Betriebsmittelfreistellung

Betriebsmittelfreistellung

Inhaltsverzeichnis

Betriebsmittelbedarf im Arbeitsstudium

Als Betriebsmittelbedarf definiert REFA die Betriebsmittelkapazität, die zu Durchführung von Arbeitsaufgaben qualitativ und quantitativ erforderlich ist. Sie wird beschrieben durch Art und Anzahl der benötigten Betriebsmittel sowie durch den Zeitpunkt (Termin) und die Dauer des Bedarfs, bei nicht ortsgebundenen Betriebsmitteln zudem den Ort des Einsatzes.[1].

Weicht die verfügbare Kapazität auf den Betriebsmitteln (Betriebsmittelbestand) dauerhaft vom Betriebsmittelbedarf ab, muss die Kapazität durch Betriebsmittelfreistellung oder Betriebsmittelbeschaffung angepasst werden. Neben dem Kauf eines weiteren Betriebsmittels sind Leasing und Miete weitere Optionen. Eine Betriebsmittelfreistellung kann auch durch eine Stilllegung neben Verschrottung oder Verkauf erfolgen.

Kurzfristige (operative) Maßnahmen zur Abstimmung von verfügbaren und erforderlichen Kapazitäten werden Kapazitätsabgleich genannt (Siehe auch: Arbeitsvorbereitung). Hier wird zwischen Technologischen und Zeitlichen Abgleich unterschieden.

Kapazitätsableich durch zeitliche Umschichtung

Technologischer Abgleich durch:

  1. Auswärtsvergabe (des Auftrages)
  2. zeitliche Umschichtung
  3. Auftragstreckung
  4. Ausweichen auf andere (ungeeignetere) Betriebsmittel
  5. Kombination aus Strecken und Ausweichen


Zeitlicher Abgleich durch:

  1. Überstunden und Zusatzschichten
  2. Überstunden an Sonn- und Feiertagen
  3. Aushilfspersonal
  4. Auswärtsvergabe von Aufgaben

Betriebsmittelbedarf im Finanzmanagement

Im Finanzmanagement beschreibt der Betriebmittelbedarf den Finanzbedarf zur Finanzierung der laufend anfallenden Kosten für den (Kapitalbindungs-)zeitraum von der Auftragserteilung bis zum Zahlungseingang sowie ein angemessener Puffer für saisonale Schwankungen und unvorhergesehene Verzögerungen.

Während die Finanzierung von Anlageinvestitionen mittelfristig (entsprechend der Lebensdauer der finanzierten Anlagen) finanziert werden soll (Goldene Bilanzregel), wird der Betriebsmittelbedarf typischerweise (und merkwürdigerweise, weil er bei einem laufenden Betrieb ja immer da ist) kurzfristig, zum Beispiel über Kontokorrentlinien finanziert.

Siehe auch

Quellen

  1. REFA Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e. V. (Hrsg.): Methodenlehre des Betriebsorganisation : Lexikon der Betriebsorganisation. München: Carl-Hanser, 1993. - ISBN 3-446-17523-7. Seite 44.

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