ÖFI

ÖFI
Filmförderung
des ÖFI in Mio. Euro[1]
Jahr Budget Ausgaben
1981 1,92 0,03
1982 1,50 1,43
1983 1,49 1,45
1984 1,23 1,97
1985 1,11 1,30
1986 2,18 0,96
1987 3,17 1,71
1988 3,17 2,16
1989 3,39 4,19
1990 4,06 3,93
1991 5,53 4,94
1992 6,97 4,70
1993 7,20 5,51
1994 7,12 7,00
1995 7,53 5,19
1996 7,63 6,11
1997 7,49 8,75
1998 12,35 7,59
1999 12,28 10,54
2000 7,69 8,00
2001 8,42 8,29
2002 9,64 7,87
2003 9,60 8,86
2004 9,60 8,45
2005 9,60 9,91
2006 9,60 8,97
2007 12,18
2008 12,57

Das Österreichische Filminstitut (ÖFI) wurde 1981 (damals unter dem Namen „Österreichischer Filmförderungsfonds“) zur Förderung und Weiterentwicklung der Filmkultur in Österreich gegründet. Es ist eine öffentlich-rechtliche Institution und hat seinen Sitz in der österreichischen Hauptstadt Wien.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

1981 wurde mit dem ORF das Film-/Fernseh-Abkommen beschlossen, welches durch Mitfinanzierung der Herstellungskosten von österreichischen Kinofilmen (Spiel- und Dokumentarfilm) die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Filmwirtschaft und Fernsehen vorsieht.

Aufgaben

Die Aufgaben des Österreichischen Filminstitutes sind:

  • die Herstellung, die Verbreitung und Vermarktung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit, die Qualität, die Eigenständigkeit und die kulturelle Identität des österreichischen Filmschaffens zu steigern,
  • die kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des österreichischen Filmschaffens zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Nachwuchsförderung sowie durch Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts,
  • die internationale Orientierung des österreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des österreichischen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern, insbesondere durch die Förderung der Präsentation des österreichischen Films im In- und Ausland,
  • österreichisch-ausländische Koproduktionen zu unterstützen,
  • die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Stärkung des österreichischen Kinofilms zu unterstützen,
  • auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder (Regionalförderungen) hinzuwirken.

Förderungsgrundlagen

Budget

Der Etat des Filminstituts wird nach Maßgabe des jährlichen österreichischen Bundesfinanzgesetzes gespeist. Dieser Bundesbeitrag beträgt seit 2003 jährlich 9,6 Mio. Euro, nachdem er bis dahin fast jährlich angehoben wurde, ausgehend von 1,92 Millionen Euro im Jahre 1981 und einem Höchststand von 12,35 Millionen Euro im Jahr 1998.

Förderungssystem

Nach dem Vorbild der deutschen und der französischen „dualen Filmförderungssysteme“ gibt es

  • selektive projektbezogene Filmförderung (die Förderungswürdigkeit eines Filmprojektes wird durch die Projektkommission beurteilt),
  • automatische erfolgsabhängige Filmförderung (Referenzfilmförderung; der Erfolg des Referenzfilms wird seit 1987 nach künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Kriterien bemessen).

Die Entscheidungen im Rahmen der Projektförderung trifft eine Projektkommission. Diese besteht aus dem Direktor des Filminstituts (derzeit Mag. Roland Teichmann) als Vorsitzenden und vier sachkundigen Mitgliedern, wobei die Bereiche Produktion, Regie, Drehbuch und Vermarktung vertreten sein sollen.

Förderungsgegenstände

Förderungsgegenstände sind

  • die Stoffentwicklung;
  • die Projektentwicklung (einschließlich der Erstellung des projektbezogenen Marketingkonzepts);
  • in Eigenverantwortung von österreichischen Filmherstellern produzierte österreichische Filme und internationale Koproduktionen mit österreichischer Beteiligung;
  • die Vermarktung österreichischer und diesen gleichgestellter Filme;
  • die berufliche Weiterbildung von im Filmwesen künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen.

Außer finanzieller Unterstützung kann auch fachlich-organisatorische Hilfestellung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es werden rechtlich bindende Auflagen gemacht und fachliche Voraussetzungen geprüft. Förderungsanträge müssen formal vollständig spätestens zu den (jährlich 5) Antragsterminen eingereicht werden.

Förderungsvoraussetzungen

Der Förderungswerber/die Förderungswerberin muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und einen Wohnsitz im Inland haben, wobei Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Europäischen Wirtschaftsraum österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Ist der Förderungswerber eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so muss sie ihren Sitz im Inland haben, oder, sofern sie ihren Sitz in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Europäischen Wirtschaftsraum hat, eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte im Inland haben und die Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens tragen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.filminstitut.at – Entwicklung des Bundesbeitrags, der Förderungsausgaben und Förderungszusagen, Österreichisches Filminstitut (Seite abgerufen am 10. Jänner 2008)

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