Fussballschiedsrichter

Fussballschiedsrichter

Ein Fußballschiedsrichter kontrolliert bei einem Fußballspiel die Einhaltung der Fußballregeln.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Funktionen

Der wichtigste Ausrüstungsgegenstand eines Schiedsrichters: die Pfeife
Gehören ebenfalls zur Grundausstattung - die Gelbe und die Rote Karte

Der Schiedsrichter leitet das Fußballspiel und verschafft den Fußballregeln Geltung. Hierfür kann der Schiedsrichter Spielstrafen und Disziplinarstrafen verhängen, hinzu kommt die Möglichkeit, Regelverstöße und andere unsportliche Verhaltensweisen, die nach dem Regelwerk nicht unmittelbar geahndet werden dürfen, weil sie beispielsweise außerhalb des Spielfeldes stattfanden, zur sportgerichtlichen Ahndung zur Meldung zu bringen. Bei den Spielstrafen unterscheidet man zwischen dem direkten und dem indirekten Freistoß und dem Strafstoß (umgangssprachlich als Elfmeter bezeichnet), die abhängig von Art und Ort des Vergehens sowie gegebenenfalls der Zielperson des Regelverstoßes (Mitspieler, Gegenspieler, Offizielle, SR) zu verhängen sind. Bei den Disziplinarstrafen (veraltet: persönlichen Strafen) unterscheidet man die Verwarnung (angezeigt durch die Gelbe Karte), den Feldverweis wegen eines verwarnungswürdigen Verhaltens bzw. Vergehens nach einer bereits erfolgten Verwarnung (die Gelb-Rote Karte), welche üblicherweise bis auf Regelungen in einigen Landesverbänden und in der Bundesliga von einer automatischen Sperre im folgenden Meisterschaftsspiel keine weiteren Sanktionen nach sich zieht sowie den Feldverweis (die Rote Karte), welcher regelmäßig weitere Strafen (Sperre und/oder Geldstrafe) nach sich zieht. Bei Jugendfußballspielen gibt es in einigen Verbänden anstatt der Gelb-Roten Karte den Feldverweis auf Zeit (Zeitstrafe). In Österreich wird eine Zeitstrafe mit einer blauen Karte angezeigt. Beim Hallenfußball kann es (verbandsabhängig) sowohl die Gelb-Rote Karte als auch die Zeitstrafe geben. Hier wird nach einem weiteren verwarnungswürdigen Verhalten sofort der Feldverweis ausgesprochen. Die Disziplinarstrafen können sich gegen Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler richten und können mit Betreten des Spielfeldes durch den Schiedsrichter bis zum Verlassen des Platzes nach Spielende erteilt werden.


Neben der Spielleitung hat der Schiedsrichter noch eine Reihe weiterer Aufgaben (z. B. Kontrolle der vorgeschriebenen Ausrüstung der Spieler), die in den Fußballregeln sowie den jeweiligen Spielordnungen der Fußballverbände festgelegt sind.

Viele Spiele, insbesondere in den höheren Spielklassen, werden durch ein Schiedsrichterteam geleitet. Dabei wird der Schiedsrichter durch zwei Schiedsrichterassistenten unterstützt, die ihm bei der Spielleitung helfen, indem sie mit der Fahne anzeigen, wenn Vergehen (Fouls) im Rücken des Schiedsrichters vorliegen oder der Schiedsrichter ein Vergehen z. B. wegen einer ungünstigeren Positionierung zum Geschehen nicht erkennen konnte, Spieler in Abseitsstellungen stehen, der Ball das Feld verlassen (Abstoß/Eckstoß, Einwurf) oder die Torlinie überschritten (Tor) hat. Ab welcher Spielklasse Schiedsrichterassistenten eingesetzt werden, bestimmt der jeweilige Kreis-, Bezirks- oder Landesverband für seinen Bereich, in der Regel orientiert an der Anzahl vorhandener qualifizierter Schiedsrichter. Teilweise werden schon Spiele der Kreisliga mit Teams besetzt, andernorts erst ab der Landesliga. Gerade in den unteren Spielklassen werden häufig Jungschiedsrichter (unter 18, in einigen Verbänden auch unter 16 Jahren) als Schiedsrichterassistenten eingesetzt, damit sie Erfahrungen für spätere eigene Spielleitungen sammeln können.

