces of the United Kingdom.

South-Western (United States) Zone (as shown on the annexed map "D"): The territory of Germany situated to the south and east of a line commencing at the junction of the frontiers of Saxony, Bavaria and Czechoslovakia and extending westward along the northern frontier of Bavaria to the junction of the frontiers of Hessen-Nassau, Thuringia and Bavaria; thence north and west along the eastern and northern frontiers of Hessen-Nassau to the point where the frontier of the district of Dill meets the frontier of the district of Oberwesterwald; thence along the western frontier of the district of Dill, the north-western frontier of the district of Oberlahn, the northern and western frontiers of the district of Limburg-an-der-lahn, the north-western frontier of the district of Untertaunus and the northern frontier of the district of Rheingau; thence south and east along the western and southern frontiers of Hessen-Nassau to the point where the River Rhine leaves the southern frontier of Hessen-Nassau; thence southwards along the centre of the navigable channel of the River Rhine to the point where the latter leaves Hessen-Darmstadt; thence along the western frontier of Baden to the point where the frontier of the district of Karlsruhe meets the frontier of the district of Rastatt; thence southeast along the southern frontier of the district of Karlsruhe; thence north-east and south-east along the eastern frontier of Baden to the point where the frontier of Baden meets the frontier between the districts of Calw and Leonberg; thence south and east along the western frontier of the district of Leonberg, the western and southern frontiers of the district of Böblingen, the southern frontier of the district of Niirtingen and the southern frontier of the district of Göppingen to the point where the latter meets the Reichsautobahn between Stuttgart and Ulm; thence along the southern boundary of the Reichsautobahn to the point where the latter meets the western frontier of the district of Ulm; thence south along the western frontier of the district of Ulm to the point where the latter meets the western frontier of the State of Bavaria; thence south along the western frontier of Bavaria to the point where the frontier of the district of Kempten meets the frontier of the district of Lindau; thence south-west along the western frontier of the district of Kempten and the western frontier of the district of Sonthofen to the point where the latter meets the Austro-German frontier will be occupied by armed forces of the United States of America. […]

Western (French) Zone (as shown on the annexed map "D"): The territory of Germany, situated to the south and west of a line commencing at the junction of the frontiers of Belgium and of the Prussian Regierungsbezirke of Trier and Aachen and extending eastward along the northern frontier of the Prussian Regierungsbezirk of Trier; thence north, east and south along the western, northern and eastern frontier of the Prussian Regierungsbezirk of Koblenz to the point where the frontier of Koblenz meets the frontier of the district of Oberwesterwald; thence east, south and west along the northern, eastern and southern frontiers of the district of Oberwesterwald and along the eastern frontiers of the districts of Unterwesterwald, Unterlahn and Sankt Goarshauscn to the point where the frontier of the district of Sankt Goarshausen meets the frontier of the Regierungsbezirk of Koblenz; thence south and east along the eastern frontier of Koblenz; and the northern frontier of Hessen-Darmstadt to the point where the River Rhine leaves the southern frontier of Hessen-Nassau; thence southwards along the centre of the navigable channel of the River Rhine to the point where the latter leaves Hessen-Darmstadt; thence along the western frontier of Baden to the point where the frontier of the district of Karlsruhe meets the frontier of the district of Rastatt; thence south-east along the northern frontier of the district of Rastatt; thence north, east and south along the western, northern and eastern frontiers of the district of Calw; thence eastwards along the northern frontiers of the districts of Horb, Tübingen, Reutlingen and Münsingen to the point where the northern frontier of the district of Münsingen meets the Reichsautobahn between Stuttgart and Ulm; thence southeast along the southern boundary of the Reichsautobahn to the point where the latter meets the eastern frontier of the district of Münsingen; thence south-east along the north-eastern frontiers of the districts of Münsingen, Ehingen and Biberach; thence southwards along the eastern frontiers of the districts of Biberach, Wangen and Lindau to the point where the eastern frontier of the district of Lindau meets the Austro-German frontier will be occupied by armed forces of the French Republic. […][2]

Bei der Schaffung der französischen Zone wurde von der bisherigen Orientierung an deutschen Landes- und preußischen Provinzgrenzen, deren einzige Ausnahme bisher die neue Rheingrenze zwischen Mannheim und Wiesbaden war, in massiver Weise abgewichen. Statt dessen wurden nun völlig neue Grenzen entlang bisheriger Regierungsbezirke und Landkreise gezogen. Dabei wurden, nachdem Hessen bereits im 2. Protokoll geteilt wurde, folgende Regionen zerschnitten:

