Jesta Digital

Jesta Digital
Jesta Digital GmbH
JestaDigital final.jpg
Rechtsform GmbH
Gründung 2000
Sitz Berlin, Deutschland

Leitung

  • Mark Anderson
  • Markus Peuler
  • Markus Thorstvedt
Mitarbeiter ca. 600 Mitarbeiter
Produkte Klingeltöne, Mobiltelefon-Anwendungen
Website corpsite.jamba.net

Jesta Digital GmbH (ehemals Fox Mobile Distribution GmbH) ist ein international tätiges Unternehmen für Klingeltöne, Mobiltelefon-Anwendungen und größter unabhängiger Anbieter von mobilen Inhalten in Deutschland im Bereich der Handyspiele.[1] Seinen Hauptsitz hat das Unternehmen in Berlin.

Im deutschsprachigen Raum verwendet Fox Mobile Distribution den Markennamen „Jamba“. Unter dieser Bezeichnung firmierte bis Oktober 2008 auch die Jamba GmbH mit Sitz in Berlin, die zeitweise als internationaler Marktführer für mobile Inhalte galt.[2] Anfang Oktober 2008 wurde Jamba von Rupert Murdochs News Corporation übernommen und in Fox Mobile Distribution GmbH umbenannt.[3][4] Die Produkte von Jamba wurden in die Strukturen des Erwerbers integriert, die Marke blieb hingegen weiter bestehen und erscheint für den Kunden unverändert.

Logo vor der Umbenennung in Jesta Digital

Geschäftsführer des zur Fox Mobile Group[4] gehörigen Unternehmens sind Mark Anderson (CEO), Markus Peuler (CFO) und Markus Thorstvedt (CTO).[5] Am 13. Januar 2011 wurde die Fox Mobile Distribution GmbH an die Jesta Group verkauft und firmiert seitdem als Jesta Digital GmbH.[6] Die von der ehemaligen Fox Mobile Distribution genutzten Marken bleiben allerdings erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Marc, Oliver und Alexander Samwer gründeten im Jahr 2000 die Jamba GmbH und brachten Ende des gleichen Jahres ihre ersten Produkte auf den Markt. Acht Wochen später hatte das Gemeinschaftsunternehmen von debitel, MediaSaturn und Electronic Partner über 300.000 Nutzer und täglich bis zu 4.000 Neukunden. Nach neun Monaten wurde die Grenze von einer Million registrierten Benutzern überschritten.

Das aktuelle Logo der Marke Jamba

Im September 2001 führte das Unternehmen als erstes mobiles Portal in Deutschland Content-Billing über die Telefonrechnung ein und bot ab Dezember 2001 Java-Spiele zum Download an.

Jamba betrieb vorwiegend über Musik-TV-Kanäle wie MTV oder VIVA aggressive Werbung. Im Jahr 2004 investierte das Unternehmen 90 Millionen Euro in deutsche Fernsehwerbung und übertraf damit McDonald’s und Beiersdorf. Die Klingeltöne zur Werbefigur Crazy Frog sollen Medienberichten zufolge der Firma mehr als 15 Millionen Euro Umsatz erbracht haben. An der grellen und sich ständig wiederholenden Werbung wurde teils massive Kritik geübt, etwa in Form einer Online-Petition für eine Reduzierung der Werbung „auf ein erträgliches Maß“[7], die über 150.000 elektronische Unterschriften sammelte.

Das ursprüngliche „Jamba!“-Logo
Das „Jamba“-Logo das bis Ende 2010 verwendet wurde.
Produkte in englischsprachigen Ländern laufen unter dem Markennamen „Jamster“

Im Laufe der Jahre arbeitete Jamba mit mehr als einem Dutzend Netzbetreibern in Europa zusammen und stellt diesen ihre Dienste bereit. Anfang 2005 wurden Jamba-Services auch in Nordamerika eingeführt. Außerhalb Europas, sowie in Großbritannien, trat Jamba dabei unter dem Markennamen „Jamster“ auf.

In der zweiten Jahreshälfte 2004 wurde Jamba für 223 Millionen Euro an VeriSign verkauft. Im März 2005 wurde mit Ringtoneking eine zweite Marke geschaffen, die den gleichen Inhalt wie Jamba in lediglich optisch leicht veränderter Form umfasste. Die Vermarktung von Jamba und Ringtoneking wurde zentral von der Jamba zugehörigen Agentur „Lorena Media“ gesteuert.