Im Profifußball gibt es zudem den Vierten Offiziellen, der dem ersten Schiedsrichterassistenten Aufgaben abnimmt, Auswechslungen kontrolliert, die vom Schiedsrichter festgelegte Nachspielzeit anzeigt oder auch das Umfeld überwacht (Verhalten der Fußballtrainer, der Auswechselspieler und der Offiziellen und Platzordner). Bei besonderen Veranstaltungen wie beispielsweise der Europameisterschaft kommt auch ein Fünfter Offizieller zum Einsatz, der regelmäßig den Vierten Offiziellen unterstützt. Hintergrund dieser Erweiterung ist, dass Vierter und Fünfter Offizieller zugleich als Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterassistent spezialisiert sind, sodass beim Ausfall des Schiedsrichters oder eines Assistenten hierfür sofort spezialisierter Ersatz verfügbar ist.

Historie

Vierte Offizielle Inka Müller im UEFA-Women's-Cup-Finale 2005 bei Auswechslung

Für alle am Fußballspiel beteiligten ist es heute eine Selbstverständlichkeit, dass die Spiele von geprüften neutralen Fußballschiedsrichtern geleitet werden. Als man Mitte des 19. Jahrhunderts anfing Fußball zu spielen, war das allerdings noch nicht so. In den Anfangsjahren leiteten die Mannschaftsführer beider am Spiel beteiligten Mannschaften das Spiel. Das ging so vor sich, dass der Mannschaftsführer der Mannschaft, deren Spieler gegen die Regel verstieß, das Spiel unterbrach und den Ball für den Stoß durch den Gegner freigab. Erst im Jahre 1873, nachdem bereits zehn Jahre Fußball gespielt wurde und zehn Jahre nach den ersten Fußballregeln, ist der Begriff des Schiedsrichters in die Regeln aufgenommen worden. Als dabei der Schiedsrichter und zwei Unterschiedsrichter (Umpires) in den Regeln eingeführt wurden, hatte der Schiedsrichter lediglich die Funktion einer Berufungsinstanz. Er saß als Funktionär am Spielfeldrand. Verstieß ein Spieler gegen die Regeln, wurden die Umpires von den Mannschaftsführern angerufen. Nur wenn diese sich nicht einigen konnten, musste der Schiedsrichter entscheiden. Es konnten von da ab nicht mehr die Mannschaftsführer entscheiden; diese Befugnis ging auf die Umpires über. Diese wiederum durften nicht in den Mannschaften spielen. Es stand den Mannschaften aber immer noch frei, sich auf einen Schiedsrichter zu einigen, der gewissermaßen Schlichter gegenüber umstrittenen Entscheidungen der Umpires war. Der Schiedsrichter erhielt die Bezeichnung Referee, die international immer noch gilt. Als dann im Jahre 1880 der Schiedsrichter in das Regelwerk aufgenommen wurde, trug diese Regel die Nr. 15 und lautete: Im Einvernehmen der an den Spielen beteiligten Mannschaften kann ein Schiedsrichter bestellt werden, dessen Pflicht es sein soll, in allen Streitfällen der Umpires zu entscheiden. Er soll sich über den Verlauf des Spieles Aufzeichnungen machen und auch die Zeit nehmen. Bei ungebührlichem Betragen eines Spielers soll er den oder die schuldigen Spieler in Gegenwart der Umpires verwarnen oder und bei grob unsportlichem Betragen vom Spiel ausschließen. Der oder die Namen der schuldigen Spieler sind der zuständigen Behörde zu melden, die allein das Recht hat, eine Entscheidung entgegen zu nehmen. Der Schiedsrichter war immer noch nicht der alleinige Leiter des Spiels, aber schon die entscheidende Stelle bei Unstimmigkeiten. Den Begriff „neutral“ kannte die Regel nicht. Jeder Schiedsrichter, auf den sich die Mannschaften einigten, war in seinen Entscheidungen unangreifbar.