  • das Rheinland, dessen Nordhälfte (Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln und Aachen) zur britischen, die südlichen Regierungsbezirke Trier und Koblenz dagegen zur französischen Zone kamen,
  • Hessen-Nassau, genauer gesagt das alte Land Nassau, dessen westliche Kreise (am Mittelrhein, im Taunus und im Westerwald) nun abgetrennt und an die französische Zone gegeben wurden,
  • Baden, dessen Nordhälfte amerikanisch, die Südhälfte dagegen nun französisch besetzt wurde,
  • das im Text nicht namentlich erwähnte Württemberg, das ebenfalls in eine Nord- und Südhälfte geteilt wurde, streckenweise sogar nicht entlang von Kreisgrenzen, sondern entlang der heutigen Autobahn A8, wobei die Autobahn selbst unter amerikanischer Kontrolle blieb,
  • sowie das an sich (mit Ausnahme der Pfalz) amerikanisch besetzte Bayern, wo der Landkreis Lindau zur französischen Zone kam, um eine Landverbindung zwischen den französischen Besatzungszonen in Deutschland und Österreich zu schaffen.

Historische Bezüge

Grenzen des Deutschen Reichs

Während der Ausarbeitung des Protokolls im Spätsommer des Jahres 1944 saß die Kommission bei ihren Treffen im Londoner Lancaster-House gleich in zwei Dilemmas. In der Regel tagen solche Kommissionen nach einem Krieg. Aber mit Kriegsbeginn und der Einrichtung von tschechischer und polnischer Exilregierung in London gab es Interessenvertretungen für eine Nachkriegssituation, die bereits auf die Teheran-Konferenz Ende 1943 durchschlugen. Während Edvard Beneš als tschechischer Exilpräsident ab 1940 akzeptierter Verhandlungspartner für die Alliierten blieb, kam es mit der polnischen Exilregierung zum Zerwürfnis mit der Sowjetunion, so dass ab 1944 das Lubliner Komitee von ihr gestützt wurde. Die jeweiligen Exilregierungen standen im Austausch mit ihren Widerstandsbewegungen in den von Deutschland besetzten Ländern, von denen mit Fortgang des Krieges radikalere Forderungen gegenüber dem zu besiegenden Deutschland ausgingen und Druck auf die Verhandlungspositionen der Exilregierungen ausgeübt wurde.[3]

Die letzten völkerrechtlich anerkannten Grenzen waren die jenes missglückten letzten Friedensversuches von 1938, dem des Münchner Abkommens. Dieses hatte die Konsequenz, letztlich nicht friedens-, sondern kriegsfördernd gewesen zu sein. Es hatte Adolf Hitler ermöglicht, sich von seinem Volk als Friedensretter feiern zu lassen. Diese Grenzen konnte die Kommission nicht benutzen. Eine Wiederholung dieses „Schenkungsfriedens“ (→ Appeasement-Politik) hätte dem Geist und Willen der Teheraner Drei-Mächte-Erklärung, Grundlagen für einen dauerhaften europäischen Frieden zu schaffen, widersprochen. So konnte die Wahl, in Ermangelung anderer völkerrechtlicher Grenzziehungen in dieser Region, die nicht zu Lasten eines Drittstaates gingen, nur auf die Grenzen vor dem Münchner Abkommen fallen – also jene, die am 31. Dezember 1937 galten.

