CdZ-Gebiet Lothringen

CdZ-Gebiet Lothringen

Das CdZ-Gebiet Lothringen bestand von 1940 bis 1944.

Es handelte sich dabei um ein ehemals französisches Gebiet, das unter einem deutschen Chef der Zivilverwaltung gestanden hatte und zur Eingliederung in das Deutsche Reich vorgesehen war.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Besetzung

CdZ-Gebiete um 1941

Gegen Ende des Frankreichfeldzuges durchbrachen deutsche Truppen von Saarbrücken aus die Befestigungen der französischen Maginot-Linie. Da diese auch von Westen her bereits umgangen war – die deutschen Truppen näherten sich vom Oberlauf der Marne her bereits der Schweizer Grenze – erhielten die französischen Truppen am 12. Juni 1940 die Aufforderung ihrer Führung, Lothringen zu räumen. Das geschah auch bis auf die eigentlichen Festungsanlagen, die zunächst besetzt blieben.

Am 22. Juni 1940 kapitulierten diese Truppen im Raum Nancy und südlich. Danach war Lothringen insgesamt deutsch besetzt, und zwar zunächst unter Militärverwaltung.

Deutsche Zivilverwaltung

Durch Führererlass vom 2. August 1940 wurde der von 1871 bis 1918 deutsche Teil Lothringens, das französische Département Moselle, einem deutschen Chef der Zivilverwaltung unterstellt. Ihm oblag es, die gesamte Verwaltung im zivilen Bereich zu führen. Er unterstand Hitler unmittelbar, erhielt von ihm allgemeine Weisungen und Richtlinien und hatte „hiernach und nach den fachlichen Weisungen der Obersten Reichsbehörden für den Wiederaufbau des lothringischen Gebietes zu sorgen“.

Zum Chef der Zivilverwaltung in Lothringen wurde der Reichskommissar für die Saarpfalz (seit dem 15. Mai 1941: Reichsstatthalter in der Westmark) und Gauleiter der NSDAP Josef Bürckel, in Saarbrücken ernannt.

Sitz der Verwaltung wurde die Stadt Saarbrücken. In Metz befand sich vorläufig eine Außenstelle des Chefs der Zivilverwaltung, deren Aufgabe unter anderem darin bestand, die bisherige französische Präfektur abzuwickeln. Mit dem 1. April 1941 wurde diese Außenstelle aufgelöst.

Die geplante vollständige Eingliederung des lothringischen Gebiets in das Deutsche Reich und seine Verklammerung mit dem Saarland und der Pfalz zu einem neuen Reichsgau Westmark fand bis zum Kriegsende aber nicht mehr statt.

Das Ende

Nach der Invasion in der Normandie im Juni 1944 erreichte der amerikanische Vormarsch bis Mitte September 1944 von Westen her die Mosel beiderseits Diedenhofen und kam im Übrigen an der Frontlinie westlich der Festung Metz zum Stehen. Die Stadt wurde von einem improvisierten Kampfverband der Fähnriche der dortigen Kriegsschule verteidigt.

Am 8. November erfolgte ein neuer Angriff der amerikanischen Armee. Er führte zunächst zur Einschließung von Metz und endete Mitte Dezember an der alten Reichsgrenze am Westwall.

Damit war die deutsche Verwaltung von Lothringen beendet.

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gehört das Gebiet Lothringen wieder zu Frankreich und ist heute als Departement Moselle (Mosel) Teil der Region Lorraine (Lothringen).

Verwaltungsgliederung

Zunächst blieb die französische Einteilung bestehen, die Arrondissements wurden deutsche Kreise.

Danach bestanden zunächst:

Zum 1. Oktober 1940 wurden die Gemeinden Langenheim, Martinsbann, Montenich, Sankt Julian und Wallern aus dem Landkreis Metz in den Stadtkreis Metz eingegliedert.

Am 1. Dezember 1940 wurden die Landkreise Diedenhofen-Ost und Diedenhofen-West zum neuen Landkreis Diedenhofen zusammengeschlossen unter Grenzkorrekturen zu Gunsten des Landkreises Metz, ferner die Landkreise Bolchen und Forbach zum neuen Landkreis Sankt Avold.

Zum 25. Januar 1941 erhielt der Landkreis Saarburg die Zusatzbezeichnung „(Westmark)“ zur Unterscheidung vom gleichnamigen Landkreis in der Rheinprovinz, Regierungsbezirk Trier. Der Landkreis Salzburg wurde endgültig in Salzburgen umbenannt.

Zum 1. April 1941 wurde der Stadtkreis Metz erneut durch die Eingliederung der Gemeinden Bornen, Manningen, Masch, Mühlen bei Metz, Pleppweiler, Jussingen, Sigach und Wappingen aus dem Landkreis Metz und der Gemeinde Bettsdorf b. Diedenhofen aus dem Landkreis Diedenhofen vergrößert. Ferner fanden zur gleichen Zeit Grenzkorrekturen zwischen den Landkreisen Diedenhofen, Metz, Sankt Avold, Saargemünd und Salzburgen statt. Im übrigen wurde die gesamte Gemeindestruktur durch eine Gebietsreform dadurch verändert, dass viele Gemeinden aufgelöst und mit anderen zusammengeschlossen wurden.

Im Bereich des Landkreises Salzburgen hatte durch Ausweisungen der französischsprachigen Einwohner in das übrige Frankreich die Einwohnerzahl so abgenommen, dass die Gemeindezahl auf nur noch 21 (!) Großgemeinden verringert werden musste.