Im Jahre 1889 wurden die Bestimmungen über die Leitung von Spielen neu gefasst und die Rechte der Umpires und der Schiedsrichter genau umrissen. Die Bestimmungen lauteten: Zwei Umpires sind zu bestellen, deren Aufgabe es ist, alle Streitpunkte zu entscheiden, wenn sie dazu aufgerufen werden. Ein Schiedsrichter ist zu bestellen, der alle Streitfälle zwischen den Umpires regelt. Es ist Pflicht des Schiedsrichters, in allen Fällen zu entscheiden, in denen die Umpires nicht übereinstimmen oder wenn ein Umpire keine Entscheidung trifft. Obwohl man dazu nicht verpflichtet war, einigte man sich damals bei entscheidenden Spielen schon auf einen neutralen Schiedsrichter. Die Pflicht, für die Leitung eines Spieles einen Schiedsrichter zu bestimmen, bestand seit dem Jahre 1882, weil sich die Unstimmigkeiten mehr und mehr häuften. Den Schiedsrichter als alleinigen Leiter eines Spieles gibt es seit dem Jahre 1890.

Im Jahre 1891 wurden die Umpires abgeschafft und an ihre Stelle traten die Linienrichter. Die Stellung des Schiedsrichters wurde dadurch aufgewertet. Für die Linienrichter wurde eine eigene Regel geschaffen. Der Schiedsrichter wurde der alleinige Leiter des Spiels und die Linienrichter ihm unterstellt. Anhand dieser Ausführungen kann man erkennen, welcher Wandlung die Stellung des Spielführers einer Mannschaft, der Linienrichter und des Schiedsrichters unterworfen waren.

Nach einer Statistik der FIFA von 1972 gab es weltweit 243.596 Schiedsrichter.

Voraussetzungen

Schiedsrichter kann in Deutschland nur werden, wer Mitglied in einem dem DFB angeschlossenen Verein ist. Die Anmeldung zu einem Anwärterlehrgang erfolgt regelmäßig über den Verein, das Mindestalter beträgt 12 Jahre, wobei einige Verbände auch ein höheres Mitgliedsalter fordern. Im Lehrgang werden die Kenntnisse der Fußballregeln vermittelt, zum Abschluss muss die Regelkenntnis auch durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Gleichfalls ist die körperliche Fitness, vor allem im läuferischen und konditionellen Bereich, nachzuweisen. Hierfür gibt es verschiedene Tests, wobei teilweise jeder Kreis andere Auswahlkriterien anwendet. Auch wenn dies nicht zu den ausdrücklich erklärten Voraussetzungen zählt, so ist jedoch eine gewisse charakterliche Festigung der Persönlichkeit ebenfalls eine unabdingbare Voraussetzung, um die gebotene Neutralität gewährleisten zu können und sich auch durch Anfeindungen von Zuschauern und Spielern nicht aus dem Konzept bringen zu lassen.

Einsatzgebiete

Theoretisch kann ein geprüfter Schiedsrichter überall eingesetzt werden.

Allgemein

Nach dem Anwärterlehrgang wird der Einsatz jedoch meist zuerst bei Jugendspielen erfolgen. Bei entsprechenden Leistungen, die durch Schiedsrichterbeobachter festgestellt und bewertet werden, kann ein Einsatz in höheren Ligen und Altersklassen erfolgen (sogenannter Aufstieg). Für Aufstiege werden oftmals weitere Prüfungen sowohl theoretischer Natur als auch sportlicher Art verlangt. Zudem geht einem Aufstieg in höhere Klassen oft ein Einsatz als Schiedsrichterassistent (ehemals Linienrichter) voraus.