Niedergelegter westlicher Grenzverlauf der sowjetischen Besatzungszone

Die Vertreter der Sowjetunion wussten als erste, wo die westliche Grenze ihrer Besatzungszone verlaufen sollte, was so bereits am 12. Mai 1944 vom amerikanischen Vertreter akzeptiert wurde,[4] während die Westmächte bis zum 12. September 1944 noch keine genauen Vorstellungen niedergelegt hatten und die Franzosen noch nicht beteiligt waren.[5] Das kann eine Auswirkung davon gewesen sein, dass die Russen in panslawistischem Zusammenhang an der Diskussion über den Drang nach Osten der Deutschen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beteiligt waren, nachdem zum Beispiel Paul de Lagarde mit seiner bis 1945 andauernden Wirkung 1886 gefordert hatte, dass die Deutschen für ihre Bauern „Land vor unserer Tür, im Bereich des Groschenportos“ brauchen. Wolle Russland nicht, so zwinge es die Deutschen „zu einem Enteignungsverfahren, das heißt zum Kriege, zu dem wir so von alters her jetzt nicht vollständig aufzuzählende Gründe auf Lager halten“.[6] Außerdem wäre an den Friedensvertrag von Brest-Litowsk (1918) zu denken, gegen den das wegen der Oktoberrevolution am Boden liegende Russland sich nicht wehren konnte.
Die Alldeutschen hatten 1891 am ausdrücklichsten an die Wiederaufnahme des „deutschen Dranges nach Osten“ appelliert. Damit wollten sie daran erinnern, dass seit dem 10. Jahrhundert unter Heinrich I. (Ostfrankenreich) zunächst die Slawen an Elbe und Saale verdrängt wurden (vgl. Germania Slavica), 1147 der Wendenkreuzzug stattfand, bis am 15. Juni 1168 das letzte slawische Swantewit-Heiligtum auf Rügen zerstört wurde und im 12. und 13. Jahrhundert die deutsche Ostsiedlung großräumig einsetzte.
Der erste Vorsitzende der Alldeutschen, Ernst Hasse, hatte sich wie Friedrich Ratzel in Erinnerung an die Ostsiedlung 1895 ausdrücklich für Grenzkolonisation in die ost- und südosteuropäischen slawischen Länder ausgesprochen, was am aufmerksamsten von Tomáš Garrigue Masaryk (1850–1937) in seinem Buch von 1919/20 „Das neue Europa. Der slawische Standpunkt“ beobachtet und bis zu Karl dem Großen reflektiert worden war, weil die alldeutsche historische Sichtweise mit ihrem Kolonisationsanspruch bis zu ihm zurückreichte.[7]

Der von der UdSSR geforderte Zonengrenzverlauf entsprach grob der Grenze des Ostfränkischen Reichs zur Zeit von Heinrichs I. Regierungsantritt um 920, wobei jetzt zusätzlich beansprucht wurde, dass die ehemaligen ottonischen Herrschaftszentren Quedlinburg und Magdeburg mit den nach Thüringen reichenden Kerngebieten um die Pfalzen in Erfurt, Tilleda, Wallhausen und Allstedt und das Kloster Memleben dem sowjetischen Einflussbereich zugeschlagen wurden. Das ließ Hubertus Prinz zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg in seiner Kleinen Deutschen Geschichte (1953) sich folgendermaßen zu den Grenzen äußern: „Sie verlaufen heute ungefähr da, wo sie vor 1000 Jahren lagen, ehe König Heinrich I. den heidnischen Magyarensturm aus Asien an der Unstrut zum Stehen brachte – eine furchtbare Mahnung für alle Völker Europas, sich in letzter Stunde auf ihren gemeinsamen Auftrag zu besinnen.[8] Walther Hofer schrieb 1957 in der Schlussbetrachtung seiner über Jahrzehnte aufgelegten Dokumentensammlung zum Nationalsozialismus: „Nicht nur ganz Deutschland und halb Europa lagen in Trümmern, sondern das Erbe Bismarcks, die Einheit des Reiches wurde vertan, das Werk der preußischen Könige vernichtet, ja eine vielhundertjährige geschichtliche Entwicklung, nämlich die deutsche Kolonisation im Osten, rückgängig gemacht, die Soldaten der Sowjetunion stehen an der Elbe […]. Das Dritte Reich ist kein tausendjähriges Reich geworden, aber die zwölf Jahre seines Bestehens haben genügt, die geschichtliche Arbeit von tausend Jahren zu verschleudern.[9]

