Deckungsverkauf

Deckungsverkauf

Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers zu einem höherem Preis ersatzweise von einem anderen Lieferanten beschaffen. Den Preisunterschied muss der in Lieferungsverzug geratene Verkäufer begleichen.

Von einem Deckungsverkauf spricht man, wenn ein Schuldner z. B. bei Gläubigerverzug die Ware ersatzweise an einen Dritten verkaufen muss.

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  • Deckungskauf — Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers A ersatzweise von einem anderen Lieferanten B beschaffen. Die Ware muss jedoch vergleichbar sein. Falls die neue Ware teurer ist, muss …   Deutsch Wikipedia

  • Deckung [1] — Deckung (franz. Couverture, Provision), im Handgl alles, was jemandem, der zum Vorteil eines andern eine Vermögensleistung gemacht hat oder machen soll, Sicherheit für den Ersatz des von ihm Aufgeopferten (D. als Sicherheit) oder diesen Ersatz… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deckungskauf — (Deckungsverkauf), s. Deckung und Kauf …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deckungskauf — Dẹ|ckungs|kauf 〈m. 1u; Kaufmannsspr.〉 Ersatzkauf, wenn eine bestellte Ware nicht geliefert worden ist * * * Deckungskauf,   1) bürgerliches Recht: vom Käufer anderweitig vorgenommene Beschaffung einer Ware, die der im Verzug befindlicher… …   Universal-Lexikon

  • Deckungsgeschäft — I. Handelskauf:Infolge Nichterfüllung der Verpflichtung eines Vertragsteils vorgenommenes Geschäft des Vertragspartners. Beim Verkäufer ist es ein Deckungsverkauf, beim Käufer ein Deckungseinkauf. Beim Handelskauf kann das D. bei der Berechnung… …   Lexikon der Economics

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