Profifußball und internationale Ebene

Wer zu den Besten gehört, kann schließlich bis in die Bundesliga aufsteigen. Dazu sind allerdings etliche Jahre (mindestens etwa zehn) zu veranschlagen. Die meisten Bundesliga- und FIFA-Schiedsrichter üben noch einen geregelten Beruf aus. Im Gegensatz zu Fußballspielern, die quasi ohne Altersbeschränkung an nationalen oder internationalen Begegnungen teilnehmen können, gibt es bei Schiedsrichtern eine feste Altersgrenze, nach deren Überschreiten sie keine internationalen Spiele (Höchstalter 45 Jahre) oder Spiele im Profifußball (von Nationalverband zu Nationalverband verschieden) mehr leiten dürfen. Aufgrund des hohen Zeitaufwandes sind viele Schiedsrichter in den höheren Ligen in selbstständigen Berufen wie Arzt, Anwalt oder Kaufmann tätig, die eine eigene Einteilung der Arbeitszeit ermöglichen.

Schiedsrichter in Deutschland

In Deutschland gibt es ca. 80.000 Schiedsrichter (Stand 2007). Bei etwa 100.000 Spielen pro Wochenende in Deutschland reicht diese Zahl jedoch nicht aus, weshalb manche Schiedsrichter zweimal pro Woche Spiele leiten oder die untersten Klassen der Jugendmannschaften nicht mit offiziellen Schiedsrichtern angesetzt werden können. Von einem Schiedsrichter wird dabei erwartet, dass er pro Saison mindestens 6-20 Spielleitungen übernimmt und 3-10 Schiedsrichtersitzungen (ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich) besucht. Erfüllt er dies nicht, fällt er aus dem „Soll“ seines Vereins. Die Vereine müssen je nach Anzahl ihrer Mannschaften und deren Spielklasse eine Mindestanzahl von Schiedsrichtern abstellen. Stellen sie zu wenige ab, müssen sie Strafgelder zahlen und können in manchen Verbänden, wenn dies über mehrere Spielzeiten nicht verbessert wird, auch mit Strafen wie dem Verbot des Ausrichtens von Turnieren oder gar dem Zwangsabstieg der ersten Mannschaft bestraft werden.

Das Schiedsrichteramt ist ein Ehrenamt. In Deutschland gibt es keine professionellen Schiedsrichter. Allerdings erhält man für seine Spielleitungen Spesen, die je nach Landesverband variieren. Für Spiele im unteren Amateurbereich liegen die Spesen unter 20 Euro. Selbst bei einem Oberligaspiel müssen sich der Schiedsrichter mit etwa 50 Euro, die Assistenten mit etwa 25 Euro begnügen (abhängig vom jeweiligen Landesverband). Über dieses Niveau kommen über 99 % der Schiedsrichter (ebenso wie über 99 % der Spieler) nicht hinaus.

Erst im Profifußball werden dem Schiedsrichter höhere Beträge gezahlt. Ein Schiedsrichter in der Bundesliga erhält 3600 Euro pro Spiel, ein Assistent 1800 Euro und der vierte Offizielle 900 Euro, in der 2. Bundesliga jeweils die Hälfte. In der 3.Liga gibt es einen neuen Etat. Alle Schiedsrichter der 2. Bundesliga müssen dabei aber etwa genauso oft Regionalligaspiele leiten wie Zweitligaspiele.

Für einen Schiedsrichter der Bundesliga kommt es dabei aber zu einem sehr hohen Aufwand: Für ein Spiel an einem Samstag muss er freitags anreisen und kommt erst spätabends am Samstag oder sogar erst sonntags zurück. Die Fahrtkosten, sowie Hotel- und die Verpflegungskosten werden vom DFB erstattet. Zum Zeitaufwand der Schiedsrichter kommen mehrere mehrtägige Lehrgänge des DFB und seines Verbandes pro Monat. Zudem bekommt er einen täglichen Trainingsplan, der auch überprüft wird.

Ein Leistungsschiedsrichter wird mit dem Cooper-Test überprüft, den Schiedsrichter, abhängig vom Verband, meistens ab der Bezirksliga zum Beweis ihrer konditionellen Leistungsfähigkeit machen müssen. Gefordert wird die Absolvierung einer bestimmten Strecke in einer bestimmten Zeit, z. B. 2700 Meter in 12 Minuten. Es existiert keine Einheitsregelung, so dass die Verbände es unterschiedlich handhaben, ab welcher Spielklasse Leistungstests durchgeführt werden müssen, und ob der Cooper-Test auch 2700 Meter betragen muss. Die Altersgrenze liegt für Bundesliga-Schiedsrichter bei 47 Jahren.

