Deutsche Kolonien und Schutzgebiete

Deutsche Kolonien und Schutzgebiete
Lage ehemaliger deutscher Kolonien

Die geringe Anzahl deutscher Kolonien und Schutzgebiete am Ende des Ersten Weltkrieges und der Kolonialzeit begründet sich aus der Tatsache, dass Deutschland erst im 19. Jahrhundert mit der Kolonialisierung begann. Während andere europäische Mächte bereits ab dem 15. Jahrhundert begannen, Kolonien in Übersee zu gewinnen, traten die deutschen Länder bis dahin aus den verschiedensten Gründen nicht als Kolonialmacht in Erscheinung. Nur Brandenburg-Preußen bemühte sich Ende des 17. Jahrhunderts um einen überseeischen Kolonialbesitz und -handel.

Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als deutsche Kolonien bezeichnet werden.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs mussten gemäß dem Vertrag von Versailles sämtliche Kolonien an die Siegermächte abgegeben werden.

Inhaltsverzeichnis

Kolonialismus deutscher Staaten

Die Welser-Kolonie

Hauptartikel: Klein-Venedig (Venezuela)
Lage von Klein-Venedig

Die Welser-Kolonie (auch Klein-Venedig) war ein Handelsstützpunkt in Venezuela, den Karl V. dem Augsburger Patriziergeschlecht der Welser von 1528 bis 1556 verpfändet hatte. Hierbei handelte es sich allerdings nicht um eine Kolonie im staatsrechtlichen Sinne.

Hanauisch-Indien

Hauptartikel: Hanauisch-Indien

1669 vereinbarten die Niederländische Westindien-Kompanie und die Grafschaft Hanau in einem Vertrag, dass die Grafschaft ein Gebiet von 3000 holländischen Quadratmeilen [1] zwischen Orinoco und Amazonas in Niederländisch-Guayana als Lehen erhält. Das Projekt scheiterte jedoch nicht zuletzt an finanziellen Mitteln.

Die Kurländischen Kolonien

Das Herzogtum Kurland unterhielt kurzzeitig von 1654 bis 1659 und von 1660 bis 1693 eine Kolonie auf Tobago, genannt Neukurland. Bereits zuvor waren drei Siedlungsversuche 1637, 1639 und 1642, zuletzt mit 300 Mann, am Widerstand der Einwohner gescheitert. Das Interesse verlagerte sich daraufhin nach Afrika. 1651 bis 1661 war die Festung Fort Jacob, benannt nach Herzog Jakob, auf James Island am Gambia-Fluss in kurländischem Besitz.

Brandenburgisch-Preußische Kolonien

Im Jahr 1682 sandte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg eine Expedition aus, um die erste brandenburgische Kolonie in Afrika zu gründen. Ein Jahr später wurde am Kap der drei Spitzen der brandenburgische rote Adler im heutigen Ghana gehisst und erste „Schutzverträge“ mit Häuptlingen abgeschlossen. Außerdem wurde der Grundstein für die Festung Groß Friedrichsburg gelegt.

Gehandelt wurde in den brandenburgischen Kolonien vor allem mit Sklaven, Gummi, Elfenbein, Gold und Salz. Für den Sklavenhandel pachtete der Kurfürst den karibischen Stützpunkt St. Thomas von Dänemark.

Nach einer kurzen florierenden Phase setzte ab 1695 ein allmählicher Niedergang der Kolonien ein. Gründe dafür lagen in den nur begrenzten finanziellen und militärischen Mitteln, über die Brandenburg-Preußen verfügte. Der Enkel Friedrich Wilhelms, König Friedrich Wilhelm I. in Preußen, hatte keinerlei persönliche Beziehungen oder Neigungen zu Marine und Kolonien und konzentrierte sich eher auf den Ausbau der preußischen Armee, für die der Großteil der finanziellen Ressourcen des preußischen Staates aufgewendet wurden. So verkaufte der König mit den Staatsverträgen von 1717 und 1720 seine afrikanischen Kolonien an die Niederländische-Westindien Compagnie für 7.200 Dukaten und 12 „Mohren“.

Die brandenburgischen Kolonien waren:

  1. Groß Friedrichsburg (heute Ghana), Kolonie, 1683 bis 1718
  2. Arguin (heute Mauretanien), Kolonie, 1685 bis 1721
  3. St. Thomas (Karibik, heute USA, zu Amerikanischen Jungferninseln), brandenburgisches Pachtgebiet in Dänisch-Westindien 1685 bis 1720
  4. Krabbeninsel (Karibik, heute USA), brandenburgische Annexion in Dänisch-Westindien 1689 bis 1693
  5. Whydah, im heutigen Benin um 1700 (die Brandenburgische Kolonie war in diesem Fall nur ein kleiner Stützpunkt oder eine Ansammlung von Lagerhäusern in diesem Ort, in dem auch Briten und Niederländer einen Stützpunkt hatten.)

Österreichische Kolonien

Da die habsburgischen Kronlande vor 1804 kein eigenes Kaisertum darstellten, waren auch die österreichischen Kolonien in Asien und Afrika formal Kolonien eines Landes des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Kolonialismus zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches (1871 bis 1918)

