Georg Klein (Offizier)

Georg Klein (Offizier)

Georg Klein (* 1961 in Bendorf) ist ein deutscher Offizier der Bundeswehr im Dienstgrad Oberst.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Klein ist eines von sechs Kindern eines Beamten bei der Wasserschutzpolizei. Ein älterer Bruder wurde schon vor ihm Berufssoldat. Georg Klein legte 1980 sein Abitur am Wilhelm-Remy-Gymnasium Bendorf ab. Bereits ein Jahr vorher, also im Jahr 1979, verpflichtete er sich für 12 Jahre zur Bundeswehr. Er studierte Wirtschaftswissenschaften an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg und übernahm danach eine Panzerkompanie in Hessen. 1993 besuchte er zur Generalstabsausbildung die Führungsakademie der Bundeswehr und diente dann als Stabsoffizier im Bundesministerium der Verteidigung. Georg Klein wurde anschließend als Oberstleutnant (2002?) Bataillonskommandeur des Panzerbataillons 154 in Westerburg im Westerwald und bereitete diese Einheit für ihren Einsatz im Kosovo vor.[1]

Später kam er zur ständigen Vertretung der Bundeswehr bei der NATO in Brüssel. Klein wurde 2006 zum Oberst befördert und wurde danach Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig. Von März bis Oktober 2009 diente er im Rahmen des 20. deutschen ISAF-Kontingents und ab 5. April 2009 als Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams Kunduz. Gemäß Spiegel Online im Mai 2009 äußerte er sich zu seinen Aufgaben in Afghanistan wie folgt: „Wir werden mit der Härte, die geboten ist, zurückschlagen.“[2]

Luftangriff bei Kunduz

Klein war am 4. September 2009 befehlshabender Offizier beim Luftangriff bei Kunduz. Ziel war es, zwei Tanklastwagen und umstehende Aufständische zu „vernichten“. Der Terminus "Vernichten" ist die offizielle Feueranforderung um die Kampfkraft des Feindes um 60 Prozent herabzusenken, so dass er seinen Auftrag nicht mehr ausführen kann. Die Umstände des Bombardements, das möglicherweise bis zu 145 Menschen tötete, werden seit Dezember 2009 einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages unter Vorsitz der SPD-Politikerin Susanne Kastner geklärt.[3]

Die Generalbundesanwaltschaft (GBA), die wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, stellte die Ermittlungen am 16. April ein, da weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches erfüllt seien. Oberst Klein sei "sich der Verpflichtung bewusst" gewesen, "zivile Opfer soweit irgend möglich zu vermeiden", und habe laut Pressemitteilung der GBA "hierbei keine ihm gebotene und praktikable Aufklärung unterlassen."[4][5]

Diese Entscheidung der GBA rief Kritik bei linken Medien[6][7][8], kriegskritischen Bundeswehrsoldaten[9] und Juristen hervor.[10]

So fordert die International Association of Lawyers against Nuclear Arms, IALANA, vor diesem Hintergrund die "Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht" da die GBA aufgrund ihres "institutionellen Zuschnitt(s) für eine unabhängige und unparteiische Untersuchung strafrechtlich relevanter Vorgänge im Bereich der politisch kontrollierten Exekutive strukturell nicht geeignet" sei und widerspricht der Einschätzung und Wertung der GBA, die "Tötung der am Tatort offenkundig zahlreich anwesenden afghanischen Zivilpersonen stehe nicht 'außer Verhältnis zu dem insgesamt (mit dem Luftangriff) erwarteten konkreten und militärischen Vorteil' und sei deshalb gerechtfertigt". Es habe weder konkrete noch unmittelbare Gefahr von Seiten der Aufständischen bestanden und Klein habe unter Hinnahme ziviler Opfer gehandelt. Die Juristen rufen daher die Angehörigen der Opfer dazu auf, über ihre Anwälte ein Klageerzwingungsverfahren einzuleiten und fordern unabhängig davon den Bundesverteidigungsminister auf, ein wehrdisziplinares Ermittlungsverfahren einzuleiten.[11]

Die durch den Inspekteur des Heeres eingeleiteten Vorermittlungen zu einem Disziplinarverfahren gegen Klein wurden nach etwa viermonatiger Dauer im August 2010 eingestellt.[12]

Die öffentliche Zeugenanhörung des Untersuchungsausschusses endete am 10. Februar 2011 mit der Befragung von Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier.[13]

Seit der Abfassung des Berichtes des Untersuchungsausschusses des Bundestages und der deutlichen Sonder-Voten der Oppositionsparteien hat sich die Tonart in den Medien drastisch verändert. Die Sichtweise, man habe sich bedroht gefühlt, wird nicht mehr akzeptiert. Besonders deutlich zeigt sich der Wandel in der Berichterstattung beim SPIEGEL. Am 23. August 2010 meldete SPIEGEL online wie DER SPIEGEL 34/2010 noch Unterstützung Kleins bei der Truppe, die in "Heldenverehrung" zu kippen drohe und zitierte einen ungenannten General mit den Worten: „Der hat doch genug gelitten.“[14]

Mittlerweile aber zitiert der SPIEGEL dagegen Oppositionspolitiker mit den Worten „krasse Fehlentscheidung“, „ethisch nicht vertretbar“ „militärisch-operativ falsch“ (Arnold, SPD), Kompetenzen „weit überschritten“ (Schäfer, DIE LINKE) und Verstoß gegen Einsatzregeln und Völkerrecht (Nouripour, DIE GRÜNEN) und wertet die Tat heute unmissverständlich als „Sündenfall“ und „deutsches Verbrechen“.[15]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.mit-nrw.de/dateien/nrw-report_2002-1-1_1020175036.pdf
  2. Spiegel Online: Auf Tuchfühlung mit dem Feind, 27. Mai 2009
  3. bundestag.de: Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss zu Kundus konstituiert, 16. Dezember 2009, Zugriff am 3. Februar 2011
  4. http://www.sueddeutsche.de/politik/809/508947/text/
  5. http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=12&newsid=360
  6. Rüdiger Göbel: Rechtssicher in den Krieg, in: junge Welt 4. Mai 2010, http://www.jungewelt.de/2010/05-04/060.php
  7. Otto Köhler: Oberst Klein - Kein Mörder? in: Ossietzky 18/2010, http://www.sopos.org/aufsaetze/4c88f00744068/1.phtml
  8. Neues Deutschland 20. April 2010: Krieg führen heißt: Straflos töten, http://www.neues-deutschland.de/artikel/169423.krieg-fuehren-heisst-straflos-toeten.html
  9. Jürgen Rose: Spur der Verwüstung: Die bittere Lehre aus dem Bombenangriff von Kunduz vor genau einem Jahr lautet: Der Krieg zermalmt das Recht, in: Der Freitag 3. September 2010, http://www.freitag.de/politik/1035-spur-der-verw-stung
  10. Wolfgang Nešković (Richter am BGH a.D.): Neben der Spur - Nicht nur im Fall von Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat Generalbundesanwältin Monika Harms rechtliche Standards verletzt, in: Der Freitag 8. Mai 2010, http://www.freitag.de/positionen/1018-neben-der-spur
  11. http://ialana.de/home/news-detail/article/111/tankwagen-ma/
  12. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,712707,00.html
  13. bundestag.de: Deutscher Bundestag: Merkel und Steinmeier vor dem Kundus-Ausschuss, Zugriff am 3. Februar 2011
  14. Demmer, U.: Trotziger Korpsgeist. DER SPIEGEL 34/2010
  15. SPIEGEL online - Thema: Kunduz-Affäre Zugriff 19. September 2011

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