Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (seit 1990)

Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (seit 1990)
Dieser Artikel befasst sich mit den Entwicklungen im wiedervereinigten Deutschland seit dem 3. Oktober 1990. Für die vorhergehende Zeit siehe Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (1945–1990) und Geschichte der DDR, sowie den Hauptartikel Geschichte Deutschlands.
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Inhaltsverzeichnis

Helmut Kohls Kanzlerschaft im wiedervereinigten Deutschland

Helmut Kohl (bei der Feier zum Mauerfall 1989, mit dem DDR-Ministerratsvorsitzendem Hans Modrow

Dritte Amtszeit bis zur Wiedervereinigungswahl

Am 3. Oktober 1990 erfolgte mit Inkrafttreten des von der Volkskammer der DDR am 22. Juli beschlossenen Ländereinführungsgesetzes in Verbindung mit Anlage II Kapitel II des Einigungsvertrages die Neugründung der fünf Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Am 14. Oktober 1990, elf Tage nach der Wiedervereinigung, dem eigentlich vorgesehenen Termin der Länderneugründungen, fanden in den neuen Ländern Wahlen zu den jeweiligen Landesparlamenten statt. Dabei wurde im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens die CDU stärkste Partei, in den Wahlen zum Brandenburger Landtag die SPD.

Im wiedervereinten Berlin – seit dem 3. Oktober zwar Bundeshauptstadt, aber nicht Regierungssitz – wurden Wahlen zum Abgeordnetenhaus am 2. Dezember parallel zur ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl abgehalten.

Nach der Wiedervereinigungswahl

Am 2. Dezember 1990 fanden die ersten gesamtdeutschen Bundestagswahlen statt. Die Union erreicht 43,8 %, die SPD nur 33,5 % und die FDP 11 %. Die PDS konnte mit 2,4 % dank der für West- und Ostdeutschland getrennt ausgewiesenen Fünf-Prozent-Hürde in den Bundestag einziehen. Die Grünen scheiterten im Westen mit 4,8 % an der Fünf-Prozent-Klausel, im Osten erreicht eine Listenvereinigung Bündnis 90/Grüne 6,0 % und zog damit in den Bundestag ein.

Mit knapper Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen beschloss der Bundestag am 20. Juni 1991 nach kontroverser Debatte im Hauptstadtbeschluss den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin. Bis zu diesem Zeitpunkt war Bonn die vorläufige Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, für die sich am 10. Mai 1949 der Parlamentarische Rat entschieden hatte. Mit diesen Entscheidungen war eine Debatte um das neue Selbstverständnis der Nation verbunden, die in der Bezeichnung Berliner Republik ihren Ausdruck fand.

1992 kam es zu einer Welle rechtsextremer Gewalt. Bei Brandanschlägen in Rostock, Mölln und Solingen sowie anderen Orten wurden insgesamt 17 Menschen ermordet. Im Dezember protestierten Hunderttausende mit Lichterketten gegen den Fremdenhass.

Roman Herzog wurde 1994 zum Bundespräsidenten gewählt. Der ehemalige Verfassungsrichter trat dafür ein, dass ein „Ruck“ durch Deutschland gehen müsse, um die von ihm gesehenen „verkrusteten Strukturen“ zu überwinden. Seine Auftritte waren sorgfältig auf ihre Medienwirkung hin inszeniert.

Fünfte Amtszeit

Am 16. Oktober 1994 bestätigten die Bundestagswahlen die Regierung von Helmut Kohl im Amt. Die Bündnisgrünen schafften den Sprung über die 5-Prozent-Hürde, die PDS zog wieder in den Bundestag ein, da sie in Berlin drei Direktmandate gewinnen konnte. Die Treuhandanstalt, die das Staatsvermögen der DDR privatisieren sollte, wurde aufgelöst. Die Deutsch-Tschechische Erklärung vom Januar 1997 versuchte, Irritationen im Verhältnis der beiden Nachbarstaaten auszuräumen. Im Juni 1997 verwüstete das Hochwasser der Oder ganze Landstriche.