Kolonien und Schutzgebiete des Deutschen Kaiserreiches

Gebietserwerbungen mit Schutzbriefen

Kolonien in Afrika (1914)
Kolonien und Einflusszonen in Ostasien und Ozeanien um 1914
  1. Deutsch-Südwestafrika (hervorgegangen aus dem Lüderitzland), 1884 bis 1915, erworben durch Franz Adolf Eduard Lüderitz (heute Namibia, Südrand des Caprivi-Zipfels an Botswana)
  2. Deutsch-Westafrika, 1884 bis 1919, erworben durch Gustav Nachtigal
    1. Togoland (ab 1905 Togo genannt, heute Togo, Ghana-Ostteil)
    2. Kamerun, bestehend aus Alt- und Neukamerun (heute Kamerun, Nigeria-Ostteil, Tschad-Südwestteil, Zentralafrikanische Republik-Westteil, Republik Kongo-Nordostteil, Gabun-Nordteil)
    3. Kapitaï und Koba, von der Handelsgesellschaft “Deutsch-Afrikanisches Geschäft” des Kaufmanns Friedrich Colin 1884 erworbene Ansprüche auf Teile des späteren Französisch-Guinea, aber deutscher Verzicht zugunsten Frankreichs 1885
    4. Mahinland, östlich von Lagos gelegenes Gebiet, an der westafrikanischen Küste, das Anfang 1885 unter deutschen Reichsschutz gestellt wurde, jedoch bereits am 24. Oktober 1885 an England abgetreten wurde [2][3]
  3. Deutsch-Ostafrika, 1885 bis 1919, erworben durch Carl Peters (heute Tansania, Ruanda, Burundi, Kionga-Dreieck in Mosambik)
  4. Deutsch-Witu, 1885 bis 1890, erworben durch die Gebrüder Gustav und Clemens Denhardt (heute südliches Kenia)
  5. Deutsch-Somaliküste, 1885 bis 1888, Ansprüche erworben durch Gustav Hörnecke, Claus von Anderten und Karl Ludwig Jühlke (heute Teil von Somalia)
  6. Deutsche Schutzgebiete in der Südsee, 1885 erworben (1899 erweitert)
    1. Deutsch-Neuguinea, 1885 bis 1914, erworben durch Otto Finsch
      1. Kaiser-Wilhelms-Land (heute Teil von Papua-Neuguinea)
      2. Bismarck-Archipel (heute Teil von Papua-Neuguinea)
      3. Bougainville-Insel (heute Teil von Papua-Neuguinea)
      4. nördliche Salomon-Inseln, 1885 bis 1899 (heute Salomonen)
      5. nördliche Marianen, 1899bis 1919 (heute als Nördliche Marianen Teil der Außengebiete der Vereinigten Staaten, Marianen)
      6. Marshallinseln, 1885 bis 1919 (unabhängig seit 1990)
      7. Palauinseln, 1899 bis 1919 (unabhängig seit 1994)
      8. Karolinen (als Ost- und Westkarolinen verwaltet, Teil Mikronesiens), 1899 bis 1919 (unabhängig seit 1990)
      9. Nauru, 1888 bis 1919 (unabhängig seit 1968)
    2. Deutsch-Samoa, 1899 bis 1919 (heute unabhängiger Staat Samoa)
      1. Savaiʻi
      2. Upolu
  7. Kiautschou, 1898 bis 1914 (besetzt durch Otto von Diederichs, heute Teil von China)

Gebietserwerbungen ohne Reichsschutz

  1. Santa-Lucia, im heutigen Südafrika gelegenes Gebiet (ehemals Königreich Zululand), das im Namen von Adolf Lüderitz am 13. November 1884 vertraglich erworben wurde, aber am 5. Mai 1885 endgültig als britische Interessensphäre anerkannt wurde[4][5]
  2. Pondoland, im heutigen Südafrika gelegenes Gebiet, das 1885 der badische Leutnant Emil Nagel erwarb, ohne Reichsschutz zu erhalten[6][7][8]
  3. Makada und Mioko, Inseln im Bismarck-Archipel, auf denen der deutsche Korvettenkapitän Bartholomäus von Werner 1878 für das Deutsche Reich Häfen erwarb, die erst 1884 unter Reichsschutz gestellt wurden[9][10][11]

Kolonialgeschichte des Deutschen Kaiserreiches

1864, nach dem Deutsch-Dänischen Krieg wurde von kolonialwilligen Kreisen in Preußen die Forderung erhoben, zunächst die zuvor dänischen Nikobaren in Besitz zu nehmen.[12] Dänemark seinerseits bot 1865 vergeblich Dänisch-Westindien an, um den vollständigen Verlust Schleswigs zu verhindern. Auch der französische Kompensationsvorschlag, nach dem Deutsch-Französischen Krieg anstatt Elsass-Lothringen die französische Kolonie Cochinchina zu übernehmen, wurde von Otto von Bismarck und der Mehrheit der Abgeordneten des Reichstags des Norddeutschen Bundes 1870 abgelehnt.

Unter Reichskanzler Bismarck (1871–1890)

Nach der Reichsgründung von 1871 spielte die Kolonialpolitik in Deutschland zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Insbesondere Reichskanzler Bismarck lehnte territoriale Erwerbungen in Übersee ab, da er im Zusammenhang mit Kolonialerwerb nur geringe wirtschaftliche Vorteile, jedoch erhebliche politische Störungen erwartete.

Im Laufe der 1870er Jahre gewann die Kolonialpropaganda in Deutschland allerdings zunehmend an Öffentlichkeitswirksamkeit. 1873 wurde die „Afrikanische Gesellschaft in Deutschland“ gegründet, die ihre Hauptaufgabe in der geographischen Erkundung Afrikas sah. 1882 kam es zur Gründung des Deutschen Kolonialvereins, der sich als Interessenverein für die Kolonialpropaganda sah. 1884 entstand die konkurrierende Gesellschaft für Deutsche Kolonisation, die sich die praktische Kolonisation zum Ziel setzte. Beide Vereine fusionierten 1887 zur Deutschen Kolonialgesellschaft.

1876 wurde ein Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga abgeschlossen, der Deutschland die Errichtung einer Kohlestation in der zu Tonga zählenden Inselgruppe Vavaʻu zusicherte. Dem Deutschen Reich wurden alle Rechte der freien Benutzung des dafür nötigen Grund und Bodens garantiert. Die Hoheitsrechte des Königs von Tonga sollten allerdings unbeschadet bleiben.[13] Zur eigentlichen Kolonisation kam es nicht. Um 1900 wurde Tonga zu einem britischen Protektorat.[14] Am 19. November 1878 schloss der Kapitän der Kreuzerkorvette Ariadne, Bartholomäus von Werner, mit den Oberhäuptlingen von Jaluit und der Ralik-Inselgruppe, Lebon und Letahalin, einen Vertrag über Vorrechte, wie die exklusive Anlage einer deutschen Kohlestation. In dem Vertrag wurde den Einheimischen das Führen einer Flagge in den deutschen Nationalfarben Schwarz-Weiß-Rot zugestanden, die Marschallflagge oder Flagge der Ralik-Inseln. Offizielle deutsche Kolonie wurden die Marschall-Inseln jedoch erst 1885.[15] Kapitän von Werner erwarb auch Ansprüche an zwei Häfen auf den Inseln Makada(u) und Mioko in der Duke-of-York-Gruppe, die erst 1884 als Bestandteile des zukünftigen Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea unter Reichsschutz gestellt wurden.[16]

Deutsche Kolonien in Afrika und Papua-Neuguinea um 1885

Das Jahr 1884 markiert den eigentlichen Beginn der deutschen Kolonialpolitik. Otto von Bismarck stellte nach englischem Vorbild mehrere Besitzungen deutscher Kaufleute unter den Schutz des Deutschen Reichs. Damit nutzte er eine Phase außenpolitischer Entspannung zum Beginn des „kolonialen Experiments“, dem er selbst allerdings weiterhin skeptisch gegenüberstand.

