Geistigbehindertenpädagogik

Geistigbehindertenpädagogik

Die Geistigbehindertenpädagogik ist eine Fachrichtung innerhalb der Sonderpädagogik, die wiederum ein Teilbereich der allgemeinen Pädagogik darstellt. Ihr Gegenstand ist die Theorie und Praxis der Erziehung, Bildung und Rehabilitation von Kinder und Jugendlichen die sonderpädagogischen Förderbedarf aufgrund einer geistigen Behinderung aufweisen. Zunehmend gewinnt auch die entsprechende Erwachsenenbildung an Bedeutung.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In der Zeit von der Antike bis zum Mittelalter wurde das Leben von Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht immer geschützt und erhalten. Oft widerfuhr diesen Menschen das Schicksal der Ausstoßung oder Tötung. Wurde ihr Lebensrecht aber anerkannt, wurden sie in hauptsächlich im familiären Rahmen betreut. Reichte dieser nicht aus oder stand er nicht mehr zur Verfügung, wurden sie in Bettlergruppen, Klöstern, Hospitälern, Gefängnissen und Irrenanstalten untergebracht. [1]

Die historische Wurzeln der institutionalisierten Geistigbehindertenpädagogik lassen sich um das Jahr 1800 verorten, als der Taubstummenarzt Jean Itard sich um die Erziehung des Wolfskind Victor von Aveyron kümmerte und systematische Erkenntnisse zur Sinnesschulung formulierte, die später von seinem Schüler Édouard Séguin als erstes Lehrbuch für Idiotenerziehung ausgearbeitet und zur Gründung der ersten sog. Idiotenschule genutzt wurden. Dies hatte sowohl Einfluss auf die Arbeit von Maria Montessori als auch auf Jan-Daniel Georgens und Heinrich Marianus Deinhardt, die im Jahr 1856 die Heil- und Erziehungsanstalt Levana in Baden bei Wien eröffneten, und dadurch als Begründer der Heilpädagogik gelten. Georgens und Deinhard gaben ebenfalls ein zweibändiges Werk heraus, in dem sie sich wissenschaftlich mit der Geistigbehindertenpädagogik auseinandersetzten. Besonders früh entwickelte sich die pädagogische Beschäftigung mit dem Förderbedarf der geistigen Entwicklung auch in der Schweiz. Hier war die Jodmangelerkrankung Kretinismus weit verbreitet. So gründete Johann Jakob Guggenbühl 1841 die Heilanstalt für Kretinen und blödsinnige Kinder auf dem Abendberg bei Interlaken, Europas erste Kolonie für die Heilung des Kretinismus, von der wichtige Impulse für die Gründung ähnlicher Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in ganz Europa ausgingen. Ab 1881 wurden auch in Deutschland Hilfsschulen gegründet, die erste davon von Heinrich Kielhorn in Braunschweig. 1931 wurde Heinrich Hanselmann an der Universität Zürich erster Professor für Heilpädagogik.

Die damalige Beschäftigung mit der Erziehung von Menschen mit geistiger Behinderung war hauptsächlich medizinisch und religiös motivierte. Sie wurde jedoch auch zu ihrer Separation genutzt. Im Vergleich mit einem auf Tüchtigkeit bezogenen Wertmaßstab wurden diese Menschen als nutzlos empfunden, wegen ihrer psychischen und körperlichen Besonderheiten als anormal und minderwertig bezeichnet. Nach dem ersten Weltkrieg entbrannte eine rassistische und sozial-darwinistische Diskussion um die Zwangssterilisation, aus der 1933 das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses hervorging. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Menschen mit geistiger Behinderung unter unhygienischen und entwürdigenden Bedingungen in Anstalten untergebracht und ab 1938 systematisch ermordet, viele im Schloss Grafeneck bei Gomadingen. Bis zum Kriegsende 1945 fielen dem Wahn der Rassenhygiene, verwaltet und durchgeführt als Aktion T4, etwa 300.000 Menschen zum Opfer (darunter etwa 5.000 Kinder). [2]

In der direkten Nachkriegszeit gab es infolge der systematischen Tötung nur noch wenige Kinder mit geistiger Behinderung. Über ihre Beschulung und Unterbringung bestand Unsicherheit, das Hilfsschulwesen war nicht mehr existent und eine neue Rechtsgrundlage für ihre Beschulung wurde erst 1951 (in der DDR schon 1949) durch die Sonderschulverordnung (Verordnung des Ministeriums für Volksbildung über die Beschulung der Kinder mit wesentlichen physischen und psychischen Mängeln in Krankenhäusern und Heilstätten) geschaffen. Davor war noch das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 gültig, das Menschen mit geistiger Behinderung die Bildungsunfähigkeit unterstellte. 1958 wurde in Marburg die Lebenshilfe für das geistig Behinderte Kind (heute Lebenshilfe e.V.) gegründet, eine Elterninitiative, die für die weitere Schulentwicklung ein wichtiger Motor wurde. 1965 wurde die erste Schule für Geistigbehinderte gegründet, die Albert-Griesinger-Schule in Frankfurt am Main, unter Mitarbeit von Georg Feuser. Weitere Schulen folgten. Unter dem Gedanken der praktischen Bildbarkeit und der Brauchbarkeit als Arbeitskraft und Steuerzahler wurden an diese Kinder Mindestvoraussetzungen gestellt, sodass vor allem schwerer behinderte Kinder diese Schulen nicht besuchen konnten. Eine Schulpflicht bestand zu diesem Zeitpunkt laut dem Schulgesetz von 1968 noch nicht für alle Kinder, Kinder mit schwerer Behinderung waren ausgenommen.

