Kabotagefreiheit

Kabotagefreiheit

Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun). Der Begriff kommt ursprünglich aus der Seefahrt, vom französischen caboter (an der Küste entlang, "von Kap zu Kap" fahren), wird inzwischen aber sowohl für den Luft-, Land- und Seeverkehr als auch für Personen- und Gütertransporte gleichermaßen verwendet.

Spricht man von einer Kabotage im engeren Sinn, geht man nur vom Transport der Güter und von Personen aus, unabhängig von der Nationalität des transportierenden Unternehmens.

Im Zuge protektionistischer Maßnahmen ist Kabotage häufig untersagt. So gewährt etwa die Konvention von Chicago aus dem Jahr 1944 ihren Unterzeichnerstaaten das Recht, Kabotage im Flugverkehr zu untersagen.

Auch innerhalb der Europäischen Union ist die Kabotage teilweise eingeschränkt, um nationale Unternehmen zu schützen, mit der Liberalisierung wurde jedoch bereits begonnen und durch eine EU-Gemeinschaftslizenz abgelöst. Im Bereich des Schienenverkehrs soll Kabotage ab 2007 erlaubt sein.

Innerhalb der Europäischen Union wird ferner unterschieden zwischen der großen Kabotage, die den Transport zwischen zwei EU-Staaten durch den Frachtführer eines dritten Staates bezeichnet, und der kleinen Kabotage, dem Inlandtransport durch einen ausländischen Frachtführer.

Kabotagefreiheit

Unter Kabotagefreiheit ist zu verstehen, dass Verkehrsmittel aus einem Staat das Recht haben, in einem anderen Staat Transportleistungen gegen Entgelt anzubieten und durchzuführen. Beispiel: Binnenschiffe unter polnischer Flagge haben seit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 das Recht, Güter innerhalb Deutschlands zu transportieren. Zu Zeiten des Kabotageverbotes führte dies nach Hintransport immer zu unwirtschaftlichen und umweltbelastenden Leerfahrten.

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