ab urbe condita (Chronologie)

ab urbe condita (Chronologie)

a. u. c. ist die Abkürzung für ab urbe condita oder auch für Anno Urbis Conditae („im Jahr seit der Stadtgründung“) und wurde von den frühesten Chronisten des Mittelalters zur Datierung benutzt. Seltener wird auch die Bezeichnung post urbem conditam (abgekürzt p. u. c.) verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Varronische und catonische Zählung

Nach der von Marcus Terentius Varro begründeten varronischen Zeitrechnung wurde Rom 440 Jahre nach dem Fall Troias von Romulus und Remus gegründet. Ausgehend vom Jahr 1183 ermittelte Varro das Frühjahr des Jahres 753 v. Chr. Seltener wurde die von Cato begründete („catonische“ oder auch „capitolinische“) Zählung angewandt, der die Stadtgründung auf das erste Jahr der 7. Olympiade legte (752 v. Chr.).

Die Römer der klassischen Zeit selbst haben die Jahre allerdings nicht mit der Stadtgründung a. u. c. gezählt, sondern mit den jährlich wechselnden Konsulämtern. Sie wurde erst um das Jahr 400 zum ersten Mal systematisch gebraucht, nämlich vom Iberischen Historiker Orosius. In antikisierender Weise hat teilweise auch Theodor Mommsen (z. B. im Staatsrecht) die Zählung seit Gründung der Stadt verwendet.

Christliche Zeitrechnung

Die varronische Zeitrechnung wurde durch die von dem Mönch Dionysius Exiguus im Jahr 525 vorgeschlagene christliche Zählung abgelöst, jedoch nicht vor dem achten Jahrhundert. Anfangs nur auf einen kleinen Kreis in Rom beschränkt und beachtet, verschaffte sich seine Zeitrechnung immer mehr Geltung und verdrängte im 10. und 11. Jahrhundert in der christlichen Welt die anderen Zeitrechnungen.

Dionysius zählte die Jahre nicht mehr wie bisher verbreitet üblich, nach der Ära Diokletians, sondern ab incarnatione Domini, seit der Menschwerdung (Geburt) Christi. Aber bei der Umrechnung der Jahre in „nach Christi Geburt“ verrechnete sich der Mönch – nach heutigen Erkenntnissen setzte er die Geburt von Jesus von Nazaret um vier oder sieben Jahre zu spät an, denn Jesus wurde noch zu Lebzeiten Herodes’ des Großen geboren, der nach heutiger Datierung im Jahr 4 v. Chr. starb. Wahrscheinlich vergaß Dionysius Exiguus, dass der Name des Kaisers Augustus in den Jahren 30–27 v. Chr. anders lautete, nämlich Imperator Caesar Divi filius.

Umrechnung a. u. c.–v./n. Chr.

2 ante urbem conditam = 755 v. Chr.
1 ante urbem conditam = 754 v. Chr.
1 ab urbe condita = 753 vor Christus (der Sage nach das Jahr der Gründung Roms)
2 a. u. c. = 752 v. Chr.
usw.
750 a. u. c. = 4 v. Chr. (Todesjahr Herodes’ des Großen);
751 a. u. c. = 3 v. Chr.;
752 a. u. c. = 2 v. Chr.;
753 a. u. c. = 1 v. Chr.;
754 a. u. c. = 1 nach Christus;
755 a. u. c. = 2 n. Chr.
2764 a. u. c. = 2011 n. Chr.
usw.

Umrechnungsformeln

Vor der Gründung Roms (ante urbem conditam) gilt:

  • Das Jahr x ante u. c. ist das Jahr (x + 753) v. Chr.
  • Das Jahr y v. Chr. ist das Jahr (y − 753) ante u. c.

Nach Gründung Roms vor Christus gilt:

  • Das Jahr x a. u. c. ist das Jahr (754 − x) v. Chr.
  • Das Jahr y v. Chr. ist das Jahr (754 − y) a. u. c.

Nach Christus gilt:

  • Das Jahr x a. u. c. ist das Jahr (x − 753) n. Chr.
  • Das Jahr y n. Chr. ist das Jahr (y + 753) a. u. c.

Als Merkhilfe zur Jahreszahl dient ein Merkreim:

  • Sieben, fünf, drei – Rom schlüpft aus dem Ei.

Literatur

Carsten Colpe: Hintergründe der christlichen Zeitrechnung. Theologischer Begriff und politische Absicht im Kalender des Dionysios Exiguus, in: Berliner Theologische Zeitschrift 16 (1999), 232-357.

Siehe auch


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