Erbrichter

Erbrichter
Fürstenau: Erbgericht (links) und Kultursaal

Erbgericht (auch Lehngericht) hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, der dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnten, ohne dass der Inhaber der Niedergerichtsbarkeit, dies war häufig der Grundherr, Einfluss auf die Besetzung der Stelle nehmen konnte. Der Erbrichter erhielt einen Teil der Gerichtsgebühren und der fälligen Bußgelder, zumeist ein Drittel. Der Rest ging an den Inhaber der Gerichtsbarkeit.

In den Ländern östlich der Elbe-Saale-Linie wurde das Erbrichteramt bei der Anlage von Dörfern nach deutschem Recht (Sachsenspiegel) geschaffen und in der Regel mit einem besonders großen Bauerngut verbunden. Nicht selten kam die Erbrichterstelle in den Besitz des Lokators und seiner Nachkommen. Er wurde damit für die Verdienste um die Gründung des Dorfes entlohnt. Häufig war mit dem Erbrichteramt auch das Schankrecht verbunden. Deshalb heißen noch heute in nicht wenigen Dörfern Gaststätten Erbgericht.

Ganz ähnlich war dem Erbrichter von der Funktion her der Lehnrichter, nur hatte dieser sein Amt und sein Gut eben als Lehen. Deshalb war er zusätzlich auch zur Heeresfolge verpflichtet, wenn seine Herrschaft ihn dazu aufforderte. In der Oberlausitz war die Belehnung mit dem Richteramt bis zum Dreißigjährigen Krieg keine Seltenheit, sie kamen vor allem im sorbischen Siedlungsgebiet vor, wenngleich auch dort in der Mehrzahl Erbgerichte bestanden.

Die Entstehung der Oberlausitzer Richterlehen ist ungeklärt. Manche Historiker sind der Auffassung, dass sie aus dem sorbischen Adel oder den Zupanen hervorgegangen sind. Mit der Ostbesiedelung ging eine Christianisierung einher und bekehrte sorbische Adlige unterstützten die neuen Herren. Vielen Sorben erschien die von den deutschen Kolonisten eingeführte Erbgerichtsbarkeit mit einer weitgehenden lokalen Selbstverwaltung als vorteilhaft. 1218 lehnten sich sorbische Bauern gegen ihren Feudalherren Mocco von Stolpen auf und unterstützten Bischof Bruno von Meißen bei der Landnahme[1].

Eine besondere Rolle hatten die Erblehnrichter im Amt Stolpen inne, z. B. in Großdrebnitz. Sie unterstanden keiner Feudalherrschaft, das Richteramt war erblich und die Güter wurden frühzeitig allodifiziert, d. h., in persönliches Eigentum oder Freigüter umgewandelt. Die Erbrichter waren zumeist von Frondiensten befreit. Beispiele für das Bestehen von Erbgerichten gibt es in Sachsen:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Roland Paeßler, Die Erbrichter in der Umgebung von Bischofswerda, In: Mathias Hüsni (Hrsg.), Schiebocker Landstreicher, H. 3, Burkau 2008, S. 8-16, ISSN 18667872

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Erbrichter — Erbrichter, so v.w. Erblehnrichter …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbrichter — Erbrichter, Richter, dessen Amt ein erbliches ist. s. Patrimonialgerichtsbarkeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbrichter, der — Der Êrbrichter, des s, plur. ut nom. sing. 1) Ein willkührlich erwählter Richter, einen Erbschaftsstreit zu entscheiden; ein nur selten gebräuchliches Wort, S. Erbschicht. 2) Eine obrigkeitliche Person, in einigen Städten Westphalens, S. Erbfrohn …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbgericht — Fürstenau: Erbgericht (links) und Kultursaal Erbgericht bzw. Patrimonialgericht (auch: Lehngericht) hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, der dem Dorfgericht… …   Deutsch Wikipedia

  • Erblehngericht — Fürstenau: Erbgericht (links) und Kultursaal Erbgericht (auch Lehngericht) hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, der dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine …   Deutsch Wikipedia

  • Lehngericht — Fürstenau: Erbgericht (links) und Kultursaal Erbgericht (auch Lehngericht) hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, der dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine …   Deutsch Wikipedia

  • Lehnrichter — Fürstenau: Erbgericht (links) und Kultursaal Erbgericht (auch Lehngericht) hieß im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also jenes Mitgliedes der dörflichen Gemeinde, der dem Dorfgericht vorstand und dieses Amt an seine …   Deutsch Wikipedia

  • Altleuteritz — Alt Leuteritz Ortsteil der Landeshauptstadt Dresden Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

  • Bauernstand — Freie Bauern aus Ruokolahti, Finnland (Severin Falkman, 1882) Der Bauernstand (auch die Bauernschaft, das Bauerntum) besteht aus Eigentümern oder Pächtern, die als Hauptberuf selbstständig einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb betreiben. Im… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauerntum — Freie Bauern aus Ruokolahti, Finnland (Severin Falkman, 1882) Der Bauernstand (auch die Bauernschaft, das Bauerntum) besteht aus Eigentümern oder Pächtern, die als Hauptberuf selbstständig einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb betreiben. Im… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”