Dred Scott vs. Sandford

Dred Scott vs. Sandford
Dred Scott v. Sandford
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Verhandelt
11. - 14. Februar 1856 / 15. - 18. Februar 1857
Entschieden
6. März 1857
Rubrum: Dred Scott v. John F. A. Sandford
Aktenzeichen: 60 U.S. 393 (1856)
Sachverhalt
Antrag eines Schwarzen als amerikanischer Staatsbürger auf Entbindung von der Sklaverei
Tenor
Schwarze, ob sie Sklaven sind oder nicht, können nicht Bürger der Vereinigten Staaten werden. Damit fehlt dem Kläger die Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage. Der Kläger wird auch nach der Reise durch Gebiete, welche die Sklaverei abgeschafft haben, nicht von der Sklaverei befreit, da dies sonst die Eigentumsrechte seines Besitzers verletzen würde.
Besetzung
Vorsitzender: Roger B. Taney
Beisitzer: John McLean · James M. Wayne · John Catron · Peter V. Daniel · Samuel Nelson · Robert C. Grier · Benjamin R. Curtis · John A. Campbell
Positionen
Mehrheitsmeinung: Taney
Zustimmend: Wayne, Grier, Daniel, Campbell, Catron
Abweichende Meinung:
Mindermeinung: Curtis, McLean
Angewandtes Recht
Verfassung der Vereinigten Staaten, 5. Zusatzartikel; Missouri-Kompromiss
Aufgehoben durch
13. und 14. Verfassungszusatz
Reaktion

Abschaffung der Sklaverei durch Verabschiedung des 13. und 14. Zusatzartikels nach Ende des Amerikanischen Bürgerkriegs

Dred Scott versus Sandford war ein Gerichtsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Das durch Chief Justice Roger B. Taney verkündete Urteil, das die Rechte der Sklavenhalter stärkte, wird von vielen als ein Hauptanlass für den Ausbruch des Amerikanischen Bürgerkriegs und die nachfolgende Abschaffung der Sklaverei durch Verabschiedung der Zusatzartikel 13, 14 und 15 zur Verfassung der Vereinigten Staaten gesehen.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Dred Scott war ein Schwarzer, der von Weißen in Sklaverei gehalten wurde. Um 1833 verkauften ihn seine ursprünglichen Besitzer, die Familie Blow, in St. Louis im Bundesstaat Missouri an Dr. John Emerson, einem Chirurgen in der amerikanischen Armee. Emerson diente für über zwei Jahre im Fort Armstrong im Bundesstaat Illinois, dessen Verfassung die Sklaverei schon abgeschafft hatte. 1836 wurde er ins Wisconsin-Territorium (heute Minnesota) versetzt, das entsprechend dem Missouri-Kompromiss ebenfalls als „frei“ galt. Während dieser Zeit heiratete Scott Harriet Robinson, was ihm in den sklavenhaltenden Südstaaten verwehrt gewesen wäre.

1837 wurde Emerson zurück nach St. Louis, dann nach Louisiana versetzt. Er ließ aber Scott mit seiner Ehefrau für einige Monate im Wisconsin-Territorium und vermietete ihn dort an andere, obwohl der Missouri-Kompromiss in diesem Territorium die Sklavenhaltung verbot.

Die Scotts kehrten mit den Emersons 1842 nach Missouri zurück, wo Emerson unerwartet im Dezember 1843 verstarb. Emersons Vermögen, zu dem auch Scott und seine Familie gehörten, ging an die Witwe über. John F. A. Sanford, der Bruder der Witwe, verwaltete den Nachlass. Drei Jahre nach Emersons Tod versuchte Scott erfolglos, sich von der Witwe loszukaufen. Daraufhin reichte Scott im April 1846 vor den Gerichten Missouris Klage ein mit dem Ziel, von der Sklaverei entbunden zu werden.

