Abwasserabgaben

Abwasserabgaben
Basisdaten
Titel: Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
Kurztitel: Abwasserabgabengesetz
Abkürzung: AbwAG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Abgabenrecht
FNA: 753-9
Ursprüngliche Fassung vom: 13. September 1976
(BGBl. I S. 2721, ber. S. 3007)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1978
Neubekanntmachung vom: 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Abwasserabgabengesetz regelt die Pflicht, für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) in Gewässer Abgaben zu zahlen. Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich dabei gem. § 3 Abs. 1 AbwAG nach der Schädlichkeit des Abwassers.

Literatur

  • Helmut Köhler, Cedric C. Meyer: Abwasserabgabengesetz. Kommentar. 2. Auflage. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53641-7.

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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