Dividendenstripping

Dividendenstripping

Dividendenstripping ist eine Anlagestrategie unter Ausnutzung der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von inländischen und ausländischen Aktionären.

Methoden

Anrechnungsverfahren

Im deutschen Steuerrecht galt bis zum Jahr 2000 das Anrechnungsverfahren. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhielten inländische Aktionäre die von der Aktiengesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer zurück und mussten im Gegenzug die Dividende mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

So systematisch dieses Vorgehen war, so sehr führte es zu einer Diskriminierung ausländischer Anleger. Da diese in Deutschland nicht steuerpflichtig waren, konnten sie keine Erstattung der Körperschaftsteuer erhalten, mussten aber die Dividenden gemäß ihrem nationalen Steuerrecht versteuern.

Hieraus ergab sich die Möglichkeit des Dividendenstripping: Ein inländisches Unternehmen kaufte kurz vor dem Dividendentermin die Aktie vom ausländischen Anleger, erhielt die Dividende und verkaufte die Aktie direkt wieder mit Dividendenabschlag an den Ausländer.

Beispiel:

Aktie hat vor der Dividendenzahlung einen Kurs von 100 €, die Dividende beträgt 2 €, die Körperschaftsteuer 1,5 €.

Der Inländer kauft nun die Aktie für 100 €, erhält die Dividende und verkauft wieder für 98 €.

Der Inländer hat 100 € gezahlt und 101,50 € (98 € Verkaufspreis, 2 € Dividende sowie 1,5 € Körperschaftsteuergutschrift) erhalten. Steuerlich hat er 2 € Dividende zu versteuern sowie 2 € Kursverlust, die er von der Steuer absetzen kann. Da beide Werte sich aufheben, hat er steuerlich keinen Nachteil.

Der Ausländer macht einen Gewinn von 2 €, da sein Kaufpreis niedriger liegt als der Verkaufspreis. Dies entspricht der gezahlten Dividende.

Sinn der Transaktion ist also die Nutzung der Körperschaftsteuergutschrift auch für Ausländer.

Rechtliche Bewertung

Der Fiskus stuft Dividendenstripping grundsätzlich als Gestaltungsmißbrauch gemäß § 42 AO und damit steuerlich als unwirksam ein. Der Bundesfinanzhof entschied 1999 (Aktenzeichen I R 29/97) in einem höchst umstrittenen Urteil das Dividendenstripping für zulässig.

Das Bundesfinanzministerium reagierte mit einem Nichtanwendungserlass.

Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2000 entfiel die Möglichkeit des Körperschaftsteuerabzugs und damit die Basis für das Dividendenstripping.


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