Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
Karte
Karte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Basisdaten
Fläche: ca. 10.000 km²
Leitender Geistlicher: Bischof
Prof. Dr. Martin Hein
Mitgliedschaft: UEK
Sprengel: 4
Kirchenkreise: 26
Kirchengemeinden: 894
Gemeindeglieder: 920.960 (31. Dezember 2009)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 50 %
Offizielle Website: www.ekkw.de

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Kassel. Die Kirche hat ca. 920.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2009)[1] in 894 Kirchengemeinden. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer Kirchen (UEK).

Bischofskirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Martinskirche in Kassel.

Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Hofgeismar (Landkreis Kassel).

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der „Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck“ umfasst im Wesentlichen den nördlichen und östlichen Teil des heutigen Bundeslandes Hessen sowie den Raum Schmalkalden im heutigen Bundesland Thüringen. Anders ausgedrückt: das bis 1866 bestehende Kurfürstentum Hessen (einschließlich dessen Exklave Schmalkalden) sowie das 1934 eingegliederte ehemalige Fürstentum bzw. Freistaat Waldeck. Der kurhessische Teil der Landeskirche entspricht weitgehend dem Gebiet des katholischen Bistums Fulda, der waldeckische einem Teil des Erzbistums Paderborn.

Geschichte

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wurde 1934 durch Vereinigung zweier selbständiger Landeskirchen gebildet. Dabei handelte es sich um die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel und die Evangelische Landeskirche in Waldeck. Beide Landeskirchen haben ihre jeweils eigene Geschichte, auf die im Folgenden getrennt eingegangen wird:

Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel

Die Martinskirche in Kassel ist die Predigtkirche des Bischofs

Die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel ist untrennbar mit der Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Kassel verbunden, die nach Teilung des Landes 1567 entstanden war. In der Landgrafschaft Hessen hatte Philipp der Großmütige bereits ab 1524 die Reformation lutherischen Bekenntnisses eingeführt. 1527 wurde in Marburg an der Lahn die Universität gegründet. 1567 wurde die Landgrafschaft Hessen geteilt. In der Landgrafschaft Hessen-Kassel führte Landgraf Moritz das reformierte Bekenntnis ein und gründete 1599 ein Kanzlei-Konsistorium in Kassel. Das Gebiet um Marburg blieb jedoch lutherisch, während die Universität reformiert wurde. Nach dem 30-jährigen Krieg öffnete sich das Land für Hugenotten und Waldenser. Im Jahre 1704 wurde neben Kassel in Marburg ein weitere Konsistorium gegründet. Kassel war forthin für die Provinz Niederhessen, Marburg für die Provinz Oberhessen zuständig. Durch den Erwerb der Grafschaft Hanau-Münzenberg 1736 verfügte Hessen-Kassel schließlich über zwei weitere Konsistorien in Hanau, ein reformiertes und ein lutherisches, da die Grafschaft konfessionell gemischt war. Am Anfang des 19. Jahrhunderts kam es dort dann zur Hanauer Union, auch Buchbinderunion genannt, in der sich die meisten evangelischen Gemeinden beider Bekenntnisse zu einer unierten Kirche zusammenschlossen.

1803 wurde die Landgrafschaft Hessen-Kassel zum Kurfürstentum erhoben und 1821 bestimmte ein Organisationsedikt für die neu gebildeten Provinzen Niederhessen, Oberhessen, Fulda und Hanau die Gründung von drei Provinzialkonsistorien in Kassel (Niederhessen), Marburg (Oberhessen) und Hanau. Mitte des 19. Jahrhunderts kam es zum Bekenntnisstreit innerhalb der Kirche.

1866 wurde das Kurfürstentum Hessen von Preußen annektiert und mit der ehemals Freien Reichsstadt Frankfurt am Main und dem Herzogtum Nassau (Hauptstadt Wiesbaden) zur Provinz Hessen-Nassau (Hauptstadt Kassel) vereinigt. Die drei ehemals kurhessischen Konsistorialbezirke Kassel, Marburg und Hanau wurden dann 1873 zu einem Gesamtkonsistorium in Kassel vereinigt. Eine Gesamtsynode wurde jedoch nicht gebildet. Neben dem vereinigten Konsistorium Kassel gab es innerhalb der preußischen Provinz Hessen-Nassau noch zwei weitere Konsistorialbezirke, Wiesbaden und Frankfurt, die im 20. Jahrhundert Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wurden.