Die Motive für Bismarcks Entscheidung sind in der historischen Forschung umstritten. Bei den Erklärungen dominieren zwei Strömungen, die entweder von einem „Primat der Innenpolitik“ oder einem „Primat der Außenpolitik“ ausgehen. Als ein innenpolitischer Grund wird der öffentliche Druck durch das entstandene „Kolonialfieber“ in der deutschen Bevölkerung angeführt. Zwar war die Kolonialbewegung organisatorisch nicht sehr stark, ihr gelang es aber, ihre Propaganda in die gesellschaftlichen Debatten einzubringen.[17] Auch die bevorstehende Reichstagswahl 1884 und Bismarcks Intention sowohl seine eigene Position zu stärken als auch die kolonialfreundliche Nationalliberale Partei an sich zu binden, werden als innenpolitische Motive gesehen.[18] Die sog. „Kronprinzenthese“ geht hingegen vom Versuch Bismarcks aus, vor dem zu erwartenden Thronwechsel die Beziehungen zu England bewusst zu schwächen und so die Politik des als „anglophil“ geltenden Thronfolgers (später Friedrich III.) im Vorhinein zu beeinflussen.[19] Hans-Ulrich Wehler vertrat in seiner Habilitationsschrift Bismarck und der Imperialismus (1969) die These des Sozialimperialismus, derzufolge die koloniale Expansion genutzt wurde, um durch die wirtschaftliche Krisensituation entstandene soziale Spannungen nach außen „abzuleiten“. Im außenpolitischen Bereich wird der Entschluss zur Expansion als eine Verlängerung des Konzepts des europäischen Gleichgewichts in globaler Perspektive gesehen: Durch das „Mitziehen“ im Wettlauf um Afrika wollte demnach das Deutsche Reich auch weiterhin seine Stellung unter den Großmächten verteidigen.[20] Ebenso wird eine Annäherung an Frankreich durch eine „koloniale Entente“ als ein Motiv gesehen. Sie sollte Frankreich von Revanche-Gedanken in Bezug auf Elsass-Lothringen ablenken.[21] Zusammenfassend wird heute jedoch nicht mehr von einem radikalen Richtungswechsel ausgegangen. Bismarck habe von Beginn an die Idealvorstellung einer überseeischen Politik durch privatwirtschaftliche Initiativen verfolgt. Daran änderte sich auch durch die Schutzerklärungen nicht viel.[22]

Zunächst wurden die vom Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz erworbenen Besitzungen an der Bucht von Angara Pequena („Lüderitzbucht“) und das angrenzende Hinterland („Lüderitzland“) 1884 als Deutsch-Südwestafrika unter den Schutz des Deutschen Reichs gestellt. Im Juli folgten Togoland und die Besitzungen von Adolph Woermann in Kamerun, im Februar 1885 das von Carl Peters und dessen Gesellschaft für deutsche Kolonisation erworbene ostafrikanische Gebiet [23] und im April erwarben die Brüder Denhardt schließlich noch Wituland. Mit der Übernahme von pazifischen Gebieten, Nord-Neuguinea (Kaiser-Wilhelms-Land) und der davor gelegenen Inselgruppe (Bismarck-Archipel) im Mai 1885 war die erste Phase deutscher Kolonialpolitik abgeschlossen.

Bismarcks Politik sah vor, privaten Organisationen durch die staatlichen Schutzbriefe den Handel und die Verwaltung der jeweiligen Deutschen Schutzgebiete zu übertragen. Die staatliche Intervention sollte auf ein finanzielles und organisatorisches Mindestmaß reduziert werden. Diese Strategie scheiterte allerdings innerhalb weniger Jahre: Aufgrund der schlechten finanziellen Situation in fast allen „Schutzgebieten“ sowie der teilweise prekären Sicherheitslage waren Bismarck und seine Nachfolger gezwungen, alle Kolonien direkt und formell der staatlichen Verwaltung des Deutschen Reiches zu unterstellen.

Nach 1885 wandte sich Bismarck wieder vom Kolonialgedanken ab und setzte seine politischen Prioritäten bei der Beziehungspflege mit den Großmächten England und Frankreich fort. Die Kolonien dienten ihm in diesem Zusammenhang auch als Verhandlungsmasse. So wurde bei der Kongokonferenz 1884/85 in Berlin Afrika unter den Großmächten aufgeteilt, 1885 gab Deutschland Ansprüche auf Kapitaï und Koba zugunsten Frankreichs auf. 1886 einigten sich Deutschland und England auf die Abgrenzung ihrer Interessenssphären in Ostafrika. 1890 verzichtete das Deutsche Reich im von Bismarck maßgeblich vorbereiteten Helgoland-Sansibar-Vertrag auf alle etwaigen Ansprüche nördlich Deutsch-Ostafrikas. Dies betraf Deutsch-Witu, Gebiete nördlich des Tana und am Baringosee sowie das im Uganda-Vertrag erwähnte Buganda.[24][25] Dadurch sollte ein Ausgleich mit Großbritannien erzielt werden. Auch die Ansprüche auf die gesamte Somaliküste zwischen Buur Gaabo und Aluula wurden aufgegeben, wovon die Beziehungen zum Dreibund-Partner Italien profitierten. Unter diesen Umständen scheiterten auch die weitergehenden, deutschen Siedlungspläne für das südliche Afrika außerhalb Deutsch-Südwestafrikas.[26] 1884 wurde im Namen Lüderitz’ mit dem Zulu-König Dinizulu ein Vertrag geschlossen, der Deutschland einen lokalen Gebietsanspruch an der Santa-Lucia-Bucht im Zululand sichern sollte. Im Zuge eines Ausgleichs mit Großbritannien wurde das Ansinnen aber im Mai 1885 fallengelassen.[27] Auch zwei Kolonisierungsversuche im südafrikanischen Pondoland, 1885 und 1889, scheiterten.[6]

Unter Kaiser Wilhelm II. bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs (1891–1914)

Deutsche Kolonien 1910 (zeitgenössische Karte)

Unter Kaiser Wilhelm II. versuchte Deutschland durch Gründung weiterer Handelsvertretungen seinen Einfluss als Kolonialmacht auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung, insbesondere der Kaiserlichen Marine. Sie strebte einen „Platz an der Sonne“ (der spätere Reichskanzler von Bülow, 1897) für die „zu spät gekommene Nation“ an, womit nicht zuletzt auch der Besitz von Kolonien gemeint war. Diese Politik des nationalen Prestiges befand sich in scharfem Kontrast zu Bismarcks eher pragmatisch begründeten Kolonialpolitik von 1884/1885.