Seit der WM 2006 wird ein neuer Leistungstest, der sogenannte Helsen-Test durchgeführt (abgeleitet vom UEFA-Fitnessexperten Werner Helsen). Zunächst werden 6 Sprints à 40 Meter in jeweils höchstens 6,4 Sekunden absolviert. Anschließend werden im Intervall 150 Meter in maximal 30 Sekunden gelaufen. Zwischen jedem dieser Sprints geht der Schiedsrichter jeweils 50 Meter in genau 35 Sekunden (Assistenten in 40 Sekunden). Insgesamt muss diese Intervall-Serie 20 mal wiederholt werden. Einige Landesverbände haben diesen Test mittlerweile übernommen.

Ab der 3.Liga sowie der zweiten Hauptrunde des DFB-Pokals wird ein Schiedsrichter in jedem Spiel beobachtet und benotet. Auf Grund des Schiedsrichter-Skandals 2005 wird dies in Zukunft auch in der ersten Pokal-Hauptrunde der Fall sein. Außerdem werden schon seit eh und je alle Schiedsrichter regelmäßig und im Normalfall mehrfach pro Saison beobachtet, somit ihre Spielleitungen überprüft. Man spricht davon, dass ein Schiedsrichter, der mit 25 Jahren noch nicht Regionalliga pfeift, keine realistische Chance mehr hat, nach ganz oben zu kommen.

Schiedsrichter-Skandal 2005

Hauptartikel: Fußball-Wettskandal 2005

Im Januar 2005 werden dem deutschen Fußballschiedsrichter Robert Hoyzer Spielmanipulationen vorgeworfen. Hoyzer wird beschuldigt, dass er im Zusammenhang mit Sportwetten Einfluss auf Ergebnisse von ihm geleiteter Spiele genommen und sie damit möglicherweise manipuliert hatte. Der Verdacht, Hoyzer habe Einfluss auf Spielergebnisse genommen, betrifft zunächst das DFB-Pokalspiel der ersten Runde vom 21. August 2004 zwischen dem SC Paderborn 07 und dem Hamburger SV, das überraschenderweise mit 4:2 zu Ende gegangen war, nachdem es zwei dubiose Strafstöße und einen umstrittenen Platzverweis gegen den HSV gegeben hatte. Aber auch fünf Spiele aus der Zweiten Fußball-Bundesliga werden untersucht. Die Partie zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen wurde nach einem Protest von Burghausen und einem entsprechenden Urteil des DFB-Sportgerichts neu angesetzt. Der Hamburger SV hatte ebenfalls Protest gegen die Wertung der 2:4-Niederlage in der ersten DFB-Pokalrunde gegen den SC Paderborn 07 und die in diesem Spiel von Hoyzer verhängte Rote Karte gegen Emile Mpenza eingelegt. Der DFB-Sportausschuss entschied, dass es keine Wiederholung geben könne, stattdessen wurden der Hamburger SV finanziell entschädigt und die Rote Karte annulliert.

Schiedsrichter in der Schweiz

In der Schweiz wird die Ausbildung und Betreuung ähnlich oder gleich wie in Deutschland gehandhabt. In der Regel müssen pro zwei Aktivmannschaften dem Verband ein Schiedsrichter gemeldet werden. Ein Schiedsrichter hat sein „Soll“ mit 15 offiziellen Spielen erfüllt. Jeder Schiedsrichter wird mehrere Male im Jahr von Inspizienten beobachtet und bewertet. Aufgrund dieser Bewertungen (und in den höheren Ligen Regel- und Konditionstests) wird über die Ligaqualifikation entschieden. Unterschiede gibt es beim Geld, Junioren-Schiedsrichter (meist die Neulinge) bekommen pro Spiel schon umgerechnet etwa 35 bis 50 Euro. Im Gegenzug verdienen die Spitzenschiedsrichter weniger – im Trio ungefähr 1150 Euro als Spesen. Je nach Ligaqualifikation müssen Schiedsrichter zwei bis drei Mal pro Jahr Lehrkurse besuchen.