Oberhaupt der Kirche in Hessen-Kassel war bis 1866 der jeweilige Kurfürst, danach der König von Preußen als „summus episcopus“. Geistlicher Leiter war ein Theologe mit dem Titel Superintendent bzw. Generalsuperintendent. Nach Einführung der Reformation 1526 wurden in ganz Hessen insgesamt 6 Superintendenten eingesetzt, die in Kassel, Rotenburg (später Allendorf a.d.W.), Alsfeld, Darmstadt und St. Goar ihren Wohnsitz hatten. In der Mitte des 19. Jahrhunderts gab es 10 Superintendenturen:

  • Konsistorium Kassel: Kassel (reformiert), Allendorf (reformiert), Rinteln (lutherisch), Hersfeld (reformiert), Schmalkalden (lutherisch) und Schmalkalden (reformiert)
  • Konsistorium Marburg: Marburg (lutherisch), Marburg (reformiert)
  • Konsistorium Hanau: Hanau (uniert), Fulda (uniert)

Durch die Vereinigung der 3 Konsistorien zu einem gemeinsamen Konsistorium in Kassel 1873 gab es forthin drei Generalsuperintendenten als geistliche Oberhäupter und zwar je einen für das lutherische, das reformierte und das unierte Bekenntnis. Die Konsistorien bzw. das gemeinsame Oberkonsistorium in Kassel wurde von einem Präsidenten geleitet.

Auch in preußischer Zeit ging der Bekenntnisstreit in Hessen-Kassel weiter. Erst nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) wurde eine gemeinsame Verfassung verabschiedet (1924) und danach nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel“. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt mit einem Präsidenten an der Spitze. Eine Bekenntnisunion (wie im 19. Jahrhundert in Hanau geschehen) fand jedoch weiterhin nicht statt. Somit gibt es bis heute lutherische, reformierte und unierte Gemeinden in Hessen-Kassel, viele Gemeinden nennen sich aber nur noch evangelisch. Die Kirche gliederte sich nach 1924 in einen Nord-, West- und Südsprengel mit je einem Landespfarrer an der Spitze. Einer dieser Landespfarrer wurde vom Landeskirchentag zum Landesoberpfarrer auf Lebenszeit gewählt. Dieser war somit Oberhaupt der gesamten Kirche. Er war Mitglied der Kirchenregierung, zu der noch der Präsident des Landeskirchenamts, der Stellvertretende Landesoberpfarrer, der 3. Landespfarrer und ein Kirchenrat sowie 5 gewählte Mitglieder des Landeskirchentages und deren Stellvertreter gehörten. Der Landesoberpfarrer war Vorsitzender der Kirchenregierung.

1934 wurde die Evangelische Landeskirche in Waldeck mit der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel vereinigt. Bereits 1922 war der waldeckische Kreis Pyrmont politisch der Provinz Hannover eingegliedert worden, 1934 dann zusammen mit dem kurhessischen Kirchenkreis Schaumburg auch kirchlich der Hannoverschen Landeskirche.

Der Kirchenkampf in der Zeit des Nationalsozialismus führte 1934 zum Rücktritt der drei Landespfarrer. Der Landeskirchenausschuss wählte dann 1935 den Pfarrer und Leiter der Diakonischen Anstalten HEPHATA in Treysa, Friedrich Happich, zum Vorsitzenden. 1937 gehörte er zu denen, die „Die Erklärung der 96 evangelischen Kirchenführer“ gegen Alfred Rosenberg wegen dessen Schrift Protestantische Rompilger unterzeichneten.[2] Happich führte die Landeskirche bis 1945. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auf einer Notsynode in Treysa (heute Schwalmstadt) der erste Bischof als Oberhaupt der Kirche gewählt und eingesetzt, der auch Leiter des Landeskirchenamts wurde. Sein juristischer Stellvertreter ist seither der Vizepräsident.