In der Zeit Wilhelms II. gelang jedoch nur noch der Erwerb weniger Gebiete. 1888 beendete das Reich auf dem mittelpazifischen Nauru den Stammeskrieg und annektierte die Insel. 1898 wurde in China Kiautschou mit dem Hafenort Tsingtau ein deutsches Pachtgebiet. Durch den deutsch-spanischen Vertrag von 1899 kamen die mikronesischen Inseln der Karolinen, Marianen und Palau im Mittelpazifik hinzu. Deutsche Ansprüche auf die Philippinen konnten hingegen nicht umgesetzt werden, verschlechterten aber die diplomatischen Beziehungen zu den USA (Manila-Zwischenfall). Durch den Samoa-Vertrag wurde 1899 auch der Westteil der Samoa-Inseln im Südpazifik ein deutsches Schutzgebiet.

Ein während der französisch-britischen Faschoda-Krise Ende 1898 von französischer Seite erneut unterbreitetes Angebot, Elsaß-Lothringen gegen eine der französischen Kolonien zu tauschen, wurde erneut abgelehnt. Eine von manchen Kolonialpropagandisten angestrebte koloniale Neuordnung Afrikas fand nicht statt. Die Ausnahme stellte hier der Erwerb eines Teils des französischen Kongogebiets für Kamerun im Zuge der Zweiten Marokkokrise von 1911 dar. Vergeblich hatte Deutschland als Kompensation für Marokko die gesamte französische Kongo-Kolonie gefordert.

In Witzenhausen wurde 1898 die Deutsche Kolonialschule (Tropenschule) gegründet, um Menschen für eine Übersiedlung in die Kolonien landwirtschaftlich auszubilden. Die Nachfolgeeinrichtungen bilden heute einen Nebenstandort der Universität Kassel.

Nach einer Viehseuche im Jahr 1897 in Deutsch-Südwestafrika hatten die Herero ihre überlebenden Viehbestände weit über das deutsche Kolonialgebiet verteilt. Diese Weideflächen waren zuvor jedoch an Großgrundbesitzer verkauft worden, welche nun das Vieh der Herero für sich beanspruchten. 1904 eskalierte die Situation schließlich zum Aufstand der Herero und Nama, dem die personalschwache Schutztruppe der Kolonie nicht gewachsen war. Die Reichsregierung entsandte daraufhin ein Marineexpeditionskorps und später Verstärkungen der Schutztruppe. Mit insgesamt etwa 15.000 Mann unter Generalleutnant Lothar von Trotha wurde der Aufstand der Herero im August 1904 in der Schlacht am Waterberg niedergeschlagen. Von Trotha ließ die in die Wüste geflohenen Hereros mitsamt ihrer Familien dort verdursten. Er erließ den sogenannten Vernichtungsbefehl, nach dem Überlebende in die Wüste zurückgetrieben wurden. Damit begann eine Phase des Völkermords, die bis 1908 bis 80 Prozent des Hererovolkes, bis zu 80.000 Menschen, das Leben kostete. Mit 10.000 Opfern kam auch rund die Hälfte der Nama ums Leben. Diese hatten sich dem Aufstand angeschlossen, als sie vom Vorgehen der Deutschen gegen die Herero erfuhren.

Auch in Deutsch-Ostafrika kam es 1905/06 zum sogenannten Maji-Maji-Aufstand, bei dem geschätzte 100.000 Einheimische umkamen. Die Ablehnung eines Nachtragshaushaltes für eine weitere Unterstützung der Kolonialkriege führte Ende 1906 zur Auflösung des Reichstages und zu Neuwahlen.[28] Die Reichstagswahl von 1907 (die sogenannten „Hottentottenwahlen“) sollte über die Zukunft der Kolonien entscheiden. Ab sofort erhielten die Einheimischen bessere medizinische Versorgung, und die Prügelstrafe wurde abgeschwächt.

Die Deutschen Kolonien im Ersten Weltkrieg (1914–1918)

Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914, hoffte man in den kriegsungerüsteten deutschen Kolonien die Einhaltung des Beschlusses der Kongo-Konferenz von 1885, der alle Kolonialstaaten zur Handelsfreiheit und friedlichen Lösung kolonialer Probleme in Afrika verpflichte. Doch nur wenige Tage nach dem deutschen Kriegseintritt begann ein hoffnungsloser Widerstand der deutschen Truppen. Bis Ende 1914 waren Togoland, Deutsch-Neuguinea, Samoa und Kiautschou in die Hände der Alliierten gefallen.

Die 5.000 Mann starke südwestafrikanische Schutztruppe ergab sich Juli 1915 gegen die zehnmal so starken südafrikanischen Unionstruppen. In die Kolonie Kamerun schickten die Briten und Franzosen insgesamt 19.000 Soldaten und 24 Kriegsschiffe. Trotzdem ergaben sich die letzten Kompanien erst im Februar 1916. Nur in Deutsch-Ostafrika blieben die 15.000 Soldaten, darunter 11.000 afrikanische Askaris, unter Führung von Oberstleutnant Paul von Lettow-Vorbeck bis zur deutschen Kapitulation 1918 unbesiegt. Als man in Deutschland noch an einen sicheren Sieg glaubte, wurden sogar Pläne für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika geschmiedet. Es sollte sich vom Niger bis zur Kalahari-Wüste erstrecken und auch Angola, Mosambik, Belgisch-Kongo und weite Teile Französisch-Äquatorialafrikas miteinschließen. Nach der Niederlage 1918 verlor Deutschland durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien. Die Alliierten teilten die Kolonien unter sich auf:

