Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb -
GD-NRW-Logo.png
Staatliche Ebene Land
Stellung der Behörde Landesbetrieb
Aufsichtsbehörde(n) Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
Gründung 2. Januar 2001
12. März 1957 (als Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen)
Hauptsitz Krefeld, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Josef Klostermann, Direktor
Anzahl der Bediensteten 200
Website www.gd.nrw.de

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) ist die zentrale geowissenschaftliche Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Er untersucht die Geo-Ressourcen des Landes und bewertet sie zum nachhaltigen Nutzen und Schutz. Der Geologische Dienst erfasst und bewertet die Geodaten für Fragestellungen der Erschließung von Rohstoffen, Grundwasser und Erdwärme, der Bewertung von Georisiken und des Bodenschutzes. Des Weiteren stellt er analoge Karten und digitale Informationssysteme bereit und unterhält Archive über die geologischen und bodenkundlichen Daten des Landes.[1]

Geschichte

Nach 1945 wurden in Deutschland die staatlichen geologischen Dienste (SGD) reorganisiert. So wurde 1950 das Amt für Bodenforschung der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Aus ihm ging 1957 das Geologische Landesamt Nordrhein-Westfalen als eigenständige Landesoberbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen hervor. Die Neuordnung der SGD wurde in den alten Bundesländern 1958 mit der Errichtung der heutigen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover abgeschlossen.

Ab 1990 wurden auch in den neuen Bundesländern staatliche geologische Dienste eingerichtet. Die SGD sind überwiegend den Wirtschaftsressorts zugeordnet, ab 1990 zum Teil auch den Umweltressorts. Allerdings blieben sie nur in wenigen Bundesländern als eigenständige Behörden erhalten. Im Zuge von Verwaltungsreformen kam es vielfach zu Fusionen mit der Berg- oder Umweltverwaltung. Am 13. April 2000 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das Zweite Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung. Ziel war eine Straffung der Verwaltungsstruktur, um größere Effizienz und Transparenz sowie klarere Kompetenzzuordnung innerhalb der Landesverwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Lande zu schaffen. Im Zuge dieses Gesetzes wurde das Geologische Landesamt in den Landesbetrieb Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen umgewandelt. Der GD NRW ist auch weiterhin dem Ressort des Wirtschaftsministeriums zugeordnet. Diese betriebswirtschaftlich ausgerichtete Neuorganisiation brachte viele Veränderungen mit sich: organisatorische Verschlankung, Personalabbau, Aufgabenverdichtung, kaufmännisches Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling. 2007 feierte der GD NRW sein 50-jähriges Jubiläum.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. „Über uns“ auf der Website von GD NRW; Zugriff am 15. Dezember 2010
51.340446.5367

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