Native American Graves Protection and Repatriation Act

Native American Graves Protection and Repatriation Act

Der Native American Graves Protection and Repatriation Act, kurz NAGPRA ist ein Bundesgesetz in den USA, das dem Schutz der Gräber, der Toten und der Grabbeigaben der Indigenen − also der Indianer und der Hawaiier, sowie der Ureinwohner Alaskas − und der Rückgabe der Funde an die betreffenden Völker und Stämme gilt. Gemeint sind die kulturell bedeutsamen Artefakte und die menschlichen Überreste.

Es wurde am 16. November 1990 verabschiedet und richtet sich an alle Bundesbehörden sowie an Forschungseinrichtungen und Museen, die Fördermittel des Bundes beziehen. Nur die Smithsonian Institution ist von diesem Gesetz ausgenommen, unterliegt aber stattdessen dem National Museum of American Indian Act von 1989. Dem Gesetz folgten zahlreiche Verordnungen, die den Prozess der Rückführung (repatriation) regeln und entsprechende Mittel und Institutionen vorsehen. Die Debatten um das Gesetz dauern bis heute an.[1] Das Gesetz wird durch eine eigens eingerichtete Fachstelle beim National Park Service überwacht.[2]

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Während der Kolonialzeit entstand ein Markt für Kunstobjekte der Indigenen, die diese selbst weniger als Kunst auffassten, sondern vielmehr als rituelle Gegenstände. Sowohl Sammler als auch staatliche und private Institutionen beteiligten sich an dieser Jagd nach Kunstwerken, so dass den Indigenen zahlreiche Werke entwunden wurden.

Neben diesem rapiden Verlust der Kontrolle über zentrale Kulturobjekte, oftmals unter der Prämisse, die nordamerikanischen Kulturen seien sowieso dem Untergang geweiht, litten die Indianer unter Zwangsumsiedlungen, Abdrängung in Reservationen und Assimilationszwängen, ähnlich wie die in diesem Zusammenhang häufig vergessenen Hawaiier. Einen kleinen Markt fand auch der Handel mit menschlichen Überresten, doch spielte dieser in Nordamerika keine Rolle. Hier traten Verluste eher durch Bauarbeiten oder archäologische Grabungen auf, wenn Grabstätten betroffen waren.

Grundsätzlich waren Grabstätten in den USA geschützt, doch mussten sie markiert sein, d. h. als solche oberirdisch erkennbar. Waren sie nicht markiert, standen sie unter keinem Schutz.

Bei vielen indigenen Gruppen kam hinzu, dass die Toten zu den Lebenden weiterhin in einer engen Beziehung stehen, ja, sie sind oftmals ein wichtiger Grund, warum die Lebenden eine so enge Bindung an das Land empfinden. Demzufolge hat die Umbettung von Toten oder der Abtransport in ein Museum eine ganz andere Bedeutung als für die nicht-indigene Bevölkerung. Zudem wurden indianische Überreste oftmals weniger respektvoll behandelt, als die der übrigen Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund haben Vorgänge wie Entweihung (desecration), Störung (disturbance) oder die Verhinderung einer Beisetzung eine viel tiefergehende kulturelle Bedeutung. Religiöse Überzeugungen unterliegen aber dem Schutz der Verfassung. Mit der wachsenden Souveränität einiger Gruppen, die sich in eigener Rechtsprechung, Exekutive und Regierungsrechten niederschlug, wurde die Verfügung über die Überreste auch eine Frage der Selbstbestimmung. Aus vertragsrechtlicher Perspektive ist der Regierung nur das erlaubt, was in Einzelverträgen festgesetzt worden ist. Zu diesen vertraglichen Rechten gehört nicht das Stören der Totenruhe.

Dem standen die Interessen von Archäologen, organisiert in der Society for American Archaeology (SAA), der Anthropologen, organisiert in der American Association of Physical Anthropologists (AAPA), und der Museen entgegen. Sie fürchteten um den Zugang zu ihren Forschungsobjekten und um ihre Ausstellungsgegenstände. Offene Forschungsfragen zur Besiedelung Amerikas oder der Archäologie in Nordamerika sowie der Geschichte der Indianer Nordamerikas würden durch die Begrenzung der Arbeit mit den Überresten Verstorbener, den Grabbeigaben und sonstigen zu kultischen Zwecken genutzten Gegenstände erschwert oder gar unmöglich. Die SAA und die AAPA wurden in die Verhandlungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebunden und stimmten dem Entwurf schließlich zu.