Nach dem Rücktritt von Urs Meier setzt der Schweizer Fussballverband SFV mehrheitlich auf jüngere Schiedsrichter, die schrittweise an das internationale Niveau herangeführt werden sollen. Zudem werden gezielt Frauen gefördert, die eine Schiedsrichterkarriere anstreben. Beispiele dafür sind Nicole Petignat und Esther Staubli, welche beide zur Topauswahl der FIFA-Frauen gehören. Die Schweiz stellte an der WM 2006 in Deutschland wie auch an der EM 2008 mit dem Tessiner Massimo Busacca einen Schiedsrichter.

Aufgrund einer Kooperation des DFB mit dem Schweizerischen Fußballverband wurden von 1981 bis 1990 insgesamt 33 Spiele der deutschen Bundesliga durch Schweizer Schiedsrichter geleitet. Die Schweiz betreibt zudem mit dem Österreichischen Fußballverband einen Schiedsrichter-Austausch.

Internationale Einsätze

Für ein internationales Spiel muss der Schiedsrichter sogar drei komplette Tage einplanen. Ein Schiedsrichter, der auf der FIFA-Liste steht, muss für Spielleitungen, Lehrgänge, Schulungen und Training mindestens 200 komplette Tage pro Jahr aufbringen. Die Altersgrenze für einen FIFA-Schiedsrichter liegt bei 45 Jahren.

Technische Hilfsmittel

Das am weitesten verbreitete Hilfsmittel ist das Funksystem. Der Schiedsrichterassistent hat in seinem Fahnengriff einen Sender installiert, welchen er durch Knopfdruck betätigt. Meist erfolgt das Drücken dieses Schalters mit dem Heben der Fahne. Der Sender löst beim am Arm des leitenden Schiedsrichters angebrachten Empfänger eine Vibration bzw. ein Signalton aus. Da die Anschaffungskosten des Funksystems nicht unerheblich sind, ist es erst ab bestimmten höheren Spielklassen vorgeschrieben, darf aber auch in den unteren Klassen genutzt werden. Es gibt dem Schiedsrichter die Möglichkeit, sich mehr auf das direkte Spielgeschehen zu konzentrieren, ohne ständig den Schiedsrichterassistenten im Blick haben zu müssen, da nun nicht mehr nur optisch, sondern auch über Vibration bzw. Signalton eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen dem Gespann besteht.

Des Weiteren standen nach Tests in der UEFA Champions League und einigen nationalen Ligen bei der WM 2006 erstmals in allen Spielen die Schiedsrichter über Funk (Headset) mit ihren Assistenten in Verbindung. Seit einigen Jahren wird auch über den Chip im Ball diskutiert, der ein eindeutiges Überschreiten der Torlinie signalisieren soll, um strittige Entscheidungen wie das Wembley-Tor zu verhindern. Allerdings ist die Technik bisher nicht ausreichend zuverlässig, da mehrfach vom Chip „Tor“ signalisiert wurde, obwohl der Ball das Tor wenn auch knapp, aber dennoch eindeutig, verfehlt hatte. Vielfach wird auch der in anderen Sportarten, z. B. beim Eishockey, angewandte Video-Beweis gefordert; hierzu konnte sich die FIFA aber noch nicht durchringen, lässt diesen aber bei Vergehen, die vom Schiedsrichter nicht erkannt wurden, zur nachträglichen Beurteilung zu. So wurden in der Vergangenheit häufig Disziplinarmaßnahmen auf Grund von Fernsehaufzeichnungen ausgesprochen, zuletzt bei der WM 2006 im „Fall Frings“. Grundvoraussetzung für eine nachträgliche Sperre ist jedoch, dass der Schiedsrichter den Regelverstoß während des Spiels nicht bereits geahndet hatte oder ausdrücklich nicht ahnden wollte (Vorteilsbestimmung), da „Tatsachenentscheidungen“ unanfechtbar sind.

