Exmission

Exmission

Die Zwangsräumung (in der Schweiz auch Exmission, in Österreich auch Delogierung) einer Wohnung oder eines Grundstücks ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (vgl. § 885 ZPO).

Sie wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers bewirkt, wenn dieser zuvor einen Räumungstitel erwirkt hat und der Schuldner die Wohnung oder das Grundstück nicht freiwillig räumt. Erforderlichenfalls kann der Gerichtsvollzieher dabei unmittelbaren Zwang anwenden, also z. B. Schlösser aufbrechen und austauschen oder den Schuldner unter Gewaltanwendung aus der Wohnung setzen.

Die nicht unerheblichen Kosten einer Zwangsräumung - Gebühren des Gerichtsvollziehers, Auslagen für eine Spedition zwecks Transport bzw. Entsorgung des Mobiliars (rd. 1.500 Euro pro Zimmer), evtl. Anwaltskosten - sind zunächst vom Gläubiger vorzuschießen, fallen letztlich aber dem Schuldner zur Last (vgl. § 788 ZPO). Grundsätzlich ist es Sache des Schuldners, sich rechtzeitig um eine Ersatzwohnung zu bemühen. Notfalls wird er von der Stadt bzw. Gemeinde in eine Obdachlosenunterkunft eingewiesen. Stellt sich die Zwangsräumung in einem besonderen Einzelfall als sittenwidrig dar, kann der Schuldner gemäß § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beantragen. Zuständig für diesen Antrag ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, dort entscheidet der Rechtspfleger.

Für die Räumung bedarf es grundsätzlich eines Räumungstitels (Räumungsurteil, notarielle Räumungsverpflichtung, vollstreckbare Ausführung des Zuschlagsbeschlusses bei einer Zwangsversteigerung). Dieser muss in der Regel namentlich auf alle Bewohner lauten. Unter Umständen muss er auch die volljährigen, wirtschaftlich selbständigen Kinder nennen. Anderenfalls ist die Räumung unzulässig. Allenfalls in Fällen, in denen der Mieter oder ehemalige Eigentümer sein Besitzrecht an der Wohnung durch Auszug offensichtlich aufgegeben hat, kann der Eigentümer eigenmächtig in die Wohnung eindringen. Anderenfalls droht ihm ein Schadensersatzanspruch des Mieters (AG Reinbek vom 20. Mai 2008, 5 C 624/06) oder ehemaligen Eigentümers.

Weblinks

Siehe auch

Mietausfall durch rückständige oder ausbleibende Mietzahlungen

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  • Exmission — (lat., »Austreibung«), die Handlung, mittels deren jemand aus dem Besitz einer unbeweglichen Sache gesetzt oder zu deren Räumung genötigt wird. Exmissionsklage heißt die eine solche Räumung bezweckende Klage, die sehr häufig vom Vermieter nach… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exmission — (lat.), die zwangsweise Entfernung einer Person aus einem von ihr innegehabten Grundstücke, so namentlich die Entfernung eines Pächters oder Mieters auf Klage (Exmissionsklage) des Verpächters oder Vermieters; exmittieren, zwangsweise entfernen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Exmission — Exmission, lat. deutsch, Entsetzung aus dem Besitz, besonders Wohnung betreffend …   Herders Conversations-Lexikon

  • Exmission — Exmission,die:⇨Zwangsräumung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Exmission — Ex|mis|si|on 〈f. 20〉 1. Zwangsräumung (einer Wohnung, Ausweisung aus einem Grundstück) 2. gerichtliche Ausweisung (einer Person) [<neulat. exmissio „Vertreibung, Ausstoßung“; zu lat. exmittere „vertreiben“] * * * Ex|mis|si|on, die; , en [zu ↑… …   Universal-Lexikon

  • Exmission — Ex|mis|si|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Syn. Exmittierung 1. Zwangsräumung (von Wohnungen) 2. gerichtliche Ausweisung (von Personen) [Etym.: <neulat. exmissio »Vertreibung, Ausstoßung«; → exmittieren] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Exmission — Ex|mis|si|on die; , en <aus gleichbed. nlat. exmissio zu lat. emissio, eigtl. »das Herausschicken«, dies zu e(x)mittere, vgl. ↑exmittieren> gerichtl. Ausweisung aus einer Wohnung od. einem Grundstück …   Das große Fremdwörterbuch

  • Exmission — Ex|mis|si|on, die; , en <lateinisch> (Rechtssprache gerichtliche Ausweisung aus einer Wohnung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Exmittierung — Ex|mit|tie|rung 〈f. 20〉 = Exmission * * * Ex|mit|tie|rung, die; , en: Exmission. * * * Ex|mit|tie|rung, die; , en: Exmission …   Universal-Lexikon

  • Delogierung — Die Zwangsräumung (in der Schweiz auch Exmission, in Österreich auch Delogierung) einer Wohnung oder eines Grundstücks ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (vgl. § 885 ZPO). Sie wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers bewirkt …   Deutsch Wikipedia

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