In diesen beiden Stellungnahmen fällt auf, dass sowohl Löwenstein als auch Hofer die Westgrenze der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und späteren Deutschen Demokratischen Republik weniger als eine innerdeutsche, sondern vielmehr als eine zwischen Russland als der siegreichen slawischen Nation und (West-)Deutschland ansahen. Darin schlägt sich nieder, was 1848 in der Paulskirche zur Verhandlung anstand und was die deutsche Geschichtsschreibung in Gestalt von Hans Rothfels sowohl 1935 wie in Neuauflage 1960 festhielt. Westdeutsche Liberale hatten nämlich wie bereits 1832 beim Hambacher Fest die Wiederherstellung des unter Preußen, Österreich und Russland aufgeteilten polnischen Staates gefordert. Der ostpreußische Abgeordnete Carl Friedrich Wilhelm Jordan trat ihnen herablassend und hochfahrend gegenüber, indem er ihnen naives Unwissen vorwarf, und verwies dabei auf einen Sachverhalt, den Hans Rothfels, der sich in der Ostforschung über seine 1934 erfolgte Zwangsemeritierung hinaus neben Albert Brackmann engagierte, bestärkend zitierte: „Wenn wir rücksichtslos gerecht sein wollten, dann müßten wir nicht bloß Posen herausgeben, sondern halb Deutschland. Denn bis an die Saale und darüber hinaus erstreckte sich vormals die Slawenwelt.[10] Ganz ähnlich hatte Heinrich Wuttke, ebenfalls Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, 1846 und in zweiter, vermehrter Auflage 1848 in seiner polenfeindlichen Schrift „Deutsche und Polen“ Folgendes geschrieben: „Unsere Ahnen haben den Slawen sogar mehr weggenommen, als sie jetzt fordern, denn die Slawenwelt reichte einst bis zur Saale und senkte sich tief in das Herz von Deutschland.[11] (Siehe hierzu auch Polnische Westforschung.)

Die Absprachen zum Verlauf der Oder-Neiße-Linie, hinter der die polnisch-nationalen Ansprüche ebenfalls mit der Erinnerung an das 10. Jahrhundert steckten,[12] erfolgten in chronologischem Vorlauf zur Festlegung des innerdeutschen Grenzverlaufs. Josef Stalin, in dem die panslawistischen Traditionen so verankert waren wie in Hitler die alldeutschen,[13] sicherte im Juli/August 1944 den Polen zu, dass sie mit der Oder-Neiße-Linie als westlicher Grenze ebenfalls Anspruch auf Stettin und Breslau hätten.[14] Zum Kriegsende erklärte er am 9. Mai 1945: „Der jahrhundertelange Kampf der slawischen Völker um ihre Existenz und Unabhängigkeit hat mit dem Sieg über die deutschen Okkupanten und die deutsche Tyrannei geendet.[15]

Der Vier-Mächte-Status des Gebietes von Groß-Berlin

Die drei Textstellen zum Gebiet von Groß-Berlin waren bereits im ersten EAC-Protokoll vollständig formuliert:

  • … and a special Berlin area, which will be under joint occupation by the three Powers …
  • … will be jointly occupied with by the armed force of the U.S.S.R., U.K. and U.S.A. assigned by the respective Commanders-in-Chief. For this purpose the territory of „Greater Berlin“ will be divided into the following three parts: …
  • … An Inter-Allied Governing Authority (Komendatura) consisting of three Commandants, appointed by their respective Commanders-in-Chief, will be established to direct jointly the administration of the „Greater Berlin“ area. …

Geplant war also eine gemeinsame Besetzung durch Streitkräfte auf einem bestimmten Gebiet und eine gemeinsame Alliierte Kommandantur/Kommandatura mit den drei bzw. später vier Stadtkommandanten zur kommunalen Verwaltung vorgesehen. Dieser hatte allerdings ganz andere Befugnisse, und schon gar keine einer Regierungsgewalt, wie die ihr übergeordnete für ganz Deutschland gemeinsame oberste Besatzungsbehörde – der später eingerichtete Alliierte Kontrollrat. Das zeigt sich auch in den Feststellungen der vier Alliierten in der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945, dem eigentlichen Beginn der Besatzungszeit. Vom 1. EAC-Protokoll an, entsprach der gesonderte Berlin-Status lediglich einer anderen Form der Besatzung als der für die Streitkräfte der UdSSR für die Östliche Zone beschriebene. Am Wortlaut des Protokolls fällt dabei auf, dass Berlin vor allem nicht als eine eigene Zone geplant, sondern mit allen der Östlichen Zone zuzurechnenden Gebieten als verbunden angesehen wurde. Bis zum letzten Zonenprotokoll vom 26. Juli 1945 blieb diese geografische und politische Beschreibung der Östlichen Zone unverändert erhalten.

Dies führte zur Rechtsauffassung der UdSSR, daß sie das Groß-Berlin selbstverständlich als Bestandteil ihrer östlichen Zone ansah, die sie lediglich im Unterschied zur restlichen Zone, im Westen Berlins, gemeinsam mit den anderen Alliierten verwaltete.