Gerhard Schröders Kanzlerschaft

Erste Amtszeit

Bei den Bundestagswahlen vom 27. September 1998 wurde zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ein Bundeskanzler vom Volk abgewählt. SPD (40,9 %) und Grüne (6,9 %) erzielten mehr Sitze als Union (35,1 %) und FDP (6,2 %). Der Bundestag wählte Gerhard Schröder (SPD) zum Bundeskanzler, Außenminister wurde Joschka Fischer (Grüne).

Bald nach der Bundestagswahl erklärte zur allgemeinen Überraschung Finanzminister Oskar Lafontaine seinen Rücktritt. Damit verlor die Regierung den innerparteilichen Konkurrenten von Gerhard Schröder und den prominentesten Vertreter der Linken. Lafontaines Nachfolger wurde der ehemalige hessische Ministerpräsident Hans Eichel, der im Gegensatz zu Lafontaine nicht auf keynesianische Nachfragepolitik setzte.

Die CDU erlebte 1998/99 die Demontage ihres Ehrenvorsitzenden Helmut Kohl, nachdem bekannt wurde, dass dieser jahrelang seiner Partei die Spenden anonymer Geldgeber zukommen lassen hatte. Dies verstieß gegen das Parteiengesetz und das Grundgesetz, demzufolge alle Großspenden namentlich gekennzeichnet werden müssen. Kohl weigerte sich, seine Geldgeber zu nennen und berief sich auf das „Ehrenwort“ ihnen gegenüber, was die so genannte CDU-Spendenaffäre auslöste. Auch Wolfgang Schäuble stand unter Verdacht, Angela Merkel übernahm daraufhin den Vorsitz der CDU.

Johannes Rau auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag 2001 (damals in Funktion des Bundespräsidenten)

Johannes Rau von der SPD, langjähriger Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, wurde im Amt des Bundespräsidenten zum Nachfolger von Roman Herzog gewählt, der für keine zweite Amtszeit kandidierte. Rau, der sich seit Jahren intensiv um das Amt bemüht hatte, musste erst Widerstände in der öffentlichen Meinung überwinden, überraschte dann aber durch eine eminent politische Amtszeit mit bemerkenswerten Reden.

Im Mai 2000 wurde eine umfassende Steuerreform durchgeführt, die der Ankurbelung der Wirtschaft dienen soll. Mittels der Einnahmen aus der umstrittenen Ökosteuer sollten die Lohnnebenkosten (Rentenversicherungsbeiträge) reduziert werden. Die Regierung setzte ab 2003 mit der so genannten Agenda 2010 Veränderungen in der Sozial-, Renten- und Gesundheitspolitik durch. Allgemein wurde das Thema Ökologie stärker gewichtet, beispielsweise mit dem Beginn des Atomausstiegs oder Gesetzesinitiativen zur Reduzierung von Treibhausgasen. Andere Reformen der rot-grünen Regierung waren etwa das Lebenspartnerschaftsgesetz, das neue Staatsbürgerschaftsrecht oder und das Gewaltschutzgesetz. Während Schröder für einige Bundesratsabstimmungen CDU-regierte Länder durch Zugeständnisse dazu bewegen konnte, im Sinne der Bundesregierung abzustimmen, scheiterten andere Reformvorhaben von Rot-Grün, wie das Verbraucherinformationsgesetz, an der Unions-Mehrheit im Bundesrat.

Der Konflikt zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der UÇK führte zum Kosovokrieg. Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg nahmen auch deutsche Soldaten an Kriegshandlungen teil. Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 garantierte Bundeskanzler Schröder den USA die „uneingeschränkte Solidarität“ und unterstützte im Rahmen des „Krieges gegen den Terror“ den Krieg in Afghanistan. Sowohl im Kosovo als auch im Afghanistan und anderen Orten sind bis heute weiterhin deutsche Truppen im Einsatz.

