Halbdiplom

Halbdiplom

Mit dem durch Vergabe eines Zeugnisses bestätigten Bestehen der Diplom-Vorprüfung (umgangssprachlich Vordiplom) hat der Student eines Diplom-Studiengangs die Grundlagen seines Studienfachs erlernt und damit das Grundstudium beendet. Im nun folgenden Hauptstudium erfolgt die Spezialisierung innerhalb des Fachs und schließlich die Diplom-Prüfung. Das Vordiplom (auch "Zwischenprüfung") ist hochschulrechtlich kein Abschluss, es wird mit dem Bestehen auch kein akademischer Grad verliehen.

In der Regel ist die Diplom-Vorprüfung nicht eine einzelne Blockprüfung, sondern besteht aus studienbegleitenden Prüfungen, die im Laufe der Semester abgelegt werden. Für die Verwaltung des Vordiploms (An- und Abmeldung zu Prüfungen, Erfassung der Prüfungsergebnisse, Ausstellen der Vordiplom-Zeugnisse usw.) sind die Prüfungsämter der Hochschulen zuständig. Die Regularien für das Erlangen des Vordiploms sind in der Diplomprüfungsordnung (DPO) für den betreffenden Studiengang festgelegt.

Siehe auch


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