Dementgegen strebten die westalliierten Siegermächte einen Status an, neben der Sowjetunion gleiche Rechte über Berlin als ehemalige Hauptstadt des „Deutschen Reiches“ zu haben. Doch die Zugangswege nach Berlin führten für die Westalliierten durch die sowjetisch kontrollierte Östliche Zone und ermöglichten so der UdSSR u.a. von 1948 bis 1949 die Berlin-Blockade.

Historischer Hintergrund

Das Interesse der Sowjetunion an Berlin lag im Unterschied zu den Westalliierten nicht nur in der Rolle als Hauptstadt des „Deutschen Reiches“ begründet, sondern darin, es mit dem Zentrum Preußens zu tun zu haben. Dass Berlin im östlichen Teil Deutschlands lag, schuf im Unterschied zu den anderen Siegermächten geografisch günstige Bedingungen für direkte sowjetische Einflussnahme. Die Sowjetunion machte sich dabei vor allem zur Trägerin und Fürsprecherin polnischer Besorgnisse und Vorstellungen, die sich während der langen Nachbarschaft mit den preußischen Deutschen herausgebildet hatten, so dass sie sich 1939 mit dem deutschen Überfall auf Polen weniger durch Deutschland als vielmehr durch Preußen angegriffen fühlten. Diese Position wurde von der polnischen Exilregierung in London vertreten.

Von englischer Seite war man bereit, bei der künftigen Grenzziehung den Polen gegenüber „historische, soziale und ethnische Gesichtspunkte“ zu berücksichtigen. In einem englischen militärischen Memorandum von 1943 wurde unterstrichen, dass Polens künftige Grenze zur Erleichterung der Verteidigung „Preußen“ gegenüber kurz sein müsse und Polen „‚Preußen‘ ständig bedrohen und einen Blitzfeldzug gegen Berlin unternehmen könne“[16].

Von polnischer Seite wurde unterstrichen, dass die Vorverlegung der polnischen Westgrenze an die Oder-Neiße-Linie besonders im Norden die Gewähr dafür bieten solle, „Berlin dauerhaft bedrohen zu können“[17]. Am 10. März 1947 bestätigte der Rat der Außenminister in Moskau das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947, mit dem der Alliierte Kontrollrat Preußen aufgelöst hatte. Es ging nämlich darum, Berlin seine dominierende Stellung in Deutschland zu nehmen.[18] Der Schwerpunkt Deutschlands sollte in den Westen und Südwesten verlagert werden. Anfang 1943 war in polnischen Exilkreisen ein Programm der Teilung Deutschlands „in einen nordöstlichen (sog. Kolonie) und einen südöstlichen (sog. Metropole) Teil entwickelt [worden]. Der nordöstliche Teil, nämlich Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg und Braunschweig, sollte in jedem Fall einer wesentlich schärferen Kontrolle durch die Sieger unterworfen werden als der südöstliche Teil“[19]. 1946 wurde gefordert, „dass es ein unabänderliches Ziel der polnischen Außenpolitik sein müsse, die Rolle Berlins auf die einer Provinzstadt zu reduzieren und alles, was zur Schwerpunktverschiebung in Deutschland nach Westen oder Süden beiträgt, zu unterstützen“[20].

Das heißt, dass für den Status von Berlin, auf einstmals slawischem Boden gegründet, dieselben historischen Kriterien in Anschlag gebracht wurden, wie sie sich auch in der Westgrenze der „Östlichen Zone“ – der späteren innerdeutschen Grenze – niederschlugen.

