Granatbarsch

Granatbarsch
Kaiserbarsch
Hoplostethus atlanticus

Hoplostethus atlanticus

Systematik
Teilklasse: Echte Knochenfische (Teleostei)
Überordnung: Stachelflosser (Acanthopterygii)
Ordnung: Schleimkopfartige (Beryciformes)
Familie: Sägebäuche (Trachichthyidae)
Gattung: Hoplostethus
Art: Kaiserbarsch
Wissenschaftlicher Name
Hoplostethus atlanticus
(Collett, 1889)

Hoplostethus atlanticus, auch Kaiserbarsch, Orange Roughy oder Granatbarsch ist ein relativ großer Tiefseefisch. Er kommt in kalten (3–9°C), tiefen (bathypelagisch, ca. 180–1800 m) Gewässern des Westatlantiks (nördlich von Neuschottland), Ostatlantiks (von Island bis Marokko, Namibia bis Südafrika), zwischen Neuseeland und Australien, sowie im Ostpazifik vor Chile vor.

Der Orange Roughy ist bekannt dafür, dass er sehr alt (bis ca. 150 Jahre) werden soll und sein fortpflanzungsfähiges Alter erst mit ca. 30 - 35 Jahren erreicht. Diese Angaben sind allerdings umstritten, über den wirklichen Lebenszyklus der Tiere ist wenig bekannt. Sollten sie stimmen, sind viele der heute gefischten Exemplare vor dem ersten Weltkrieg geschlüpft. Die Bestände dürften sich dann äußerst langsam erholen und unter Beibehaltung derzeitiger Fangmengen rasch erschöpft sein. Welche Rolle der Granatbarsch im Ökosystem der Tiefsee spielt und welche Folgen sein Verschwinden für andere Arten hat, ist bislang nicht ausreichend geklärt. Sicher ist, dass er in Schwärmen lebt, die alle Altersstufen umfassen und weite Wanderungen unternehmen. Dabei folgen sie eventuell Tiefseeströmungen.

Der Fisch ist für die Tiefseefischerei von großer Bedeutung und wird häufig im Handel als Speisefisch angeboten. Er wird auch in Deutschland verkauft, aber vor allem in Großbritannien gegessen. Seine ziegelrote Farbe schwächt sich nach dem Tod zu einem gelblichen Orange ab. Der Granatbarsch ist der bisher größte bekannte Schleimkopfartige mit einer maximalen Größe (inklusive Schwanzflosse) von 75 cm und einem maximalen Gewicht von 7 kg. Jedoch haben die meisten kommerziell gefangenen Exemplare standardmäßig nur eine Größe von 30 – 40 cm, was zeigt, dass die Fischereiflotten bei weitem keine ausgewachsenen Exemplare zum Verkauf anbieten.

Die Regierungen Neuseelands und Australiens haben die Orange Roughy-Fischerei auf unbestimmte Zeit verboten. Die Bestände sind kollabiert.[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Greenpeace, - abgerufen am 22. Januar 2008

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