In den 70er Jahren wurden unter dem Einfluss der Normalisierungsbewegung große Institutionen teilweise aufgelöst und durch dezentralere, kleinere, wohnortnahe Institutionen ersetzt. Von Menschen mit Behinderung und ihren Interessensvertretern wurde das Recht auf einen normalen Lebenswandel und Tagesablauf formuliert. Dies beinhaltete das das Recht auf Beschulung für alle Kinder. Nach und nach wurde dieses Recht auch für Kinder mit schwererer Behinderung umgesetzt, erstmals 1975 im Schulversuch von Andreas D. Fröhlich in Landstuhl. Ab 1978 bestand eine gesetzliche Schulpflicht (und damit das Recht auf Beschulung) für alle Kinder, unabhängig ihrer Fähigkeiten und Einschränkungen. Gleichzeitig nahm Otto Speck in München den ersten deutschen Lehrstuhl für Geistigbehindertenpädagogik ein.

In den 80er Jahren wurde das Recht auf Selbstbestimmung gefordert, maßgeblich im Duisburger Kongress der Bundesvereinigung Lebenshilfe, unter dem Motto Ich weiß doch selbst, was ich will. Zentrales Anliegen der Bewegung war die Selbstbestimmung in sozialer Integration.

1994 wurden die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung der Kultusministerkonferenz [3] formuliert, die den Beschulungsort für Menschen mit geistiger Behinderung nicht auf die Geistigbehindertenschule festlegte. Gleichzeitig wurde in der Salamanca-Erklärung der Unesco die Integration zum Ziel aller Bildungsmaßnahmen von Kindern mit geistiger Behinderung erklärt. 1997 wurde die Selbstvertretungs-Vereinigung Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland gegründet.

2001 definierte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) den Begriff der Behinderung als komplexes bio-psycho-soziales Bedingungsgefüge, das nicht nur durch die Körperfunktionen und -strukturen, sondern auch durch die Aktivitäten eines Menschen und seiner gesellschaftliche Teilhabe bestimmt wird.[4] Die Forderung nach Teilhabe schließt auch die Teilhabe am Unterricht an allgemeinen Schulen mit ein. 2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, in denen der Rechtsanspruch aller Menschen auf eine gemeinsame Beschulung festgelegt ist (Artikel 24 Bildung)[5]. Heute werden Kinder mit geistiger Behinderung jedoch noch immer flächendeckend in Schulen für Geistigbehinderte beschult. Die Umsetzung des Rechts auf gemeinsamen Unterricht stellt sich unter den Bundesländern sowohl quantitativ als auch bezüglich der konkreten Umsetzungsformen sehr unterschiedlich dar. Praktizierte Formen reichen von der gesonderten Beschulung in Geistigbehindertenschulen über Kooperations- und Außenklassenmodelle bis hin zur sporadischen Integration in Klassen an Regelschulen.

Die moderne Geistigbehindertenpädagogik lässt sich also durch die Abfolge der Leitideen Normalisierung (70er Jahre), Integration/Inklusion (80er Jahre), Selbstbestimmung/Empowerment (90er Jahre) und Teilhabe/Partizipation (00er Jahre) darstellen. Bezüglich des Beschulungsortes zeigt sich ein Trend von der separaten Beschulung in Sonderschulen zum heutigen Ideal der gemeinsamen Beschulung aller Kinder. [6] [7]

Bedeutende Vertreter

Bedeutende historische Wegbereiter der Geistigbehindertenpädagogik waren Heinrich Marianus Deinhardt, Jan-Daniel Georgens, Johann Jakob Guggenbühl, Gotthard Guggenmoos, Heinrich Hanselmann, Jean Itard und Édouard Séguin.

Die moderne Geistigbehindertenpädagogik wurde vor allem von Heinz Bach, Emil E. Kobi und Otto Speck geprägt.

Schulpädagogische, didaktische und bildungstheoretische Impulse stammen von Georg Feuser, Erhard Fischer, Barbara Fornefeld, Andreas D. Fröhlich, Wolfgang Jantzen, Heinz Mühl, Wolfgang Lamers, Theo Klauß, Hans-Jürgen Pitsch und Simone Seitz.