Im September 2006 kaufte der australisch-US-amerikanische Medienmogul Rupert Murdoch über sein Unternehmen News Corporation für rund 188 Millionen Dollar insgesamt 51 % der Anteile an Jamba, VeriSign behielt den übrigen Anteil. Damit sollten gezielte synergetische Vermarktungsstrategien innerhalb von Murdochs Unternehmen aufgebaut werden, zum Beispiel mit FOX, MySpace.com, etc.[8] Im Oktober 2008 erwarb News Corp auch die restlichen Anteile an Jamba.[9] Während das Unternehmen zur Fox Mobile Distribution GmbH umgewandelt wurde, blieb die Marke Jamba bestehen.

Das Unternehmen wurde trotz seiner Bekanntheit wegen der Weltmarktbedeutung zu den Hidden Champions gerechnet[10].

Gegen Ende 2008 beschäftigte Fox Mobile Distribution weltweit etwa 750 Mitarbeiter, wovon 700 in Berlin tätig waren.[11] Geschäftsführer sind Kaj Hagros (Chief Operating Officer) und Markus Peuler. Diese berichten von Berlin an Mauro Montanaro, CEO der Fox Mobile Group[5], in den USA.[12] Am 25. September 2009 erklärte Montanaro seinen Rücktritt.

Im März 2010 arbeiteten nur noch zirka 600 Mitarbeiter im Unternehmen[13], einen Monat später teilte das Unternehmen mit, dass im Herbst 2009 der weltweite Mitarbeiterstamm um zirka zwölf Prozent der Belegschaft reduziert wurde, was etwa 70 Mitarbeitern entspricht[14].

Fernsehen

Am 1. Oktober 2005 startete Jamba einen eigenen Fernsehsender mit dem Namen „Jamba! TV“ auf Astra Digital. Dieser sendete anfangs zwölf Stunden am Tag Musikclips ohne Werbeunterbrechung, dafür aber mit Dauereinblendung der SMS-Kurzwahlnummern für die entsprechenden Klingeltöne. In der übrigen Zeit (22:00–10:00 Uhr) wurde für Handy-Wallpaper oder für Handyspiele geworben. Ab 2008 wurden zwischen den Clips mehrminütige Werbespots aus dem Produktportfolio von Jamba gezeigt. Im April 2009 wurde der Sender aus dem Digitalen Netz geschaltet. Am 1. Oktober 2010 wurde „Jamba! TV“ in „Ojom“ umbenannt.

Kritik

Monatsabos

In der Werbung von Jamba werden meist einzelne Klingeltöne, Bilder und Logos in den Vordergrund gestellt. Anstatt eines Einzelkaufs kommt aber beim Kauf in der Regel ein Monatsabonnement zustande. Zur Kündigung der Abos kann der Käufer nachträglich eine SMS mit dem Text STOPALLE an die Nummer 33333 schicken. Diese Information ist allerdings etwa in der offiziellen Jamba!-FAQ nicht enthalten[15] (Stand: November 2009). Dort wird der Kunde anstattdessen aufgefordert, zunächst einen Benutzerzugang bei Jamba anzulegen, um dann seine Abos zu verwalten und gegebenenfalls zu kündigen.

Im Dezember 2004 veröffentlichte Johnny Haeusler in seinem Blog Spreeblick eine viel beachtete Satire, die Jambas Geschäftspraktiken kritisierte.[16] Die Aufmerksamkeit des Zuschauers werde in der Jamba!-Werbung bewusst auf schrille oder erotische Animationen und Töne gelenkt, um die wesentliche, auf dem Bildschirm nur schwer lesbare Information zu kaschieren: Dass bei einer Klingeltonbestellung in der überwiegenden Anzahl der Fälle ein Monatsabo (Subscription) anstatt eines Einzelkaufs (Single Purchase) abgeschlossen wird. Dabei hob Haeusler hervor, dass Kinder und Jugendliche die Hauptzielgruppe der Jamba-Werbung sind.

Diese Kritik löste auch außerhalb des Internets ein signifikantes Medienecho aus. Neben der mangelnden Transparenz beim Abschluss eines Kaufes gaben Kritiker außerdem zu bedenken, dass es für die zumeist jungen Kunden ohne einen Einzelverbindungsnachweis vergleichsweise kompliziert sei, überhaupt die Ursache der aufgelaufenen Kosten zu erkennen. Diese Kritik war nicht auf Deutschland beschränkt. In Großbritannien etwa, wo Jamba unter dem Markennamen Jamster firmiert, formierte sich ebenso größerer Widerstand gegen die Praxis der sofortigen Monatsabos bei Kauf eines einzelnen Klingeltons.