Literatur

  • Jochen Laufer: Pax Sovietica. Stalin, die Westmächte und die deutsche Frage 1941-1945, Böhlau: Köln-Weimar-Wien 2009, ISBN 978-3-412-20416-7.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. dazu letzte Fassung vom 13. August 1945 (dt.)
  2. a b c Englischer Originaltext des 9. EAC-Treffens (das sogenannte 1. Zonenprotokoll – 12. September 1944 in London)
  3. Vgl. Detlef Brandes, Der Weg zur Vertreibung 1938–1945. Pläne und Entscheidungen zum „Transfer“ der Deutschen aus der Tschechoslowakei und aus Polen, Oldenbourg, München ²2005, S. 243. ISBN 3-486-56731-4.
  4. Jochen Laufer: Pax Sovietica. Stalin, die Westmächte und die deutsche Frage 1941-1945, Böhlau: Köln-Weimar-Wien 2009, S. 430.
  5. Nach Jochen Laufer (2009, S. 430) hatte der US-Präsident der Zonenteilung bis dahin keine große Bedeutung beigemessen.
  6. Harry Pross (Hg.): Die Zerstörung der deutschen Politik. Dokumente 1871 - 1933, Frankfurt a. M. 1983, S. 283 f. – Zur Langwirkung von Lagarde auf Alfred Rosenberg und Adolf Hitler siehe Ulrich Sieg, Deutschlands Prophet. Paul de Lagarde und die Ursprünge des modernen Antisemitismus, Hanser: München 2007, Kap. „Ein Vordenker des Nationalsozialismus“, S. 326-353. In Mein Kampf heißt es dann in Band 1, S. 154: „Wollte man in Europa Grund und Boden, dann konnte dies (...) nur auf Kosten Rußlands geschehen, dann mußte sich das neue Reich wieder auf die Straße der einstigen Ordensritter in Marsch setzen (...).“
  7. Tomáš Garrigue Masaryk, Das neue Europa. Der slawische Standpunkt, Volk und Welt, Berlin 1991, S. 24, 37–44. – 1935 hatten acht renommierte deutsche Historiker Karl den Großen ins rechte Licht rücken wollen und schrieben, dass es ihnen darum gehe, „seine richtunggebende Politik zur Eindämmung der Slawenflut und zur Vorbereitung germanisierender Siedlung im Osten ins rechte Licht“ zu rücken. In: Karl der Große oder Charlemagne? Acht Antworten deutscher Geschichtsforscher, Berlin 1935, S. 6. – Namentlich waren dies: Hermann Aubin, Friedrich Baethgen, Albert Brackmann, Carl Erdmann, Karl Hampe (, dessen Buch von 1921 vom „Zug nach dem Osten. Die kolonisatorische Großtat des deutschen Volkes im Mittelalter“ 1939 in fünfter Auflage erschien), Hans Naumann, Martin Lintzel, Wolfgang Windelbrand.
  8. Hubertus Prinz zu Löwenstein, Kleine Deutsche Geschichte, Frankfurt a. M. ²1957, S. 160.
  9. Walther Hofer (Hg.), Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933–1945, Fischer, Frankfurt am Main 1957, S. 367. – Wie eindeutig in Polen bei der Vertreibung der Deutschen 1945 zur Legitimation auf das 10. Jahrhundert zurückgegriffen wurde, geht aus der Rede von den „wiedergewonnenen Gebieten“ hervor.
  10. Hans Rothfels, Bismarck, der Osten und das Reich, Darmstadt 1960 (zuerst 1935), S. 11.
  11. Heinrich Wuttke, Deutsche und Polen. Politische Betrachtungen, Schkeuditz (W. v. Blomberg) 1846, S. 5 f.
  12. Vgl. Robert Brier, Der polnische „Westgedanke“ nach dem Zweiten Weltkrieg (1944–1950). In: Westgedanke, S. 52ff.
  13. Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft, Piper, München 1986, 8. Aufl. 2001, S. 473.
  14. Detlef Brandes (²2005), S. 469.
  15. Stalin: Ansprache an das Volk – Siehe dazu Abschnitt „Potsdam und die Teilung“ in Kapitel 12 von Golo Manns Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, S. Fischer: Frankfurt a. M. 2009; ISBN 3-10-047920-3 (Neuauflage von 1958/1966). Dazu ebenfalls der tschechische Slawenforscher und Archäologe Zdenek Vana, der 1983 in seinem Buch Die Welt der alten Slawen (Prag 1983, 1988. ISBN 3-7684-4390-6, S. 209) unter der Überschrift „Die Tragödie des nordwestlichen Zweiges“ einleitend feststellt: „Ein beträchtlicher Teil des heutigen deutschen Gebiets, im Prinzip die ganze DDR und ein Großteil der BRD bis Holstein, Hamburg, Hannover, Thüringen und Nordostbayern, war einst von Slawen bewohnt.
  16. Detlef Brandes (²2005), S. 260 f.
  17. Detlef Brandes (²2005), S. 421.
  18. Andreas Lawaty, Das Ende Preußens in polnischer Sicht: Zur Kontinuität negativer Wirkungen der preußischen Geschichte auf die deutsch-polnischen Beziehungen, Berlin (de Gruyter) 1986, S. 104. ISBN 3-11009-936-5.
  19. Andreas Lawaty (1986), S. 99.
  20. Andreas Lawaty (1986), S. 205

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