Abbruch eines Spiels

Der Schiedsrichter soll ein Spiel abbrechen, wenn eine Mannschaft weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat und diese Unterzahl durch absichtliches Verlassen des Spielfeldes mutwillig herbeigeführt wurde.[1] [2] In Deutschland gilt zusätzlich die Anweisung des DFB, dass ein Spiel abzubrechen ist, wenn eine Mannschaft über weniger als 7 Spieler auf dem Feld verfügt, sie im Rückstand liegt und der Spielführer dies verlangt.[3] Ein Schiedsrichter soll auch ein Spiel abbrechen, wenn er oder einer seiner Assistenten tätlich angegriffen oder angespuckt werden (die Autorität des Schiedsrichters ist dann nicht mehr gegeben).

Wenn die Wetterlage oder Zuschauerausschreitungen eine Gefährdung der Spieler darstellen oder die Platzverhältnisse ein ordnungsgemäßes Spiel nicht mehr zulassen, kann das Spiel abgebrochen werden. Hier muss aber zuerst das Spiel unterbrochen werden, wobei die Unterbrechung 30 Minuten nur dann überschreiten soll, wenn absehbar ist, dass das Spiel in Kürze fortgeführt werden kann, ansonsten ist das Spiel abzubrechen.

Bekannte Schiedsrichter

  • Luigi Agnolin, Italien - WM-Schiedsrichter 1986 und 1990
  • Ken Aston, England - Erfinder der gelben und roten Karten (erstmals eingesetzt bei der WM 1970)
  • Jürgen Aust, Deutschland
  • Tofiq Bəhrəmov, Aserbaidschan (damals Sowjetunion). Linienrichter bei Schiedsrichter Gottfried Dienst im WM-Finale 1966 und signalisierte beim umstrittenen Wembley-Tor, dass der Ball die Torlinie überschritten hätte.
  • Said Belqola, Marokko
  • Günter Benkö, Österreich - Schiedsrichter der WM 1998 und der EM 2000
  • Horst Brummeier, Österreich
  • Arnaldo David Cézar Coelho, Brasilien
  • Pierluigi Collina, Italien - Schiedsrichter WM 2002 (Endspiel-SR) und der EM 2004
  • André Daina, Schweiz
  • Gottfried Dienst, Schweiz - Schiedsrichter des WM-Finales 1966. Gab das dritte Tor, bei dem der Ball angeblich hinter die Torlinie gelangt sein soll (Wembley-Tor). Leitete auch das 1. EM-Endspiel 1968.
  • Ivan Eklind, Schweden - umstrittener Schiedsrichter im WM-Finale 1934
  • Horacio Marcelo Elizondo, Argentinien - Schiedsrichter bei der WM 2006
  • Arthur Edward Ellis, England
  • Walter Eschweiler, Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland - Schiedsrichter bei der WM 1982
  • Herbert Fandel, Deutschland - Schiedsrichter der EM 2008
  • Anders Frisk, Schweden - Schiedsrichter EM 1996, 2000, 2004 sowie der WM 2002
  • Bruno Galler, Schweiz
  • Rudi Glöckner, Deutschland, damals DDR - Erster und einziger deutscher Schiedsrichter im WM Finale (Mexiko 1970) sowie WM-Schiedsrichter 1974 (BRD) und EM 1972 (Belgien)
  • Benjamin Mervyn ('Mervyn') Griffiths, Wales
  • Bernd Heynemann, Deutschland - Schiedsrichter bei der EM 1996 und der WM 1998
  • Robert Hoyzer, Deutschland - Auslöser des Schiedsrichter-Skandals 2005
  • Walentin Iwanow, Russland - EM-Schiedsrichter 2004 sowie bei der WM 2006 (4 Platzverweise bei einer WM).
  • Siegfried Kirschen, Deutschland, damals DDR - Schiedsrichter bei der WM 1986, der EM 1988 sowie der WM 1990 in Italien
  • Abraham Klein, Israel