Verfahrensverlauf

Missouri

Die erste Klage wurde abgewiesen: Scott konnte nicht beweisen, dass er samt seinen Angehörigen wirklich der Familie Emerson gehörte. Ein zweites Verfahren wurde für Dezember 1847 angesetzt. Emersons Witwe legte beim Obersten Gerichtshof Missouris Beschwerde gegen die Eröffnung eines neuen Verfahrens ein, verlor aber 1848. Das zweite Verfahren verzögerte sich bis 1850. In diesem entschied die Jury zugunsten von Scott und seiner Familie. Emerson legte beim Obersten Gerichtshof Missouris Berufung ein und übergab anschließend die Vertretung für den Fall an ihren Bruder, John F. A. Sanford aus dem Bundesstaat New York. Obwohl die Fallbezeichnung Scott v. Sandford lautet, war der Nachname des Beklagten tatsächlich Sanford. Der Name wurde falsch geschrieben und nie korrigiert. Der Oberste Gerichtshof Missouris hob das erstinstanzliche Urteil auf und erklärte, dass Scott weiter als Sklave gelte.

Bundesgerichte

Scott sah nach den erfolglosen Verfahren in Missouri seine nächste Hoffnung in den Bundesgerichten. Der Weg zu einem ordentlichen Zivilverfahren war eine Klage auf Schadensersatz wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Seine Strategie beruhte darauf, dass für eine Anerkennung des Schadensersatzanspruchs zuerst die Frage geklärt werden musste, ob Scott frei oder Sanfords Eigentum wäre. Sanford könnte der Freiheitsberaubung nur dann schuldig sein, wenn Scott nicht mehr als Sklave anzusehen wäre, da ihm andernfalls eine weitgehend unbeschränkte Verfügungsberechtigung über Scott zugestanden hätte. Voraussetzung der Klage vor einem Bundesgericht war, dass Sanford aufgrund seines Wohnsitzes Bürger New Yorks war, während Scott sich als Bürger Missouris ansah. Die Verfassung der Vereinigten Staaten sieht in solchen Fällen vor, dass Verfahren direkt vor Bundesgerichten geführt werden können. Sanford lehnte die Zuständigkeit allerdings ab und beantragte vor Gericht die Abweisung der Klage, da Scott als Schwarzer kein Bürger Missouris wäre und damit auch keine Zuständigkeit der Bundesgerichte gegeben sei. Dem schloss sich der Bundesrichter Robert W. Wells aber nicht an, sondern eröffnete das Verfahren.

Während des Hauptverfahrens gab Sanford zu, bei Scott die „Hand leicht angelegt“ zu haben, behauptete aber auch, dass er als Besitzer des Sklaven durchaus das Recht dazu hatte. Die Jury wurde vom Richter angewiesen, die Tatsachen nach dem Recht Missouris zu beurteilen. Da der Oberste Gerichtshof Missouris bereits festgestellt hatte, dass Scott weiterhin Sklave sei, befand die Jury im Mai 1854 zugunsten Sanfords.

Oberster Gerichtshof

Scott legte im Dezember 1854 gegen die Entscheidung des Bundesgerichts Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein mit der Begründung, dass Richter Wells bei seiner Juryanweisung fehlerhaft gehandelt habe. Der Gerichtshof nahm die Klage an und setzte eine viertägige mündliche Verhandlung für den Februar 1856 an. Die Vertreter der beiden Streitparteien beschäftigten sich mit den Fragen, ob Schwarze Bürger der Vereinigten Staaten seien, ob der Kongress in den Bundesterritorien die Sklaverei abschaffen könne und ob der Missouri-Kompromiss verfassungswidrig sei. Das Gericht vertagte die Entscheidung noch einmal für ein Jahr und setzte eine weitere mündliche Verhandlung für den Dezember 1856 an. Am 6. März 1857 verkündete Chief Justice Taney die Entscheidung der Mehrheit.

