Berufsausbildungsassistenz

Berufsausbildungsassistenz
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Begründung: Vorlage:Löschantragstext/November Artikel aus der allg. QS, bitte die Relevanz klären. 7 Tage --Crazy1880 18:07, 7. Nov. 2011 (CET)


Das Ziel der Berufsausbildungsassistenz (BAS) nach § 8b des österreichischen Berufsausbildungsgesetzes (BAG) ist die Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben im Zuge der Integrativen Berufsausbildung.

Die Integrative Berufsausbildung kann durch Verlängerung der gesetzlichen Lehrzeitdauer nach § 8b Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz (BAG), oder durch Abschluss eines Ausbildungsvertrages nach § 8b Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) erfolgen, der den Erwerb einer Teilqualifikation vorsieht.

Aufgaben

Im Zuge ihrer Unterstützungstätigkeit erörtert die Berufsausbildungsassistenz sozialpädagogische, psychologische und didaktische Probleme der Personen, deren Betreuung ihr im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung anvertraut worden sind, mit den Vertretern von Lehr- und Ausbildungsbetrieben, Ausbildungseinrichtungen, Berufsschulen, sowie den Eltern und/oder Erziehungsberechtigten, um zur Lösung dieser Problemstellungen beizutragen.

Diese Aufgabe umfasst insbesondere:

  • die Koordination und Vernetzung mit Lehrbetrieben, Ausbildungseinrichtungen, Berufsschulen, Schulbehörden, sowie von sonstigen für die Integrative Berufsausbildung relevanten Einrichtungen
  • generelle Information über die Integrative Berufsausbildung,
  • Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten,
  • Begleitung und Unterstützung der Auszubildenden bei Praktika zur Orientierung und Vermittlung sowie gemeinsame Reflexion,
  • Beratung der Ausbildungsbetriebe über Förderungen; Sensibilisierungsarbeit,
  • Prozessverantwortung bei der Ausbildungsplatzsuche,
  • Krisenintervention.

Im Zuge der Betreuung sind vor allem die folgenden Tätigkeiten wahrzunehmen:

  • Festlegung der Ausbildungsinhalte und des Ausbildungszeitraumes. Beobachtung und Anpassung der Ausbildungsinhalte und des Ausbildungszeitraumes,
  • Organisation der Lernbegleitung und pädagogischer Begleitmaßnahmen im Berufsschulunterricht unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse der auszubildenden Person,
  • Organisation der Begleitung am Arbeitsplatz und Unterstützung der ausbildungsberechtigten Personen,
  • Organisation der Begleitung der auszubildenden Person im Betrieb nach individuellem Bedarf,
  • die Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz und in der Berufsschule,
  • die Dokumentation der Lernfortschritte während des Lehr- beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses,
  • die Einholung der verbindlichen Erklärung des Bundessozialamtes über die Durchführung der Berufsausbildungsassistenz zur Eintragung des Lehr- beziehungsweise Ausbildungsvertrages nach § 8b Abs. 7 Berufsausbildungsgesetz (BAG).

Ziele

Die Berufsausbildungsassistenz verfolgt die Zielsetzung, den Jugendlichen durch geeignete Maßnahmen der Vorbereitung, Unterstützung und Begleitung einen erfolgreichen Abschluss der gewählten Ausbildung zu ermöglichen und somit den Rahmen für eine längerfristige Eingliederung in den Regelarbeitsmarkt zu schaffen.

Anforderungsprofil:

Die Berufsausbildungsassistenz soll durch geeignete Personen erfolgen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung im psychologischen, sozialen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Bereich verfügen.

Erforderlich sind Kenntnisse über relevante rechtliche Grundlagen (Arbeits- und Sozialrecht), insbesondere des Behinderteneinstellungs- und Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, sowie über den Arbeitsmarkt, Ausbildungswege und über Prozesse der Berufsfindung sowie geschlechtsspezifische Berufswahlprozesse.

Weiter sollen BerufsausbildungsassistentInnen über Kenntnisse der Grundlagen der beruflichen Integration, sowie nachgewiesenermaßen über gendersensible Gesprächs- und Beratungstechniken verfügen.


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