Mit Selbstbestimmung und sozialer Integration beschäftigen sich Iris Beck, Martin Th. Hahn, Andreas Hinz, Bettina Lindmeier, Christian Lindmeier, Saskia Schuppener, Monika Seifert, Ursula Stinkes, Georg Theunissen, Michael Wagner und Hans Wocken.

Außerdem profitiert die Geistigbehindertenpädagogik von Erkenntnissen aus Psychologie, Diagnostik und Medizin durch die Arbeit von Konrad Bundschuh, Georg Neuhäuser, John F. Kane, Hellgard Rauh, Klaus Sarimski und Jürgen Wendeler.

Studium

In Deutschland ist es möglich, Geistigbehindertenpädagogik als Fachrichtung im Rahmen eines Studiums des Lehramts an Sonderschulen zu studieren (bzw. Lehramt an Förderschulen, Rehabilitationspädagogik oder Förderpädagogik). Je nach Universität bzw. Pädagogischer Hochschule ist kann der Abschluss als Diplom, Magister, Bachelor, Master oder Staatsexamen erfolgen.

An folgenden Studienorten ist das Lehramtsstudium möglich (Stand September 2011):[8]

Überblicksliteratur

Pädagogik

  • Fischer, Erhard (Hg.) (2008): Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung. Sichtweisen – Theorien – aktuelle Herausforderungen. 2. Aufl. Oberhausen: Athena.
  • Fornefeld, Barbara (2009): Grundwissen Geistigbehindertenpädagogik. 4. Aufl. München; Basel: Reinhardt.
  • Klauß, Theo (2005): Ein besonderes Leben: Grundlagen der Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung; ein Buch für Pädagogen und Eltern. 2. Aufl. Heidelberg: Winter.
  • Nußbeck, Susanne (Hg.) (2008): Sonderpädagogik der geistigen Entwicklung. Göttingen: Hogrefe.
  • Wüllenweber, Ernst u. a., Hrsg. (2006): Pädagogik bei geistigen Behinderungen: Ein Handbuch für Studium und Praxis. Stuttgart: Kohlhammer.

Methodik und Didaktik

  • Fischer, Erhard (2008): Bildung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Entwurf einer subjekt- und bedarfsorientierten Didaktik. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
  • Pitsch, Hans-Jürgen (2002): Zur Didaktik und Methodik des Unterrichts mit Geistigbehinderten. 3. Aufl. Oberhausen: Athena.
  • Pitsch, Hans-Jürgen; Thümmel, Ingeborg (2005): Handeln im Unterricht: zur Theorie und Praxis des handlungsorientierten Unterrichts mit Geistigbehinderten. Oberhausen: Athena.
  • Straßmeier, Walter (Hg.) (2000): Didaktik für den Unterricht mit geistigbehinderten Schülern. 2. Aufl. München, Basel: Reinhardt.

Psychologische, diagnostische und medizinische Aspekte

  • Irblich, Dieter (Hg.) (2003): Menschen mit geistiger Behinderung: Psychologische Grundlagen, Konzepte und Tätigkeitsfelder. Göttingen: Hogrefe.
  • Neuhäuser, Georg (Hg.) (2003): Geistige Behinderung: Grundlagen, klinische Syndrome, Behandlung und Rehabilitation. 3. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer.
  • Sarimksi, Klaus; Steinhausen, Hans-Christoph (2007): Geistige Behinderung und schwere Entwicklungsstörung. KIDS 2 Kinder-Diagnostik-System. Göttingen: Hogrefe.
  • Stahl, Burkhard (Hg.) (2005): Diagnostik bei Menschen mit geistiger Behinderung: ein interdisziplinäres Handbuch . Göttingen: Hogrefe.

Nachschlagewerke

  • Theunissen, Georg; Kulig, Wolfgang; Schirbort, Kerstin (Hg.) (2007): Handlexikon geistige Behinderung: Schlüsselbegriffe aus der Heil- und Sonderpädagogik, sozialen Arbeit, Medizin, Psychologie, Soziologie und Sozialpolitik. Stuttgart: Kohlhammer.

Einzelnachweise

  1. Störmer, N. (2007): Geschichte der Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung. In: Theunissen, G. u. a. (Hg.): Handlexikon geistige Behinderung.
  2. Fornefeld, B. (2009): Grundwissen Geistigbehindertenpädagogik. Daraus: Kapitel 2: Historische Wurzeln der Geistigbehindertenpädagogik.
  3. Empfehlungen der KMK zur sonderpädagogischen Förderung 1994.
  4. Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO
  5. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
  6. Klauß, T. (2005): Ein besonderes Leben. Daraus: Kapitel 4: Wertorientierte Leitideen.
  7. Mühl, H. (2008): Entwicklung und Standort der Geistigbehindertenpädagogik innerhalb der (Sonder-)Pädagogik. In: Fischer, E. (Hg.): Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung.
  8. Übersicht über die Studienorte auf www.studienwahl.de

Weblinks

  • www.gpaed.de - Ideensammlung mit Entwürfen, Materialien, Literatur- und Webtipps für Sonderpädagogen

Wikimedia Foundation.

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