- Computermissbrauchsversicherung
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Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu gehören Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden.
Inhaltsverzeichnis
Problematik
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik kam es im Jahre 2006 in Deutschland zu insgesamt mehr als 1 Mio. Schadensfällen mit einer Gesamtschadenssumme von 4 Milliarden Euro. Die Euler Hermes Kreditversicherung schätzt, dass davon ca. 40 % von Mitarbeitern der betroffenen Unternehmen verursacht wurden. Nach einer Umfrage von Ernst & Young beläuft sich die Quote sogar auf rund 50 %.
Hohe Dunkelziffer
Viele Unternehmen befürchten durch das Bekanntwerden solcher Veruntreuungen Imageschäden. Aus diesem Grunde wird ein Großteil der Fälle nicht publik gemacht. Die deutschen Versicherungsgesellschaften und Unternehmensberatungsinstitute schätzen die Dunkelziffer auf etwa 50 %.
Gründe für Veruntreuungen
Nach Einschätzungen der Versicherer führen größer werdende materielle Engpässe und ein steigender Werteverlust zu sinkender Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Zugleich führen Umstrukturierungen, Fusionen, zunehmende Anonymisierung oder schlankes Management (lean management) vermehrt zu Sicherheitslücken, die die unerlaubten Handlungen erst möglich machen.
Siehe auch: Wirtschaftskriminalität, Computerkriminalität, BKMS, Kreditversicherung
Weblinks
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