Kurz vor Verabschiedung des NAGPRA im Jahr 1990 meldeten öffentliche Institutionen, sie seien im Besitz von rund 14.500 menschlichen Individuen, die dem Gesetz unterlagen.[3]

Auslöser

Maria Pearson (Hai-Mecha Eunka, 1932-2003) war eine Yanktonai-Sioux. Sie gilt als Auslöserin der Initiativen, die zum Gesetz von 1990 führten. Ihr Ehemann, ein Angestellter des Iowa Department of Transportation, erzählte ihr in den 70er Jahren von Grabfunden in Glenwood (Iowa). Dabei wurden die Überreste von 26 Weißen sofort wieder beigesetzt, während die Überreste von Indianern, genauer gesagt einer Mutter mit ihrem Kind, einer wissenschaftlichen Untersuchung unterzogen wurden. Maria Pearson wollte sich bei Gouverneur Robert Ray darüber beschweren und setzte sich in traditioneller Kleidung vor sein Büro. Sie forderte die Rückgabe der „Knochen“ ihres Volkes und ein Ende des Ausgrabens. 1976 wurde infolgedessen der Iowa Burials Protection Act verabschiedet, das erste US-Gesetz zum Schutz indianischer Gräber.[4]

Inhalt

Karte der Reservationen in den USA

Auf die Bundesebene wurde das Anliegen maßgeblich durch Senator John McCain aus Arizona getragen. Er legte den ersten Gesetzesentwurf vor, aus dem schließlich das NAGPRA wurde. Das Gesetz gilt für alle Funde auf Bundes- oder Stammesland, sei es aus zufälliger Entdeckung oder archäologischer Ausgrabung, die ab dem 16. November 1990 gemacht wurden, und bestimmt, wer der Eigentümer ist. Hinzu kommt Grund und Boden, der von der Bundesregierung infolge der Bestimmungen des Water Resources Department Act an die Bundesstaaten überlassen worden ist.[5] Das Gesetz gilt nicht auf privatem Grund. Nach dem Gesetz sind die Nachkommen des in Rede stehenden Toten die Eigentümer seiner menschlichen Überreste. Dabei versuchte der Kongress einen Ausgleich zwischen den wissenschaftlichen Interessen an einer Untersuchung der Überreste und der Anerkennung der religiösen und spirituellen Rechte der Indigenen zu finden.[6]

Im Gesetz ist des Weiteren vorgesehen, dass jede Bundeseinrichtung, Museum oder Agentur, die Bundesmittel erhält, ein Inventar errichten muss. Hierin sind Überreste und Beigaben aufzuführen, sowie eine summarische Aufführung heiliger Objekte, kulturell bedeutsame und auch nichtverbundener Objekte. Diese Aufzeichnungen dienen nicht nur der Auffindung durch berechtigte Nachkommen, sondern auch der Rückgabe, auch dann, wenn sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entdeckt wurden.

Bei neuen Funden sind kurze, angemessene Untersuchungen zulässig. In die Auswahl der Untersuchungsmethoden müssen Vertreter des indigenen Volkes eingebunden werden, das mit dem Fund verbunden ist.

Folgen

Das Gesetz ist von enormer Reichweite. So wurden innerhalb weniger als zwei Jahrzehnten bis Ende 2007 32.000 menschliche Überreste zurückgegeben, fast 670.000 Beigaben, 120.000 nicht verbundene Objekte und 3500 heilige Gegenstände.

Archäologen ihrerseits müssen vor diesem Hintergrund die Folgen des Gesetzes bedenken, so dass manche NAGPRA als eine Behinderung der Ausgrabungstätigkeit betrachten.[7]

Archäologen, die erwarten, dass sie entsprechende Überreste finden könnten, sind verpflichtet, mit Nachkommen bzw. Stämmen vorher zu verhandeln. Dies hat bereits in der Planungsphase für die Ausgrabung zu erfolgen. Auch bei überraschenden Funden sind kurze Fristen für die Aufnahme von entsprechenden Nachforschungen und Konsultationen einzuhalten. Archäologen dürfen die Überreste auf Land, das vom Gesetz nicht ausdrücklich genannt ist, also vor allem Privatland, kurz untersuchen, eingehende Untersuchungen dürfen nur mit Erlaubnis der Eigentümer durchgeführt werden, auf Bundesland nur nach gesetzmäßiger Dokumentation, auf Stammesland nur im Einverständnis mit dessen Vertretern.

Handel mit menschlichen Überresten ist strikt untersagt, ebenso der mit kulturellen Objekten aus diesen Zusammenhängen. Auch Objekte, die nicht mit einer Grabstätte verbunden sind, etwa weil sie vor längerer Zeit entwendet wurden, oder das Grab zerstört wurde, sind davon ausgeschlossen.

Die Kommunikation zwischen Archäologen, Museen und Indigenen wurde durch NAGPRA deutlich intensiviert.