  • Großbritannien: Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika, Teile Kameruns und Westtogo
  • Frankreich: Kamerun und Osttogo
  • Japan: Kiautschou (fiel 1922 wieder an China), die Marianen, Karolinen, Marshall-Inseln und Palau
  • Belgien: Ruanda und Burundi (ehemals Teil Deutsch-Ostafrikas)
  • Portugal: Kionga-Dreieck (ehemals Teil Deutsch-Ostafrikas)
  • Australien: Großteil Deutsch-Neuguineas
  • Neuseeland: Samoa (als Völkerbundmandat)
  • Australien, Neuseeland und Großbritannien zusammen: Nauru

Verhältnis zwischen Einheimischen und Deutschen

Deutscher Kolonialherr in Togo (ca. 1885)
Lastenzug, der in deutschen Kolonien zum Einsatz kam: die Triebräder wurden für weichen Sand durch Eisenschuhe verbreitert

Wie bei vielen anderen Kolonien wurde vor der Hissung der deutschen Flagge ein „Schutzvertrag“ mit den Einheimischen abgeschlossen. Oftmals wussten die Bewohner nicht, was sie unterschrieben beziehungsweise welche Folgen daraus resultierten.

Die deutschen Herrscher führten in ihren Kolonien strenge Bürokratie und bestraften die Einheimischen bei Regelverstoßen relativ hart. Vor allem diese „Prügelkultur“ führte dazu, dass die deutsche Kolonialzeit heute oft negativ in Erinnerung ist. In erster Linie fiel der „Eroberer“ und erste „Kaiserliche Kommissar“ Deutsch-Ostafrikas, Carl Peters, durch sein besonders brutales Vorgehen bei der afrikanischen Bevölkerung in der Geschichte Tansanias auf. Er wurde deshalb 1897 seines Amtes enthoben.

Das kleine Fischerdorf Tsingtao auf der Shandong-Halbinsel im deutschen Pachtgebiet Kiautschou wurde zu einer der modernsten Städte Chinas ausgebaut. Trotzdem galten auch hier die Deutschen als arrogant, und es entstand ihnen gegenüber dieselbe Abneigung wie gegenüber allen anderen westlichen Kolonialherren in China. Der Geheimbund der „Boxer“ wendete sich gegen alles Fremde, besonders gegen christliche Missionare. Es kam zu blutigen Ausschreitungen, auch der deutsche Gesandte in Peking, Klemens von Ketteler, wurde ermordet. Um den darauf folgenden Boxeraufstand im Jahr 1900 niederzuschlagen, ließ neben sieben weiteren Großmächten auch Kaiser Wilhelm II. ein Expeditionskorps zusammenstellen und forderte in seiner „Hunnenrede“ ein besonders hartes Eingreifen zur Niederschlagung des Aufstandes.

Verwaltung der Kolonien

Die Verwaltung aller „Schutzgebiete“ sollte zunächst in den Händen kaufmännischer Gesellschaften liegen. Doch nur in Ostafrika, Neuguinea und den Marshallinseln ist dieses System voll angewandt worden. 1886 wurde ein Schutzgebietsgesetz in Kraft gesetzt, welches die Rechtsverhältnisse in den deutschen Kolonien regeln sollte, unter anderem die allgemeine Straf- und Zivilgerichtsbarkeit, im Besonderen das Arbeitsrecht, das Vermögensrecht, Fragen der Staatsangehörigkeit, der „Mischehe“, Verwaltungsfragen, Strafvorschriften, die Anwendbarkeit deutschen Rechts sowie Bergbau- und Schürfrechte.

Seit 1899 befanden sich alle „Schutzgebiete“, mit Ausnahme der Marshallinseln (seit 1906 auch diese), als Kolonien unter direkter Verwaltung des Deutschen Reiches. An ihrer Spitze standen Gouverneure, denen Kanzler (zur Vertretung und Rechtspflege), Sekretäre und sonstige Beamte beigegeben waren. Die Stationen wurden durch Bezirkshauptmänner verwaltet. Dazu kamen Schutztruppen (in Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika), militärisch organisierte Polizeitruppen und nach dem Vorbild der Konsulargerichte geschaffene Schutzgebietsgerichte. Die oberste Instanz war das Reichsgericht in Leipzig.

Kaiser-Wilhelms-Land, der Bismarck-Archipel, die deutschen Samoa-Inseln, die Karolinen, Palau-Inseln und die deutschen Ladronen (sowie seit 1906 die Marschallinseln einschließlich der Providence- und Brown-Inseln) wurden zu einem Gouvernement Deutsch-Neuguinea vereinigt.

Die oberste Leitung der „Schutzgebiete“ lag zwischen 1890 und 1907 in den Händen der Kolonialabteilung, die dem Reichskanzler unterstand. 1907 wurde diese zum Reichskolonialamt umgewandelt und Bernhard Dernburg zum Staatssekretär ernannt. Schon der Kolonialabteilung wurde gemäß kaiserlichem Erlass vom 10. Oktober 1890 der Kolonialrat zur Seite gestellt, in dem Vertreter der Kolonialgesellschaften und vom Reichskanzler berufene Sachverständige vertreten waren.

