Bundesunmittelbarkeit

Bundesunmittelbarkeit

Ein bundesunmittelbares Gebiet ist ein Gebiet in einem Bundesstaat, welches zu keinem der Einzelstaaten gehört, sondern direkt dem Bund untersteht. Bundesunmittelbare Gebiete werden häufig auch als Bundesterritorien bezeichnet, in Indien als Unionsterritorien. Bundesterritorien, die die Bundeshauptstadt und evtl. das engere Umland umfassen, bezeichnet man häufig als Bundesdistrikte.

Gegenbegriff ist derjenige des bundesfreien Gebietes, das heißt eines Gebietes, das zu dem Einzelstaat (eines Bundesgesamtstaates oder Staatenbundes) gehört, nicht jedoch zu dem Bund selbst.

Länder mit bundesunmittelbaren Gebieten

Situation in Deutschland

In Deutschland existieren keine bundesunmittelbaren Landgebiete. Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete ihrer Länder. Anders als in anderen (oben genannten) Bundesstaaten gibt es in Deutschland kein Landgebiet des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre. Allerdings gehören Gebiete der Nord- und Ostsee (teilweise einschließlich eines schmalen Strandstreifens) innerhalb der 12-Meilen-Zone beziehungsweise der erweiterten 24-Meilen-Zone (nach Art. 89 I Grundgesetz i.V.m. dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich von 1921, Art. 87 I, 89 II 1 GG sowie bundesrechtliche Regelungen wie vor allem dem BundeswasserstrG) ausschließlich zur Bundesrepublik und nimmt der Bund darüber hinaus in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (200-Meilen-Zone) Deutschlands auf See – die nicht mehr zum Staatsgebiet gehört – gewisse Aufgaben wahr. Es gibt allerdings Überlegungen, Berlin oder einen Teil davon in einen Bundesdistrikt umzuwandeln.

Der Ausdruck Bundesgebiet bezeichnet hingegen nicht ein Bundesterritorium, sondern das Hoheitsgebiet des Bundes, das heißt das deutsche Staatsgebiet.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”