Johann Heinrich von Harpprecht

Johann Heinrich von Harpprecht

Johann Heinrich Freiherr von Harpprecht (* 9. Juli 1702 in Tübingen; † 25. Oktober 1783) war ein deutscher Jurist.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Johann Heinrich Freiherr von Harpprecht entstammte einer württembergischen Juristenfamilie. Sein Vater, Mauritius David Harpprecht, war Sohn des Johann Christoph Harpprecht. Mauritius' Bruder war Ferdinand Christoph Harpprecht.

Johann Heinrich Harpprecht wurde am 9. Juli 1702 in Tübingen als Sohn Mauritius David Harpprechts geboren. Als dieser 1712 starb, entschied die Wittwe, mit ihren acht Kindern nach Stuttgart zu ziehen. Nachdem Harpprecht am dortigen Gymnasium vorgebildet worden war, bezog er 1719 die Universität Tübingen zum Studium. Unter anderem unter seinem Vetter Georg Friedrich Harpprecht studierte er dort die Rechte. Am 24. August 1724 wurde er Hofgerichtsadvokat. Drei Jahre später wurde er Hofrat zu Hohenzollern, Hechingen und Sigmaringen. Als solcher unternahm er mehrmals Reisen nach Wetzlar und sammelte so Erfahrung zum Reichsgericht. Ebenfalls 1727 heiratete er.

Frühjahr 1733 wurde Harpprecht Kanzlei-Justiz-Direktor zu Neuenstadt am Kocher, ein Jahr später trat er in Stuttgart dem Regierungskollegium bei. Der schwäbische Kreistat in Ulm setzte ihn 1739 als Direktionalgesandten ein, 1740 wurde er außerdem Gerichtsassessor. Nach einem Streit zwischen Württemberg und Baden-Durlach fungierte Harpprecht seit dem 5. Januar 1745 für das Reichskammergericht in der Vokation, am 5. April des Jahres gab er seinen Eid ab. Seit 1762 führte er auch das „Pfennigmeisteramt“.

Harpprecht hatte auch weitere politische und juristische Ämter inne.

Am 7. Januar 1764 wurde er zum Freiherrn ernannt. Dieser Titel wurde allerdings nicht weitervererbt; Harpprechts einziger Sohn verstarb im Kindesalter. Nach einer kurzen Krankheit verstarb von Harpprecht am 25. Oktober 1783 im Alter von 81 Jahren.

Johann August Ritter von Eisenhart beschreibt von Harpprecht als „von mittlerer Größe, untersetzt“[1], er habe ein lebhaftes, leicht zu reizendes Temperament gehabt, das er in seinen Sitzungen nicht immer kontrollieren konnte. Andererseits haben ihn „seine unerschütterliche Rechtlichkeit, sein Diensteifer, sein Wohlwollen“[1] ausgezeichnet. Durch sein Testament hat von Harpprecht ferner ein Familienstipendium begründet, welches „ein edle[r] Beweis liebevoller Fürsorge“[1] sei.

Werke

  • Staatsarchive des kaiserl. und hl. römischen Reiches Kammergerichts oder Sammlung von gedruckten und ungedruckten actis publicis, Archivalurkunden, kaiserl. Rescripten etc. zu einer historischen Einleitung und Erläuterung der Geschichten, Verfassung etc. des kaiserl. und R.K.Ger. zusammengetragen (sechs Teile; Ulm/Frankfurt 1757 bis 1760 und 1767, 1769)
  • Das Unterhaltungs-Werk des kaiserl. und R.K.Gerichtes (1785)

Literatur

Anmerkungen

  1. a b c Zitat gemäß ADB-Artikel

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