Nach Ansicht des Gerichts waren zwei wesentliche Fragen zu klären:

  1. War das Bundesgericht für den Fall und dessen Entscheidung zuständig? Lag also eine Klagebefugnis vor?
  2. Sollte die Klagebefugnis gegeben sein: War dann das Urteil fehlerhaft?[1]

Taney beschäftigte sich in seiner Urteilsbegründung zuerst mit der Frage, ob es für den Fall überhaupt zuständig sei. Der 3. Artikel, 2. Abschnitt, 1. Satz der Verfassung der Vereinigten Staaten bestimmte, dass sich die Bundesgerichtsbarkeit auf Streitigkeiten zwischen Bürgern verschiedener Bundesstaaten erstreckte. Das Gericht befand, dass Scott kein Bürger eines Bundesstaates im Sinne der Verfassung sei, wie dieser Begriff zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Verfassung verstanden wurde, und damit kein Recht habe, in den Bundesgerichten Klage einzureichen.[2] Ob eine Person zum Zwecke der Feststellung einer Klagebefugnis als Bürger eines Bundesstaates gelte, war für das Gericht eine ausschließlich auf Bundesebene zu beantwortende Frage. Damit war es Bundesstaaten also auch verwehrt, nach der Verabschiedung der Verfassung eigenmächtig festzulegen, wer als ihr Bürger galt. Stattdessen konnte diese Feststellung nur durch die Bundesgerichte erfolgen. Es war also völlig unerheblich, ob Missouri Scott als Bürger ansah oder nicht.

Die einzige relevante Frage war nach Taney nur noch, ob Scott vielleicht als Bürger der Vereinigten Staaten vor der Verabschiedung der Verfassung gelten könnte. Auch diese Möglichkeit wurde allerdings vom Gericht verneint. Es beschrieb die Schwarzen zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Verfassung als „Wesen einer unteren Ordnung“:

“beings of an inferior order, and altogether unfit to associate with the white race, either in social or political relations, and so far inferior that they had no rights which the white man was bound to respect.”

„Wesen einer unteren Ordnung, die allgemein nicht mit den Fähigkeiten ausgestattet sind, sich mit der weißen Rasse, ob politisch oder gesellschaftlich, zu assoziieren, und auch soweit untergeordnet sind, dass sie keine Rechte hätten, die der weiße Mensch respektieren müsste.“

Chief Justice Taney[3]

Dagegen argumentierte Curtis in seinem Sondervotum damit, dass viele freie Schwarze Bürger von fünf Bundesstaaten waren und sogar an den Ratifikationsabstimmungen für die Verfassung teilnahmen.

Das Gericht benutzte ein argumentum ad consequentiam mit der Aussage, ein Urteil zugunsten Scotts hätte unerträgliche Folgen:

“It would give to persons of the negro race, […] the right to enter every other State whenever they pleased, […] the full liberty of speech in public and in private upon all subjects upon which its own citizens might speak; to hold public meetings upon political affairs, and to keep and carry arms wherever they went”

„Es würde den Personen der Negerrasse das Recht geben, nach Belieben jeden Bundesstaat zu betreten, die vollständige Meinungsfreiheit in der Öffentlichkeit und im Privaten in allen Themen auszuüben, zu denen seine [des Bundesstaats] eigenen Bürger sprechen könnten, öffentliche Versammlungen zu politischen Themen abzuhalten und Waffen zu besitzen und zu tragen.“

Chief Justice Taney[4]

Auch wenn das Gericht seine Zuständigkeit für Scotts Fall abgelehnt hatte, erklärte es trotzdem, dass er kein freier Mann sei, obwohl er längere Zeit in Minnesota gelebt hatte. Das Gericht begründete dies damit, dass dem Kongress die Kompetenz fehlte, den Missouri-Kompromiss zu verabschieden.[5] Damit ist dieser nichtig und kann auch nicht von den Gerichten angewandt werden. Diese Interpretation stützte sich sowohl auf die Ansicht, dass der Kongress nur bedingt Gesetze für Bundesterritorien erlassen konnte, als auch auf den 5. Zusatzartikel der Verfassung, welcher auf indirekte Weise allgemeine Gesetze verbot, die Sklavenhaltern beim Eintritt in Bundesterritorien ihr Eigentum, also die Sklaven, entzogen. Außerdem entschied das Gericht, ohne dass diese Frage im Fall aufgeworfen wurde, dass die Parlamente in den Territorien auch keine Befugnis hatten, die Sklaverei abzuschaffen.

