- Individualvereinbarung
-
Individualvereinbarung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Individualvereinbarung liegt vor, wenn beide Parteien eine Vereinbarung ausdrücklich oder stillschweigend ausgehandelt haben. Sie ist abzugrenzen von allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Partei der anderen die Bedingungen stellt.
Das Gesetz erwähnt die Individualvereinbarung in § 305b BGB (früher: § 4 AGBG), definiert sie dort jedoch nicht.
Nach § 305b BGB geht eine Individualvereinbarung den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Es handelt sich demnach um eine Kollisionsnorm. Es kommt nicht darauf an, dass die Vertragsparteien einen eventuellen Widerspruch zu den ebenso vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen gesehen haben.[1]
Die Auslegung von Individualvereinbarungen erfolgt nach den allgemeinen Regeln der §§ 133 ff. BGB und nicht nach denen der allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305c Abs. 2 BGB und § 306 BGB.
Besonderheiten sind bei einer Schriftformklausel zu beachten.
Einzelnachweis
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.