Ingenieurkammer

Ingenieurkammer
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Eine Ingenieurkammer ist eine berufsständische Vereinigung von im Bauwesen tätigen Ingenieuren, im Regelfall in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Ingenieurkammern in der Bundesrepublik Deutschland und Republik Österreich haben als verselbständigte Organisationen der Selbstverwaltung zumeist freiberuflich tätiger Ingenieure (Beratende Ingenieure, bauvorlageberechtigte Ingenieure) unter anderem folgende Aufgaben:

  • Regelung der Berufsordnung und des Standesrechts
  • Förderung der Zusammenarbeit verschiedener Ingenieurdisziplinen
  • Mitwirkung an Gesetzen und Verordnungen, die das Berufsfeld von Ingenieuren betreffen
  • Beratung von Politik, Gemeinden und anderen Institutionen bei aktuellen technischen Entscheidungen und Zukunftsaspekten
  • Fragen der Ausbildung und Weiterbildung im freien Beruf; Information und fachbezogene Tagungen
  • Kontakt zu technischen Hochschulen und Mitwirkung bei der Erstellung von Studienordnungen
  • Fragen der Zulassung und von Qualitätskontrollen
  • Schlichtung allfälliger Streitigkeiten
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Überwachung der Gebührenordnung
  • Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei fachlichen und rechtlichen Fragen, bei Versicherung, Umweltschutz usw.
  • Beratung bei beruflicher Verselbständigung

Die Details ihrer Verbandsaufgaben variieren von Kammer zu Kammer. Während es sich bei einigen Kammern um eine Allgemeine Ingenieurkammer für Ingenieure aller Fachrichtungen handelt, beschränken sich andere Kammern auf Ingenieure des Bauwesens. Auch gemeinsame Kammern für Ingenieure und Architekten kommen vor.

Die meisten Ingenieurkammern kennen zwei Mitgliedergruppen:

  • Pflichtmitglieder: Für die Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur” ist die Mitgliedschaft in der Kammer verpflichtend. Im Saarland wurde im Zuge der größeren Verantwortungsübertragung auf die Ingenieure für alle bauvorlageberechtigten Ingenieure die Kammermitgliedschaft verpflichtend.
  • Freiwillige Mitglieder: Ingenieure, die nicht zur Pflichtmitgliedschaft verpflichtet sind, können trotzdem unter festgelegten Voraussetzungen Kammermitglied werden.

Gemeinsames Gremium der Ingenieurkammern ist die Bundesingenieurkammer mit den Aufgaben, die Ingenieurkammern zu beraten und zu unterrichten, auf Bundes- bzw. internationaler Ebene zu vertreten und gemeinsame, einheitliche Regelungen zu erarbeiten.

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