  • Rudolf Kreitlein, Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland - WM-Schiedsrichter 1966
  • Hellmut Krug, Deutschland - Schiedsrichter bei der WM 1994 und der EM 1998
  • John Langenus, Belgien - Schiedsrichter des ersten WM-Finals 1930
  • Erich Linemayr, Österreich - Schiedsrichter der Wasserschlacht von Frankfurt
  • William Ling, England - Endspiel-Schiedsrichter der WM 1954 in der Schweiz
  • Urs Meier, Schweiz - Schiedsrichter bei den WM 1998 und 2002
  • Markus Merk, Deutschland, Schiedsrichter bei den WM 2002 und 2006 sowie den EM 2000 und 2004 (SR des Endspiels)
  • Ľuboš Micheľ, Slowakei - Schiedsrichter bei den WM 2002, EM 2004, WM 2006, EM 2008 sowie des Champions-League-Finals 2007/2008
  • Byron Moreno, Ecuador - Schiedsrichter bei der WM 2002. Nach wiederholten Manipulationsvorwürfen vom Profifußball zurückgezogen.
  • Kim Milton Nielsen, Dänemark - SR der EM 1996, 2000, 2004 sowie den WM 1998 und 2002
  • Karoly Palotai, Ungarn
  • Dieter Pauly, Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland
  • Vitor Manuel Melo Perreira, Portugal
  • Nicole Petignat, Schweiz - erste Frau bei UEFA-Cup-Spiel der Männer
  • Konrad Plautz, Österreich
  • Graham Poll, England - Schiedsrichter bei den EM 2000 und 2004 sowie den WM 2002 und 2006
  • Alexis Ponnet, Belgien
  • Adolf Prokop, Deutschland, damals DDR, WM-Schiedsrichter 1978 und 1982 sowie bei den EM 1980 und 1984
  • Sandor Puhl, Ungarn - Endspiel-Schiedsrichter WM 1994
  • Joël Quiniou, Frankreich - pfiff die meisten WM-Endrundenspiele (8) bei drei WM (1986, 1990 und 1994)
  • George Reader, England
  • Volker Roth, Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland, Schiedsrichter der EM 1984 sowie der WM 1986, aktueller DFB-Schiedsrichter-Chef
  • Rudolf Scheurer, Schweiz
  • Bibiana Steinhaus, Deutschland - in der Saison 2007/08 pfiff sie als erste Frau ein Spiel der 2. Fußball-Bundesliga.
  • Bernd Stumpf, Deutschland, DDR-Oberliga und FIFA-Schiedsrichter; an ihm wurde 1986 wegen eines verhängten angeblich unberechtigten Elfmeters für den BFC Dynamo in Form eines Ausschlusses aus erster und zweiter Liga der DDR ein Exempel statuiert.
  • John Keith Taylor, England - WM-Schiedsrichter 1970 und 1974
  • Kurt Tschenscher, Deutschland, damals Bundesrepublik Deutschland - WM-Schiedsrichter 1966, 1970 und 1974 sowie der EM 1968
  • Karl Wald, Deutschland - Erfinder des Elfmeterschießens
  • Mario van der Ende, Niederlande - Schiedsrichter bei der WM 1994
  • Michel Vautrot, Frankreich - WM-Schiedsrichter 1982 und 1990 sowie bei den EM 1984 und 1988
  • Nelly Viennot, Frankreich - Schiedsrichter-Assistentin in der UEFA Champions League
  • Istvan Zsolt, Ungarn - WM-Schiedsrichter 1954, 1958 und 1966 sowie der EM 1968

für eine umfassendere Liste siehe Kategorie:Fußballschiedsrichter.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. FIFA-Regelbuch, Seite 65: Mindestanzahl Spieler
  2. Zusatzbestimmungen und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter zur Regel 3, Regelbuch des DFB Ausgabe 2007/2008 Seite 20
  3. DFB-Regelbuch 2007/2008 Anweisungen des DFB zur Regel 3 Nummer 8, Seite 21

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