Wirtschaftspolitik

Wirtschaftlich gesehen waren die deutschen Kolonien ein Verlustgeschäft, lediglich Togoland erwirtschaftete einen geringen Überschuss. Die Produkte, die man aus den Kolonien ins Deutsche Reich importierte, deckten meist nur einen sehr geringen Teil des Inlandsbedarfs. Sie konnten die Stellung des Deutschen Reiches auf dem Weltmarkt, abgesehen von Kupfer und Diamanten aus Deutsch-Südwestafrika, weder stärken noch nachhaltig verändern. Die Kolonien bildeten daher keine Konjunkturstütze. Darüber hinaus verursachten die Kolonialverwaltung und die Niederschlagung von Unruhen hohe Kosten. Privatwirtschaftlich konnten Investoren jedoch, abgesehen von den hohen Investitionen zu Beginn, große Gewinne verzeichnen[29]. Im Allgemeinen bildete jede Kolonie ein abgeschlossenes Zollgebiet mit einem eigenen Zolltarif. Der weitaus größte Teil der Zolleinnahmen kam aus den Einfuhrzöllen. Nur in Deutsch-Südwestafrika gab es dank der Diamantenexporte mehr Einnahmen aus den Ausfuhrzöllen[30]. In den Deutschen Kolonien gab es auch Kolonialbahnen. Diese wurden gebaut um eine bessere Kontrolle über die Kolonien zu erlangen, und um Rohstoffe besser erschließen zu können (siehe auch: Liste der deutschen Kolonialbahnen). Um die einheimischen Völker, die traditionell Selbstversorger waren, zum Arbeiten auf den Plantagen zu zwingen, wurde in den Kolonien für alle Landbesitzer die Hüttensteuer eingeführt. Um diese Steuer zu bezahlen, mussten Überschüsse erwirtschaftet werden. Dies war nur durch Arbeit auf Plantagen möglich[31]. Auf den Plantagen wurde hauptsächlich Sisal-Agave, Kokosnüsse, Kakaobohnen, und Kaffeebohnen produziert. Auch Kautschuk, der als Rohstoff in der fortschreitenden Industrialisierung immer wichtiger wurde für die Automobilindustrie, wurde in großen Mengen exportiert. Da es immer schwieriger wurde, willige einheimische Arbeitskräfte zu finden, kam 1913/14 die Kolonialverwaltung den Plantagenbesitzern entgegen und legalisierte die Zwangsarbeit. Allein in Deutsch-Kamerun wurden 60.000 Träger zum Transport von Kautschuk benötigt, dies führte zum Bevölkerungsschwund in den Dörfern. Die immer größer werdende Versklavung der indigenen Völker führte zu Aufständen: So rebellierten in Deutsch-Kamerun 1904 die Anyang, in Deutsch-Südwestafrika 1904–06 die Herero und Nama, in Deutsch-Ostafrika 1888–89 die Abuschiri, 1891–98 die Hehe, 1905–07 die Maji Maji, 1911–17 die Tutsi und die Hutu. Alle diese Aufstände wurden von der Kolonialverwaltung blutig niedergeschlagen[32]. Allein in Deutsch-Neuguinea und Deutsch-Togo gab es keine größeren Aufstände. Die Hoffnung, den Strom deutscher Arbeitswanderung in die Kolonien lenken zu können, erfüllte sich nicht. 1914 lebten nicht mehr als 25.000 Deutsche in den Kolonien. Als die deutschen Kolonien nach dreißig Jahren Investitionen langsam wirtschaftlich rentabel wurden, begann der Erste Weltkrieg, der das Ende der deutschen Kolonialzeit mit sich brachte.

Kolonialismus in der Zwischenkriegszeit und im Nationalsozialismus (1918–1945)

Die Rückgabe der Kolonien war eine Forderung des deutschen Vertragsrevisionismus nach dem Ersten Weltkrieg, Briefmarke von 1921

Im Ergebnis des Vertrags von Versailles mussten alle Deutschen in den Kolonien das Land verlassen mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika, in dem heute noch deutsche Siedler zu Hause sind (siehe auch Deutschnamibier). Schon in der Weimarer Republik wurden wieder Stimmen laut, die sich die Kolonien zurückwünschten, unter ihnen Konrad Adenauer. Die meisten Deutschen fühlten sich nicht schuldig und viele sahen die Übernahme der Kolonien durch die Alliierten als Diebstahl an, vor allem nachdem der südafrikanische Premierminister Louis Botha ausnahmslos alle Behauptungen, die von den Alliierten während des Krieges über die Deutschen als Kolonialherren aufgestellt wurden, als haltlos und erfunden bezeichnete. Deutsche Kolonialrevisionisten sprachen von einer „Kolonialen Schuldlüge“.[33][34][35] Mit dem Ende der 1920er Jahre sahen die meisten Deutschen die Kolonialfrage aber wieder nüchtern an.

Viele, die allerdings immer noch die Rückgabe der Kolonien forderten, sahen mit der Machtübernahme der NSDAP neue Hoffnungen. So fand die neue Regierung bei der Kolonialbewegung Unterstützung, denn Hitler erschien ihnen als der Garant für eine Expansion Deutschlands. Das Parteiprogramm der NSDAP forderte bereits in den 1920er Jahren Land für die Produktion von Nahrungsmittelreserven und zur Besiedlung durch den Bevölkerungsüberschuss in Deutschland.[36] Die Kolonialvereine, die sich 1922 zur Kolonialen Reichsarbeitsgemeinschaft (KORAG) zusammengeschlossen hatten, wurden 1933 mit über einer Million Mitglieder in den neu geschaffenen Reichskolonialbund überführt. Sein Leiter wurde Heinrich Schnee, gefolgt von Franz Ritter von Epp. Als Leiter des Kolonialpolitischen Amtes der NSDAP stand Epp für eine zielführende Kolonialpolitik des Deutschen Reiches.[37]

Kameruner Eisenbahn mit Parolen zum Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, 1938

Neben der Umbenennungen vieler Straßen und Plätze nach Persönlichkeiten der deutschen Kolonialgeschichte unter anderen nach Carl Peters, sowie das Aufstellen zahlreicher Kolonialdenkmäler und regelmäßig stattfindender Gedenkfeiern und durch Filmproduktion über deutsche Kolonien sowie Kolonialausstellungen [38], versuchte die NSDAP die Kolonialerinnerungen als Vorbild für „echtes Deutschtum“ und Pioniergeist, lebendig zu halten. Mit der Weiterführung von Kolonialschulen wie der Deutsche Kolonialschule für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe in Witzenhausen, der Deutsche Frauen-Kolonialschule in Bad Weilbach und der Deutsche Frauen-Kolonialschule Rendsburg sollte die Bevölkerung für ein Leben in den neuen Kolonien vorbereitet werden. Während des Zweiten Weltkrieges wurde dort auch der Einsatz in den zukünftigen osteuropäischen Kolonien gelehrt.[39]

Als Großbritannien 1937 ein Bündnis mit Deutschland ablehnte, forderte Hitler offen Kolonien für Deutschland.

Neuschwabenland

1938 brach das Katapultschiff Schwabenland auf, um Gebietsansprüche auf der Antarktis geltend zu machen. Dabei wurden aus der Luft Hakenkreuz-Pfeile auf die Eiswüste abgeworfen (siehe auch Neuschwabenland).