Nachdem der Euro als parallele Buchwährung schon 1999 eingeführt worden war, löste er am 1. Januar 2002 die D-Mark auch als Bargeld ab. Die Umstellung erforderte größere logistische Anstrengungen, lief aber in Deutschland wie im übrigen Europa planmäßig ab. Der Umrechnungskurs beträgt 1,95583 DM zu 1,00 Euro.

Im Sommer 2002 traten die Elbe und etliche ihrer Nebenflüsse über die Ufer. Große Städte wie Dresden und Magdeburg litten unter dem Hochwasser im August 2002 von ungekannten Ausmaßen.

Zweite Amtszeit

Bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 stellte seit 1980 zum ersten Mal wieder die CSU den Kandidaten der Union: Edmund Stoiber. Union und SPD kamen fast punktgenau auf das gleiche Ergebnis: 38,5 %. Die Grünen erzielten 8,6 %, die FDP aber nur 7,4 %. Die PDS scheiterte an der 5-Prozent-Hürde und entsandte nur die beiden direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag. Damit konnte die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder ihre Koalition fortsetzen.

Deutschland beteiligte sich im Jahre 2003 nicht am Irakkrieg. Dies führte zu Konflikten vor allem mit den USA, aber zu großen Sympathiebekundungen aus der deutschen Bevölkerung gegenüber dem „Friedenskanzler“ Schröder. Trotzdem unterstützte Deutschland die USA durch indirekte Hilfen, wie die Sicherung der Seewege am Horn von Afrika, ABC-Spürpanzer in Kuwait und den Nichtabzug deutscher Soldaten aus NATO-AWACS-Flugzeugen.

Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, die absehbare Überalterung der Gesellschaft sowie die angespannte Haushaltslage der öffentlichen Kassen beschleunigten die Diskussion um Reformen in Deutschland. Der Arbeitsmarkt sollte mit den Konzepten der Hartz-Kommission belebt werden, Renten- und Krankenversicherung wurden immer neuen Reformen unterzogen. Die Unionsmehrheit im Bundesrat verringerte den Handlungsspielraum der Regierung Schröder.

Bundespräsident Horst Köhler

Am 23. Mai 2004 wählte die Bundesversammlung mit 604 von 1205 Stimmen Horst Köhler, den Kandidaten von CDU/CSU und FDP, im ersten Wahlgang zum Bundespräsidenten. Für Rot-Grün trat Gesine Schwan an, der bisherige Amtsinhaber Rau hatte sich nicht zur Wiederwahl gestellt, da diese aufgrund der Mehrheitsverhältnisse kaum realistisch erschien. Köhler profilierte sich schnell als ein überparteilicher Unterstützer des Reformprozesses, der aktiv am tagespolitischen Geschehen teilnimmt und sich mit kritischen Kommentaren zu Sachfragen äußert.

Die Hartz-Ⅳ-Gesetzgebung von 2004 hatte das Ziel, den Arbeitsmarkt zu beleben, u. a. indem der Druck auf die Arbeitslosen stieg. Es wuchsen die Proteste gegen eine – insbesondere durch die direkt Betroffenen – als sozial ungerecht empfundene Politik, die Kritiker nicht von der SPD erwartet hatten.

Die Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg am 19. September 2004 lösten einen bundesweiten Schock aus: Einerseits erhielt in Brandenburg die rechtsextreme DVU rund 6,1 % der Stimmen und war dadurch weiterhin im Landtag vertreten, andererseits zog die ebenfalls rechtsextreme NPD als viertstärkste Partei mit zwölf Abgeordneten erstmals in den Sächsischen Landtag ein. Die Große Koalition unter Matthias Platzeck in Brandenburg konnte trotz Stimmenverlusten weiterregieren, während der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt auf die SPD als Juniorpartner angewiesen war. In den nächsten Monaten kam es zu mehreren Eklats, die mit Empörung zur Kenntnis genommen werden. Unter anderem verweigerte die NPD am 13. Februar 2005 die Teilnahme an einer Schweigeminute im Landtag, die anlässlich der Luftangriffe auf Dresden im Zweiten Weltkrieg abgehalten wurde; der Abgeordnete Jürgen W. Gansel nannte die Luftangriffe gar „Bombenholocaust“. Der Bundestag verschärfte das Versammlungsrecht und den Straftatbestand der Volksverhetzung, um eine weitere Ausbreitung des Rechtsextremismus zu verhindern. Auch die Diskussionen um einen neuerlichen Anlauf des NPD-Verbotsverfahrens flammten wieder auf.

