Katastrophen durch Freisetzung von mechanischer und/oder thermischer Energie

Katastrophen durch Freisetzung von mechanischer und/oder thermischer Energie

Eine Katastrophe (altgriechisch καταστροφή, Komposition aus katá – „herab-“, „nieder-“ und stréphein „wenden“, also eigentlich „Wendung zum Niedergang“) ist ein entscheidendes, folgenschweres Unglücksereignis.

In versicherungsrechtlicher Sicht ist sie nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsbestimmung: Katastrophe als Ereignis

Der soziale Zustand „Katastrophe“ wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen Schadenfällen bis zu einer großflächigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen.

Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophenabwehr eine Aufgabe des Katastrophenschutzes.

Kriterien zur Definition

Katastrophe im engeren Sinn ist dabei eine länger andauernde und meist großräumige Schadenlage, die mit der normalerweise vorgehaltenen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) nicht mehr angemessen bewältigt werden kann und die nur mit überregionaler (oder internationaler) Hilfe und zusätzlichen Ressourcen (Militär sowie nicht organisierte Bevölkerungsteile) unter Kontrolle gebracht werden kann.

Typisch dabei ist, dass durch das Ereignis (wie Erdbeben, Hochwasser, Waldbrandserie) auch die örtlichen Hilfskräfte und Hilfsquellen (beispielsweise Krankenhäuser) selbst sowie die Infrastruktur (Straßen, Brücken, Wasser- und Energieversorgung) nicht mehr einsatzfähig sind.

Können dagegen nach mehrstündiger Anlaufphase, großzügiger Nachbarschaftshilfe aus nicht betroffenen Bereichen und Alarmierung von Hintergrunddiensten (dienstfreien Schichten, Freiwilligen Feuerwehren, Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz, deren Schnelleinsatzgruppen sowie in Deutschland das THW) die akuten Gefahren etwa binnen eines Tages im Wesentlichen beseitigt werden, so spricht man im engeren Sinn nur von einem „Massenunfall“, einem „Großschadenereignis“ beziehungsweise „Massenanfall von Verletzten der Stufe 1 oder 2“.

Gemäß dieser Begrifflichkeit (nach DIN 13050, DIN 14011) war

  • das Oderhochwasser 1997 eine Katastrophe, auch wenn auf deutscher Seite keine Menschen zu Schaden kamen, weil die regionalen Kräfte zur Deichverteidigung und damit Gefahrenbeseitigung absolut nicht ausreichten. Nationale Unterstützung und massiver Einsatz der Bundeswehr wurde für das mehrwöchige Geschehen erforderlich, „normale“ Bürger befüllten Sandsäcke.
  • das ICE-Unglück von Eschede 1998 noch keine Katastrophe, weil nach einigen Stunden die regionalen Feuerwehren und Rettungsdienste die Verletzten befreien und in Krankenhäuser bringen konnten. „Regional“ meint hier: Osthälfte Niedersachsens einschließlich Hamburg. Der Einsatz einzelner Hubschrauber zur weiteren Fernverlegung fällt dabei unter Nachbarschaftshilfe zur bestmöglichen Wiederherstellung der Gesundheit.

Die Akutphase ist diejenige, in der Gefahren für Menschen (unversorgte Verletzungen, aber auch Hunger, Seuchen, Kälte) weiter bestehen, Feuer brennen oder das Wasser noch steigt. Nicht mehr zur Katastrophenlage zählen dagegen Aufräumungsarbeiten, Genesung und Wiederaufbau bei behelfsmäßiger Unterbringung und Versorgung betroffener Menschen.

In Deutschland ist die Feststellung des Katastrophenfalls eine politische Entscheidung. Sie erfolgt durch den „Hauptverwaltungsbeamten“ (HVB, das sind die Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte). Die Entscheidung hat immer erhebliche finanzielle Folgen. Die Erklärung oder Nicht-Erklärung des Katastrophenfalls kann weitreichende juristische Konsequenzen haben.

Typologie

Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezählt, wären:

Häufig werden Naturkatastrophen, d. h. Naturereignisse, denen Menschen ausgesetzt sind und die zum Ersticken, Ertrinken, Verdursten, Verhungern, Erfrieren, Verbrennen und Vergleichbarem führen (wie Meteoreinschläge, Vulkanausbrüche, Lawinen, Erd- und Seebeben, Hochwasser, Waldbrände u. a. m.) von sogenannten „technischen Katastrophen“ unterschieden. Aber auch Naturkatastrophen bis hin zur Klimakatastrophe sind in ihren Auswirkungen stets sozial bzw. kulturell beeinflusst (sogar Man Made Disasters – vgl. Hungersnot): Wenn Menschen die Vulkanabhänge nicht besiedelt hätten, wäre ein Ausbruch oft keine „Katastrophe“. Diejenigen sog. „technischen Katastrophen“, die eine verheerende ökologische Beeinträchtigung bedeuten, bezeichnet man auch als Umweltkatastrophen.

Katastrophenmanagement

Katastrophenmanagement soll sicherstellen, dass in einem Notfall reagiert werden kann.

Es besteht im Allgemeinen aus:

  • Bedrohungs(Worst-Case-)Analysen
  • Definieren von wahrscheinlichen Katastrophenfällen
  • Festlegen von Handlungsanweisungen
  • Beschaffung notwendiger Mittel
  • Simulation der Katastrophenfälle und Überprüfung, ob die für einen Notfall festgelegten Mittel und Verfahren wirksam sind

Katastrophenmanagement umfasst nicht nur typischerweise als Katastrophe bezeichnete Ereignisse wie Feuer, Wasserschäden, oder Erdbeben, sondern auch die Fälle, in denen das Sicherheitsmanagement versagt hat.

Siehe auch

Literatur

Weblinks


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