- Kardinalskongregation
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Eine Kongregation (v. lat.: con = zusammen, grex = Herde, Schar; insoweit verwandt mit dem Wort Kongress) ist
- im allgemeinen Sinn eine vornehmlich im kirchlichen (insbesondere katholischen) Bereich verwendete Bezeichnung für einen Zusammenschluss oder eine Vereinigung von Menschen oder Organisationen zur Verfolgung bestimmter (meist religiöser) Ziele (z. B. die Marianische Kongregation);
- ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger Klöster eines Mönchsordens zu einem Verband (z. B. die Kongregationen der Benediktinischen Konföderation, Oberdeutsche Zisterzienserkongregation) oder die Mehrerauer Kongregation;
- eine Ordensgemeinschaft neuzeitlichen oder modernen Ursprungs (etwa seit dem 17. Jahrhundert) im Gegensatz zu den „alten“ Orden im engeren Sinn (länger als 700 Jahre bestehende Gemeinschaften);
- eine Zentralbehörde der römischen Kurie für bestimmte Sachbereiche, die Leitungsaufgaben in der Universalkirche übernimmt (auch Dikasterium genannt, vergleichbar etwa einem „Ministerium“ des Heiligen Stuhls); zur Zeit gibt es die folgenden päpstlichen Kongregationen:
- Kongregation für die Glaubenslehre („Glaubenskongregation“)
- Kongregation für die orientalischen Kirchen („Ostkirchenkongregation“)
- Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung („Liturgiekongregation“)
- Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse („Heiligsprechungskongregation“)
- Kongregation für die Evangelisierung der Völker („Evangelisierungskongregation“)
- Kongregation für den Klerus („Kleruskongregation“)
- Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens („Religiosenkongregation“)
- Kongregation für das Katholische Bildungswesen („Bildungskongregation“)
- Kongregation für die Bischöfe („Bischofskongregation“)
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- Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es folgende heute nicht mehr existierende vatikanische Kongregationen:
- die Congregatio cardinalium Concilii Tridentini interpretum, zur Vollstreckung und Auslegung der Beschlüsse der Tridentiner Kirchenversammlung wie auch zur Erkennung über Dekrete der Provinzialsynode errichtet;
- die Congregatio indulgentiarum et sacrarum reliquiarum, für die Ablassgesuche und Reliquienangelegenheiten;
- die Congregatio super negotiis episcoporum et regularium, für Untersuchung der Streitigkeiten der Bischöfe und Ordensgeistlichen;
- die Congregatio indicis librorum prohibitorum, mit der Revision, Zensur der Bücher und dem Index der verbotenen Bücher beauftragt;
- die Congregatio sancti officii (inquisitionis), für Untersuchung von Ketzereien und Irrlehren, aus zwölf Kardinälen und mehreren Beisitzern bestehend, 1542 von Paul III. eingerichtet;
- die Congregatio super statu regularium, für Prüfung des Zustandes der Klöster und geistlichen Stiftungen;
- die Congregatio sacrorum rituum, („Heilige Ritenkongregation“) von Sixtus V. zur Ordnung und Hebung des Kultus eingerichtet;
- die Congregatio jurisdictionis et immunitatis ecclesiasticae, zum Schutz der kirchlichen Immunität gestiftet von Urban VI. 1626;
- die Congregatio super disciplina regulari hat Vorschläge zur Hebung des gesamten Klosterwesens zu machen;
- die Congregatio consistorialis bereitet alle in dem Konsistorium der Kardinäle stattfindenden Verhandlungen vor, sie steht unter dem Papst selbst;
- die Congregatio super negotiis ecclesiasticis extraordinariis, gegründet von Pius VII. 1814, hat die wichtige Aufgabe, über Abfassung, Abschließung, Aufhebung und Interpretation der Konkordate zu beraten.
- Außerdem gab es noch Kongregationen (im Sinne von päpstlichen Verwaltungsbehörden) für das Gebiet der Stadt Rom (Ager Romanus) sowie für den Kirchenstaat.
- Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es folgende heute nicht mehr existierende vatikanische Kongregationen:
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