Spätere Entwicklung

Umstritten ist, wie mit Überresten von Verstorbenen und Gegenständen umgegangen werden soll, wenn sich kein individueller Nachkomme oder eine Gruppe von Nachkommen ausfindig machen lässt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Funde aus prähistorischen Zeiten stammen. Eine Regelung dieser Konstellationen wurde zunächst ausgespart. Ein Entwurf darüber wurde im Jahr 2007 vorgelegt, die Diskussion ist bis 2010 nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung erwägt, dass die Überreste demjenigen Stamm zur Beisetzung übergeben werden sollen, auf dessen Gebiet sie gefunden wurden. Die SAA verlangt hingegen, dass die Beisetzung nicht als einzige Möglichkeit festgeschrieben werden, sondern eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall möglich sein soll.[8] Außerdem sollen Untersuchungen ausdrücklich auch bei Funden erlaubt sein, deren Zugehörigkeit unbekannt ist. Kulturelle Institutionen sollen außerdem im Fall von Streitigkeiten zwischen Völkern über die Zugehörigkeit der Funde von der Haftung freigestellt werden, wenn sie gemäß dem Gesetz handeln.

Projekt Return to the Earth

Return to the Earth ist ein Projekt von Mennoniten, das sich bemüht, die rund 110.000 Objekte (Stand: 2006), die nicht mit einem bestimmten Stamm in Verbindung gebracht werden können, beizusetzen.

Die Kontroverse um den Kennewick-Mann

Am 28. Juli 1996 wurde der Kennewick-Mann bei Kennewick im Bundesstaat Washington entdeckt. Die umgebenden Stämme der Umatilla, Colville, Yakama und Nez Perce betrachteten ihn als ihren Vorfahren und forderten seine Beisetzung, da Kennewick auf dem traditionellen Gebiet der Umatilla liegt. Die Ausgräber hingegen gingen davon aus, dass es keine Verbindung zu den heutigen Stämmen gibt, und dass der Mann nicht mit den Indianern in genetischer Beziehung steht.[9]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Eine Literaturliste bietet Reburial and Repatriation (Legal Anthropology).
  2. National Park Service: NAGPRA –Frequently Asked Questions in der Fassung vom 2. März 2010
  3. Jo Carrillo, Jo (Hrsg.): Readings In American Indian Law, Temple University Press 1998, S. 169.
  4. D. M. Gradwohl, D. M., J.B. Thomson, M.J. Perry: Still Running: A Tribute to Maria Pearson, Yankton Sioux, Sonderausgabe des Journal of the Iowa Archeological Society 52 (2005) - dabei bezieht sich der Titel auf die Übersetzung ihres Namens, der Running Mocassin lautet, also etwa laufender Mokassin. Maria D. Peason: Give Me Back My People's Bones: Repatriation and Reburial of American Indian Skeletal Remains in Iowa, in: G. Bataille, D.M. Gradwohl, C.L.P. Silet: Perspectives on American Indians in Iowa, University of Iowa Press, S. 131–141.
  5. William C Canby Jr.: American Indian Law, St. Paul: West 2004, S. 276.
  6. Renee Kosslak: Native American Graves Protection Act, University of Dayton
  7. Georgina Tom: NAGPRA - Overview and Controversy, 12. Dezember 2007, auch online verfügbar (PDF).
  8. SAA: Comments on Department of Interior Final Rule On Disposition of Culturally Unidentifiable Human Remains under NAGPRA vom 11. Mai 2010
  9. Glynn Custred: The Forbidden Discovery of Kennewick Man, in: Academic Questions 13,3 (2000) S. 12–30. F.P. McManamon: Kennewick Man, National Park Service, Mai 2004. Dazu auch: David Hurst Thomas: Skull Wars: Kennewick Man, Archaeology, and the Battle for Native American Identity, Basic Books 2001.

Literatur

  • Roxana Adams: Implementing the Native American Graves Protection and Repatriation Act, American Association of Museums, 2001
  • Jo Carrillo: Readings in American Indian Law: Recalling the Rhythm of Survival, Philadelphia: Temple University Press 1998
  • Kathleen S. Fine-Dare: Grave Injustice: The American Indian Repatriation Movement and NAGPRA, University of Nebraska Press 2002
  • P. Jones: Respect for the Ancestors: American Indian Cultural Affiliation in the American West, Boulder: Bauu Press 2005
  • Angela R. Riley: Indian Remains, Human Rights: Reconsidering Entitlement under the Native American Graves Protection and Repatriation Act, in: Columbia Human Rights Law Review 49 (2002-2003) 49-94
  • Jack F. Trope, Walter R. Echo-Hawk: Native American Graves Protection and Repatriation Act: Background and Legislative History, in: Arizona State Law Journal 24 (1992): 35–77

Weblinks


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