Eine schwere Belastung für die Regierung stellte die Visa-Affäre Anfang 2005 dar. Durch einen entsprechenden Erlass hatte Staatsminister a. D. Ludger Volmer für eine großzügigere Vergabe von Visa, insbesondere in der ukrainischen Botschaft in Kiew, gesorgt. Vorwürfe werden laut, die Bundesregierung hätte damit den Menschenhandel gefördert. Außenminister Fischer geriet massiv unter Druck und musste vor einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages aussagen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde eine solche Aussage live im Fernsehen übertragen. Die Beweisaufnahme wurde von Rot-Grün am 2. Juni beendet, woraufhin Union und FDP vor Bundesverfassungsgerichtes eine Eilentscheidung erwirkten, die bestimmte, dass die Beweisaufnahme fortgesetzt werden muss. Am 15. Juli wurde auch Innenminister Otto Schily vom Ausschuss vernommen.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (2005)
SPD-Vorsitzender:
Franz Müntefering (2005)

Bei der Ministerpräsidentenwahl in Schleswig-Holstein am 17. März scheiterte die SPD-Amtsinhaberin Heide Simonis überraschend, da ihr eine Stimme aus den eigenen Reihen verwehrt wurde. Es kam zur Bildung einer Großen Koalition unter dem CDU-Politiker Peter Harry Carstensen. Bei der nächsten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai fuhr die SPD deutliche Verluste ein und verlor nach 39 Jahren die Regierungsverantwortung. Damit endete die letzte rot-grüne Koalition auf Landesebene. Noch am selben Tag gaben Gerhard Schröder und Franz Müntefering ihre Absicht bekannt, im Herbst vorgezogene Bundestagswahlen stattfinden zu lassen. Dazu sollte der Bundestag aufgelöst werden, was Gerhard Schröder mit einer gescheiterten Vertrauensfrage herbeiführen wollte.

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa wurde am 12. Mai mit 569 von 594 Stimmen im Bundestag und mit 66 von 69 Stimmen fünfzehn Tage später im Bundesrat verabschiedet. Zuvor hatte sich die FDP nicht mit ihrer von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützten Forderung durchsetzen können, eine bundesweite Volksabstimmung über das Vertragswerk durchzuführen. Parteiübergreifend wurde die historische Bedeutung der Verfassung für das vereinigte Europa gewürdigt, die wenigen Neinstimmen kamen aus den Reihen der PDS und der CSU. Der christsoziale Abgeordnete Peter Gauweiler, der bereits mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 12. Mai gescheitert war, reichte kurze Zeit nach der Annahme Organklage beim Bundesverfassungsgericht ein. Bundespräsident Köhler erklärte am 15. Juni, mit der Ratifikation bis zum Urteil der Verfassungshüter zu warten. Aufgrund der negativen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden bleibt die Zukunft der Europäischen Verfassung ungewiss.

Die Diskussionen der nächsten Wochen konzentrierten sich insbesondere auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der von Schröder angepeilten Vertrauensfrage, die von zahlreichen Experten bestritten wurde. Andere Möglichkeiten für eine vorgezogene Neuwahl, darunter eine Verfassungsänderung, durch die sich der Bundestag ein Selbstauflösungsrecht geben soll, wurden diskutiert. Die Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) und einige Kleinparteien wie die ödp und Die Republikaner kündigten für den Fall einer Neuwahl Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Ungeachtet dessen beantragte Bundeskanzler Schröder am 27. Juni bei Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, wie geplant am 1. Juli die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen. Diese verlor er erwartungsgemäß sehr deutlich, nur 151 Abgeordnete sprachen ihm das Vertrauen aus. Bundespräsident Horst Köhler gab am 21. Juli seine Entscheidung bekannt, den Bundestag aufzulösen. Damit setzte der Wahlkampf für die auf den 18. September 2005 angesetzte Bundestagswahl 2005 ein. Das Bundesverfassungsgericht wies am 25. August die Klagen der beiden Abgeordneten als unbegründet zurück.

