IC-Gebühren

IC-Gebühren

Unter dem Begriff Terminierungsentgelt versteht man den Betrag, den Telefongesellschaften bei der Netzzusammenschaltung für die Gesprächsterminierung (Anrufzustellung, Gesprächsabschluss) in fremden Netzen zahlen müssen.

Das Terminierungsentgelt wird jeweils dann fällig, wenn ein Anrufer (A-Teilnehmer) ein Gespräch zu einem Telefonanschluss (B-Teilnehmer) über einen Netzbetreiber herstellt, wobei der angewählte Anschluss nicht von diesem Netzbetreiber betrieben wird.

Ein Zuführungsentgelt (auch Originierungsentgelt) wird fällig für die Zuführung des Gesprächs vom A-Teilnehmer in das Netz von Verbindungsnetzbetreibern (Call-by-Call/Preselection-Anbieter; diese zahlen damit sowohl das Zuführungs- als auch das Terminierungsentgelt) sowie zu Sonderrufnummern von Diensteanbietern, die diese selbst bepreisen (Offline-Billing; in Deutschland 0800, 0900, 0137, 0181, 118-Auskunftsdienste, 019-Internet-by-Call).

Terminierungsentgelte und Zuführungsentgelte werden unter dem allgemeineren Begriff Interconnection-Gebühren (auch Zusammenschaltungsentgelte, kurz IC-Gebühren) subsumiert.

Auf vielen Märkten müssen sich die Netzbetreiber die Höhe ihrer IC-Gebühren von einer Regulierungsbehörde (in Deutschland die Bundesnetzagentur) genehmigen lassen.

Die Entgelte rechnen die Telekommunikationsunternehmen im 1/1-Sekundentakt untereinander ab und kalkulieren sie in ihre Endkundenpreise ein.

Auch bei Gesprächsübergang in ausländische Netze oder in die Mobilfunknetze fordern deren Betreiber Terminierungsentgelte.

Die IC-Gebühren können dabei je nach Flussrichtung deutlich abweichen, also asymmetrisch ausfallen. Die IC-Gebühren für den Gesprächsabschluss in die deutschen Mobilfunknetze (zwischen 6,59 Ct./Min. (D-Netze) und 7,14 Ct./Min. (E-Netze))[1] sind beispielsweise bis zum Faktor 20 höher als diejenigen für die Gesprächsterminierung in das deutsche Festnetz (minimal 0,36 Ct./Min.)[2].

Dadurch lassen sich auch die hohen Tarife der Festnetz- und Mobilfunkbetreiber in fremde Mobilfunknetze erklären, wohingegen Tarife im eigenen Netz und ins Festnetz von den Anbietern günstiger zu kalkulieren sind.

In Österreich sind die Terminierungsentgelte in sämtliche Mobilfunknetze seit 1. Jänner 2009 symmetrisch, also gleich hoch und betragen 4,5 Ct./Min.[3] Bis 1. Jänner 2011 sollen die Terminierungsentgelte in alle Österreichischen Mobilfunknetze auf 2,01 Cent pro Minute gesenkt werden.

Siehe auch

Interconnection

Weblinks

Einzelbelege

  1. [1]
  2. BNetzA: aktuelle Festnetz-IC-Gebühren
  3. RTR - TKK senkt Mobilterminierungsentgelte: Mobilfunk-betreiber erhalten ab 1. Jänner 2009 4,5 Cent pro Minute

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