Anerkennungsjahr

Anerkennungsjahr

Das Anerkennungsjahr oder auch Berufsanerkenungsjahr oder auch Berufspraktikum ist die berufspraktische Tätigkeit, die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in einigen Bundesländern Deutschlands nach dem Studium absolvieren müssen, um die staatliche Anerkennung in ihrem Berufsstand zu erlangen.

Inhaltsverzeichnis

Sinn und Zweck

Ein Student schließt ein Studium an einer Fachhochschule mit der Fachrichtung Soziale Arbeit in der Regel mit einem Bachelor ab. Die Berufsbezeichnung des Absolventen lautet dann Sozialarbeiter B.A.

Um als Sozialarbeiter im öffentlichen Dienst arbeiten zu können, muss der Sozialarbeiter staatlich anerkannt werden. Die staatliche Anerkennung wird in einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) direkt mit dem Abschluss des Studiums erreicht. Zusätzlich zu dem Bachelorzeugnis bekommt der Absolvent ein Zeugnis über den Erhalt der staatlichen Anerkennung ausgehändigt.

In einigen Bundesländern (z.B. Niedersachsen[1]) bekommen die Absolventen ihre staatliche Anerkennung erst nach einer berufspraktischen Tätigkeit ausgehändigt.

Voraussetzung für die Praxisstelle

Der Berufspraktikant kann sein Anerkennungjahr in jeder Institution ableisten, in der Sozialarbeiter arbeiten. Der Anleiter des Berufspraktikanten muss ein staatlich anerkannter Sozialarbeiter sein.

Ablauf des Anerkennungsjahrs

Der Berufspraktikant bewirbt sich bei einer Institution um eine Stelle im Anerkennungsjahr. Mit der Praxisstelle wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, in dem die Ziele der berufspraktischen Ausbildung festgelegt werden. Der Berufspraktikant im Anerkennungsjahr legt den Ausbildungsvertrag der Stelle vor, die die staatliche Anerkennung ausspricht (in Niedersachsen die Fachhochschule).

Dauer des Anerkennungsjahres

Normalerweise dauert das Anerkennungsjahr ein Jahr. Mit der Umstellung auf den Bachelorabschluss haben die Absolventen die Möglichkeit, das Anerkennungsjahr auf sechs Monate zu verkürzen. Von dieser Regelung wird sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht; viele Praxisstellen erwarten von ihren Berufspraktikanten eine volles Jahr Arbeit, damit eine Vergütung gezahlt wird.

Innerhalb des Anerkennungsjahres besucht der Berufspraktikant neben der berufspraktischen Tätigkeit vereinzelte begleitende Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule und fertigt über die Zeit des Berufspraktikums einen Praktikumsbericht an. Am Ende der berufspraktischen Tätigkeit muss der Berufspraktikant an der Fachhochschule eine mündliche Prüfung über das Berufspraktikum ablegen. Besteht der Berufspaktikant diese, wird ihm die staatliche Anerkennung verliehen.

Vergütung im Anerkennungsjahr

Der Berufspraktikant hat während des Anerkennungsjahres Anspruch auf Vergütung. Die Höhe der Vergütung liegt bei etwa 66 % des normalen Sozialarbeitergehaltes (netto). Viele Berufspraktikanten verzichten jedoch auf die Vergütung, weil sie sonst keinen Praktikumsplatz für das Jahr zu Verfügung gestellt bekommen würden.

Name „Praktikum“

Das Anerkennungsjahr wird auch als Praktikum bezeichnet. Dies stammt daher, dass das Anerkennungsjahr als Teil der praktischen Ausbildung gesehen wird. Der Berufspraktikant ist jedoch voller Akademiker mit abgeschlossenem Studium, in dem er die Möglichkeit hat, seine erlernten Kenntnisse unter Anleitung auszuprobieren. Ein Berufspraktikant im Anerkennungsjahr ist daher auf keinen Fall mit einem Praktikanten ohne Studienabschluss vergleichbar, daher auch der relativ hohe Vergütungsanspruch.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über staatlich anerkannte Sozialarbeiter/Sozialpädagogen in Niedersachsen. hs-osnabrueck.de, 11. August 1983, abgerufen am 11. Juni 2011 (PDF).

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