Altarwein

Altarwein

Messwein, auch Altarwein, ist der Wein, der in christlichen Gottesdiensten zur Feier der Eucharistie bzw. des Abendmahles verwendet wird. Insbesondere in der römisch-katholischen Kirche hat der Messwein eine besondere Bedeutung.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Aspekte

Bis etwa Mitte des 15. Jahrhunderts wurde ausschließlich Rotwein als Messwein verwendet, da dieser gut zur Symbolisierung des Blutes Christi passte. 1478 wurde durch Papst Sixtus IV. zum ersten Mal Weißwein zugelassen.

Da im Mittelalter Weinpanschereien durchaus üblich waren, verließ sich die Kirche nicht auf das weltliche Recht, sondern erließ eigene Vorschriften über den Messwein. Heute entsprechen diese Vorschriften hinsichtlich Reinheit und Zusatzstoffen dem weltlichen Weinrecht.

Durch den hohen Stellenwert, den der Weinbau in der römisch-katholischen Kirche schon immer genießt, erklärt sich, warum die römisch-katholische Kirche von jeher für Weinbau und Weinbereitung engagierte.

Mit der weltweiten Verbreitung des christlichen Glaubens verbreitete sich wegen des Bedarfs an Messwein auch der Weinbau. Während der Prohibition in den USA war Messwein als einziges alkoholisches Getränk erlaubt.

Katholische Kirche

Wurde früher hauptsächlich Rotwein als Messwein verwendet, wird seit längerer Zeit aus praktischen Gründen vorwiegend Weißwein genommen. Nach römisch-katholischem Glauben wird aus dem Wein während der Wandlung das Blut Christi. Eine gültige Wandlung kann nach katholischem Verständnis nur mit echtem Wein erfolgen, nicht jedoch mit Traubensaft oder Wein, der nicht den Vorgaben des Kirchenrechts entspricht. Die Kirche schreibt daher vor:

„Der Wein, der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muss naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein. Bei der Messfeier muss ihm ein wenig Wasser beigemischt werden. Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass der für die Eucharistie bestimmte Wein in einwandfreiem Zustand aufbewahrt und nicht zu Essig wird. Es ist streng verboten, Wein zu benützen, über dessen Echtheit und Herkunft Zweifel bestehen: Denn bezüglich der notwendigen Bedingungen für die Gültigkeit der Sakramente fordert die Kirche Gewissheit. Es darf kein Vorwand zugunsten anderer Getränke jedweder Art zugelassen werden, die keine gültige Materie darstellen.[1].“

Diese Grundvorschrift wurde immer wieder durch Messweinverordnungen erläutert, zuletzt im Jahr 1976. Nach dieser Verordnung muss der Wein aus Trauben sein. Zuckerzusätze oder unerlaubte Beigaben sind verboten. Erlaubt ist jedoch die Beigabe von reinem Alkohol aus Wein. Diese Anforderungen werden heute von allen gesetzlichen Prädikatsweinen erfüllt, auch Sherry oder Portwein kommen grundsätzlich als Messwein in Frage, wenngleich sie aus Haltbarkeitsgründen nur selten verwendet werden. Tafelwein ist als Messwein nicht zugelassen. Noch heute ist es üblich, dass Lieferanten von Messwein auf die Qualität ihrer Produkte („reiner, klarer Wein“) vereidigt werden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, als diese Vereidigungen große offizielle Veranstaltungen waren, erfolgt der Eid heute nur noch schriftlich. Über die Zulassung eines Weines als Messwein entscheidet der Bischof, der die Messweine auch alle fünf Jahre überprüft und bestätigt. Bezieher von Messwein sind verpflichtet, ihren Wein bei vereidigten Händlern zu beziehen.

Seit 1994 ist es auch zulässig, statt Messwein Traubenmost zu verwenden. Voraussetzung ist, dass der Priester nachweislich aus gesundheitlichen Gründen keinen Wein trinken darf. Voraussetzung ist weiter, dass der Most nicht in seiner Natur verändert wurde. Deshalb kommt zur Haltbarmachung nur das Einfrieren in Frage, denn durch Sterilisation wird aus dem Most Traubensaft. [2] Laien stellt sich das Problem so nicht, da sie nach alter und auch in anderen christlichen Kirchen geltender Lehre den Leib Christi auch dann vollständig empfangen, wenn sie nur die Hostie sumieren.

Evangelische Kirche

In der Evangelischen Kirche wird in zahlreichen Gemeinden aus Rücksicht auf alkoholkranke Menschen Traubensaft verwendet. Das ausschließliche Verwenden von Traubensaft ist jedoch nicht gestattet.

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist mit bischöflichen Rundschreiben geregelt, dass ausschließlich Wein zur Sakramentsfeier verwandt werden darf. Freigestellt ist lediglich, ob Rotwein oder Weißwein verwendet wird. Traubensaft wird aus theologischen Gründen kategorisch abgelehnt, da nicht mehr die Gewissheit besteht der Einsetzung Christi gemäß zu verfahren. Alkoholkranken wird die Kommunion unter einer Gestalt ermöglicht. Ihnen wird Christi Leib durch die Hostie gereicht. Nach bekenntnislutherischem Glauben ereignet sich nämlich während der Konsekration durch den Pfarrer die sakramentale Einheit von Brot und Leib Christi einerseits und Wein und Blut Christi andererseits, so dass der Kommunikant in, mit und unter Brot und Wein Christi wahren Leib und sein wahres Blut mit seinem Mund zur Vergebung der Sünden empfängt.

Andere christliche Kirchen

In vielen anderen christlichen Kirchen (in Deutschland: Freikirchen) wird oft generell Traubensaft verwendet.

Einzelnachweise

  1. CiC, Can. 924, Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 322, Instruktion Redemptionis sacramentum. 50
  2. Schreiben der Glaubenskongregation vom 22. August 1994 und Schreiben der Glaubenskongregation vom 24. Juli 2003 (englisch)

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