Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten

Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten

Die Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten oder Verordnung (EG) Nr. 332/2002 ist eine am 18. Februar 2002 gemäß Artikel 119[1] des EG-Vertrages vom Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) beschlossene Fazilität. Der ECOFIN beschloss 2009 wegen der Finanzkrise zweimal die Obergrenze des Fonds von €12 Mrd. auf insgesamt €50 Mrd.[2] anzuheben.

Ziel der Fazilität ist es jedem Land der Europäischen Union, welches nicht den Euro als Währung hat, in Krisenzeiten finanzielle Hilfe zu gewähren.

Profitiert haben bisher davon Lettland (3,1 Mrd. Euro), Ungarn (6,5 Mrd. Euro), Rumänien (5 Mrd. Euro).

Einzelnachweise

  1. eur-lex.europa.eu: Artikel 119 des EG-Vertrages
  2. eur-lex.europa.eu: VERORDNUNG (EG) Nr. 431/2009 DES RATES vom 18. Mai 2009

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