Die Tageszeitung The Mail on Sunday titelte im April 2005 mit der Schlagzeile „Save our children from this ringtone rip-off“ („Rettet unsere Kinder vor dieser Klingelton-Abzocke“).[17] Auch hier wurde kritisiert, dass insbesondere von Kindern nicht erwartet werden könne, die Konsequenzen eines Kaufs über die unmittelbar versprochene Leistung hinaus zu erkennen.

Rechtlich noch nicht abschließend diskutiert ist die Frage, ob Eltern für Klingeltöne zahlen müssen, die von deren Kindern bestellt wurden. Bislang sind lediglich zwei Urteile des AG Düsseldorf veröffentlicht. Während in dem einen Urteil eine Haftung bejaht wurde[18], wurde sie in dem zweiten Urteil verneint.[19] Ein Urteil des AG Berlin-Mitte verneint ebenfalls Jambas Ansprüche.[20] Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter argumentiert in seinem Blog, dass zumindest in Deutschland Verträge über Monatsabos mit Minderjährigen schwebend unwirksam seien und alle entstandenen Kosten von den Eltern zurückgefordert werden könnten.[21]

Jugendschutz

Im Juni 2005 stellte die Kommission für Jugendmedienschutz nach Kontrolle von 53 verschiedenen Fernsehspots für Klingeltöne vorläufig fest, dass kein einziger Werbespot den Regeln des Jugendmedienschutzes entsprach und somit in dieser Form überhaupt hätte gesendet werden dürfen.

Versicherung

Zwischenzeitlich bot Jamba in Kooperation mit der AXA auch Versicherungen für Elektronikgeräte, vor allem Handys, an. Verbraucherschützer hielten diese Versicherungen für überflüssig.[22]

Weblinks

Fußnoten

  1. http://digbib.ubka.uni-karlsruhe.de/volltexte/documents/3276 „Vermarktungsstrategien im Mobile-Gaming-Markt“, S. 149
  2. „Vermarktungsstrategien im Mobile-Gaming-Markt“, S. 149
  3. Aus Jamba wird Fox Mobile
  4. a b jamba.de: „Fox Mobile Distribution - Unternehmensprofil“
  5. a b Impressum der Jamba-Website
  6. http://www.jamba.de/corp/pressemitteilungen/detailansicht/article/fox-mobile-group-to-be-renamed-as-jesta-digital-jesta-digital-appoints-jason-aintabi-as-ceo-3/?cHash=4cc56df690
  7. Online-Petition zur Reduzierung der Werbemaßnahmen
  8. Handelsblatt: „Murdoch übernimmt Mehrheit an Klingelton-Anbieter Jamba“, 12. September 2006
  9. http://www.it-times.de/news/nachricht/datum/2008/10/08/news-corp-kauft-restliche-jamba-anteile/
  10. Simon, Hermann: Hidden Champions des 21. Jahrhunderts : Die Erfolgsstrategien unbekannter Weltmarktführer. Frankfurt a. M.: Campus, 2007.- ISBN 978-3-593-38380-4. S. 25.
  11. mobile-zeitgeist.com: „Jamba heißt jetzt Fox Mobile“, Oktober 2008
  12. managaer-magazin.de: „Neuer Mann für das Tagesgeschäft“, Mai 2008
  13. jamba.de "Arbeiten bei uns"
  14. Gruenderszene.de: "Fox Mobile entlässt einen großen Teil seiner Belegschaft", April 2010
  15. Offizielle Jamba!-FAQ
  16. Spreeblick-Satire: „Jamba!-Kurs“
  17. The Mail on Sunday: „Save our children from this ringtone rip-off“ (eng.)
  18. Urteil vom 23. Marz 2006, AZ 232 C 13967/05
  19. Urteil vom 2. August 2006, AZ 52 C 17756/05
  20. Urteil vom 28. Juli 2008, AZ 12 C 52/08
  21. Beitrag von Udo Vetter auf lawblog.de: „Geld zurück von Jamba & Co.“
  22. Verbraucherzentrale Hessen

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