Indemnitätsvorlage

Indemnitätsvorlage
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Mit der Annahme der Indemnitätsvorlage (lat. indemnitas: Schadloshaltung) im September 1866 wurde noch vor Gründung des Norddeutschen Bundes der preußischen Regierung (speziell Otto von Bismarck) nachträglich vom Preußischen Abgeordnetenhaus Straflosigkeit zugebilligt. Dies bezieht sich auf den Preußischen Verfassungskonflikt von 1862.

Vorgeschichte

Auf Grund des Dualismus zwischen Preußen und Österreich hielten der preußische König Wilhelm I sowie der preußische Kriegsminister von Roon eine Heeresreform für unabdingbar. Die jährlichen Rekrutenzahlen waren trotz des starken Bevölkerungsanstieges seit dem Wiener Kongress nicht mehr angehoben worden. Das liberal dominierte Parlament, welches nach der preußischen Verfassung das Budgetrecht inne hatte, sprach sich zwar nicht grundsätzlich gegen eine solche Heeresreform aus und erkannte die faktische Heeresvergrößerung für notwendig an, lehnte sich aber gegen das Vorhaben auf, den Kriegsdienst auf drei Jahre auszudehnen und sprach sich zudem für eine stärkere Landwehr aus. In Folge wurde der geplante Etat abgelehnt und Wilhelm I stand bereits kurz vor einem Rücktritt zugunsten seines als liberal angesehenen Sohnes. Doch die Ernennung des ultrakonservativen Politikers Otto von Bismarck zum Ministerpräsidenten sollte das Blatt noch einmal wenden: Mit dem politischen Trick der sogenannten Lückentheorie, wonach bei einer Kontroverse zwischen dem Monarchen und Parlament & Herrenhaus der Monarch als Souverän die endgültige Entscheidung zu fällen habe, überging der Ministerpräsident das Parlament unverblümt, weshalb er sich auf Dauer dem Vorwurf des Verfassungsbruches ausgesetzt sehen musste.

Da die Heeresreform ohne Finanzeinwilligung seitens des Parlaments durchgeführt wurde, protestierte das Abgeordnetenhaus gegen Bismarcks Vorgehen und kündigte dem preußischen König die politische Mitarbeit auf (Maiadresse 1863), forderte vergebens die Entlassung Bismarcks und einen größeren Einfluss des Parlaments auf die Zusammensetzung der Regierung. Daraufhin löste König Wilhelm I. das Parlament unter dem Vorwurf "illegitimen Verhaltens" auf. Bismarck regierte ab diesem Zeitpunkt ohne parlamentarisch legitimiertes Budget und setzte im Deutsch- deutschen Krieg die preußische Hegemonie gegen Österreich durch.

Die Indemnitätsvorlage

Nach dem Sieg über Österreich wollte sich Bismarck im Nachhinein für sein Vorgehen in der Auseinandersetzung mit dem Abgeordnetenhaus amnestieren lassen. Mit der Annahme der Indemnitätsvorlage erkannte der Ministerpräsident das Budgetbewilligungsrecht des Parlaments an. Er gestand damit ein, die Verfassung einseitig ausgelegt zu haben. Im Gegenzug wurde ihm bescheinigt, dass er in dieser Ausnahmesituation nicht anders habe handeln können. Dies war ein Versuch Bismarcks zur Aussöhnung mit den Liberalen. Die Indemnitätsvorlage wurde am 3. September 1866 mit 250 zu 75 Stimmen angenommen, der Verfassungskonflikt war damit beendet.

Die Liberalen spalteten sich an der Indemnitätsvorlage. Aus der Fortschrittspartei entstanden die Nationalliberale Partei und die Deutsche Volkspartei. Die Nationalliberale Partei billigte im Gegensatz zur Fortschrittspartei nachträglich die von Bismarck durchgesetzte Heeresreform und schwenkte auf seinen Kurs einer kleindeutschen Reichseinigung (ohne Österreich) ein. Die Mitglieder der Nationalliberalen setzten darauf, dass die baldige Schaffung eines Nationalstaates geradezu zwingend eine Parlamentarisierung des öffentlichen Lebens nach sich ziehen würde.

Siehe auch: Indemnitätsgesetz, Indemnität, Lückentheorie, Preußischer Verfassungskonflikt


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