Für Afrika wurde wieder die Idee von Deutsch-Mittelafrika aufgegriffen. Die Planung der Wiederrichtung Deutschlands als Kolonialmacht beinhaltete nicht nur die Wiedergewinnung der ehemaligen deutschen Kolonien, sondern schloss auch britische und französische Kolonien wie Nigeria, Uganda, Kenia sowie Französisch-Äquatorialafrika und Dahomey mit ein. Der Entwurf beinhaltete außerdem entsprechende Ausbildungsgänge für Beamten und Gesetzesentwürfe für ein "Kolonialblutschutzgesetz" von 1940, welches eine strikte Rassentrennung vorsah.[40] Die Nationalsozialisten planten außerdem, alle Juden nach Madagaskar zu deportieren. Der Madagaskar-Plan wurde jedoch nie umgesetzt. Stattdessen wurde die Umsetzung der Vernichtung der europäischen Juden forciert.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Gedanke an eine Wiederaufnahme von Überseekolonisation zugunsten einer kontinentalen Expansion nach Ost- und Südosteuropa aufgegeben, und zwar im Anschluss an Forderungen, die im Umfeld der Alldeutschen Bewegung ab den 1890er Jahren auf eine „Wiederbelebung“ des deutschen Dranges nach Osten setzten. In diesem Sinne hatten bereits Friedrich List, Paul de Lagarde, Constantin Frantz oder Friedrich Ratzel für Grenzkolonisation als für Deutschland aussichtsreichste und gewinnbringendste Kolonisationsform geworben. Winfried Speitkamp schrieb 2005, dass seit Mitte der 1920er Jahre deutlich war, „dass Hitler vornehmlich an einer Expansion in Osteuropa interessiert war, und 1931 erweckte er in einem Interview mit einer englischen Zeitung den Eindruck, er wolle dafür auf Überseekolonien verzichten“. Mit dem Krieg im Osten sei dann längst klar gewesen, „dass für die Nationalsozialisten der Raumgewinn im Osten absolute Priorität hatte“.[41]

Heutige Beziehungen zu den ehemaligen Kolonien

Deutschland besitzt keine besonderen Beziehungen zu seinen ehemaligen Kolonien, mit Ausnahme von Namibia, in dem es die höchste pro Kopf Entwicklungszusammenarbeit von Deutschland in Afrika gibt.[42] Auch gibt es keinen postkolonialen Staatenbund wie den Commonwealth of Nations. Die deutsche Sprache existiert im Gegensatz zum Englischen und Französischen nicht mehr in den ehemaligen Kolonien. Eine Ausnahme bildet die deutsche Sprache in Namibia, wo es noch circa 20.000 deutschsprachige Bewohner gibt. Ferner ging die deutsche Sprache vereinzelt in anderen Sprachen auf, etwa dem Unserdeutsch, das im Südpazifik nur noch wenige Menschen beherrschen. Deutschland kooperiert wirtschaftlich und kulturell mit vielen Ländern in Afrika, Asien und im Pazifik, unabhängig seiner Kolonialgeschichte.

Sonstige Gebiete

Deutsche Spuren auf Antarktika

Siehe auch

Literatur

  • Henri Brunschwig: L’expansion allemande outre-mer du XV siècle à nos jours. Paris 1957.
  • Sebastian Conrad: Deutsche Kolonialgeschichte. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56248-8.
  • Robert Cornevin: Histoire de la colonisation allemande, Que sais-je? PUF, 1969.
  • Deutsche Kolonialgesellschaft: Kleiner Deutscher Kolonialatlas, Verlag Dietrich Reimer, Berlin 1899.
  • Ralph Erbar: Ein „Platz an der Sonne“? Die Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte der deutschen Kolonie Togo 1884–1914. Stuttgart 1991.
  • Karlheinz Graudenz; Hanns-Michael Schindler: Die deutschen Kolonien. Weltbildverlag, Augsburg 1994, ISBN 3-89350-701-9.
  • Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. Schöningh, Paderborn u. a. 1985 (und Nachdrucke, zuletzt 5. verb. Aufl. 2004, mit ausführlichem Literaturverzeichnis), ISBN 3-8252-1332-3.
  • Ulrich van der Heyden: Rote Adler an Afrikas Küste. Die brandenburgisch-preußische Kolonie Großfriedrichsburg in Westafrika, Selignow-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-933889-04-9.
  • Ulrich van der Heyden; Joachim Zeller (Hrsg.): „… Macht und Anteil an der Weltherrschaft.“ Berlin und der deutsche Kolonialismus. Unrast-Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2.
  • Hermann Joseph Hiery (Hrsg.): Die deutsche Südsee 1884-1914. Ein Handbuch. 2., durchges. u. verbess. Aufl. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2002, ISBN 3-506-73912-3.
  • Thomas Höpker; Jürgen Petschull: Der Wahn vom Weltreich. Die Geschichte der deutschen Kolonien. Manfred Pawlak Verlag, Herrsching 1986, Lizenzausgabe, ISBN 3-88199-315-0 (mit zeitgenössischen Fotos und Abbildungen).
  • Peter Junge: Bibliographie deutscher Kolonialzeitschriften. Übersee-Museum, Bremen 1985.
  • Birthe Kundrus (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus. Campus, Frankfurt a. M. 2003, ISBN 978-3-593-37232-7.
  • Kum’a N’dumbe III.: „Was wollte Hitler in Afrika?“ NS-Planungen für eine faschistische Neugestaltung Afrikas. IKO- Verlag für Interkulturelle Kommunikation, Frankfurt/M. 1993, ISBN 3-88939-104-4. (Kritische und selbstkritische Forschungsberichte zur Dritten Welt. Bd. 7). Zugleich Dissertation Lyon, Université. Französischer Titel: Hitler voulait l'Agrique
  • Susanne Kuß: Deutsches Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Ch. Links Verlag, Berlin 2010 ISBN 978-3-86153-603-1
  • Dirk van Laak: Über alles in der Welt. Deutscher Imperialismus im 19. und 20. Jahrhundert, C. H. Beck, München 2005 ISBN 3-406-52824-4
  • Dominik Nagl: Grenzfälle – Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft. Peter Lang Verlag, Frankfurt/Main 2007 ISBN 978-3-631-56458-5.
  • Walter Nuhn: Kolonialpolitik und Marine. Die Rolle der Kaiserlichen Marine bei der Gründung und Sicherung des deutschen Kolonialreiches 1884 - 1914, Bernard & Graefe Verlag, Bonn ISBN 3-7637-6241-8
  • Francesca Schinzinger: Die Kolonien und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen in Übersee. Steiner-Verlag-Wiesbaden-GmbH, Stuttgart 1984, ISBN 978-3-515-04201-7 (Wissenschaftliche Paperbacks Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. 20).
  • Winfried Speitkamp: Deutsche Kolonialgeschichte. Reclam, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-017047-8
  • Hartmut Pogge von Strandmann: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und "zivilisatorischen" Bemühungen, Ch. Links Verlag, Berlin 2009 ISBN 978-3-86153-501-0
  • Norbert Berthold Wagner: Die deutschen Schutzgebiete. Erwerb, Organisation und Verlust aus juristischer Sicht. Nomos, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-8033-0.
  • Lora Wildenthal: German women for Empire, 1884–1945. Duke University, Durham (N.C.) 2001, ISBN 978-0822328193.