Zum 1. April 1943 wurde die Stadt Forbach mit den Gemeinden Alstingen, Kleinrosseln und Spichern aus dem Landkreis Sankt Avold herausgelöst und als besonderer Verwaltungsbezirk Forbach in die Verwaltung der Stadt und des Stadtkreises Saarbrücken überführt. Das geschah im Vorgriff auf die Bildung des Reichsgaues Westmark – die bis Kriegsende nicht mehr stattgefunden hat – und die geplante formelle Eingemeindung nach Saarbrücken.

Kommunalverfassung

Zunächst galt das bisherige französische Kommunalrecht fort.

Am 1. Januar 1941 wurde die im Deutschen Reich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 eingeführt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Hierzu erging am 1. Februar 1941 eine Durchführungsverordnung, wonach aus mehreren Gemeinden gemeinschaftliche Bürgermeistereien gebildet werden konnten.

Am 1. April 1941 wurde die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 eingeführt, wonach unter anderem die bisherigen Kantone aufgelöst wurden.

Ortsnamen

Zunächst galten vorläufig die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen in ihrer deutschen Fassung. Später wurden am 25. Januar 1941 alle Ortsnamen endgültig in einer deutschen Fassung festgelegt, die teilweise erheblich von der im Jahre 1918 abwich.

Siehe auch: Liste deutsch-französischer Ortsnamen in Lothringen

Justiz

Ab 1. November galten in Lothringen das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung. Die bisherigen Kantonsgerichte wurden in Amtsgerichte, die bisherigen Gerichte 1. Instanz in Landgerichte umgewandelt. In Metz wurde als Gerichts-„Spitze“ ein oberlandesgerichtlicher Senat eingerichtet.

Ab 1. April 1942 nahmen unter dem Landesarbeitsgericht Metz 5 Arbeitsgerichte ihre Tätigkeit auf.

Zum 1. Mai 1942 trat in Lothringen das gesamte deutsche Strafrecht und Strafverfahrensrecht in Kraft. In Metz bestand ferner ein Sondergericht.

Zum 1. März 1943 wurde das gesamte deutsche bürgerliche (Zivil-) Recht in Lothringen eingeführt.

Post

Ausgehend von der Reichspostdirektion Saarbrücken, wurden zwischen dem 17. Juli und dem 28. August 1940 15 deutsche Dienstpostämter in Lothringen eingerichtet. Vom 1. Januar 1942 galten nur noch die im Altreich üblichen Postwertzeichen. Mit dem 1. September 1943 wurde die Aufnahme des allgemeinen (Reichs-) Postdienstes verfügt, so dass die bisherige deutsche Dienstpost ihren Betrieb einstellten konnte.

Wehrmacht

Die militärischen Hoheitsrechte in Lothringen übten nach dem Erlass vom 2. August 1940 zunächst weiterhin die Oberbefehlshaber der deutschen Armeen aus.

Durch Erlass vom 12. Oktober 1940 wurde die Ausübung der militärischen Hoheitsrechte dem Oberbefehlshaber des Heeres (Befehlshaber des Ersatzheeres) nach den im Deutschen Reich gültigen Bestimmungen übertragen. Dementsprechend wurde am 17. Oktober 1940 Lothringen dem Wehrkreis XII in Wiesbaden zugeschlagen.

Am 16. April 1941 wurde die Wehrüberwachung der reichsdeutschen Wehrpflichtigen in Lothringen durch die neu eingerichteten Wehrbezirkskommandos Diedenhofen, Metz, Saargemünd und Sankt Avold bekanntgemacht.

Durch Verordnung vom 19. August 1942 wurde die Wehrpflicht in der deutschen Wehrmacht auch auf die „deutschen Volkszugehörigen“ in Lothringen ausgedehnt, und zwar für die Jahrgänge 1920 bis 1924.

Mit dem 16. Februar wurden auch die Angehörigen der Jahrgänge 1914 und jünger wehrpflichtig.

Neubesiedlung

Mit der Verordnung vom 7. Dezember 1940 zur Neuordnung des Siedlungraumes in Lothringen wurde der Grundbesitz der aus Lothringen ausgesiedelten Personen beschlagnahmt und eingezogen. Er war „vornehmlich zur Neubildung deutschen Bauerntums und für Wohnsiedlungszwecke zu verwerten“. Hierzu wurde am 7. Januar 1941 ein Kulturamt (Umlegungs- und Siedlungsbehörde) zunächst nur in Metz eingerichtet.

Durch Anordnung vom 10. Juli 1942 wurde die Besiedlung des lothringischen Grenzlandes der „Bauernsiedlung Westmark GmbH“ in Saarbrücken übertragen.

Übrige Wege zur vollständigen „Eindeutschung“

Mit Verordnung vom 28. September 1940 war die Schreibweise sämtlicher Vor- und Familiennamen in die deutsche Schreibweise abzuändern.

Durch Anordnung vom 13. Februar 1941 wurde die Bezeichnung der „einheimischen“ lothringischen Bevölkerung auf „Deutsche Volkszugehörigkeit, Lothringer“ festgesetzt.

Am 23. August 1942 erging die Verordnung über die Staatsangehörigkeit, wonach die deutschstämmigen Lothringer diese erwarben, wenn sie

Durch Anordnung vom 14. August 1944 erwarben auch deutschstämmige Lothringer die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie

Kreise im CdZ-Gebiet Lothringen 1944

Stadtkreis

  1. Metz

Landkreise

  1. Diedenhofen
  2. Forbach, Verwaltungsbezirk
  3. Metz
  4. Saarburg (Westmark)
  5. Saargemünd
  6. Salzburgen
  7. Sankt Avold

Sonstige CdZ

Personen

  • Josef Bürckel, Gauleiter, Reichsstatthalter und Chef der Zivilverwaltung CdZ Lothringen
  • Josef Wagner, * 12. Januar 1899 in Algringen, Gauleiter von Westfalen-Süd und Schlesien

Weblinks


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