Dies war erst das zweite Mal, dass der Gerichtshof seit dem Grundsatzurteil im Verfahren Marbury v. Madison ein Bundesgesetz für verfassungswidrig erklärte. Richter Curtis schrieb in seinem Sondervotum, dass das Gericht nach der Feststellung der nicht vorhandenen Zuständigkeit den Fall einfach hätte abweisen müssen.

Sechs Richter schlossen sich der Meinung des Vorsitzenden Taney an, Nelson stimmte dem Ergebnis, aber nicht der Begründung zu. Die Richter Curtis und McLean trugen das Urteil nicht mit.

Auswirkungen

Das Urteil war der Höhepunkt einer politischen Bewegung, die versuchte, die Sklavenhaltung in den Vereinigten Staaten zu erweitern. Als Folge der Vergrößerung der Territorien und der daraus resultierenden Aufnahme neuer Bundesstaaten und des Missouri-Kompromisses war ein Machtverlust für die Südstaaten vorauszusehen, da die Sklaverei in allen neuen Staaten verboten sein würde. Daher versuchten Politiker in der Demokratischen Partei, den Missouri-Kompromiss aufzuheben, womit sie durch die Verabschiedung des Kansas-Nebraska Acts auch erfolgreich waren. Das Gesetz erlaubte jedem neuen Bundesstaat südlich des 40. Breitengrads selbst zu entscheiden, ob die Sklaverei erlaubt oder verboten sein sollte. Mit dem Dred-Scott-Urteil des Gerichtshofs war es nunmehr jedem Territorium und Bundesstaat möglich, eigenständig über die Sklaverei zu entscheiden.

Obwohl Taney glaubte, dass die Sklavenfrage mit dem Verdikt endgültig beantwortet wäre, erreichte er damit doch das gegenteilige Ergebnis: Im Norden einte es die Gegner der Sklaverei, in den Südstaaten ermunterte es sezessionistische Elemente, noch größere Forderungen zu stellen. Weiter zersplitterte es die Demokratische Partei in sich feindlich gegenüberstehende Nord- und Südfraktionen und kräftigte die junge Republikanische Partei.

Die Söhne Peter Blows, des ersten Besitzers Dred Scotts, kauften ihn und seine Familie am 26. Mai 1857 und schenkten ihm die Freiheit. Scott starb im folgenden Jahr, am 17. September 1858, an Tuberkulose.

Siehe auch

Literatur

  • Dred Scott Case. In: The Columbia Encyclopedia. Sixth Edition. 2001 (englisch, hier online).
  • Don Edward Fehrenbacher: The Dred Scott Case: Its Significance in American Law and Politics. Oxford University Press, Columbia, Missouri 2001, ISBN 0-19-514588-7 (englisch). 
  • Don Edward Fehrenbacher: Slavery, Law, and Politics: The Dred Scott Case in Historical Perspective. Oxford University Press, New York, New York 1981, ISBN 0-19-502883-X (englisch). 
  • Paul Finkelman: Dred Scott v. Sandford: A Brief History with Documents. Bedford Books, Boston, Massachusetts 1997, ISBN 0-312-12807-X (englisch). 
  • Kermit L. Hall: The Oxford Guide to United States Supreme Court Decisions. Oxford University Press, New York, New York 1999, ISBN 0-19-511883-9 (englisch). 
  • Kenneth C. Kaufman: Dred Scott’s Advocate: A Biography of Roswell M. Field. University of Missouri Press, Columbia, Missouri 1996, ISBN 0-8262-1092-9 (englisch). 

Einzelnachweise

  1. Urteil, S. 400
  2. Urteil, S. 427
  3. Urteil, S. 407
  4. Urteil, S. 417
  5. Urteil, S. 451 f.


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