Erfolgsbeteiligung

Erfolgsbeteiligung
Redundanz Die Artikel Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung und Gewinnbeteiligung überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. OLMuseum 12:44, 3. Aug. 2008 (CEST)

Erfolgsbeteiligungen sind, neben der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung, eine weitere Ausprägungsform in der Beteiligung von Mitarbeitern an „ihrem“ Unternehmen. In der Regel wird mit der Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg ein Teil der Vergütung der Beschäftigten variabel gestaltet (z. B. Vergütung im Vertrieb). Darüber hinaus kann eine Erfolgsbeteiligung zusätzlich zu einem fixen Entgelt den Mitarbeitern zufließen.


Die Beteiligung am Erfolg kann an der Entwicklung von Unternehmensgewinn, -ertrag, der Leistung oder Unternehmenswertsteigerung gekoppelt werden. Darüber hinaus sind Zielvereinbarungssysteme oder Ergebnisse von Mitarbeitergesprächen gebräuchliche Elemente einer Erfolgsbeteiligung.

Aus unternehmerischer Sicht erlaubt ein solches Modell die dynamischen Anpassung der Arbeitsentgelte an die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Für Mitarbeiter kann es auch eine unzulässige (weil nicht genügend beinflußbare) Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf sie sein.

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