Konsistorialpräsidenten, Präsidenten des Landeskirchenamts, Vizepräsidenten des Vereinigten Konsistoriums bzw. des Landeskirchenamts

  • 1873–1881: Wilhelm Schmidt, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1881–1891: Dr. jur. h.c. Ernst (von) Weyrauch, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1891–1894: Friedrich von Trott zu Solz, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1894–1908: Carl von Altenbockum, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1908–1924: Kurt Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Konsistorialpräsident in Kassel
  • 1924–1927: D. Carl Stamm, Präsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1927–1933: Dr. jur. Karl Bähr, Präsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1933–1942: Vakanz
  • 1942–1948: Dr. jur. Wilhelm Lütkemann, Präsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1948–1960: D. Dr. jur. Wilhelm Jung, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1960–1980: Armin Füllkrug, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1980–1997: Klaus Bielitz, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 1997–2006: Friedrich Ristow, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel
  • 2006–0000: Dr. jur. Volker Knöppel, Vizepräsident des Landeskirchenamts in Kassel

Evangelische Landeskirche in Waldeck

Die Evangelische Landeskirche in Waldeck ist untrennbar mit der Grafschaft bzw. dem Fürstentum Waldeck bzw. Waldeck-Pyrmont verbunden. Die Reformation lutherischer Prägung wurde in den Fürstentümern Waldeck und Pyrmont ab 1525 eingeführt. Treibende Kraft im Waldecker Land war Johann Hefentreger. Neben den lutherischen Gemeinden bildeten sich in Arolsen und Korbach reformierte; die einzige komplett reformierte Ortschaft war Züschen, das erst 1625 endgültig an Waldeck kam. 1631/92 wurden beide Fürstentümer zum Fürstentum Waldeck-Pyrmont vereinigt. 1821 wurde eine Union zwischen den lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt. Da dies von einigen Lutheranern nicht akzeptiert wurde, gründeten sie eigene Gemeinden, die später als „Altlutheraner“ bezeichnet wurden, welche 1864 aus der Landeskirche austraten. 1866 wurden sie auch staatlich anerkannt.

Oberhaupt der Landeskirche war der jeweilige Fürst von Waldeck und Pyrmont. Die Verwaltung oblag dem Konsistorium, das zwischen 1676 und 1680 von Graf Georg Friedrich und Christian Ludwig in Mengeringhausen gegründet worden war. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde es von der fürstlichen Verwaltung getrennt und eine eigenständige Behörde. Vorsitzender war ein Präsident oder Direktor der Regierung. 1728 wurde es nach Arolsen verlegt, wo es bis zur Auflösung 1934 verblieb. 1852/53 wurde es eine selbständige Kirchenoberbehörde. Gleichzeitig wurde die Evangelische Kirche in Waldeck und Pyrmont in vier Kirchenkreise eingeteilt (Eder, Eisenberg, Twiste und Pyrmont), die der politischen Einteilung des Landes entsprach.

1867 ging die Verwaltung des Fürstentums Waldeck-Pyrmont an Preußen über, wenngleich das Fürstentum formal weiterbestand. Der amtierende Fürst war forthin nur noch Kirchenoberhaupt, übte das Begnadigungsrecht aus, erhielt den Ertrag der Domänen und hatte ein Zustimmungsrecht bei Gesetzen. Im Jahr 1873 erhielt die Evangelische Landeskirche Waldeck und Pyrmont eine Synodalordnung. Das Konsistorium in Arolsen wurde bis 1918 stets vom leitenden Juristen der Regierung geführt. Diese wurden vom Fürsten ernannt. Jedes geistliche Mitglied des Konsistoriums war zugleich Pfarrer einer der rund 50 Kirchengemeinden Waldecks.

Nach dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments in Folge des Ersten Weltkriegs wurde Waldeck-Pyrmont 1918 ein Freistaat. Das Konsistorium in Arolsen wurde zum „Landeskirchenrat“, bestehend aus dem Landeskirchenausschuss und dem Landeskirchenvorstand. Letzterem gehörten ein Jurist, von 1912 bis 1934 war es Hermann Dihle, und die Oberkirchenräte Karl Weiß und Bernhard von Haller an. 1922 wurde der Teil Pyrmont vom Freistaat Waldeck und Pyrmont abgetrennt und der preußischen Provinz Hannover angeschlossen. Der waldeckische Teil wurde 1929 der preußischen Provinz Kurhessen zugeschlagen. Damit wuchs auch der Druck auf die Landeskirche, sich einer größeren Nachbarkirche anzuschließen. Dies stieß jedoch auf große Vorbehalte. Gegner eines Zusammenschlusses sahen eine Chance, den ungefragt preußisch gewordenen Waldeckern mit der eigenständigen Landeskirche eine "einigende Klammer" zu geben. Noch 1933 verweigerte der waldeckische Landeskirchentag eine grundlegende Entscheidung für oder gegen einen Zusammenschluss. Ausschlaggebend waren schließlich die Nationalsozialisten. Sie strebten eine Kircheneinteilung an, die ihrer Parteiorganisation entsprach.