Bereits mit Schröders Neuwahl-Ankündigung setzten bei allen Parteien Wahlkampfvorbereitungen ein. Die Union kürte am 30. Mai ihre Vorsitzende Angela Merkel zur Kanzlerkandidatin, die FDP bekannte sich auf ihrem Parteitag zu einer Koalition mit der CDU und erklärte, sich als „Bürgerrechtspartei“ profilieren zu wollen. Für die SPD, der die Wahlkampfprognosen schlechte Ergebnisse vorhersagten, kandidierte erneut Gerhard Schröder. Die SPD gab jedoch entgegen 2002 kein klares Bekenntnis zu den Grünen ab, die mit Joschka Fischer als Spitzenkandidaten antraten. Die PDS und die im Januar 2005 gegründete WASG gingen eine gemeinsame Kandidatur als Die Linkspartei. ein.

Angela Merkels Kanzlerschaft

Angela Merkel (2006)

Bei der Bundestagswahl 2005 erhielten CDU und CSU 35,2 % der Stimmen und wurden damit stärkste Fraktion vor der SPD mit 34,2 %. Von den kleineren Parteien konnte die FDP mit 9,8 % die meisten Stimmen auf sich vereinigen, die neue Linkspartei zog mit 8,7 % in den Bundestag ein und landete damit noch vor den Grünen, die auf 8,1 % kamen.

Weder Rot-Grün noch Schwarz-Gelb erreichten die zur Bildung einer stabilen Regierung notwendige Mehrheit im Bundestag. Da die FDP eine Koalition mit der SPD sowie der Grünen kategorisch ausschloss und Gespräche zwischen Union, Grünen und FDP („Jamaika-Koalition“) scheiterten, verblieb eine Große Koalition unter der CDU-Kandidatin Angela Merkel als letzte praktikable Alternative. Diese wurde am 22. November 2005 vom Bundestag zum ersten weiblichen Bundeskanzler gewählt. Am selben Tag wurde ihr Kabinett vereidigt, in dem beide Volksparteien mit jeweils acht Ministern vertreten sind.

Zur ersten Bewährungsprobe für die neue Regierung entwickelten sich brisante Enthüllungen, nach denen die CIA Deutschland als Zwischenstopp für Gefangenentransporte in ausländische Geheimgefängnisse genutzt und den deutschen Staatsbürger Khaled al-Masri nach Afghanistan irrtümlich verschleppt und dort gefoltert hat, ohne dass sich die rot-grüne Regierung zu einem adäquaten Eingreifen veranlasst sah.

Die Regierungskoalition sah sich angesichts des unter der Vorgängerregierung schleppenden Wirtschaftswachstums und hoher Arbeitslosigkeit einem enormen politischen Erwartungsdruck ausgesetzt. Das Kalkül der Koalitionäre lag in der Hoffnung, eine breite parlamentarische Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat könne bedeutende Reformvorhaben wie die Gesundheitsreform und die Föderalismusreform, die am 17. Dezember 2004 an Meinungsverschiedenheiten über bildungspolitische Kompetenzen gescheitert war, leichter realisieren.

In der ersten Jahreshälfte 2007 übernahm die deutsche Bundesregierung schließlich den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Dem Bundeskabinett Angela Merkels wurde in Ausübung der deutschen Ratspräsidentschaft von europäischen Politikern und politischen Pressekommentaren ein großes politisches Gewicht angesichts der Lösungsnotwendigkeit europapolitischer Probleme wie dem Europäischen Verfassungsvertrag oder der europäischen Energieversorgung eingeräumt.

Übersicht der Minister und Präsidenten


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