Weblinks

 Wikisource: Themenseite Kolonialismus – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Vgl. dazu: Gisela Graichen, Horst Gründer: Deutsche Kolonien - Traum und Trauma, Verlag Ullstein, Berlin, 2. Auflage, 2005, S. 23; sowie: Ferdinand Hahnzog: Hanauisch-Indien einst und jetzt, Verlag W. Dausien, Hanau 1959, S. 21.
  2. W. Schüßler: Kolonialgeschichte, in: Jahresberichte für deutsche Geschichte. Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. Leipzig: Koehler. 13. Jg. 1937–1939. Bd. XXI, S. 700f.; verfügbar gemacht durch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
  3. Meyers Konversationslexikon, Korrespondenzblatt zum 1. Band, Seite 1023. Leipzig und Wien 1885.
  4. Santa Lucīa, Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bd. 17. Leipzig 1909, S. 587.
  5. Santa Lucia-Bai, "Meyers Konversations-Lexikon, 1888; Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, 4. Aufl., 1885-1892; 14. Band: Rüböl – Sodawasser, S. 308.
  6. a b Pondoland, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16, Leipzig 1908, S. 145-146.
  7. Hansard: South Africa – German Occupation of Pondoland, 15. März 1887 (engl.)
  8. Landesarchiv Baden-Württemberg: Emil Nagel, ehemaliger badischer Leutnant: Projekt über Landerwerb im „Pondoland“, Südafrika
  9. Karl Sapper: Kaiser-Wilhelms-Land, in: Deutsches Kolonial-Lexikon, Bd. II, Leipzig 1920, S. 144 ff.
  10. Duke-of-York-Inseln, in: Meyers Konversationslexikon, Bd. 5, 4. Aufl., Leipzig und Wien 1885-1892, S. 201
  11. Hermann Joseph Hiery: Zur Einführung – Die Deutschen und die Südsee
  12. * Franz Theodor Maurer, Die Nikobaren: Colonial-Geschichte und Beschreibung nebst motivirtem Vorschlage zur Colonisation dieser Inseln durch Preussen, Berlin: Heymann, 1867, 320 pp. Keine ISBN.
  13. Freundschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Tonga, Wikisource
  14. Tonga, in: Deutsches Kolonial-Lexikon, Band III, Leipzig 1920, S. 529.
  15. Jörg M. Karaschewski: Die Flagge der Ralik-Inseln
  16. Hermann Joseph Hiery: Die deutsche Verwaltung Neuguineas 1884-1914
  17. Horst Gründer (2004): Geschichte der deutschen Kolonien., 5. Aufl., Paderborn: Schöningh, S.52.
  18. Althammer, Beate (2009): Das Bismarckreich 1871-1890, Paderborn: Schöningh, S.228f.
  19. Althammer 2009, S.229f.
  20. Althammer 2009, S.231.
  21. Gründer 2004, S.55.
  22. Gründer 2004, S.58f.; Conrad, Sebastian (2008): Deutsche Kolonialgeschichte, München: Beck, S.23.
  23. Eine Idee aus Peters Freundeskreis, diese Gebiete "Petersland" zu nennen, fand keine Zustimmung; der Begriff fand später in der Kolonialpropaganda der NS-Zeit eine beschränkte Verwendung. Vgl. H. Froembgen (1941): Wissmann, Peters, Krüger, S.122
  24. Rochus Schmidt: Deutschlands Kolonien. Band 1, Berlin: Verlag des Vereins der Bücherfreunde Schall & Grund, 1898, S. 19. (Reprint durch Weltbild Verlag, Augsburg 1998, ISBN 3-8289-0301-0)
  25. Wilfried Westphal: Geschichte der deutschen Kolonien. Bindlach: Gondrom, 1991, S. 126ff., ISBN 3-8112-0905-1.
  26. Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Ferdinand Schöningh, Paderborn/München/Wien/Zürich 2004, S. 80f., ISBN 3-8252-1332-3
  27. Santa Lucīa, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 17, Leipzig 1909, S. 587.
  28. Gründer 2004, S.241.
  29. Gründer, S. 238–240
  30. [1] Über die Zölle in deutschen Kolonien. Aufgerufen am 28 Mai 2011.
  31. [2] Text über die Hüttensteuer. Aufgerufen am 28 Mai.
  32. [3].PDF Datei über die Plantagenwirtschaft in den Deutschen Kolonien.
  33. Schnee, Albert Hermann Heinrich Artikel Neue Deutsche Biographie
  34. Standardwerk des dt. Kolonialrevisionismus von Heinrich Albert Schnee: "Die koloniale Schuldlüge". Sachers und Kuschel, Berlin 1924
  35. Die koloniale Schuldlüge, Alfred Zintgraff in: Hans H. Kempe, "Die Bilanz: 10 Jahre Vertrag von Versailles", Berlin 1929, Seite 103 ff.
  36. Speitkamp: S. 169
  37. Speitkamp: S. 170
  38. http://www.freiburg-postkolonial.de/Seiten/film.htm
  39. Lora Wildenthal: German women for Empire, 1884–1945. Duke University Press, Durham 2001, S. 198
  40. Wildenthal: S. 196
  41. Winfried Speitkamp, Deutsche Kolonialgeschichte, Stuttgart (Reclam) 2005, S. 169–172.
  42. [4] Seite des Auswärtigen Amts über die deutsch Namibischen Beziehungen. Aufgerufen am 27 Mai.

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