1934 erfolgte unter nationalsozialistischem Druck die kirchliche Angliederung an die Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel. Die neue Landeskirche erhielt ihren Namen Kurhessen-Waldeck vom NSDAP-Gau Kurhessen, zu dem auch Waldeck gehörte.

Die drei waldeckischen Kreise bildeten einen eigenen Sprengel. Dessen Propst war in den ersten Nachkriegsjahren Bernhard von Haller. 1976 wurde der Sprengel mit Marburg zusammengeschlossen.

Leitung der Landeskirche

Leitender Geistlicher

An der Spitze der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck steht der Bischof, der von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt wird. Er vertritt die Landeskirche in der Öffentlichkeit und trägt zusammen mit der Landessynode die oberste Verantwortung in der Landeskirche. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt er in der Regel in den Ruhestand.

(Landes-)Bischöfe und deren Vorgänger
1924–1934: Heinrich Möller, Landesoberpfarrer, Vorsitzender der Kirchenregierung
1935–1945: D. Friedrich Happich, Vorsitzender des Landeskirchenausschusses
1945–1963: D. Adolf Wüstemann, Landesbischof
1963–1978: D. Erich Vellmer, Landesbischof
1978–1991: Dr. Hans-Gernot Jung, Landesbischof
1991–1992: Erhard Giesler, Prälat, dieser führte die Amtsgeschäfte
1992–2000: Prof. Dr. Christian Zippert, Bischof
2000–0000: Prof. Dr. Martin Hein, Bischof

Landessynode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Kirchensynode, die die eigentliche Leitung der Kirche darstellt. Ihr gehören 90 Mitglieder an. Das Gros wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise auf 6 Jahre gewählt. Ferner sind der Bischof sowie seine juristischen und theologischen Stellvertreter, also der Vizepräsident und die Prälatin, Mitglieder der Synode. Darüber hinaus beruft sie zwölf weitere Mitglieder, von denen mindestens 8 Laien sein müssen.[3] Ihr Vorsitzender ist der Präses, seit April 2010 der Melsunger Dekan Kirchenrat Rudolf Schulze[4]. Die Synode tagt in der Regel zweimal im Jahr. Ihre Aufgaben sind denen politischer Parlamente vergleichbar.

Die Landessynode wählt den Bischof und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Die Landessynode hat in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit dem Bischof, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich. Außerhalb der Sitzungen wird die Kirche vom Bischof und dem Rat der Landeskirche, dessen Mitglieder von der Synode gewählt werden, geleitet.

Verwaltung der Landeskirche

Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und Verwaltungshierarchie

Der Bischof hat seinen Amtssitz in Kassel im „Landeskirchenamt der EKKW“, dessen Vorsitzender er ist. Zum Landeskirchenamt gehören theologische und juristische Dezernenten, das „Kollegium“. Der Bischof hat einen theologischen (Prälat) und eine juristischen (Vizepräsident) Stellvertreter. Letzterer ist zugleich Geschäftsführer des Landeskirchenamtes. Bis 1923 übte der Konsistorialpräsident, dann der Präsident des Landeskirchenamt dieses Amt aus. Seit 1948 gibt es den Vizepräsidenten. Das Landeskirchenamt wirkt bei der Leitung und Verwaltung der Kirche mit und unterstützt die Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, über die es die Aufsicht führt. In ihm arbeiten rund 150 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Neben dem Bischof und dem Landeskirchenamt gibt es noch den „Rat der Landeskirche“ als Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien. Mitglieder von Amts wegen sind der Bischof als Vorsitzender, seine beiden ständigen Vertreter, die Pröpste und der Synodalvorstand. Acht weitere Mitglieder werden von der Synode aus der Reihe der ordentlichen Synodalen entsandt, und zwar sechs Laien und zwei Pfarrer[5]. Der Rat kann in Zeiten zwischen den Tagungen der Synode ggf. auch Rechtsverordnungen erlassen.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pfarrern. Die Kirchenvorstände werden von den Gemeindegliedern auf 6 Jahre gewählt. Sie können bei ihren monatlichen Sitzungen auch beratende Mitglieder hinzuziehen. Hierzu gehören z.B. auch „Kirchenälteste“, das sind in der Gemeinde besonders bewährte Gemeindeglieder, die vom Kirchenvorstand in dieses Amt auf Dauer gewählt werden können. In der Praxis findet dieses Amt jedoch immer seltener Anwendung.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode mit einem Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder der Kreissynode werden einerseits von den jeweiligen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt, andererseits gehören ihre verschiedene Mitglieder kraft Amtes an. Derzeit gibt es 26 Kirchenkreise.

Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Propst steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 4 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Die landeskirchliche Jugendvertretung ist das Landesjugendforum der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Es vertritt die Interessen der Jugendlichen im Alter von 14 bis 27 Jahren im Gebiet der Landeskirche und bezieht zu allen jugendrelevanten Fragen Stellung. Es entsendet u.a. Jugenddelegierte in die Landessynode und vertritt Kurhessen-Waldeck in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) und der Evangelischen Jugend in Hessen (EJH).

Sprengel mit ihren Kirchenkreisen

Sprengel Hanau
Fulda
Gelnhausen
Hanau-Stadt
Hanau-Land
Schlüchtern
Sprengel Hersfeld
Fritzlar
Hersfeld
Homberg
Melsungen
Rotenburg
Schmalkalden
Ziegenhain
Sprengel Kassel
Eschwege
Hofgeismar
Kassel-Stadt
Kassel-Land
Kaufungen
Witzenhausen
Wolfhagen
Sprengel Waldeck und Marburg
Kirchenkreis der Eder
Kirchenkreis des Eisenbergs
Frankenberg
Kirchhain
Marburg-Stadt
Marburg-Land
Kirchenkreis der Twiste

Kirchengemeinden

Die Kirchenkreise werden aus den 922 Kirchengemeinden gebildet.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

Waldeck
Neues Waldeckisches Gesangbuch für den öffentlichen und häuslichen Gottesdienst mit Hochfürstlich gnädigstem Privilegio, Mengeringhausen, eingeführt im Juli 1790.
Gesangbuch für die evangelische Kirche in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont, Mengeringhausen, 1863, später mit Liedernachtrag und Anhang „Geistlicher Lieder“.
Hessen-Kassel
Verbessertes Gesang-Buch zum Gebrauch bei dem öffentlichen Gottes-Dienste sowohl als zur Privat-Erbauung, Cassel, 1825.
Neues Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden in den hochfürstlich-hessen-casselischen Landen bzw. in den kurfürstlich-hessischen Landen, Cassel, ab 1783.
Evangelisches Kirchengesangbuch für den Konsistorialbezirk Cassel, Hrsg. vom Königlichen Konsistorium zu Cassel unter Mitwirkung des Gesamt-Synodal-Ausschusses, Cassel, 1889, später mit dem Titel „Kirchengesangbuch der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Cassel“.
Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für Hessen-Kassel, Stuttgart, 1948 mit den Liedern des Deutschen Evangelischen Gesangbuches.
Gesamte Landeskirche
Evangelisches Kirchengesangbuch – Kurhessen-Waldeck, Kassel-Wilhelmshöhe, ca. 1950.
Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kassel, eingeführt im Oktober 1994.

Weblinks

 Commons: Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

Literatur

  • Michael Hederich: Um die Freiheit der Kirche. Geschichte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Evangelischer Presseverband Kurhessen-Waldeck, Kassel 1972 (Monographia Hassiae 1, ISSN 0720-4671).
  • Sebastian Parker: Die Marburger Konferenz. Fusionspläne und Zusammenarbeit hessischer evangelischer Landeskirchen im 20. Jahrhundert. Verlag der Hessische Kirchengeschichtlichen Vereinigung, Darmstadt u. a. 2008, ISBN 978-3-931849-28-3 (Quellen und Studien zur hessischen Kirchengeschichte 16), (Zugleich: Darmstadt, Techn. Hochsch., Magisterarbeit, 2004).
  • Karl Schilling: Der Zusammenschluss der Landeskirchen Waldeck und Hessen-Kassel. In: Waldeckischer Landeskalender. 2009 (2008), ZDB-ID 513652-0, S. 80–92.
  • Dieter Waßmann: Waldeck. Geschichte einer Landeskirche. Evangelischer Presseverband Kurhessen-Waldeck, Kassel 1984, ISBN 3-920310-40-3 (Monographia Hassiae 10).

Einzelnachweise

  1. http://www.ekkw.de/media_ekkw/downloads/statistik_ekkw_2010.pdf
  2. Ökumenisches Jahrbuch, hrsg. von Friedrich Siegmund-Schultze; Zürich: Max Niehans Verlag, 1939
  3. http://www.ekkw.de/unsere_kirche/synode.html
  4. http://www.ekkw.de/synode/7263.htm
  5. Grundordnung der EKKW vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 9. Mai 2009

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